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Wartburgarena O1 - Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik sowie Raumakustik

Stadt Eisenach · Eisenach, Thüringen

Aktenzeichen EU 01/2024veröffentlicht 14.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 957 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Thüringen (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eisenach99817, Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die nunmehr noch erforderlichen Leistungen in den Planungsbereichen

- Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung (gemäß Heft Nr. 23 der AHO- Schriftenreihe “Wärmeschutz und Energiebilanzierung”), - Bauakustik (Schallschutz) (gemäß Heft Nr. 44 der AHO-Schriftenreihe “Bauakustik – Raumakustik – Schallimmissionsschutz”), - Raumakustik (gemäß Heft Nr. 44 der AHO-Schriftenreihe “Bauakustik – Raumakustik – Schallimmissionsschutz”).

Vergeben werden dabei (stufenweise) jeweils die Leistungsphasen 4 bis 7 (mit allen Grundleistungen und drei Besonderen Leistungen).

Gegenstand des zukünftigen Auftrages sind ferner (auf der ersten Stufe) folgende Besondere Leistungen (auf Zeithonorarbasis) Wärmeschutz und Energiebilanzierung

- Einarbeitung in die bereits vorliegende Bauphysik/ Wärmeschutz und Energiebilanzierung der Leistungsphasen 1 bis 3 Bauakustik (Schallschutz) - Einarbeitung in die bereits vorliegende Bauphysik/ Bauakustik (Schallschutz) der Leistungsphasen 1 bis 3 Raumakustik - Einarbeitung in die bereits vorliegende Bauphysik/ Raumakustik der Leistungsphasen 1 bis 3

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es findet eine stufenweise Beauftragung statt. Auf der ersten Stufe, die sofort mit Abschluss des Vertrages übertragen wird, sind die Leistungsphase 4 und die Besonderen Leistungen zu erbringen. Die zweite Stufe erstreckt sich auf die Phasen 5 bis 7. Der zukünftige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Übertragung der zweiten Stufe.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar si … ganz lesenSieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Gem. § 63 Abs.1 Nr. 2 VgV ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, ein Vergabeverfahren aufzuheben, wenn sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Gem. § 63 Abs.1 Nr. 4 VgV besteht eine Berechtigung zur Aufhebung auch dann, wenn hierfür andere schwerwiegende Gründe (als d … ganz lesenGem. § 63 Abs.1 Nr. 2 VgV ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, ein Vergabeverfahren aufzuheben, wenn sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Gem. § 63 Abs.1 Nr. 4 VgV besteht eine Berechtigung zur Aufhebung auch dann, wenn hierfür andere schwerwiegende Gründe (als die in Nr. 1 bis 3 genannten) bestehen. Wesentliche Grundlage des Verfahrens war, dass die nach Beginn des Verfahrens während des Teilnahmewettbewerbs zur Bauphysik erstellten Planunterlagen zu Beginn des Verhandlungsverfahrens den in die engere Auswahl zu nehmenden Bietern zur Verfügung gestellt werden. In Teil A der Vergabeunterlagen war unter II. 4 auszugsweise vermerkt worden: „Was nun die Bauphysik anbelangt, wurde die BBS Ingenieurbüro, Weimar, im Ergebnis einer nationalen Vergabe (im Rahmen des 20 %-Kontingents) mit den Leistungsphasen 1 bis 3 der Planungsbereiche - Wärmeschutz- und Energiebilanzierung (gemäß Heft Nr. 23 der AHO-Schriftenreihe “Wärmeschutz und Energiebilanzierung”) - Bauakustik (Schallschutz) - Raumakustik (Bauakustik und Raumakustik jeweils gemäß Heft Nr. 44 der AHO-Schriftenreihe “Bauakustik – Raumakustik – Schallimmissionsschutz”) der Bauphysik beauftragt. Erste Abstimmungen zwischen Vergabestelle und Gebäudeplaner zur Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfes sind bereits erfolgt. Alle in die engere Auswahl genommenen Bieter zu Beginn des Verhandlungsverfahrens werden über den dann aktuellen Stand der (Entwurfs-)Planung insbesondere im Kontext der Bauphysik informiert werden.“ Diese Vorgabe war sodann Anknüpfungspunkt für das zweite Zuschlagskriterium, das wie folgt lautete: „Herangehensweise an die Aufgabe: Der Bieter soll nachweisen, dass er in der Lage ist, die Aufgabenstellung im Hinblick auf die hier ausgeschriebenen Leistungen der Bauphysik (in allen drei Leistungsbildern) unter Berücksichtigung der ihm zu Beginn des Verhandlungsverfahrens übermittelten Planungsunterlagen zu erfassen, zu analysieren und systematisch abzuarbeiten. Der Bieter soll zudem erkennen lassen, wie er die notwendigen, zukünftigen Planungsabläufe der Bauphysik zu bewältigen und bevorstehende allgemeine, grundlegende sowie spezielle Probleme der Bauphysik im Hinblick auf das konkrete Projekt methodisch und zeitlich strukturiert zu lösen beabsichtigt. Die für das hiesige Projekt nach Auffassung des Bieters relevanten Verfahrensabläufe der Bauphysik sollen dargestellt werden.“ Nun verhält es sich aber so, dass den Bietern die insoweit zur Bearbeitung zwingend erforderlichen Planunterlagen (insbesondere Planungsergebnisse aus der LP 3) auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung gestellt werden können. Hintergrund ist, dass sich das Projekt derzeit auf unabsehbare Zeit verzögert. Mit der Leistungsphase 3 konnte jedenfalls bis dato nicht begonnen werden, insbesondere, was die Bauphysik anbelangt. Die Bearbeitungszeit für die – wie gesagt noch gar nicht begonnenen - Leistungen der LP 3 wird seitens der Projektleitung auf mindestens 6 Monate eingeschätzt, was bedeutet, dass noch gar nicht absehbar ist, wann die – für die Bearbeitung des zweiten Kriteriums zwingend erforderlichen – Planunterlagen vorliegen. Es verhält sich also so, dass die Bieter das - bekannt gemachte - zweite Zuschlagskriterium auf absehbare Zeit nicht bearbeiten könnten. Es wäre also auf unabsehbare Zeit nicht möglich gewesen, mit dem Verhandlungsverfahren überhaupt nur zu beginnen, geschweige denn zu einer Entscheidung über den Zuschlag zu gelangen. Leider war diese ganz erhebliche Projektverzögerung für die Vergabestelle zu Beginn der hiesigen Vergabe in keiner Weise absehbar. Die Gründe für die erhebliche Verzögerung liegen im Wesentlichen • in neuen Erkenntnissen zum tatsächlichen Zustand des Baugrundstücks und des Bestandsgebäudes „O1“ • im denkmalpflegerischen Umgang mit der zu erhaltenden Bausubstanz • im Gebäudeenergiegesetz 2024. Weil derzeit überhaupt nicht absehbar ist, wann mit dem Verhandlungsverfahren begonnen werden kann, sieht die Vergabeste …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Eisenach
Anschrift
Markt 2, 99817 Eisenach
Kontakt
info@eisenach.de
Auskünfte
Schicker Thies Partnerschaft von Rechtsanwälten mbBpost@schickerthies.de

Bei uns erfasst

9Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

127vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (89 Lose mit Angabe)
258.023 €Zuschlagswert im Median
109.780 € – 650.000 €mittlere Hälfte, 73 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018f7627-5a87-4a35-aa21-83b4bc7207e7.