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vergebenEU-weitPlanungmögliche Doppelmeldung

Wartung MSR Oberpfaffenhofen

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen LOT-0001 25-0073_S_veröffentlicht 23.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 458 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 23.07.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln51147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (115 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (95 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 15 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    91 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Projektgegenstand sind Inspektion und Wartung - nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen MSR in den Geb. 144/01 und Geb. 144/02 am Standort des DLR Oberpfaffenhofen Münchener Str. 20, 82234 Weßling. Der Vertrag wird für einen Zeitraum von vier Jahren geschlossen. Der Leistungszeitraum gilt ab Zuschlag, jedoch nicht vor dem 01.09.2025.

Weitergehende Informationen sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Projektgegenstand sind Inspektion und Wartung - nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine In-standsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen MSR in den Geb. 144/01 und Geb. 144/02 am Standort des DLR Oberpfaffenhofen Münchener Str. 20, 82234 Weßling. Der Vertrag wird für einen Zeitraum von vier Jahren geschlossen. Der Leistungszeitraum gilt ab Zuschlag, jedoch nicht vor dem 01.09.2025.

Weitergehende Informationen sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Hierfür werden die angebotenen Preise, wie sie sich aus dem Leistungsverzeichnis ergeben (Unterlage 59b LV-OP 2.4 Preisblatt) zugrunde gelegt und daraus ein Angebotspreis anhand des folgenden Vorgehens ermittelt: Für die Wartung werden die Wartungspauschalen für die insgesamt vier Jahre der Leistungserbringung (Position 1 bis 4) addiert. Hinzu kommt eine Pauschale für die Bereitstellung eines Notdienstes (Position 5) über die gesamte Vertragslaufzeit. Für Ersatzteile werden Materialkosten von pauschal 50.000 € zugrunde gelegt. Für die Beseitigung von Störungen außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine erfolgt eine Vergütung nach Stundensätzen und tatsächlichen Aufwand. Für die Berechnung des Angebotspreises, wird ein fiktives Mengengerüst für die einzelnen anzubietenden Rollen/Stundensätze zugrunde gelegt. Die jeweiligen Stundensätze für Regelungstechniker (Position 7), Kundendienstmonteur (Position 8), Elektromonteur (Position 9) und Monteur (Position 10) werden mit dem jeweiligen erwarteten fiktiven Mengengerüst multipliziert und zu den übrigen Positionen addiert. Hieraus ergibt sich der Angebotspreis (netto), der für die Angebotswertung zugrundegelegt wird

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
• Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Nachweis wird durch ei-nen aktuellen Registerauszug oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fris-tendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument erbracht. Ausländi-sche Bieter können d … ganz lesen• Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Nachweis wird durch ei-nen aktuellen Registerauszug oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fris-tendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument erbracht. Ausländi-sche Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaa-tes durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen. (Vgl. Eignungsformblatt, Ziffer IV. 1.). - Ausschlusskriterium A 12 –
Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
• Fachunternehmerbescheinigung (Eigenerklärung) über die Fähigkeit der Wartung und der Im-plementierung und Konfiguration und Parametrierung von Ersatzteilkomponenten der spez. An-lage (Zertifizierung). Diese muss sich ausdrücklich auf die Planung, den Bau und die Wartung von Produkten des Fabrikats Neuberger, Typ PMC II beziehen. - Ausschlusskriterium A 13 –
Allgemeiner Jahresumsatz
• Bieter müssen in den letzten drei Geschäftsjahren jährlich mindestens 1.000.000 € (netto) Jah-resumsatz erzielt haben. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre im Eignungsformblatt unter Ziffer II. 1.). - Ausschlusskriterium A 14 –
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
• Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Scha-densereignis in Höhe von mindestens 2.000.000 € für Sach- und Personenschäden und 500.000 € für Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt unter Ziffer … ganz lesen• Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Scha-densereignis in Höhe von mindestens 2.000.000 € für Sach- und Personenschäden und 500.000 € für Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt unter Ziffer II. 2.) sowie die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versicherers, dass er im Auf-tragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bie-tergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. - Ausschlusskriterium A 15 -
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
• Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Eignungsformblatt unter Ziffer III.2 auszufüllen). - Ausschlusskriterium A 16 -
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
• Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten zwei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts sowie des Kunden (Beschreibung möglich). Die Erfüllung der Leistung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe üb … ganz lesen• Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten zwei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts sowie des Kunden (Beschreibung möglich). Die Erfüllung der Leistung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe überwiegend erbracht sein. Geeignet ist eine Referenz, wenn der früher ausgeführte Auftrag inhaltlich sowie mengenmäßig vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag ist. Mindestanforderung: Die Bieter haben insgesamt mindestens sechs geeignete Referenz vorzulegen. Dabei ist für die inhaltliche Vergleichbarkeit maßgeblich, ob es sich bei dem vorgelegten Referenzprojekt um die Wartung und Inspektion im Bereich Gebäudeautomation, Schaltschrankplanung, Schalt-schrankbau, DDC- und GLT-Technik, Verkabelung und Service – Fabrikat Neuberger PMC II und Prograf NT handelte. Für die mengenmäßige Vergleichbarkeit ist erforderlich, dass o drei Referenzen einen Auftragswert von mehr als 300.000 € (netto) und o drei Referenzen einen Auftragswert von mehr als 120.000 € (netto) aufweisen. - Ausschlusskriterium A 17 –
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
• Nachweis über ein gültiges Qualitätsmanagementsystem - Zertifikat: Nachweis über ein gültiges Qualitätsmanagementsystem-Zertifikat z. B. zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkei … ganz lesen• Nachweis über ein gültiges Qualitätsmanagementsystem - Zertifikat: Nachweis über ein gültiges Qualitätsmanagementsystem-Zertifikat z. B. zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation. Der Nachweis kann auch als Eigenerklärung geführt werden. - Ausschlusskriterium A 18 –
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
• Nachweis über ein gültiges Umweltmanagementsystem - Zertifikat: Nachweis über ein gültiges Umweltmanagementsystem-Zertifikat z. B. zertifiziert nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit … ganz lesen• Nachweis über ein gültiges Umweltmanagementsystem - Zertifikat: Nachweis über ein gültiges Umweltmanagementsystem-Zertifikat z. B. zertifiziert nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation. Der Nachweis kann auch als Eigenerklärung geführt werden. - Ausschlusskriterium A 19 – • Nachweis über ein gültiges Energiemanagementsystem - Zertifikat: Nachweis über ein gültiges Energiemanagementsystem-Zertifikat z. B. zertifiziert nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation. Der Nachweis kann auch als Eigenerklärung geführt werden. - Ausschlusskriterium A 20 –
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
91 Tage
Angebotsöffnung
06.08.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantragvor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenDer öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantragvor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außer-dem hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalen-dertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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42vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (345 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.08.2025 auf 15.08.2025 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6a05d9e6-560d-4cac-bb90-92b5922c9358.