Wäsche- und Transportsack, Rahmenvereinbarungen
Bw Bekleidungsmanagement GmbH · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BWBM-2025-0092veröffentlicht 19.12.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 7 Jahre
- 01.06.2027 – 31.05.2034
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
- Rahmenvereinbarung für FlächenenteisungsmittelFlughafen Köln/Bonn GmbH · KölnFrist 04.12.2026
- verschiedene vollelektrische (BEV) NutzfahrzeugeLandesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW - Direktion · KölnFrist 26.11.2026
- Lieferung von 2 Standardschleppern mit Allradlenkung und Mähwerk im Namen und auf Rechnung für die Stadt Köln, Amt 67AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Einkauf · KölnFrist 08.12.2026
- EPU 2026Teilnehmende Gesundheitseinrichtungen der EKK plus GmbH und der AGKAMED GmbH · Köln, DeutschlandFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Jahre01.06.2027 – 31.05.2034
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Köln51149, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.bwbm.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichnein
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (62 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (248 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 9 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 7 MonatenLaufzeit bis 31.05.2034
Beschreibung
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Wäsche- und Transportsäcken (ASD 17210E) im Zeitraum vom 01.06.2027 bis 31.05.2034
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Wäsche- und Transportsack, Rahmenvereinbarung unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 160.000 Stück | 7 Jahre | – |
| 2 | Wäsche- und Transportsack, Rahmenvereinbarung unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 160.000 Stück | 7 Jahre | – |
| 3 | Wäsche- und Transportsack, Rahmenvereinbarung unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 80.000 Stück | 7 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung17 von 17 angegeben
- Versorgungssicherheit
- 1a) Anschreiben Teilnahmeantrag. Das "Formblatt 1.) a) " ist zu verwenden.
- Versorgungssicherheit
- 1b) Angaben zur Bewerbergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b) " zu verwenden.
- Versorgungssicherheit
- 1c) Erklärungen der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c) " zu verwenden.
- Versorgungssicherheit
- 1d) Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden.
- Versorgungssicherheit
- 1e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) e)" zu verwenden.
- Eintragung in das Handelsregister
- 1f) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe)
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- 1g) Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i)" zu verwenden.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- 1h) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) " zu verwenden.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen: 1i) von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die … ganz lesenkürzer
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen: 1i) von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden. 1j) Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer" zu verwenden.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- 2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz netto des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) a) " zu verwenden. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz (Gesamtumsatz) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Los 1: 4,0 Mio. € netto Los 2: 4,0 Mio. € netto Los 3: 2,0 Mio. € netto
- Spezifischer Jahresumsatz
- 2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) b) " zu verwenden.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- 2c) aktuelle Bankauskunft mit Angabe des Avalrahmens (nicht älter als 6 Monate bei Angebotsabgabe)
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mail … ganz lesenkürzer
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) zu den genannten Referenzen. Mindestanforderung: Referenz(en) in Höhe von: Los 1: 60.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate Los 2: 60.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate Los 3: 30.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3c) sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen: Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungs-umfangs, der … ganz lesenkürzer
3c) sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen: Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungs-umfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers, sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der vom Bewerber zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war. Die Nachforderung der Kontaktdaten zu den benannten Referenzen bleibt vorbehalten.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
3b) Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Bewerber, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung fe … ganz lesenkürzer
3b) Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Bewerber, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung fehlerhafter Produkte - Korrekturmaßnahmen - Vorbeugungsmaßnahmen oder in Form eines aktuell gültigen Zertifikates nach ISO 9001 Die Forderung an das Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 ist zwingend vom Bewerber/der Bewerber-gemeinschaft zu erbringen. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten des/der Nachunternehmer zum Nachweis der Eignung des Bewerbers ist ausgeschlossen. Diese Regelung hat Vorrang vor Nr. 6 der Bewerbungsbedingungen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2027
- Vertragsende
- 31.05.2034
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.bwbm.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Rahmenvereinbarung über 40% des Bedarfs Wäsche- und Transportsack *** Erfüllungsorte sind verschiedene Lagerstandorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland *** Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Personen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
- Hinweis
Sonstige einzureichende Unterlagen: a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. b) Geheimhaltungsvereinbarung Die Mindestbestellmenge wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. Nach den Regelu … ganz lesenkürzer
Sonstige einzureichende Unterlagen: a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. b) Geheimhaltungsvereinbarung Die Mindestbestellmenge wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer zu benennen. Ein Wechsel der Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer unter Beibehaltung der Eignung mit Angebotsabgabe ist zulässig. Mit Abgabe des Angebots ist dies durch den Bieter zu erklären und sämtliche Nachweise gem. Übersicht geforderte Nachweise Abschnitt A für die neue Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer einzureichen. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz fünf auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. Loslimitierung: Ein Bieter kann ein Angebot auf ein Los, auf mehrere oder auf alle Lose abgeben. Grundsätzlich kann jeder Bieter nur den Zuschlag auf maximal 1 Los erhalten. Liegen jedoch für einzelne Lose keine weiteren wertbaren Angebote in einem Wertungsrahmen von 15 % im Verhältnis zu dem wirtschaftlichsten Angebot vor, kann ein Bieter auch für mehr als 1 Los den Zuschlag erhalten, wenn er auch hier das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und folgende Bedingungen erfüllt: a) der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre die Mindestanforderung gem. Abschnitt A, Ziffer 2.a) der Übersicht geforderte Nachweise definierten Mindestanforderungen für die Lose erfüllt, auf die der Zuschlag erteilt werden soll und b) die Referenzen für die Lose, auf die in Summe der Zuschlag erteilt werden soll, die unter Abschnitt A, Ziffer 3.a) der Übersicht geforderte Nachweise definierten Mindestanforderungen erfüllen. Bieter dürfen in Ihrem Angebot angeben, mit wie vielen Losen sie maximal beauftragt werden möchten.
Los 3
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung17 von 17 angegeben
- Versorgungssicherheit
- 1a) Anschreiben Teilnahmeantrag. Das "Formblatt 1.) a) " ist zu verwenden.
- Versorgungssicherheit
- 1b) Angaben zur Bewerbergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b) " zu verwenden.
- Versorgungssicherheit
- 1c) Erklärungen der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c) " zu verwenden.
- Versorgungssicherheit
- 1d) Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden.
- Versorgungssicherheit
- 1e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) e)" zu verwenden.
- Eintragung in das Handelsregister
- 1f) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe)
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- 1g) Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i)" zu verwenden.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- 1h) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) " zu verwenden.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen: 1i) von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die … ganz lesenkürzer
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen: 1i) von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden. 1j) Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer" zu verwenden.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- 2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz netto des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) a) " zu verwenden. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz (Gesamtumsatz) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Los 1: 4,0 Mio. € netto Los 2: 4,0 Mio. € netto Los 3: 2,0 Mio. € netto
- Spezifischer Jahresumsatz
- 2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) b) " zu verwenden.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- 2c) aktuelle Bankauskunft mit Angabe des Avalrahmens (nicht älter als 6 Monate bei Angebotsabgabe)
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mail … ganz lesenkürzer
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) zu den genannten Referenzen. Mindestanforderung: Referenz(en) in Höhe von: Los 1: 60.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate Los 2: 60.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate Los 3: 30.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3c) sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen: Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungs-umfangs, der … ganz lesenkürzer
3c) sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen: Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungs-umfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers, sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der vom Bewerber zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war. Die Nachforderung der Kontaktdaten zu den benannten Referenzen bleibt vorbehalten.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
3b) Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Bewerber, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung fe … ganz lesenkürzer
3b) Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Bewerber, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung fehlerhafter Produkte - Korrekturmaßnahmen - Vorbeugungsmaßnahmen oder in Form eines aktuell gültigen Zertifikates nach ISO 9001 Die Forderung an das Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 ist zwingend vom Bewerber/der Bewerber-gemeinschaft zu erbringen. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten des/der Nachunternehmer zum Nachweis der Eignung des Bewerbers ist ausgeschlossen. Diese Regelung hat Vorrang vor Nr. 6 der Bewerbungsbedingungen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2027
- Vertragsende
- 31.05.2034
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.bwbm.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Rahmenvereinbarung über 20% des Bedarfs Wäsche- und Transportsack *** Erfüllungsorte sind verschiedene Lagerstandorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland *** Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Personen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebots … ganz lesenkürzer
Rahmenvereinbarung über 20% des Bedarfs Wäsche- und Transportsack *** Erfüllungsorte sind verschiedene Lagerstandorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland *** Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Personen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. *** Besondere Bewerbungsbedingungen für Los 3: Der Bewerber sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Bewerber und Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Konfektionierung des Auftragsgegenstandes darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die Konfektionierung lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt. Sofern in der Angebotsphase kein Angebot von einem Bieter eingeht, der die Konfektionierung in einem der genannten Staaten vorweisen kann, so behält sich die BwBM den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot vor, auch wenn das wirtschaftlichste Angebot die Ausführungsbedingung nicht erfüllt.- Hinweis
Sonstige einzureichende Unterlagen: a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. b) Geheimhaltungsvereinbarung Die Mindestbestellmenge wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. Nach den Regelu … ganz lesenkürzer
Sonstige einzureichende Unterlagen: a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. b) Geheimhaltungsvereinbarung Die Mindestbestellmenge wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer zu benennen. Ein Wechsel der Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer unter Beibehaltung der Eignung mit Angebotsabgabe ist zulässig. Mit Abgabe des Angebots ist dies durch den Bieter zu erklären und sämtliche Nachweise gem. Übersicht geforderte Nachweise Abschnitt A für die neue Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer einzureichen. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz fünf auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. Loslimitierung: Ein Bieter kann ein Angebot auf ein Los, auf mehrere oder auf alle Lose abgeben. Grundsätzlich kann jeder Bieter nur den Zuschlag auf maximal 1 Los erhalten. Liegen jedoch für einzelne Lose keine weiteren wertbaren Angebote in einem Wertungsrahmen von 15 % im Verhältnis zu dem wirtschaftlichsten Angebot vor, kann ein Bieter auch für mehr als 1 Los den Zuschlag erhalten, wenn er auch hier das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und folgende Bedingungen erfüllt: a) der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre die Mindestanforderung gem. Abschnitt A, Ziffer 2.a) der Übersicht geforderte Nachweise definierten Mindestanforderungen für die Lose erfüllt, auf die der Zuschlag erteilt werden soll und b) die Referenzen für die Lose, auf die in Summe der Zuschlag erteilt werden soll, die unter Abschnitt A, Ziffer 3.a) der Übersicht geforderte Nachweise definierten Mindestanforderungen erfüllen. Bieter dürfen in Ihrem Angebot angeben, mit wie vielen Losen sie maximal beauftragt werden möchten.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 08ed7dfd-c296-4acd-8acf-d1c95e406c26.