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vergebenEU-weitDienstleistungen

Wäschereidienstleistungen in Leasing für die Reha-Kliniken der DRV Bayern Süd

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT · Landshut, Bayern

Aktenzeichen L_D-2026-0018veröffentlicht 18.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 96 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Landshut84028, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigdeutsche-rentenversicherung-bund.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualitätskriterium25 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über deutsche-rentenversicherung-bund.de
    vor 3 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 3 Monaten
  4. Bindefrist endet
    89 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Tagen
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
REHA-Fachzentrum Bad Füssing - Passau; hier Bad Füssing

Wäschereidienstleistung in Leasing für das Rehafachzentrum Bad Füssing - Passau, hier Bad Füssing

4 Jahre–
2
REHA-Fachzentrum Bad Füssing -Passau - hier Passau

Wäscherdienstleistungen in Leasing für das Reha-Fachzentrum Bad-Füssing - Passau, hier Passau

4 Jahre–
3
Fachklinik Gaißach

Wäschereidienstleistngen in Leasing für die Fachklinik Gaißach

4 Jahre–
4
Orthopädische Klinik Tegernsee

Wäschereidienstleistungen in Leasing für die Orthopädische Klinik Tegernsee

4 Jahre–
5
Klinik Bad Reichenhall

Wäschereidienstleistungen in Leasing für die Klinik Bad Reichenhall

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualitätskriterium25 %
Qualitätskriterium15 %
Preis60 %
Qualität
QualitätskriteriumNotfallkonzept
Qualität
QualitätskriteriumRealisierungskonzept
Preis
Preiskriterium

Eignung8 von 8 angegeben

Umweltmanagementmaßnahmen
Für das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen gemäß der jeweiligen Ortssatzung. Diese orientiert sich in der Regel an den allgemeinen Rahmen - Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang II zu § 7a des Wasserha … ganz lesenFür das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen gemäß der jeweiligen Ortssatzung. Diese orientiert sich in der Regel an den allgemeinen Rahmen - Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang II zu § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes (Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässern, Anhang 55 Wäschereien) sowie an den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Arbeitsblatt ATV115. Auf die Einhaltung der Auflagen bei Verordnung chlorhaltiger Produkte (AXO) wird besonders hingewiesen. Des Weiteren sollten Maßnahmen einer ökologischen Verfahrensausrichtung berücksichtigt werden (z.B. Wasserweiterverwendung insbesondere der Spülflotten).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle Richtlinien, Bestimmungen und Voraussetzungen für die Pflege von Krankenhauswäsche und von Wäsche aus dem Lebensmittelbereich sowie alle Arbeitsschutz-, Umweltvorschriften und tarifrechtlichen Bestimmungen (wie z. B. Mindestlohn, etc.) für Wäschereien in der … ganz lesenDer Auftragnehmer verpflichtet sich alle Richtlinien, Bestimmungen und Voraussetzungen für die Pflege von Krankenhauswäsche und von Wäsche aus dem Lebensmittelbereich sowie alle Arbeitsschutz-, Umweltvorschriften und tarifrechtlichen Bestimmungen (wie z. B. Mindestlohn, etc.) für Wäschereien in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten; insbesondere: • Richtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein. • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege". • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/1 für Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Europäischen Norm DIN EN 14065 in der gültigen Fassung, die das Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien aufbereitete Textilien definiert (RABC-System). Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" der jeweiligen Verträge. • Die Ergebnisse der Hygienekontrolle sind der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte Hygiene (VAH)/ Robert-Koch-Instituts, Berlin als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren. • Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung). • Registriertes Desinfektionszeugnis / Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis. • Geltende Bestimmungen zur Behandlung von Schmutzwäsche im Sinne des Medizinproduktegesetzes. • Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten (§ 4 Abs. 3 ArbSchG). • Streikfreistellungsbescheinigung • Ausfallbescheinigung • Für die Entlohnung der Arbeitskräfte ist der Mindestlohn-Tarifvertrag für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft - in der jeweils geltenden Fassung- anzuwenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich Lohnabrechnungen der für diesen Auftrag eingesetzten Arbeitskräfte vorlegen zu lassen.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Richtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein. • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesund-heitswesen und in der … ganz lesenRichtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein. • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesund-heitswesen und in der Wohlfahrtspflege". • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/1 für Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzule-gen. • Europäischen Norm DIN EN 14065 in der gültigen Fassung, die das Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien aufbereitete Textilien definiert (RABC-System). Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" der jeweiligen Verträge. • Die Ergebnisse der Hygienekontrolle sind der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte Hygiene (VAH)/ Robert-Koch-Instituts, Berlin als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren. • Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung). • Registriertes Desinfektionszeugnis / Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis. • Geltende Bestimmungen zur Behandlung von Schmutzwäsche im Sinne des Medizinproduktegesetzes. • Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten (§ 4 Abs. 3 ArbSchG).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angaben zu mindestens 2 durch den Bieter in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (Referenz) sind: vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind nur solche Leistungen, welche die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen: • Lei … ganz lesenAngaben zu mindestens 2 durch den Bieter in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (Referenz) sind: vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind nur solche Leistungen, welche die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen: • Leistungsart: Wäschereidienstleistung Vollversorgung eines Krankenhauses, Klinikbetrieb oder REHA-Einrichtung. Bei der Leistung handelt es sich um Vollversorgung eines Krankenhauses, Klinikbetrieb oder REHA-Einrichtung (mind. 70 Mitarbeiter, mind. 90 Einzelzimmer bzw. Betten) mit Berufs- und Stationswäsche (Flach- und Frotteewäsche) in Mietwäsche, mit einem Mindestauftragswert von jährlich 75.000 € netto. • Vertragslaufzeit: Die Leistung wurde über eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren erbracht, ohne dass der Vertrag durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
sh. Eigenerklärung zur Eignung
Eintragung in das Handelsregister
sh. Eigenerklärung zur Eignung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
89 Tage
Angebotsöffnung
04.08.2026, 10:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: sh. Verträge Los 1 bis Los 5
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber gemäß §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GWB vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern/Bieterinnen in der Reihenfolge des … ganz lesenFür den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber gemäß §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GWB vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern/Bieterinnen in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Bewerber/ Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Nur schriftlich, elektronisch in Textform erteilte Auskünfte über die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform sind aufgrund der Korruptionsprävention bindend. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 15 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Alten Viehmarkt 2, 84028 Landshut
Website
Kontakt
vergabestelle@drv-bayernsued.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

148vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
348.320 €Zuschlagswert im Median
113.797 € – 595.709 €mittlere Hälfte, 32 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 85d446dc-aca4-4ef3-906a-55e1c5c33462.