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vergebenEU-weitLieferleistungenmögliche Doppelmeldung

Wärmecontracting der Kreisstadt Unna für zwei Schulliegenschaften

Kreisstadt Unna · Unna, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 01731-25veröffentlicht 17.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 477 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.06.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Unna59423, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (64 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Kreisstadt Unna
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 16 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    Die Angebotsöffnung findet in Abwesenheit der Bieter statt.
    vor 16 Monaten
  5. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Kreisstadt Unna (nachfolgend auch: "Auftraggeberin") versorgt derzeit das Ernst-Barlach-Gymnasium Unna (Seminarstraße 4, 59423 Unna) sowie die Schule am Friedrichsborn (Friedrich-Ebert-Straße 113, 59425 Unna) in Eigenregie mit Wärme. Sie betreibt hierzu in den Liegenschaften Wärmeerzeugungsanlagen, die in ihrem Eigentum stehen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Wärme für die beiden Schulanlagen zukünftig im Rahmen eines sog. Contracting-Modells zu beziehen und die Anlagenverantwortung weitgehend abzugeben. Der Contractor soll die bestehenden Anlagen hierfür pachtweise übernehmen, selbst betreiben und für die geschuldete Wärmelieferung nutzen. Beide bestehenden Wärmeversorgungsanlagen sind dringend sanierungsbedürftig. Der technische Zustand der Anlagen ergibt sich im Einzelnen aus der dieser Angebotsaufforderung beigefügten Anlage 1.1 ("Anlagenzustand"). Im Rahmen des auf eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren angelegten Contracting-Modells ist der Contractor verpflichtet, die bestehenden Anlagen nach Vertragsschluss bis zum 31.12.2025 nach den Vorgaben der Kreisstadt Unna zu sanieren. Eine Sanierungsplanung liegt hierfür bereits vor. Diese umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI. Die bestehenden Planungen, die aus Anlage 1.2 ersichtlich sind, werden interessierten Bietern gegen Übermittlung einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 9) über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals bereitgestellt. Die Sanierung der Wärmversorgungsanlagen wird durch die Kreisstadt Unna mit einer Vorabfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen in Höhe von EUR 1.432.000 bedacht. Für die Sanierung der beiden Wärmeversorgungsanlagen können noch Fördermittel in Höhe von EUR 868.801,65 genutzt werden. Hierbei handelt es sich um Fördermittel, die der Kreisstadt Unna auf Grundlage eines Förderbescheids nach § 5 Abs. 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG), beigefügt als Anlage 10, als bislang ungenutzte Teilfördersumme zur Verfügung stehen. Förderrechtliche Voraussetzung der angestrebten Mittelverwendung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2025 abgeschlossen (d. h. abgenommen) und abgerechnet sind. Ziel der Kreisstadt Unna ist es, dass die von der Kreisstadt zur Verfügung gestellten Vorabfinanzierungsmittel in Höhe von EUR 1.432.000 mit den Fördermitteln in Höhe von EUR 868.801,65 partiell refinanziert werden können.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
WärmepreisBewertet wird der Wärmepreis. Zur Ermittlung eines Wertungspreises wird auf Basis der Angaben aus dem Preisblatt ein fiktiver Wärmepreis (Arbeitspreis + Grundpreis) für ein Kalenderjahr auf Basis einer Wärmeabnahmemenge in Höhe von insgesamt 1.500 MWh (1.100 MWh Ernst-Barlach-Gymnasium und 400 MWh Schule am Friedrichsborn) ermittelt.
Qualität
InstandhaltungskonzeptDie Bieter sollen darstellen, welche konzeptionellen Ansätze sie bei der Instandhaltung der Wärmeversorgungsanlagen verfolgen. Ziel der Kreisstadt Unna ist es, eine möglichst hohe Verfügbarkeit und Langlebigkeit der Versorgungsanlagen zu gewährleisten.
Qualität
Konzept zur RufbereitschaftDie Bieter sollen darstellen, wie Störungen im Betrieb gemeldet werden können und zu welchen Zeiten eine Störungsmeldung erfolgen kann. Ziel der Kreisstadt Unna ist es, eine möglichst hohe Erreichbarkeit der Rufbereitschaft.
Qualität
Konzept zur Reaktionszeit bei StörungenDie Bieter sollen darstellen, wie sie eine Störungsannahme organisieren und binnen welcher Zeit nach telefonischer Information über eine Betriebsstörung ein qualifizierter Mitarbeiter zur Störungsbeseitigung vor Ort ist. Ziel der Kreisstadt Unna ist, dass innerhalb von höchstens 30 Minuten die Störungsbeseitigung vor Ort bei der betroffenen Wärmeerzeugungsanlage beginnt.
Qualität
Konzept zur StörungsbeseitigungDie Bieter sollen darstellen, welche konzeptionellen Ansätze sie in Bezug auf die Beseitigung von Störungen verfolgen. Ziel der Kreisstadt Unna ist es, eine möglichst schnelle Wiederaufnahme der Wärmeversorgung sicherzustellen. Nicht bewertet werden im Rahmen dieses Kriteriums die in den Kriterien Rufbereitschaft und Reaktionszeit bewerteten Angebote.

Eignung7 von 7 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung gem. Art. 5 k) Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maß-nahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: mind. 5 Mio. Euro)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,- Euro sowie einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000,- Euro für Sachschäden besteht bzw. im Falle der Bezugschlagung vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen und nachgewiesen wird
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Eigenerklärung zur Erbringung von mindestens drei vergleichbaren Referenzleistungen innerhalb der letzten drei Jahre ab Absendung der EU-Bekanntmachung des Auftrags. Eine Leistung ist hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar, wenn sie Wärmecontractingleistungen mit einer jährlichen Mindestversorgu … ganz lesen- Eigenerklärung zur Erbringung von mindestens drei vergleichbaren Referenzleistungen innerhalb der letzten drei Jahre ab Absendung der EU-Bekanntmachung des Auftrags. Eine Leistung ist hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar, wenn sie Wärmecontractingleistungen mit einer jährlichen Mindestversorgungsmenge in Höhe von 800 MWh zum Gegenstand hatte und hierbei auch eine Sanierungsverantwortung übernommen wurde. Die Leistungserbringung muss seit mindestens einem vollen Kalenderjahr erfolgen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
15 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
18.07.2025, 11:01 Uhr. Die Angebotsöffnung findet in Abwesenheit der Bieter statt.. Die Öffnung findet durch zwei Vertreter der Vergabestelle statt.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen (bei Bezirksregierung Münster), Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Vorschriften der § 160 ff. GWB weisen wir hin. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: 1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Na … ganz lesenAuf die Vorschriften der § 160 ff. GWB weisen wir hin. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: 1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ5ZT8 Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist innerhalb der Regelungen des Wärmeversorgungsvertrags zulässig. Unterauftragnehmer sind bei Angebotsabgabe zu benennen; sie müssen ebenfalls die zur Prüfung des Vorliegens von Ausschlusstatbeständen notwendigen Unterlagen beib … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMJ5ZT8 Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist innerhalb der Regelungen des Wärmeversorgungsvertrags zulässig. Unterauftragnehmer sind bei Angebotsabgabe zu benennen; sie müssen ebenfalls die zur Prüfung des Vorliegens von Ausschlusstatbeständen notwendigen Unterlagen beibringen (vgl. § 36 Abs. 5 VgV). Beabsichtigt der Auftragnehmer den Austausch eines zugelassenen Unterauftragnehmers, hat er dies der Auftraggeberin frühzeitig mitzuteilen. Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe), so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
59423 Unna
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (228 Lose mit Angabe)
1,92 Mio. €Zuschlagswert im Median
781.094 € – 5,6 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.07.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 18.07.2025 auf 21.07.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 748100d1-630e-46e9-9460-c694d17d4f2a.