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vergebenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungenRahmenvereinbarung

Wachdienst in der Landesunterkunft Neumünster

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-L8-24-0491000-412 .07veröffentlicht 15.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 900 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Schleswig-Holstein (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.08.2024 – 31.07.2025, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzept zur Erbringung der Leistung60 %
  • Zuschlagskriterium Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 07:30 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 30 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2025
    vor 27 Monaten
  6. Bindefrist endet
    73 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 27 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF SH) betreibt in 24539 Neumünster, Haart 148 eine Landesunterkunft und Erstaufnahmeeinrichtung mit einer Kapazität von 900 Betten für die Bewohnenden. In besonderen Situationen mit hohem Zugang (z.B. Ukraine-Krieg oder aktuelle Zugangssituation) kann die Belegung ansteigen. Weitere Standorte sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das Landesamt ist als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner vor Ort.

Die Bewohnenden werden von einem Betreuungsverband/ Unternehmen beraten und betreut. Ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Der Wachdienst ist 24/7 vor Ort. Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienst (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis). Die Polizeistation auf dem Gelände ist montags bis freitags tagsüber besetzt.

Beschreibung des Loses

Der Anbieter soll grundsätzlich die folgenden Aufgaben wahrnehmen: • Ein- und Auslasskontrolle bei Personen und Fahrzeugen • Absicherung der besonderen Schutzbereiche • Streifendienst • Ordnungsdienst bei der Auszahlung von Grundleistungen • Ordnungsdienst bei der Verpflegungsausgabe • Ordnungsdienst im medizinischen Bereich • Bedienung der Brandmeldeanlage • Zuführung von Bewohnern zur Registrierung mit Ordnungsdienst im Verwaltungsbereich • Kenntnis, Achtung und Durchsetzung der Hausordnung, unter besonderer Berücksichtigung der Wahrung der Rechte der Bewohnenden (z.B. Wahrung der Privatsphäre und des Eigentums) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aktuelle Wachstärke im Februar 2024 (bei einer Belegung von ca. 600-700 Personen aktuell): Tagschicht Mo-Fr: 19 Mitarbeitende Tagschicht Sa-So: 12 Mitarbeitende Nachtschicht Mo-Fr: 10 Mitarbeitende Nachtschicht Sa-So: 13 Mitarbeitende ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Wachstärke kann ggf. verringert / erhöht werden, wenn die Belegungszahlen sich verändern. Grundsätzlich hängt die Wachstärke jedoch von der Anzahl der belegten Häuser ab. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es dazu kommen, dass weniger, keine oder mehr Asylsuchende als zum Zeitpunkt der Ausschreibung geplant, in der LUK untergebracht werden. Hierdurch kann es zu kurzfristig angekündigten Erhöhungen bzw. Verminderungen der Mannstärke kommen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Veränderung der angebotenen Stundenlöhne, wenn die Mannstärke sich verändert. Der Höchstwert an Budget beträgt für die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten insgesamt 20.000.000 Euro. Bei Erreichen des Höchstwerts endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Konzept zur Erbringung der Leistung60 %
Zuschlagskriterium Preis40 %
Qualität
Konzept zur Erbringung der Leistung20. Konzept gemäß Leistungsverzeichnis und Bewertungsmatrix ((max. 30 DIN-A4 Seiten, (Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,0)).
Preis
Zuschlagskriterium Preis21. Ausgefülltes Preisblatt. 22. Ausgefüllte Kalkulation des Stundenlohnes.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Kriterium
7. Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 6 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV).
Kriterium
8. Angaben über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2021 bis 2023) erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (hier: Wachdienst) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben … ganz lesen8. Angaben über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2021 bis 2023) erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (hier: Wachdienst) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 9. Eigenerklärung, dass die "Anforderungen an das Personal" gemäß Leistungsverzeichnis erfüllt bzw. während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten werden. 10. Eigenerklärung, dass alle Mitarbeitenden an einem Lehrgang „interkulturelle Kompetenz“ oder einem vergleichbaren Lehrgang teilnehmen (Nachweise können jederzeit vom Auftraggeber angefordert werden.) 11. Eigenerklärung, dass alle Mitarbeitenden eine Ausbildung in „Erste Hilfe“ machen. (Nachweise können jederzeit vom Auftraggeber angefordert werden.) 12. Eigenerklärung, dass alle Mitarbeitenden eine Brandschutzhelferausbildung machen. (Nachweise können jederzeit vom Auftraggeber angefordert werden.) 13. Eigenerklärung, dass die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. 14. Eigenerklärung, dass über zufällig bekannt gewordene personenbezogene Daten aus dienstlichen Vorgängen die Verschwiegenheit bewahrt wird. 15. Eigenerklärung, dass das Personal, das in der Landesunterkunft eingesetzt wird und nach 31.12.1970 geboren ist, einen Nachweis über einen Masernimpfschutz oder eine medizinische Kontraindikation hat. Dies ergibt sich aus dem am 01.03.2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz und dem §20 Abs. 3 Nr. 8 Infektionsschutzgesetz. 16. Eigenerklärung, dass alle Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund ein Sprachniveau der Stufe B2 besitzen. (Nachweise können jederzeit vom Auftraggeber angefordert werden.) 17. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. 17a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
18. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV. 19. Nachweis der Erlaubnis der Bewachungstätigkeit des Unternehmers (Gewerbeerlaubnis nach §34 a der Gewerbeordnung (GewO)).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2025
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Der Vertrag läuft vom 01. August 2024 – 31. Juli 2025. Es erfolgt eine automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, es sei denn, das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) teilt mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mit, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Das LaZuF k … ganz lesenDer Vertrag läuft vom 01. August 2024 – 31. Juli 2025. Es erfolgt eine automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, es sei denn, das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) teilt mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mit, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Das LaZuF kann jeweils drei Monate vor Vertragsablauf erklären, dass der Vertrag für einen von 12 Monate abweichenden Zeitraum verlängert wird. Spätestes Vertragsende: 31. Juli 2028.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
20.000.000 €

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
73 Tage
Angebotsöffnung
21.05.2024, 09:00 Uhr. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentral … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabesh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. 2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. 3. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten). 4. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 5. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 Euro (Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 - VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28.02.2019, S. 40)). 6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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46vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1e8fad29-0e2f-49f4-a0de-0af757b1b628.