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Wäschebedarf des Universitätsklinikums Heidelberg

Klinik Service GmbH · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026-063veröffentlicht 18.03.2026erstmals 18.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 204 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 18.03.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
16Angebot auf bis zu 16, Zuschlag höchstens 16 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69120, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Produktions- und Belieferungskonzept30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 8 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Klinik Service GmbH
    vor 7 Monaten
  4. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabeportal-bw.de
    vor 7 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
    vor 7 Monaten
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Beschaffung von unterschiedlichen Wäscheartikeln für das Universitätsklinikum Heidelberg.

Lose16 Lose · Angebot auf bis zu 16 · Zuschlag höchstens 16 je Bieter

Alle 16 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
OP-Hose, weiß Baumwolle

Beschaffung "OP-Hose, weiß" in unterschiedlichen Größen

2 Jahre–
2
OP-Hose, weiß Tencel

Beschaffung "OP-Hose, weiß" in unterschiedlichen Größen

2 Jahre–
3
OP-Hemd, OP-Hose, OP-Jacke, blau & grün Baumwolle

Beschaffung "OP-Hemd, OP-Hose, OP-Jacke, blau & grün" in unterschiedlichen Größen

2 Jahre–
4
OP-Hemd, OP-Hose, OP-Jacke, blau & grün Tencel

Beschaffung "OP-Hemd, OP-Hose, OP-Jacke, blau & grün" in unterschiedlichen Größen

2 Jahre–
5
Arztkittel & Pflegerhosen, weiß

Beschaffung "Arztkittel & Pflegerhosen, weiß" in unterschiedlichen Größen

2 Jahre–
6
OP-Mäntel, grün, brombeer

Beschaffung "OP-Mäntel, grün, brombeer" in unterschiedlichen Größen

2 Jahre–
7
Schwesternschürze

Beschaffung von "Schwesternschürzen"

2 Jahre–
8
Flügelhemden

Beschaffung von "Flügelhemden"

2 Jahre–
9
Bettwäsche

Beschaffung von "Bettwäsche"

2 Jahre–
10
Kopfkisseninlets, Einziehdecken

Beschaffung von "Kopfkisseninlets, Einziehdecken"

2 Jahre–
11
Windeln, Geschirrtücher, Grubentücher

Beschaffung von "Windeln, Geschirrtücher, Grubentücher"

2 Jahre–
12
Abdecktücher

Beschaffung von "Abdecktüchern"

2 Jahre–
13
Unterlagen Geri

Beschaffung von "Unterlagen Geri"

2 Jahre–
14
Moltontücher

Beschaffung von "Moltontüchern"

2 Jahre–
15
Frotteewäsche

Beschaffung von "Frotteewäsche"

2 Jahre–
16
Containerinnenhauben

Beschaffung von "Containerinnenhauben"

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Produktions- und Belieferungskonzept30 %
Preis
Die Angebotspreise sind in Anlage 3 der Vergabeunterlagen ("Preisblatt") einzutragen. Hierzu werden in jedem Los die Mengen und Preise des jeweiligen Wäscheartikels automatisch multipliziert und diese Endwerte der Wäscheartikel anschließend miteinander summiert. Somit ergibt sich folgende Berechnungsformel: Gesamtpreis pro Los = Bestellmenge p. a. von Wäscheartikel 1 * Angebotspreis Wäscheartikel 1 + Bestellmenge p. a. von Wäscheartikel 2 * Angebotspreis Wäscheartikel 2 + Bestellmenge p. a. von Wäscheartikel x * Angebotspreis Wäscheartikel x + ... Punktwert "Preis" pro Los = niedrigster Gesamtpreis pro Los / Gesamtpreis pro Los des jeweiligen Bieters * maximal zu erreichende Punktzahl (70 Punkte) Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 70 Punkten pro Los erreicht werden.
Qualität
Produktions- und BelieferungskonzeptFür die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein konkretes Produktions- und Belieferungskonzept einzureichen. Das Konzept darf zwei DINA4-Seiten nicht überschreiten und soll mind. die nachfolgenden Kriterien beinhalten: 1) Produktionsstandorte der angebotenen Wäscheartikel (positiv, d. h. im oberen Punktesegment werden insbesondere deutschland- und europaweite Produktionen bewertet. Aufgrund der prioritären Versorgungssicherheit werden Produktionen außerhalb Europas tendenziell im unteren Punktesegment bewertet.) 2) Nachhaltigkeit und Fair Trade (Transportwege, CO2-Emmissionen, Produktionsbedingungen, Lieferketten, etc.) 3) Verwendung von Zertifikaten/Siegeln, etc. 4) Beschreibung des Vorgehens bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Corona-Pandemie) 5) Bearbeitungszeit von Reklamationen Das eingereichte Konzept wird nach folgendem Schema mit 30 bis 0 Punkten bewertet: 30 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung vollumfänglich zufriedenstellend. 25 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung zufriedenstellend. 20 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist weitestgehend vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung zufriedenstellend. 15 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist erfolgt, weist jedoch Lücken auf; inhaltlich für die Auftragsausführung in Ordnung. 10 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist teilweise erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nur beschränkt angemessen. 5 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist beinahe überhaupt nicht erfolgt, inhaltlich für die Auftragsausführung nicht angemessen. 0 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist nicht erfolgt. Die Vergabe von Punktzahlen, die sich zwischen zwei der o. g. Punkteverteilungsstufen befinden, ist möglich. Folglich kann ein Bieter beispielsweise auch mit 17 Punkten, 8 Punkten etc. bewertet werden. Kommazahlen (bspw. 17,5 Punkte) werden als Punktzahlen nicht vergeben. In Zuschlagskriterium "Produktions- und Belieferungskonzept" kann somit eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden.

Eignung10 von 10 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Folgende Eigenerklärungen: Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Folgende Eigenerklärungen: Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erk … ganz lesenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage) Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert oder eine gleichwertige Zertifizierung vorweisen können. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die nach DIN EN ISO 14001 zertifiziert oder eine gleichwertige Zertifizierung vorweisen können. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Der Bieter muss für die angebotenen Textilprodukte eine gültige Produktzertifizierung nach OEKO-TEX(R) Standard 100 oder eine gleichwertige Produktzertifizierung vorlegen. Die entsprechenden Produktzertifikate sind dem Angebot beizufügen
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht nachweisen können. Dazu ist die Vorlage von 3 Referenzen über mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbare Belieferungsmengen notwendig. Die Referenzen sind in Ziff. 2 des Dokuments "Formblatt für das Angebot" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) einzutragen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabeportal-bw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
17.04.2026, 13:00 Uhr. Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg. mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarb … ganz lesenLeistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y50J# Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Klinik Service GmbH
Anschrift
Im Neuenheimer Feld 670, 69120 Heidelberg
Kontakt
vergabestelle.gb3@med.uni-heidelberg.de

Bei uns erfasst

7Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 183 (Kleidung) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 17.04.2026
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.04.2026 auf 24.04.2026 verschoben
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 17.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2384c43d-4d6a-4951-8aa7-d78fe06d9658.