Waldkraiburg - Fernwärmeleitung geothermale Wärmelieferung von Waldkraiburg nach Aschau am Inn
Stadtwerke Waldkraiburg GmbH · Waldkraiburg, Bayern
Aktenzeichen INGveröffentlicht 15.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 35 Monate
- 04.01.2027 – 19.12.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Planungsleistungen zur Überleitung des gemeindlichen Abwassers von der Kläranlage Künzing zum Pumpwerk "Röhr" der Stadtwerke VilshofenGemeinde Künzing · KünzingFrist 19.11.2026
- 62-2026-789-EF - Planungsleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Paragraph 33 ff. i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021Stadt Regensburg · RegensburgFrist 04.12.2026
- TragwerksplanungStaatliches Bauamt Traunstein · TraunsteinFrist 08.12.2026
- StVi.7020 - Rahmenvereinbarung Laboruntersuchungen GeotechnikBundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH · MünchenFrist 04.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 35 Monate04.01.2027 – 19.12.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Waldkraiburg84478, Landkreis Mühldorf a. Inn, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Personelle Besetzung - Gewichtung 40%40 %
- Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 15%15 %
- Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung = 15%15 %
- Honorarangebot - Gewichtung 30%30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 54 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 57 TagenLaufzeit bis 19.12.2029
Beschreibung
Für eine effiziente Versorgung der Nachbargemeinde Aschau am Inn bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wärmeversorgung des eigenen Stadtgebiets sind Anpassungen und Erweiterungen im Wärmenetz der Stadt Waldkraiburg erforderlich. Neben innerstädtischen Netzerweiterungen ist insbesondere der Bau einer Transportleitung zur Anbindung der Nachbargemeinde Aschau am Inn notwendig. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die konkrete Planung dieser Transportleitung von Waldkraiburg nach Aschau. Dies erfolgt in den Leistungsphasen 1-4 sowie 5-9. Beliefert werden soll die „Aschau am Inn GmbH“ über einen Anschluss vom Transportnetz der Stadtwerke Waldkraiburg bis zum Übergabepunkt in Aschau am Inn. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage G "Baubeschreibung". Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-4 und 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI.
Beschreibung des Loses
Die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH planen die Verlegung neuer Fernwärmeleitungen.
Für eine effiziente Versorgung der Nachbargemeinde Aschau am Inn bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wärmeversorgung des eigenen Stadtgebiets sind Anpassungen und Erweiterungen im Wärmenetz der Stadt Waldkraiburg erforderlich. Neben innerstädtischen Netzerweiterungen ist insbesondere der Bau einer Transportleitung zur Anbindung der Nachbargemeinde Aschau am Inn notwendig. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die konkrete Planung dieser Transportleitung von Waldkraiburg nach Aschau. Dies erfolgt in den Leistungsphasen 1-4 sowie 5-9. Beliefert werden soll die „Aschau am Inn GmbH“ über einen Anschluss vom Transportnetz der Stadtwerke Waldkraiburg bis zum Übergabepunkt in Aschau am Inn.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Personelle Besetzung - Gewichtung 40%
- Qualität
- Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 15%
- Qualität
- Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung = 15%
- Preis
- Honorarangebot - Gewichtung 30%
Eignung9 von 9 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. — soweit zutreffend — zu … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. — soweit zutreffend — zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden. 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB. 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 8c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 4.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 47 SektVO). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 34 SektVO freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EU … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §46 Abs. 1 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 1 SektVO: Anhand einer Liste der wesentlichen in den l … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §46 Abs. 1 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 1 SektVO: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (netto, Kostengruppen 300+400, DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2 … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 46 Abs. 3 SektVO) — Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 800.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 800.000 EUR/a und ≥ 600.000 EUR/a (4 Punkte), - Jahresmittel < 600.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (3 Punkte), - Jahresmittel < 400.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (2 Punkte), - Jahresmittel < 200.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (1 Punkte), - Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte).- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche — Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/ Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 8 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 8 und ≥ 6 Technische Mitarbeiter (4 Punkte), - durchschnittlich < 6 und ≥ 4 Technische Mitarbeiter (3 Punkte), - durchschnittlich < 4 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (2 Punkte), - durchschnittlich < 2 und ≥ 1 Technische Mitarbeiter (1 Punkte), - durchschnittlich < 1 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2021 bis zum Zeitpunkt des Schlusste … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2021 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %. Referenzprojekte die vor 2021 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die drei Referenzprojekte erfüllt sein: Referenz 1 Mindestanforderungen: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neuerrichtung eines Fernwärmenetzes. - Das Referenzprojekt ist abgeschlossen. (baulich fertiggestellt und in Betrieb genommen) - Bei dem Referenzprojekt wurde ein Erschließungsgebiet mit Fernwärmeleitungen mit einer Gesamtlänge (einfache Länge) von mindestens 2,5 km geplant und umgesetzt. → maximal 7 Punkte anteilig, siehe unten Anmerkung - Bei dem Referenzprojekt wurde ein Erschließungsgebiet mit Fernwärmeleitungen (Kunststoffmantelrohre erdverlegt - entsprechend AGFW-Regelwerk mit einer Auslegung auf 120 °C oder höherer Betriebstemperatur) geplant und umgesetzt → wenn ja, werden 7 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben - Im Rahmen der Neuerrichtung eines Fernwärmenetzes wurden auch weitere Sparten (z. B. Wasser, Datenleitung, Lichtwellenleiter) mitgeplant und mitverlegt - (→ Wenn ja, werden 7 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Der Bewerber wurde für Maßnahme mit den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 43 HOAI beauftragt. → maximal 7 Punkte anteilig, siehe unten Anmerkung Für die Referenzen 1 können 28 Punkte erreicht werden. Referenz 2 Mindestanforderungen: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neuerrichtung eines Fernwärmenetzes. - Das Referenzprojekt ist abgeschlossen. (baulich fertiggestellt und in Betrieb genommen) - Bei dem Referenzprojekt wurde ein Erschließungsgebiet mit Fernwärmeleitungen mit einer Gesamtlänge (einfache Länge) von mindestens 2,5 km geplant und umgesetzt. → maximal 7 Punkte anteilig, siehe unten Anmerkung - Bei dem Referenzprojekt wurde ein Erschließungsgebiet mit Fernwärmeleitungen (Kunststoffmantelrohre erdverlegt - entsprechend AGFW-Regelwerk mit einer Auslegung auf 120 °C oder höherer Betriebstemperatur) geplant und umgesetzt → wenn ja, werden 7 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben - Im Rahmen der Neuerrichtung eines Fernwärmenetzes wurden auch weitere Sparten (z. B. Wasser, Datenleitung, Lichtwellenleiter) mitgeplant und mitverlegt - (→ Wenn ja, werden 7 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Der Bewerber wurde für Maßnahme mit den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 43 HOAI beauftragt. → maximal 7 Punkte anteilig, siehe unten Anmerkung Für die Referenzen 2 können 28 Punkte erreicht werden. Referenz 3 Mindestanforderungen: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neuerrichtung eines Fernwärmenetzes. - Das Referenzprojekt ist abgeschlossen. (baulich fertiggestellt und in Betrieb genommen) - Bei dem Referenzprojekt wurde ein Erschließungsgebiet mit Fernwärmeleitungen mit einer Gesamtlänge (einfache Länge) von mindestens 2,5 km geplant und umgesetzt. → maximal 7 Punkte anteilig, siehe unten Anmerkung - Bei dem Referenzprojekt wurde ein Erschließungsgebiet mit Fernwärmeleitungen (Kunststoffmantelrohre erdverlegt - entsprechend AGFW-Regelwerk mit einer Auslegung auf 120 °C oder höherer Betriebstemperatur) geplant und umgesetzt → wenn ja, werden 7 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben - Im Rahmen der Neuerrichtung eines Fernwärmenetzes wurden auch weitere Sparten (z. B. Wasser, Datenleitung, Lichtwellenleiter) mitgeplant und mitverlegt - (→ Wenn ja, werden 6 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). -Bei dem Referenzpro …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 04.01.2027
- Vertragsende
- 19.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
1. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 1-4 gemäß § 43 HOAI, 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 5+6 gemäß § 43 HOAI, 3. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 7-9 gemäß § 43 HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, so … ganz lesenkürzer
1. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 1-4 gemäß § 43 HOAI, 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 5+6 gemäß § 43 HOAI, 3. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 7-9 gemäß § 43 HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Besondere Leistungen gem. Anlage 12 HOAI, hier insbesondere: - Angebot Dritter einholen (Baugrundgutachten), - Kostenaufteilung nach besonderen Anforderungen des AG, - Teilnahme an bis zu 4 Erläuterungsterminen zum vorläufigen Entwurf, - Entwurfsvermessung, - Koordinierung des Gesamtprojekts für die Objekte Fernwärme, Mikrodukt, Datenltg. - Bauvermessung, - Prüfen von Nachträgen, - Örtliche Bauüberwachung für alle Objekte - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Im Zusammenhang mit Besonderen Leistungen wird darauf hingewiesen, dass für sämtliche Zusatzleistungen (hier besondere Leistungen) im Vorfeld eine schriftliche Beauftragung des Auftraggebers zu erfolgen hat.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: .
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschluss … ganz lesenkürzer
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung unter Ziffer 5.1.3 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 43 Abs. 1 SektVO über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Meisenweg 1, 84478 Waldkraiburg
- Website
- stadtwerke-waldkraiburg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KGvergabemanagement@
hitzler-ingenieure.de
Bei uns erfasst
- Erschliessungsgebiet (EG) Fernwärme 2026-2028 Fernwärme, Wasserleitung, LWL, Datenleitung, Strom / Abwasser und Sanierung Schachtabdeckungen/ Pflaster- und Deckenbau Sanierung SSK-Leitung27.07.2026
- Neubaugebiet Waldkraiburg West - Fernwärme, Wasserleitung, Strom, LWL, Datenleitung27.07.2026
- Putzarbeiten innen und außen04.05.2026
- MSR15.04.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ingenieurbüro Riefle GmbH & Co. KG23 Zuschläge
- Nigl + Mader GmbH16 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG14 Zuschläge
- VTG GmbH Ingenieurbüro13 Zuschläge
- GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH12 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft Dess+Falk GmbH12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- TragwerksplanungStaatliches Bauamt TraunsteinFrist 08.12.2026
- StVi.7020 - Rahmenvereinbarung Laboruntersuchungen GeotechnikBundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbHFrist 04.12.2026
- Objektplanung Ingenieurbauwerk und Fachplanung TragwerksplanungLandeshauptstadt München, BaureferatFrist 08.12.2026
- Leistungen der Brandschutzplanung nach Ziffer 1.4. des Heftes Nr. 17 der AHO-Fachkommission "Brandschutz"Stadt Bad WörishofenFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9e86b70-1d41-4919-99e0-ed5bbfe04ca7.