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vergebenEU-weitHochbauBau

Wärmeerzeugungsanlagen Primär- und Sekundärsystem

Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 041-26veröffentlicht 03.03.2026BauleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr10.08.2026 – 02.08.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10559, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:30 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 7 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:30 Uhr
    vor 7 Monaten
  5. Bindefrist endet
    107 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 02.08.2027
    vor 3 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

KGR 410, 421, 422-423 und 430 Im Bezirk Berlin Prenzlauer Berg, in der Bornholmer Str. 8 in 10439 Berlin, wird ein Mehrfamilienhaus des Baujahres 1906 komplett saniert. Das Gebäude in Massivbauweise ist komplett unterkellert und umfasst Vorderhaus, Quergebäude, so wie 1. und 2. Seitenflügel. Nach der Modernisierung und dem damit ein hergehenden Dachgeschoßausbau beinhaltet es im Erdgeschoß 5 Gewerbeeinheiten mit Nutzungsflächen zwischen 37m² und 100m², sowie 43 Wohnungen mit 1 bis 5 Zimmern und Nutzungsflächen von 33m² bis 127m². Die 1 bis 5 Zimmer-Wohnungen haben eine Größe von ca. 33 m² bis ca.127 m². Einige Wohnungen sind mit Balkonen bzw. Terrassen ausgestattet.

Im Erdgeschoss werden fünf separate Gewerbeeinheiten gebildet. Bei der Gewerbenutzung wird von einer Belegung von ca. 4-6 Mitarbeitern und Betriebszeiten an Werktagen in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr ausgegangen. Da die späteren Nutzer der Gewerbeflächen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen, sind Angaben über vertretene Branchen und die genaue Anzahl und Art der Beschäftigten noch nicht möglich. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Flächen als Büroflächen oder als kleine Gewerbeflächen mit wenig Personenverkehr, wie z.B. Optiker, Friseur oder Physiotherapie genutzt werden.

Die Gewerbeeinheiten werden im VH über Zugänge aus dem Treppenhaus bzw. der Durchfahrt, sowie über je eine Ladentür zur Straße erschlossen. Im Seitenflüge 2 und dem Quergebäude besitzen sie jeweils einen Zugang vom Hof bzw. der 2. Durchfahrt. Das Gebäude wird den Standard eines "KfW-Effizienzhauses 55" nach EnEV 2013 vom 18.November erreichen.

Die Einhaltung der Vorgaben etwaiger neuerer Fassungen der EnEV, welche nach der Bauantragsstellung erlassen werden, ist ausdrücklich nicht geschuldet und wird planerisch nicht mehr realisiert und umgesetzt. Maßgebend ist insoweit die bei Bauantragstellung geltende EnEV 2013. Die Trinkwasserversorgung wird an das vorhandene öffentliche Leitungsnetz der Stadt Berlin angeschlos sen. Alle Anschlüsse werden nach den DIN-Bestimmungen, örtlichen Satzungen und Anschlussbedingungen erstellt. Übergabepunkt ist der Wasserzählerschacht an Grundstücksgrenze.

Die zentrale Trinkwasser- und Wärmeerzeugung mittels einer Kombination aus Gasbrennwertkessel und einer auf dem Dach installierten Wärmepumpe stellt eine äußerst effiziente und zukunftsweisende Hybridlösung dar. Dieses System verbindet die bewährte, leistungsstarke Technologie des Gasbrennwertkessels mit der um weltfreundlichen und effizienten Nutzung erneuerbarer Energien durch die Wärmepumpe. Die Wärmepumpe: (Installationsort: Dach). Die Außeneinheit der Luft-Wasser-Wärmepumpe wird auf dem Dach positioniert. Dies bietet den Vorteil, dass sie freien Zugang zur Außenluft hat und keinen wertvollen Platz im Garten oder an der Fassade beansprucht. Die Wärmepumpe dient als Hauptwärmeerzeuger (Grundlast) und deckt den Großteil des jährlichen Heizbedarfs sowie die Trinkwassererwärmung ab, solange die Außentemperaturen im milden bis moderaten Bereich liegen (was in Deutschland den größten Teil des Jahres ausmacht). Der Gasbrennwertkessel: (Installationsort: Zentral im Gebäude) Der Gasbrennwertkessel fungiert als Spitzenlastkessel. Er schaltet sich automatisch zu, wenn die Außentemperaturen sehr tief fallen und die Effizienz der Wärmepumpe abnimmt, oder wenn besonders hohe Leistung für die schnelle Bereitstellung großer Mengen Warmwasser benötigt wird. Eine Frischwasserstation im Untergeschoss ist die zentrale Komponente der Heizungsanlage, die das Trinkwasser nach dem hygienischen Durchlauferhitzerprinzip erwärmt. Sie wird in Untergeschoss installiert und ist dort an einen Pufferspeicher angeschlossen, der die Wärmeenergie (z.B. von Gasbrennwertkessel, Wärmepumpe) vorhält.

Die vorhandenen Wohneinheiten im Bestand werden zentral mit Heizwärme versorgt. Die Wärmeübertragung in den einzelnen Räumen erfolgt dabei klassisch über installierte Heizkörper (Radiatoren).

Die Wärmeversorgung in den Dachgeschosswohnungen unterscheidet sich von den Bestandswohnungen im unteren Bereich des Gebäudes: Hier erfolgt die Wärmeverteilung exklusiv über eine Fußbodenheizung.

Beschreibung des Loses

KGR 410, 421, 422-423 und 430 Im Bezirk Berlin Prenzlauer Berg, in der Bornholmer Str. 8 in 10439 Berlin, wird ein Mehrfamilienhaus des Baujahres 1906 komplett saniert. Das Gebäude in Massivbauweise ist komplett unterkellert und umfasst Vorderhaus, Quergebäude, so wie 1. und 2. Seitenflügel. Nach der Modernisierung und dem damit ein hergehenden Dachgeschoßausbau beinhaltet es im Erdgeschoß 5 Gewerbeeinheiten mit Nutzungsflächen zwischen 37m² und 100m², sowie 43 Wohnungen mit 1 bis 5 Zimmern und Nutzungsflächen von 33m² bis 127m². Die 1 bis 5 Zimmer-Wohnungen haben eine Größe von ca. 33 m² bis ca.127 m². Einige Wohnungen sind mit Balkonen bzw. Terrassen ausgestattet.

Im Erdgeschoss werden fünf separate Gewerbeeinheiten gebildet. Bei der Gewerbenutzung wird von einer Belegung von ca. 4-6 Mitarbeitern und Betriebszeiten an Werktagen in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr ausgegangen. Da die späteren Nutzer der Gewerbeflächen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen, sind Angaben über vertretene Branchen und die genaue Anzahl und Art der Beschäftigten noch nicht möglich. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Flächen als Büroflächen oder als kleine Gewerbeflächen mit wenig Personenverkehr, wie z.B. Optiker, Friseur oder Physiotherapie genutzt werden.

Die Gewerbeeinheiten werden im VH über Zugänge aus dem Treppenhaus bzw. der Durchfahrt, sowie über je eine Ladentür zur Straße erschlossen. Im Seitenflüge 2 und dem Quergebäude besitzen sie jeweils einen Zugang vom Hof bzw. der 2. Durchfahrt. Das Gebäude wird den Standard eines "KfW-Effizienzhauses 55" nach EnEV 2013 vom 18.November erreichen.

Die Einhaltung der Vorgaben etwaiger neuerer Fassungen der EnEV, welche nach der Bauantragsstellung erlassen werden, ist ausdrücklich nicht geschuldet und wird planerisch nicht mehr realisiert und umgesetzt. Maßgebend ist insoweit die bei Bauantragstellung geltende EnEV 2013. Die Trinkwasserversorgung wird an das vorhandene öffentliche Leitungsnetz der Stadt Berlin angeschlossen. Alle Anschlüsse werden nach den DIN-Bestimmungen, örtlichen Satzungen und Anschlussbedingungen erstellt. Übergabepunkt ist der Wasserzählerschacht an Grundstücksgrenze.

Die zentrale Trinkwasser- und Wärmeerzeugung mittels einer Kombination aus Gasbrennwertkessel und einer auf dem Dach installierten Wärmepumpe stellt eine äußerst effiziente und zukunftsweisende Hybridlösung dar. Dieses System verbindet die bewährte, leistungsstarke Technologie des Gasbrennwertkessels mit der um weltfreundlichen und effizienten Nutzung erneuerbarer Energien durch die Wärmepumpe. Die Wärmepumpe: (Installationsort: Dach). Die Außeneinheit der Luft-Wasser-Wärmepumpe wird auf dem Dach positioniert. Dies bietet den Vorteil, dass sie freien Zugang zur Außenluft hat und keinen wertvollen Platz im Garten oder an der Fassade beansprucht. Die Wärmepumpe dient als Hauptwärmeerzeuger (Grundlast) und deckt den Großteil des jährlichen Heizbedarfs sowie die Trinkwassererwärmung ab, solange die Außentemperaturen im milden bis moderaten Bereich liegen (was in Deutschland den größten Teil des Jahres ausmacht). Der Gasbrennwertkessel: (Installationsort: Zentral im Gebäude) Der Gasbrennwertkessel fungiert als Spitzenlastkessel. Er schaltet sich automatisch zu, wenn die Außentemperaturen sehr tief fallen und die Effizienz der Wärmepumpe abnimmt, oder wenn besonders hohe Leistung für die schnelle Bereitstellung großer Mengen Warmwasser benötigt wird. Eine Frischwasserstation im Untergeschoss ist die zentrale Komponente der Heizungsanlage, die das Trinkwasser nach dem hygienischen Durchlauferhitzerprinzip erwärmt. Sie wird in Untergeschoss installiert und ist dort an einen Pufferspeicher angeschlossen, der die Wärmeenergie (z.B. von Gasbrennwertkessel, Wärmepumpe) vorhält.

Die vorhandenen Wohneinheiten im Bestand werden zentral mit Heizwärme versorgt. Die Wärmeübertragung in den einzelnen Räumen erfolgt dabei klassisch über installierte Heizkörper (Radiatoren).

Die Wärmeversorgung in den Dachgeschosswohnungen unterscheidet sich von den Bestandswohnungen im unteren Bereich des Gebäudes: Hier erfolgt die Wärmeverteilung exklusiv über eine Fußbodenheizung.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung7 von 7 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder d … ganz lesenDer Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die … ganz lesenBetriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Umsatz vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei Jahren Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit ande … ganz lesenUmsatz vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei Jahren Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: Mindestanforderungen: Netto-Umsatz mit vergleichbaren Leistungen von 3 Mio. im Durchschnitt der letzten drei Jahre
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Heizungsanlagen / HLS (mit Ausführungen zu folgenden Punkten: Bezeichnung Referenzprojekt; Beschreibung der erbrachten Leistung; Unternehmen (welches die Leistung erbracht hat), Auftraggeber, Ansprechpartner Auftraggeber, Volumen der eigenen erbracht … ganz lesenVergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Heizungsanlagen / HLS (mit Ausführungen zu folgenden Punkten: Bezeichnung Referenzprojekt; Beschreibung der erbrachten Leistung; Unternehmen (welches die Leistung erbracht hat), Auftraggeber, Ansprechpartner Auftraggeber, Volumen der eigenen erbrachten Leistung (in EUR netto) ; Zeitraum der Leistungserbringung) Eine Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet vom Tag der Bekanntmachung dieser Vergabe) ; Mindestens 2 Referenzen. Mindestanforderungen: Beide Referenzen mit vergleichbaren Leistungen aus der Modernisierung im Bestand Mindestens eine der Referenzen mit Baukosten größer als 1.Mio. netto
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt gemäß § 6a Abs. 3 EU VOB/A, dass er/sie zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über folgende spezielle Eignungsnachweise verfügt: Nachweis über den Eintrag im Installateurverzeichnis bei BWB (mittels geeigneter Unterlagen nachzuweisen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.08.2026
Vertragsende
02.08.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
107 Tage
Angebotsöffnung
15.04.2026, 09:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebot … ganz lesenErkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Für das hier ausgeschriebene Gewerk Heizungsanlagen Primär- u. Sekundärsystem (HLS) des Bauvorhabens wurde auf Grundlage der Kostenschätzung eine absolute Kostenobergrenze von 2.514.195,54 € (brutto) festgelegt, welche unbedingt einzuhalten ist. Die Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage … ganz lesenFür das hier ausgeschriebene Gewerk Heizungsanlagen Primär- u. Sekundärsystem (HLS) des Bauvorhabens wurde auf Grundlage der Kostenschätzung eine absolute Kostenobergrenze von 2.514.195,54 € (brutto) festgelegt, welche unbedingt einzuhalten ist. Die Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für das Bauvorhaben maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung da, die für die zu vergebenen Ausführungsleistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf. Eine nachträgliche Budgeterhöhung oder anderweitige Darstellung fehlender finanzieller Mittel ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor Angebote, die über der Kostenobergrenze liegen vom Vergabeverfahren auszuschließen
Hinweis
a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e-Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klar … ganz lesena) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e-Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen e-Vergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren. b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen e-Vergabeplattform einzureichen. c) Fragen können bis zum 08.04.2026 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die e-Vergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die e-Vergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform. d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen. e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Angebot eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

746vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (756 Lose mit Angabe)
682.805 €Zuschlagswert im Median
222.304 € – 2,29 Mio. €mittlere Hälfte, 300 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.04.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9344023-2ce9-4b11-bd39-f97938800893.