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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Wäschereileistungen (Rahmenvereinbarung) für die ANKER-Dependance Kempten

Regierung von Schwaben · Augsburg, Bayern

Aktenzeichen RvS_2024_08_02veröffentlicht 23.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 775 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Augsburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
25 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Augsburg86152, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (39 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt eine Rahmenvereinbarung über Wäschereileistungen für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Kaufbeurer Str. 80. 87437 Kempten (Allgäu), mit bis zu 150 Personen aus.

Beschreibung des Loses

Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt eine Rahmenvereinbarung über Verpflegungsleistungen für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Kaufbeurer Str. 80. 87437 Kempten (Allgäu), mit bis zu 150 Personen aus.

Die Wäschereileistungen umfassen die wöchentliche Reinigung und Desinfektion von Wäsche (Schlafsack, Kissenbezüge, Spannbettlaken, Duschtücher, Handtücher, Kopfkissen, Einziehdecken und Bettbezügen) der Bewohner der Einrichtung einschließlich Abholung, Reinigung der Wäsche in der Wäscherei des Auftragnehmers außerhalb der Einrichtung und die Wiederanlieferung der Wäsche in der Einrichtung. Dem Auftragnehmer steht somit eine Woche zur Erbringung der Wäschereileistung zur Verfügung.

Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung werden wöchentliche Wäschereileistungen an 52 Wochen pro Jahr vom Auftraggeber beim Auftragnehmer bestellt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht.

Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung werden als realistische Schätzmenge pro Woche bestellt: - 75 Schlafsäcke, - 150 Kissenbezüge mit Hotelverschluss, - 150 Spannbettlaken, - 150 Duschtücher, - 150 Handtücher, - 150 Kopfkissen, - 75 Einziehdecken und - 75 Bettbezüge mit Hotelverschluss pro Woche.

Als Höchstmenge geht der Auftraggeber von folgenden Stückzahlen aus: - 4.680 Schlafsäcke p.a. (= 9.750 über die gesamte Laufzeit), - 9.360 Kissenbezüge mit Hotelverschluss p.a. (= 19.500 über die gesamte Laufzeit), - 9.360 Spannbettlaken p.a. (= 19.500 über die gesamte Laufzeit), - 9.360 Duschtücher p.a. (= 19.500 über die gesamte Laufzeit), - 9.360 Handtücher p.a. (= 19.500 über die gesamte Laufzeit), - 9.360 Kopfkissen (= 19.500 über die gesamte Laufzeit), - 4.680 Einziehdecken p.a. (= 9.750 über die gesamte Laufzeit) und - 4.680 Bettbezüge mit Hotelverschluss p.a. (= 9.750 über die gesamte Laufzeit).

Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Handelsregistereintragung 2. Unterzeichnete Eigenerklärung zur Eignung (L 124) oder Präqualifizierung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind auch von präqualifizierten Bietern und auch im Fall einer EEE nachzuweisen.
Kriterium
1) Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt L 127). 2) Eigenerklärung R 1 und Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal) von 1.000.000,- EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung d … ganz lesen1) Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt L 127). 2) Eigenerklärung R 1 und Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal) von 1.000.000,- EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Bei Umwelthaftpflicht-Schäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. Die Einzelheiten der Mindestanforderung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Mit dem Angebot ist eine abgeschlossene Versicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit den o.g. Deckungssummen nachzuweisen. Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht ausreichend: Versicherungsmakler oder Eigenerklärung) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert. 3) Durchschnittlicher Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Wäschereileistungen) in den abgelaufenen drei Kalenderjahren 2021 bis 2023 von durchschnittlich 100.000,- EUR p.a. Soweit der Jahresumsatz für 2023 noch nicht festgestellt ist, kann der geschätzte Jahresumsatz angegeben werden.
Kriterium
1) Wird vom Auftraggeber abgefragt: Wettbewerbszentralregisterauskunft für Bieter. Die Wettbewerbszentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. 2) Zwei vergleichbare Referenzen (Eigenerklärung R 2 Referenzen). Der Auftraggeber stel … ganz lesen1) Wird vom Auftraggeber abgefragt: Wettbewerbszentralregisterauskunft für Bieter. Die Wettbewerbszentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. 2) Zwei vergleichbare Referenzen (Eigenerklärung R 2 Referenzen). Der Auftraggeber stellt aufgrund der besonderen Anforderungen an Wäschereileistungen für Flüchtlingseinrichtungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen auf die nachfolgenden Kriterien ab. a) Referenz umfasst Wäschereidienstleistungen im Referenzzeitraum (August 2019 bis August 2024) mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten. b) Referenz umfasst Wäschereidienstleistungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrums, ein Behördenankunftszentrums, ein Krankenhaus, eine Alten- und Pflegeeinrichtung oder eine vergleichbaren Einrichtung (mind. 80 untergebrachte bzw. betreute Personen). c) Eigenerklärung, dass Referenz im Wesentlichen zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden ist und AN nicht wiederholt zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung angehalten werden musste. Um einen hinreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgesehene Zeitraum verlängert und werden alle Referenzen gewertet, die innerhalb des Referenzzeitraums der letzten fünf Kalenderjahre (vom August 2019 August 2024) eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten umfassen. Die Bieter/Bietergemeinschaften sollen mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zu zwei Referenzen einreichen. Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor. Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Den Bietern wird anheim gestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
25 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
23.09.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayer, Maximilianstraße 39, 80438 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

148vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
348.320 €Zuschlagswert im Median
113.797 € – 595.709 €mittlere Hälfte, 32 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.09.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 988df5dd-85ee-459e-bfc6-dd021a187d10.