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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Wäscheleasing und Reinigungsleistung

medfacilities Betrieb GmbH · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 04/23-2veröffentlicht 03.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 914 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50931, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Qualität und Umweltgerechtigkeit des Angebots20 %
  • Qualität und Umweltgerechtigkeit des Angebots10 %
  • Qualität und Umweltgerechtigkeit des Angebots10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an medfacilities Betrieb GmbH
    vor 30 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Berufskleidung sowie deren Reinigung und damit verbundene Transport- und Serviceleistungen.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jedem Beschäftigten eine gut passende Kleidung zur Verfügung zu stellen. Dies schließt auch Über-, Sonder- und Randgrößen ein. Sollte keine dieser Größen passen, ist eine Sonderanfertigung zu veranlassen. Dafür ist eine Größenanpassung mit Anprobe oder durch kostenfreie Übersendung von Musterkleidung durchzuführen. Die Ausstattung mit neuer Leasingkleidung hat innerhalb eines Monats ab Vertragsbeginn zu erfolgen. Die Berufskleidung ist für folgende Berufszweige vorzusehen: Schlosser, Sanitär, Elektriker, Maler, Schreiner (Tischler), Sicherheitsdienst. Die unter diesem Rahmenvertrag zu verleasenden Artikel ergeben sich aus dem Preisblatt. Die Zahl der voraussichtlichen Träger und der voraussichtlichen Teile je Träger ist als Schätzgröße im Preisblatt genannt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der angegebenen Stückzahlen. Der tatsächliche Bedarf wird durch den Auftraggeber im Rahmen des Einzelabrufs festgelegt. Er kann die gemachten Angaben über- oder unterschreiten.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 600Es entfallen 60% der Angebotswertung auf den angebotenen Preis. Der sich aus dem Preisblatt ergebende Wertungspreis - inklusive aller zu bepreisenden Optionen - wird wie folgt bewertet. Der Bieter mit dem geringsten Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl i.H.v. 600 Punkten. Jeder Bieter, der einen Wertungspreis anbietet, der doppelt so hoch wie das niedrigste Angebot oder höher ist, erhält 0 Punkte. Dazwischenliegende Werte werden nach folgender Formel ermittelt: P = 1200 - 600 * (X/N) Wobei gilt: P - Punktzahl des zu bewertenden Bieters X - Angebotspreis des zu bewertenden Bieters N - niedrigster Angebotspreis aller Bieter Sollte sich bei der Berechnung ein negativer Wert ergeben, erhält der betroffene Bieter 0 Punkte.
Qualität
Qualität und Umweltgerechtigkeit des AngebotsGewichtung (Punkte, genau) 200Teststellung über die Beschaffenheit der Musterstücke in qualitativer Hinsicht Es wird eine Teststellung durchgeführt. Dazu reicht der Bieter die von ihm vorgesehenen Kleidungsstücke innerhalb einer angegebenen Frist ein. Die einzureichenden Kleidungsstücke, Größenspanne und einzureichenden Anzahlen sind in Anlage B.10 Musterstücke Teststellung aufgeführt. Die Qualität der Kleidung spielt für die Mitarbeiterzufriedenheit und damit für den Auftraggeber eine besonders große Rolle. Aus diesem Grund werden Angebote, die nur 40 Punkte oder weniger in diesem Unterkriterium erreichen, ausgeschlossen.
Qualität
Qualität und Umweltgerechtigkeit des AngebotsGewichtung (Punkte, genau) 100Teststellung über die Beschaffenheit der Musterstücke in umweltbezogener Hinsicht Geprüft wird die Umweltfreundlichkeit. Die Soll-Angaben finden sich unter Nr. 2.1.7. der Leistungsbeschreibung. Darüberhinausgehende Umweltmerkmale werden positiv gewürdigt und sind vom Bieter gesondert darzustellen. Je umweltfreundlicher, desto besser. Kann keine der unter Nr. 2.1.7 der Leistungsbeschreibung (mind.) alternativ geforderten Zertifizierungen nachgewiesen werden, erhält der Bieter in diesem Kriterium 0 Punkte und das Angebot wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Zertifizierung nicht für alle Kleidungsstücke nachgewiesen werden kann.
Qualität
Qualität und Umweltgerechtigkeit des AngebotsGewichtung (Punkte, genau) 100Nachhaltigkeit der Reinigung Es sollen die Maßnahmen eines umweltschonenden und nachhaltigen Waschprozesses erläutert werden (s. Nr. 2.3.2 der Leistungsbeschreibung). Je umweltfreundlicher, desto besser.

Eignung18 von 18 angegeben

Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unte … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen (Anlage B.7 Teil II. A und Teil IV.A), wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbst … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7 Teil III., wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Falls der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachwei … ganz lesenFalls der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7 Teil II.B). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaf
Kriterium
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7 Teil II.C). Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
Kriterium
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er ver … ganz lesenFalls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7. Teil II.D.) Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen ihren jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich Wäscheleasing und Wäschereinigung (spezifischer Umsatzerlös) in den Geschäftsjahren 2021, 2 … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen ihren jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich Wäscheleasing und Wäschereinigung (spezifischer Umsatzerlös) in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen durchschnittlichen spezifischen Umsatzerlös in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 200.000 EUR pro Jahr. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7 Teil IV.B.), wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachw … ganz lesenDer Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden bis 1.000.000 Euro, Sachschäden bis 500.000 Euro. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7 Teil IV.C.), wobei sich der AG u.a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspfl … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7 Teil II.F.), wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärun … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7 Teil II.H.). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7 Teil II.I). … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7 Teil II.I). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Der Bieter und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft geben die Eigenerklärung zu den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) ab. Der Nachweis erfolgt … ganz lesenDer Bieter und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft geben die Eigenerklärung zu den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) ab. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7 Teil II.G). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter und für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kriterium
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens 3 Referenzaufträge aus den letz … ganz lesenDer Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens 3 Referenzaufträge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung, nachweisen. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn Sie folgende Angaben enthält: - Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), - Angaben zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) - Angaben zum Referenzauftrag (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) Im Einzelnen wird hinsichtlich des Referenzinhalts verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt (genaue Beschreibung der erbrachten Leistung), dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Der Nachweis über das Vorliegen der technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit gilt als erbracht, wenn mittels der Referenzen nachgewiesen wurde, dass - Berufskleidung verleast wurde und - diese gereinigt wurde und - mindestens 150 Personen mit Leasingwäsche ausgestattet worden sind. Wenn sich die nachzuweisenden Leistungsbestandteile nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzaufträge ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Aufträge benennen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7 Teil IV.D), wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
12 Punkte: > 1,5 Mio. EUR Umsatz in Summe der letzten 3 Geschäftsjahre 9 Punkte: > 1,2 Mio. EUR Umsatz in Summe der letzten 3 Geschäftsjahre 6 Punkte: > 900.000 EUR Umsatz in Summe der letzten 3 Geschäftsjahre 3 Punkte: > 600.000 EUR Umsatz in Summe der letzten 3 Geschäftsjahre 0 Punkte: < 599.999,99 EUR Umsatz in Summe der letzten 3 Geschäftsjahre (Folge = Angebotsausschluss, vgl. A-Kriterium unter Ziffer 1.1.2)
Kriterium
Der Bieter hat mindestens 1 und maximal 3 Referenzen über vergleichbare erbrachte Leistungen der letzten 3 Jahre (vgl. Ziffer 1.4) zur Wertung einzureichen. Zur Wertung der Referenzen werden folgende Kriterien herangezogen: - Leistung betraf das Leasing von Berufskleidung - Leistung umfasste die Re … ganz lesenDer Bieter hat mindestens 1 und maximal 3 Referenzen über vergleichbare erbrachte Leistungen der letzten 3 Jahre (vgl. Ziffer 1.4) zur Wertung einzureichen. Zur Wertung der Referenzen werden folgende Kriterien herangezogen: - Leistung betraf das Leasing von Berufskleidung - Leistung umfasste die Reinigung der Leasingleistung - Die Leistung hat die Ausstattung von mindestens 150 Personen zum Gegenstand Hinweis: Jeder Bieter muss mindestens 1 Referenz und darf bis zu 3 Referenzen zur Wertung einreichen. Die erzielten Punkte aus der Bewertung der (bis zu 3) eingereichten Referenzen werden addiert Je Referenz können 6 Punkte erreicht werden. Reicht ein Bewerber mehr als drei Unternehmensreferenzen ein, werde die besten drei wertungsfähigen Referenzen gewertet. 6 Punkte: Die erbrachte Leistung entspricht der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung (alle Kriterien erfüllt). 4 Punkte: Die erbrachte Leistung entspricht überwiegend der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung (zwei Kriterien erfüllt). 2 Punkte: Die erbrachte Leistung ist mit der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung gerade noch vergleichbar (ein Kriterium erfüllt). 0 Punkte: Die erbrachte Leistung ist mit der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung nicht vergleichbar (kein Kriterium erfüllt).
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer hat ein Umweltmanagementsystem hinsichtlich der Beschaffung der Arbeitskleidung und deren Reinigung umgesetzt z.B. nach ISO 14001 oder der europäischen Umweltmanagement-Verordnung EMAS oder ei … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer hat ein Umweltmanagementsystem hinsichtlich der Beschaffung der Arbeitskleidung und deren Reinigung umgesetzt z.B. nach ISO 14001 oder der europäischen Umweltmanagement-Verordnung EMAS oder ein vergleichbares Konzept zum Umweltmanagement. Verwenden Sie zur Angabe bitte Anlage B.7 Teil IV.E. 6 Punkte: Zertifiziertes Umweltmanagementsystem vorhanden 3 Punkte: eigenes Konzept eines Umweltmanagementsystems ist vorhanden nach den Vorgaben der EMAS oder vergleichbarer Regelungen. Dieses muss Regelungen enthalten zu - Festlegung der betriebsspezifischen Umweltpolitik - Einführung und Verwirklichung umweltbezogener Zielsetzungen - Bereitstellung von Ressourcen (Personal, Infrastruktur, technische und finanzielle Mittel) - Bereitstellung eines Umweltmanagement-Beauftragten - Schulung und Information der Mitarbeiter - Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen im Umweltschutz 0 Punkte: es gibt kein vergleichbares Umweltmanagementsystem
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Es besteht eine fixe Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch maximal zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit das Vertragsverhältnis durch mindestens textförmige Erklärung des Auftraggebers beendet wird. Nach Ablauf von 48 Monaten endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 MONTHS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: D.0_Besondere Vertragsbedingungen D.1_BVB mf-Betrieb_LuD_RV_Mai 2023 D.2_Fremdfirmenrichtlinie mf-Betrieb GmbH
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendun … ganz lesen15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf die Qualität und Umweltgerechtigkeit der Angebote. Aus diesem Grund können nur Angebote in die engere Wahl kommen, die für die Qualität und Umweltgerechtigkeit des Angebots- mindestens 250 Punkte der maximal 400 zu erreichenden Punkte erhalten Die genauen Zuschlagskriterien können dem Dokument B.2_Zuschlagskriterien entnommen werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MHF4S

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Gleueler Straße 66, 50931 Köln
Kontakt
vergabeverfahren@abante.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

200vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (252 Lose mit Angabe)
372.364 €Zuschlagswert im Median
175.801 € – 850.633 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8c2c12c0-00e9-448b-8e02-2c877a3e52a8.