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vergebenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungenRahmenvereinbarung

Wachdienstleistungen für die Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-L2-24-1632000-412 .04veröffentlicht 11.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 666 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Schleswig-Holstein (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 29 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.04.2025 – 31.03.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Konzept zur Erbringung der Leistung60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2029
    vor 19 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Wachdienstleistungen für die Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt Beschreibung: Folgende Inhalte umfasst die durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistung: • Unterstützung der Mitarbeitenden des Vollzuges auf den Abteilungen und dabei Wahrnehmung einzelner Aufgaben nur nach Weisung der Mitarbeitenden der AHE • Pfortenbetrieb inklusive Beaufsichtigung der KfzSchleuse • Zuführung zum ärztlichen Dienst und dortige Beaufsichtigung • Besuchsabwicklung • Aufsicht auf den Freistundenhöfen • Streifengänge • Unterstützung der Mitarbeiter des Vollzuges auf der Haftabteilung • Sitzwache vor einem Haftraum bei Kontrolle des Untergebrachten (UG) • Ausgabe von Verbrauchsmaterialien aus dem Stationsbüro heraus an UG • Aufsichtsfunktion im Stationsbüro bei Unterbesetzung/ Abwesenheit eines Vollzugsbeamten • Unterstützung durch Anwendung unmittelbaren Zwanges bei Eskalation im Rahmen der Nothilfe • Holen und Bringen von Speisen bei den Mahlzeiten aus der Küche • Überwachung der Ausgabe der Verpflegung • Unterstützung bei der Begleitung der UG zur Notarztbörse • Unterstützung bei der Beaufsichtigung der UG in der Notarztbörse Die aktuelle Anzahl der Mitarbeiter beträgt für den Tagdienst (07:0019:00 Uhr) zehn Mitarbeiter und für den Nachtdienst (19:0007:00 Uhr) acht Mitarbeiter. Die Wachstärke kann ggf. verringert / erhöht werden, wenn die Belegungszahlen sich verändern. Grundsätzlich hängt die Wachstärke jedoch von der Anzahl der belegten Häuser ab. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es dazu kommen, dass weniger, keine oder mehr Asylsuchende als zum Zeitpunkt der Ausschreibung geplant, in der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt untergebracht werden. Hierdurch kann es zu kurzfristig angekündigten Erhöhungen bzw. Verminderungen der Mannstärke kommen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Veränderung der angebotenen Stundenlöhne, wenn die Mannstärke sich verändert. Die Höchstmenge der Leistung beträgt für die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten insgesamt 400.000 Stunden. Bei Erreichen der Höchstmenge endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

Beschreibung des Loses

Rahmenvereinbarung Wachdienstleistungen für die Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt Folgende Inhalte umfasst die durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistung: • Unterstützung der Mitarbeitenden des Vollzuges auf den Abteilungen und dabei Wahrnehmung einzelner Aufgaben nur nach Weisung der Mitarbeitenden der AHE • Pfortenbetrieb inklusive Beaufsichtigung der KfzSchleuse • Zuführung zum ärztlichen Dienst und dortige Beaufsichtigung • Besuchsabwicklung • Aufsicht auf den Freistundenhöfen • Streifengänge • Unterstützung der Mitarbeiter des Vollzuges auf der Haftabteilung • Sitzwache vor einem Haftraum bei Kontrolle des Untergebrachten (UG) • Ausgabe von Verbrauchsmaterialien aus dem Stationsbüro heraus an UG • Aufsichtsfunktion im Stationsbüro bei Unterbesetzung/ Abwesenheit eines Vollzugsbeamten • Unterstützung durch Anwendung unmittelbaren Zwanges bei Eskalation im Rahmen der Nothilfe • Holen und Bringen von Speisen bei den Mahlzeiten aus der Küche • Überwachung der Ausgabe der Verpflegung • Unterstützung bei der Begleitung der UG zur Notarztbörse • Unterstützung bei der Beaufsichtigung der UG in der Notarztbörse Die aktuelle Anzahl der Mitarbeiter beträgt für den Tagdienst (07:0019:00 Uhr) zehn Mitarbeiter und für den Nachtdienst (19:0007:00 Uhr) acht Mitarbeiter. Die Wachstärke kann ggf. verringert / erhöht werden, wenn die Belegungszahlen sich verändern. Grundsätzlich hängt die Wachstärke jedoch von der Anzahl der belegten Häuser ab. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es dazu kommen, dass weniger, keine oder mehr Asylsuchende als zum Zeitpunkt der Ausschreibung geplant, in der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt untergebracht werden. Hierdurch kann es zu kurzfristig angekündigten Erhöhungen bzw. Verminderungen der Mannstärke kommen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Veränderung der angebotenen Stundenlöhne, wenn die Mannstärke sich verändert. Die Höchstmenge der Leistung beträgt für die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten insgesamt 400.000 Stunden. Bei Erreichen der Höchstmenge endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Konzept zur Erbringung der Leistung60 %
Preis
Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Excel-Preisblatt vorzulegen. Ausgefüllte Kalkulation des Stundenlohnes.
Qualität
Konzept zur Erbringung der Leistung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fr … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hinweis
Die EURichtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragenund Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale … ganz lesenDie EURichtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragenund Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabesh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt). 2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, Email-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung). 3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. 5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Kieler Wach -und Sicherheitsgesellschaft, Kiel–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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46vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Schleswig-Holstein (2 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 76a63ad7-5e8a-4b0b-a3ba-feb58ca258e0.