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VV-2024-34 und VV-2025-03 - NT12, NT13, NT14 und NT15 zu „BRICK VE25: Garten- und Landschaftsbauarbeiten“, ECA-2022-030

Bundesdruckerei GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VV-2024-34 - NT12, NT13, NT14 und NT15 zu „BRICK VE25: Garten- und Landschaftsbauarbeiten“, ECA-2022-030veröffentlicht 21.01.2025Bauleistungen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin10969, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot möglich. Die Änderung zeigt, wie der bestehende Vertrag weiterläuft.

Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (78 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (205 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Nachtrag 12 umfasst zusätzliche Leistungen / Änderungen der Leistungen VE25 Außenanlagen:

Der Bedarf an diesen Leistungen begründet sich wie folgt / wurden notwendig:

Aufgrund von Fundamenten, die bei Grabearbeiten im Hof 4 entlang der Fassade gefunden wurden, musste die Planung den neun Gegebenheiten angepasst werden, um das Niederschlagswasser abzuführen. Auf der Grundlage der Planungsanpassung nach Abstimmung mit dem Hochbau wurden die Leistungen an die neue Bestandssituation angepasst.

Der Bedarf war nicht vorhersehbar, aufgrund von nicht vorhersehbaren Leistungen beim Bauen im Bestand. Die Ursachen waren erst nach Baubeginn erkennbar.

Der Nachtrag 13 umfasst zusätzliche Leistungen / Änderungen der Leistungen VE25 Außenanlagen:

Der Bedarf an diesen Leistungen begründet sich wie folgt / wurden notwendig:

Auf der Grundlage der neuen Ersatzbaustoffverordnung, die am 01.08.2023 in Kraft getreten ist, haben alle Positionen zur Entsorgung keine Gültigkeit mehr und müssen gem. der Ersatzbaustoffverordnung neu kalkuliert und angeboten werden. Mit dem Nachtragsangebot Nr. 13 werden die Kosten für die Entsorgung des Abfalls Bauschutt AVV 170107 im Hof 4 geltend gemacht.

Der Bedarf war nicht vorhersehbar, aufgrund von nicht vorhersehbaren Leistungen beim Bauen im Bestand. Die Ursachen waren erst nach Baubeginn erkennbar.

Der Nachtrag 14 umfasst zusätzliche Leistungen / Änderungen der Leistungen VE25 Außenanlagen:

Der Bedarf an diesen Leistungen begründet sich wie folgt / wurden notwendig: Aufgrund von zusätzlicher An- und Abfahrt der Baustelleneinrichtung von fehlender Baufreiheit im Hof 7 und Hof 4 sowie auf Mehrkostenanspruch durch Standzeit für zwei Bagger und einen Radlader.

Der Bedarf war nicht vorhersehbar, aufgrund von nicht vorhersehbaren Leistungen beim Bauen im Bestand. Die Ursachen waren erst nach Baubeginn erkennbar. Der Nachtrag 15 umfasst zusätzliche Leistungen / Änderungen der Leistungen VE25 Außenanlagen:

Der Bedarf an diesen Leistungen begründet sich wie folgt / wurden notwendig: Aufgrund der im Hof 7 vorgefunden stark schadstoffbelasteten unterschiedlichen Schichten wird für vorbereitende Maßnahmen eine Rasterfeldbeprobung auf der Grundlage der neuen Ersatzbaustoffverordnung, die am 01.08.2023 in Kraft getreten ist, durchgeführt. Mit dem Nachtragsangebot Nr. 15 werden die Kosten für die vorbereitenden Arbeiten für Schürfen und der Rasterfeldbeprobung Hof 3 geltend gemacht.

Der Bedarf war nicht vorhersehbar, aufgrund von nicht vorhersehbaren Leistungen beim Bauen im Bestand. Die Ursachen waren erst nach Baubeginn erkennbar.

Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich und wäre mit erheblichen Zusatzkosten und einem erheblichen Verzug im Bauprojektablauf verbunden.

Beschreibung des Loses

Zusätzliche bzw. geänderte Bauleistungen zum Vertrag „VE25 Außenanlagen“, ECA-2022-030

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung. In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB: (1) Die Ve … ganz lesenUnternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung. In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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163vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
600.014 €Zuschlagswert im Median
269.370 € – 1,22 Mio. €mittlere Hälfte, 87 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung daaf47c1-b33a-4ae0-8f96-d75bb8c28a9d.