Wäscheservice LEA Freiburg 2026
Regierungspräsidium Freiburg · Freiburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen RPF152-135-681veröffentlicht 24.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 892 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Freiburg im Breisgau.
- Parkplatzdienst MundenhofStadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im BreisgauFrist 08.12.2026
- KG 440ff Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von PV-Anlagen auf den Gebäuden 1, 2, 6, 8, 9 und 13 nach VDE AR 4105/4110Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg · FreiburgFrist 30.11.2026
- EntsorgungsdienstleistungenUniversitätsklinikum Freiburg · FreiburgFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 892 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Freiburg79100, Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.
- Bewertungspreis90 %
- Ökostrom5 %
- Nachhaltiges Waschmittel5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,2 Punkte |
| 25 % teurer | −18 Punkte |
| 50 % teurer | −30 Punkte |
| 100 % teurer | −45 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monatenan Regierungspräsidium Freiburg
- Angebotsfrist 08:00 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 6 Monaten
- Bindefrist endetvor 3 Monaten93 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung des Regierungsbezirks Freiburg
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Bettwäsche-Sets Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über den Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Freiburg. Die Leistung des AN umfasst neben der fachgerechten Reinigung der Wäsche insbesondere auch deren Abholung und Anlieferung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. In der Landeserstaufnahmeeinrichtung können bis zu 1.200 Personen bei Maximalbelegung untergebracht werden. Die Einzelaufträge erfolgen grundsätzlich abhängig vom jeweiligen Bedarf, der teils erheblichen Schwankungen unterliegt und insbesondere von der jeweiligen Zugangssituation von Asylsuchenden abhängt. Nähere Informationen sind der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) zu entnehmen. | 2 Jahre | 236.000 € |
| 2 | Kopfkissen Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über den Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Freiburg. Die Leistung des AN umfasst neben der fachgerechten Reinigung der Wäsche insbesondere auch deren Abholung und Anlieferung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. In der Landeserstaufnahmeeinrichtung können bis zu 1.200 Personen bei Maximalbelegung untergebracht werden. Die Einzelaufträge erfolgen grundsätzlich abhängig vom jeweiligen Bedarf, der teils erheblichen Schwankungen unterliegt und insbesondere von der jeweiligen Zugangssituation von Asylsuchenden abhängt. Nähere Informationen sind der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) zu entnehmen. | 2 Jahre | 240.000 € |
| 3 | Einziehdecke Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über den Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Freiburg. Die Leistung des AN umfasst neben der fachgerechten Reinigung der Wäsche insbesondere auch deren Abholung und Anlieferung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. In der Landeserstaufnahmeeinrichtung können bis zu 1.200 Personen bei Maximalbelegung untergebracht werden. Die Einzelaufträge erfolgen grundsätzlich abhängig vom jeweiligen Bedarf, der teils erheblichen Schwankungen unterliegt und insbesondere von der jeweiligen Zugangssituation von Asylsuchenden abhängt. Nähere Informationen sind der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) zu entnehmen. | 2 Jahre | 416.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- BewertungspreisDer Zuschlag wird für jedes Los jeweils gesondert auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird für jedes Los gesondert anhand folgender Zuschlagskriterien durchgeführt: - Zuschlagskriterium "Preis" , Gewichtung: 90 % - Zuschlagskriterium "Ökostrom" Gewichtung: 5 % - Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel": 5 % Das wirtschaftlichste Angebot ist je Los das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erhält. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich dabei aus der Addition der erhaltenen Punkte für die Zuschlagskriterien "Preis", "Ökostrom" und "nachhaltiges Waschmittel". Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los. Die Punkte für die jeweiligen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode berechnet: - Zuschlagskriterium "Preis": Der im Angebotsblatt (Anlage 4) angegebene Preis wird in Punkte umgerechnet. Hierzu wird ein Bewertungspreis (PAngebot) gebildet, welcher sich aus dem angebotenen Preis (brutto) abzüglich Skonto ergibt. Anschließend erhält das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis die höchstmögliche Punktzahl von 90 Punkten. Die anderen Angebote erhalten verhältnismäßig weniger Punkte. Weitere Details sind den Allgemeinen Ausschreibungsbedingugnen zu entnehmen.
- Qualität
- ÖkostromBei dem Kriterium "Ökostrom" wird bewertet, zu welchem durchschnittlichen Anteil Ökostrom aus erneuerbaren Energien bei der Leistungserbringung eingesetzt wird. Eine Wäscherei welche bei der Leistungserbringung zu 100% Ökostrom einsetzt, erhält 5 Punkte. Alle übrigen Angaben werden entsprechend anhand des Prozentanteils des Ökostroms bewertet (z.B. 3,25 Punkte für 65% Ökostromanteil). Die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Ökostrom wird auf 2 Dezimalstellen gerundet. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Der Einsatz des Ökostroms ist regelmäßig (mindestens jährlich) im Rahmen der Vertragsabwicklung durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen nachzuweisen.
- Qualität
- Nachhaltiges WaschmittelDer Bieter erhält für das Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel" 5 Punkte, wenn das zur Leistungserbringung verwendete Waschmittel mindestens die Anforderungen des EU Ecolabels "Waschmittel" beziehungsweise des EU Ecolabels "Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich" (siehe die Beschlüsse (EU) 2017/1218 sowie (EU) 2017/2019, (EU) 2019/418 (Änderung) und (EU) 2023/693 (Verlängerung), jeweils einsehbar unter https://eu-ecolabel.de/fuer-unternehmen/produktgruppen) erfüllt. Der Nachweis erfolgt mittels des Gütezeichens EU Ecolabel oder eines anderen Gütezeichens, dass mindestens gleichwertige Anforderungen stellt. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Soweit zur Leistungserbringung kein Waschmittel eingesetzt wird, dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt erhält der Bieter für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Eignung8 von 8 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Angabe von einem Referenzobjekt aus den vergangenen drei Jahren (inkl. laufender Aufträge), das nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal weltweit/deutschlandweit).
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Wäscheservice) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der B … ganz lesenkürzer
Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und beruflicher Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Unterauftragnehmer, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Unterauftragnehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Unterauftragnehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 10 - Erklärung Unterauftragnehmer bzw. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 10 und Anlage 11 vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 11a - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Unterauftragnehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung entsprechend den Nummern 2a) - 2c) (vgl. Teil 2 der Anlage 11a) und 8) (siehe nachfolgend) anfordern. Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.- Eintragung in das Handelsregister
Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Nachweis der Eintragung ins Handelsregister oder vergleichbar für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / de … ganz lesenkürzer
Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Nachweis der Eintragung ins Handelsregister oder vergleichbar für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 10 - Erklärung Unterauftragnehmer; 5) ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer; 6) ggf. Anlage 8 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 11a - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
1) Eigenerklärung, dass der / die Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine desta … ganz lesenkürzer
1) Eigenerklärung, dass der / die Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es ist zu bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). 2) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) (Anlage 13 der Vergabeunterlagen).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.07.2028 bzw. durch Ausschöpfen der jeweiligen Höchstmengen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2026 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Jeder Leistungszeitraum endet stets mit Ablauf des Ver … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.07.2028 bzw. durch Ausschöpfen der jeweiligen Höchstmengen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2026 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Jeder Leistungszeitraum endet stets mit Ablauf des Vertrages. Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung einmalig automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens vier Monate vor dem Vertragsablauf schriftlich widerspricht. Soweit die Rahmenvereinbarung nach diesem Absatz verlängert wurde, endet sie ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des 31.07.2029.- Optionen
Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt dienstags, donnerstags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und, soweit erforderlich, zusätzlich samstags jeweils zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Die Abholungen der Schmutzwäsche durch den AN erfolgt in der Regel zwei bis drei Mal je Woche; auf § 2 der Rahmenvereinbarung … ganz lesenkürzer
Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt dienstags, donnerstags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und, soweit erforderlich, zusätzlich samstags jeweils zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Die Abholungen der Schmutzwäsche durch den AN erfolgt in der Regel zwei bis drei Mal je Woche; auf § 2 der Rahmenvereinbarung wird hingewiesen. In Abstimmung mit dem AG ist je nach Wäscheaufkommen die Abholfrequenz anzupassen. Die Abholungen sind mit dem AG oder einer von diesem beauftragten Person abzustimmen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.landbw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 93 Tage
- Angebotsöffnung
- 29.04.2026, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 25, 79100 Freiburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; … ganz lesenkürzer
Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXR6YYGYMWT#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Heinrich-von-Stephan-Straße 25, 79100 Freiburg
- Website
- rp.baden-wuerttemberg.de
- Kontakt
- vergabestelle152@
rpf.bwl.de
Bei uns erfasst
- Erstellung von Forsteinrichtungswerken im Körperschaftswald im Jahr 2026 - Zweite Ausschreibung05.06.2026
- Bibermanagement im Regierungspräsidium Freiburg20.03.2026 · 3 Angebote
- Erstellung von Forsteinrichtungswerken im Körperschaftswald im Jahr 202619.03.2026
- ASP Wiesenbrüter 202619.03.2026 · 2 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Wäscheservice für die LEA Freiburg
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 20.07.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Elis Textilmanagement GmbH5 Zuschläge
- Elis GmbH3 Zuschläge
- Elis GmbH2 Zuschläge
- Elis Textilmanagement GmbH2 Zuschläge
- Gebäudebetreuung Lehner2 Zuschläge
- Ullrich GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f15e2347-9032-4763-b2eb-f6ebdc32ac43.