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vergebenEU-weitDienstleistungen

Wartung der Feuerlöscheinrichtungen

AOK Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen AOKBW-2025-GB6.07/Feuerlöscher_2veröffentlicht 15.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 382 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 4 Verlängerungen
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70191, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (372 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an AOK Baden-Württemberg
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 13 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    Stuttgart
    vor 13 Monaten
  5. Bindefrist endet
    108 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ausschreibung Wartung der Feuerlöscher bei der AOK Baden-Württemberg

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebietslos Nordbaden

Die Auftraggeberin beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren einen Wartungsvertrag für die Feuerlöscheinrichtungen je Gebietslos abzuschließen. Die Ausschreibung wird in vier Gebietslose aufgeteilt, vgl. Ziffer 1.4. Der Auftragnehmer hat während der gesamten Vertragslaufzeit und unter Geltung der vertraglichen Bedingungen samt Anlagen die Prüfung und Wartung der Feuerlöscheinrichtungen für die AOK Baden-Württemberg ordnungsgemäß durchzuführen. Der Wartungsvertrag dient der Sicherstellung der jeweils gültigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten für Maßnahmen gegen Brände (ARS A2.2). Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 24 Monaten - mit der viermaligen Option auf Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr auf maximal 72 Monate - haben. Die Einzelheiten der jeweils geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 3).

24 Monate–
2
Gebietslos Südbaden

Die Auftraggeberin beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren einen Wartungsvertrag für die Feuerlöscheinrichtungen je Gebietslos abzuschließen. Die Ausschreibung wird in vier Gebietslose aufgeteilt, vgl. Ziffer 1.4. Der Auftragnehmer hat während der gesamten Vertragslaufzeit und unter Geltung der vertraglichen Bedingungen samt Anlagen die Prüfung und Wartung der Feuerlöscheinrichtungen für die AOK Baden-Württemberg ordnungsgemäß durchzuführen. Der Wartungsvertrag dient der Sicherstellung der jeweils gültigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten für Maßnahmen gegen Brände (ARS A2.2). Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 24 Monaten - mit der viermaligen Option auf Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr auf maximal 72 Monate - haben. Die Einzelheiten der jeweils geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 3).

24 Monate–
3
Gebietslos Nordwürttemberg

Die Auftraggeberin beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren einen Wartungsvertrag für die Feuerlöscheinrichtungen je Gebietslos abzuschließen. Die Ausschreibung wird in vier Gebietslose aufgeteilt, vgl. Ziffer 1.4. Der Auftragnehmer hat während der gesamten Vertragslaufzeit und unter Geltung der vertraglichen Bedingungen samt Anlagen die Prüfung und Wartung der Feuerlöscheinrichtungen für die AOK Baden-Württemberg ordnungsgemäß durchzuführen. Der Wartungsvertrag dient der Sicherstellung der jeweils gültigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten für Maßnahmen gegen Brände (ARS A2.2). Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 24 Monaten - mit der viermaligen Option auf Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr auf maximal 72 Monate - haben. Die Einzelheiten der jeweils geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 3).

24 Monate–
4
Gebietslos Südwürttemberg

Die Auftraggeberin beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren einen Wartungsvertrag für die Feuerlöscheinrichtungen je Gebietslos abzuschließen. Die Ausschreibung wird in vier Gebietslose aufgeteilt, vgl. Ziffer 1.4. Der Auftragnehmer hat während der gesamten Vertragslaufzeit und unter Geltung der vertraglichen Bedingungen samt Anlagen die Prüfung und Wartung der Feuerlöscheinrichtungen für die AOK Baden-Württemberg ordnungsgemäß durchzuführen. Der Wartungsvertrag dient der Sicherstellung der jeweils gültigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten für Maßnahmen gegen Brände (ARS A2.2). Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 24 Monaten - mit der viermaligen Option auf Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr auf maximal 72 Monate - haben. Die Einzelheiten der jeweils geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 3).

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzübersicht (Anlage 11)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Umatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) Betriebshaftplfichtversicherung: Die Eigenerklärung (Anlage 8) ist einzureichen. Im Falle einer bereits bestehenden Versicherung über die geforderten Deckungssummen, darf der Bestätigungsnachweis nicht ält … ganz lesenUmatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) Betriebshaftplfichtversicherung: Die Eigenerklärung (Anlage 8) ist einzureichen. Im Falle einer bereits bestehenden Versicherung über die geforderten Deckungssummen, darf der Bestätigungsnachweis nicht älter als drei Monate sein. Ist der aktuell bestehende Vertrag mit den angegebenen Mindestdeckungssummen je Schadensart nicht bzw. nicht in voller Höhe erreicht, so müssen diese zwingend nach Zuschlagserteilung entsprechend angepasst und unverzüglich nachgewiesen werden.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Eignung Personal (Anlage 15 Eigenerklärung Eignung Personal)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 4-mal: Viermalige Option auf Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr auf maximal 72 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
108 Tage
Angebotsöffnung
21.10.2025, 12:01 Uhr. Stuttgart
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YH05VC2#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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17vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.10.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0db5206c-228c-48ec-a298-ca39b579debf.