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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen1 Berichtigung

Waldinventur Sachsen 2027 (WISA)

Staatsbetrieb Sachsenforst - Geschäftsleitung · Pirna OT Graupa, Sachsen

Aktenzeichen 2026-VG-GL20-0202veröffentlicht 03.09.2026erstmals 21.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 57 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Monate01.04.2027 – 31.10.2027
Lose
12Angebot auf bis zu 12, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 2 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 57 Tagen
  4. Bindefrist endet
    35 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Tagen
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2027
    in 5 Monaten

Beschreibung

Datenerhebung zur Waldinventur Sachsen 2026 (WISA)

Gegenstand nach CPV

Lose12 Lose · Angebot auf bis zu 12 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 12 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rev. 01 - Grumbach

418 WIP

7 Monate–
2
Rev. 02 - Neudorf

393 WIP

7 Monate–
3
Rev. 03 - Oberwiesenthal

387 WIP

7 Monate–
4
Rev. 04 - Tellerhäußer

380 WIP

7 Monate–
5
Rev. 05 - Crottendorf

389 WIP

7 Monate–
6
Rev. 06 - Rittersgrün

422 WIP

7 Monate–
7
Rev. 07 - Rabenberg

368 WIP

7 Monate–
8
Rev. 08 - Raschau

384 WIP

7 Monate–
9
Rev. 09 - Elterlein

392 WIP

7 Monate–
10
Rev. 10 - Gelenau

357 WIP

7 Monate–
11
Rev. 11 - Cranzahl

409 WIP

7 Monate–
12
Rev. 12 - Grünhain

365 WIP

7 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung7 von 7 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Für den Messtruppführer werden Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Als Erfahrungswerte werden die persönliche Bearbeitung von mindestens 500 Inventurpunkten oder Traktecken in den vorangegangenen 10 Jahren … ganz lesenFür den Messtruppführer werden Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Als Erfahrungswerte werden die persönliche Bearbeitung von mindestens 500 Inventurpunkten oder Traktecken in den vorangegangenen 10 Jahren (Kalenderjahre) vorausgesetzt. o Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) oder Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI). Als Erfahrungswerte werden die persönliche Bearbeitung von mindestens 100 Inventurpunkten oder Traktecken in den vorangegangenen 10 Jahren (Kalenderjahre) vorausgesetzt.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) oder Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €); liegt kein aktueller Nachweis vor, der die Mindestanforderungen des AG erfüllt, dann ist eine Erklärung einer … ganz lesenNachweis über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €); liegt kein aktueller Nachweis vor, der die Mindestanforderungen des AG erfüllt, dann ist eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft mit dem Angebot abzugeben, dass im Auftragsfalle die bestehende Versicherung entsprechend geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ausgefülltes Formular zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges gem. § 6 WRegG; Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen; • Erklärung im Zusammenhang mit Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Diese Erklärung ist rechtswirksam zu unterzeichnen (NICHT Textform!). Vertretungsbefugnisse, … ganz lesenAusgefülltes Formular zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges gem. § 6 WRegG; Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen; • Erklärung im Zusammenhang mit Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Diese Erklärung ist rechtswirksam zu unterzeichnen (NICHT Textform!). Vertretungsbefugnisse, die nicht dem Registerportal (Registerportal | Startseite) im Internet entnommen werden können, erfordern die Beifügung der aktuell datierten und unterschriebenen Vollmacht. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot dem Auftraggeber zu übergeben: - ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und - eine von allen Mitgliedern verbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Verzeichnis zu Nachunternehmerleistungen und Eignungsleihe.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2027
Vertragsende
31.10.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
35 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bonnewitzer Straße 34, 01796 Pirna OT Graupa
Kontakt
sbs.poststelle@sachsenforst.sachsen.de

Bei uns erfasst

214Bekanntmachungen
28Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Datenerhebung zur Waldinventur Sachsen (WISA)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 20.02.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (411 Lose mit Angabe)
445.840 €Zuschlagswert im Median
276.715 € – 755.931 €mittlere Hälfte, 21 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 02.09.2026 auf 11.09.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 02.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 834556f0-d9c7-43de-9d49-c03c802c0665.