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vergebenEU-weitHochbauBau

Wartbergbad Pforzheim - Badewassertechnik und Gebäudeautomation

Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EPFB 2026.15veröffentlicht 21.10.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 46 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Baden-Württemberg (74 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
17 Monate16.11.2026 – 24.04.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Pforzheim75175, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (123 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 24.04.2028
    in 9 Tagen

Beschreibung

Badewassertechnik und Gebäudeautomation

Beschreibung des Loses

Badewassertechnik und MSR-Technik für Neubau Hallenbad und Grundsanierung Freibad

11 Beckenwasserkreise mit Unterdruckfiltern und Chlorgasanlagen zahlreiche Wasserattraktionen vollständige Gebäudeautomation mit rd. 2.500 Datenpunkten in 2 technisch miteinander zusammenhängenden Objekten inkl. Wartung für 4 Jahre

Kurze Leistungsbeschreibung Für den Neubau des Hallen- und die Grundsanierung des Freibads auf dem "Wartberg" in Pforzheim sind die badewassertechnischen Anlagen mitsamt der zugehörigen, alle technischen Anlagen übergreifenden Steuer- und Regelungstechnik zu liefern, installieren und in Betrieb zu nehmen. Insgesamt zu realisieren sind 11 Stk. Beckenwasserkreise mit einer Umwälzleistung von insgesamt rd. 2.000 m3/h. Die Filter sind als Unterdruckfilter auszuführen. Die Desinfektion erfolgt mit Chlorgas. Ebenso beinhaltet sind 2 Stk. Spülabwasseraufbereitungsanlagen (Typ 1 und Typ 3). Die Becken des Hallenbads sind überwiegend gefliest, das Freibad verfügt überwiegend über Edelstahlbecken. Lieferung und Einbau der jeweils erforderlichen Beckeneinbauteile zählt zum Auftragsumfang. Beide technisch verbundenen Teilobjekte sind jeweils mit Rutschen, zahlreichen Wasserattraktionen und einem Spraypark ausgestattet. Der badewassertechnische Rohrleitungsbau erfolgt sowohl in den ca. 150 m voneinander entfernten technischen Zentralen von Hallen- und Freibad, als auch erdverlegt in der dazwischen befindlichen Liegewiese, u. a. zur Anbindung verschiedener Becken, teils unter erschwerten räumlichen Bedingungen einer darüber befindlichen Bodenplatte. Zum Auftragsumfang zählt ebenfalls die Automation der gesamten Badewasser- und Gebäudetechnik auf Grundlage einer schnell reagierenden SPS nach Industriestandard, mit Kommunikation der einschl. Schaltschrankbau herzustellenden 9 ISPs über das Profinet-Protokoll. Die Automation auf dem verzweigten Areal beinhaltet rd. 2.500 Datenpunkte einschl. Feldgeräten. Über die systemkonforme Gebäudeleittechnik steuert sie als integriertes System die komplexen technischen, teilweise sicherheitsrelevanten Einrichtungen des Kombibads. Die internen und externen (Fernwartung, Alarmierung) Kommunikationswege sind mit Blick auf Cybersicherheit datentechnisch zu trennen. Gegenstand der Beschaffung ist ferner die Wartung der gesamten vorstehenden Anlagen für die Dauer von 4 Jahren.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.11.2026
Vertragsende
24.04.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags … ganz lesenIn diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Folgende Nachweise sind zwingend vorzulegen:: Gemäß KEV 179, alternativ Präqualifizierungsnachweis Verpflichtung Mindestlohn - Tariftreue Zusätzlich 1) Referenzangabe von mind. 3 seit einschl. 2020 abgeschlossenen Schwimmbad-Aufträgen, für Badewassertechnik (je mind. 700 m3/h Umwälzleistung) mit MS … ganz lesenFolgende Nachweise sind zwingend vorzulegen:: Gemäß KEV 179, alternativ Präqualifizierungsnachweis Verpflichtung Mindestlohn - Tariftreue Zusätzlich 1) Referenzangabe von mind. 3 seit einschl. 2020 abgeschlossenen Schwimmbad-Aufträgen, für Badewassertechnik (je mind. 700 m3/h Umwälzleistung) mit MSR inkl. GLT für TGA ges. im Objekt (je mind. 1.800 Datenpunkte) bei einem Auftragsvolumen BWT inkl. GA von je mindestens netto 3 Mio. €. Mit dem Angebot anzugeben sind: Projekt, Fertigstellungsjahr, Auftragsvolumen netto €, Becken mit Fläche und Umwälzleistung, Datenpunkte, Referenzgeber, Funktion, Telefon. 2) Nachweis Mindestumsatz 2023-2025 je 10 Mio. € netto. 3) Nachweis mind. 40 gewerbliche MA
Hinweis
Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene UR … ganz lesenDie Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten. Es werden keine Ortsbesichtigungen durchgeführt! DAS BIETERPORTAL UND INSBESONDERE DIE NACHRICHTENFUNKTION WIRD FÜR DIE ZUSTELLUNG RECHTSERHEBLICHER ERKLÄRUNGEN GENUTZT.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
aquila wasseraufbereitungstechnik gmbh, Wertheim1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.882vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.983 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.402 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.458 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.09.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 89775d17-fd46-46a6-9bd8-25c8e231c2c2.