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Vorberufliche und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen im Justizvollzug Brandenburg

Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen MdJ-III.4-2024-02veröffentlicht 05.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 946 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14473, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Losgesamtpreis50 %
  • Konzeptbewertung50 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
    vor 32 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:05 Uhr
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Bereitstellung von leistungsdifferenzierten und den hinsichtlich zielgruppenspezifischer Besonderheiten angepassten beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen in den JVAen Cottbus-Dissenchen, Luckau-Duben, Nord-Brandenburg, Teilanstalten Wriezen und Neuruppin-Wulkow, zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für inhaftierte Jugendliche und Erwachsene nach ihrer Entlassung.

Lose6 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Förderung von berufsvorbereitenden Maßnahmen und Berufsausbildungen in der Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg, Teilanstalt Wriezen

Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) nach §§ 51 und 53 SGB III im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit. Der durch das "Fachkonzept Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen - BvB 1-3 -" gegebene Orientierungsrahmen ist bei der Durchführung von BvB zu berücksichtigen. Im Rahmen der BvB wird vorrangig die Vorbereitung und Eingliederung in Berufsausbildung angestrebt. Unter Beibehaltung dieser vorrangigen Zielsetzung kann die Vorbereitung einer Beschäftigungsaufnahme ein alternatives Ziel sein, wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in der Person liegender Gründe nicht möglich ist. 8 Plätze werden durch die Agentur für Arbeit Franklfurt/Oder und 16 Plätze durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg gefördert. Leistungsgegenstand ist darüber hinaus die Durchführung von beruflichen Ausbildungen in Justizvollzugsanstalten (18 Plätze gefördert durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg) in Anlehnung an Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 76 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/ §§ 25, 26 Abs. 2 ff Hand-werksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung - und § 66 BBiG/§ 42r HwO (§ 42m HwO a.F.) ("Werkerausbildung" bzw. "Fachpraktiker" ausschließlich für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 19 SGB III).Die Leistung zielt darauf ab, inhaftierten Personen die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere eine erfolgreiche Resozialisierung in die Gesellschaft und eine (Re-) Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach der Haftentlassung erreicht und damit zur Vermeidung erneuter Straffälligkeiten beigetragen werden.

––
3
Förderung von berufsvorbereitenden Maßnahmen und Berufsausbildungen in der JVA Cottbus-Dissenchen

Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) nach §§ 51 und 53 SGB III im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit. Der durch das "Fachkonzept Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen - BvB 1-3 -" gegebene Orientierungsrahmen ist bei der Durchführung von BvB zu berücksichtigen. Im Rahmen der BvB wird vorrangig die Vorbereitung und Eingliederung in Berufsausbildung angestrebt. Unter Beibehaltung dieser vorrangigen Zielsetzung kann die Vorbereitung einer Beschäftigungsaufnahme ein alternatives Ziel sein, wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in der Person liegender Gründe nicht möglich ist. Gefördert werden 9 Plätze durch die Agentur für Arbeit Cottbus. Leistungsgegenstand ist darüber hinaus die Durchführung von beruflichen Ausbildungen in Justizvollzugsanstalten in Anlehnung an Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 76 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/ §§ 25, 26 Abs. 2 ff Hand-werksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung - und § 66 BBiG/§ 42r HwO (§ 42m HwO a.F.) ("Werkerausbildung" bzw. "Fachpraktiker" ausschließlich für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 19 SGB III).Die Leistung zielt darauf ab, inhaftierten Personen die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere eine erfolgreiche Resozialisierung in die Gesellschaft und eine (Re-) Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach der Haftentlassung erreicht und damit zur Vermeidung erneuter Straffälligkeiten beigetragen werden. Gefördert werden 24 Plätze durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

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4
Durchführung der Modularen beruflichen Qualifizierung "Ausbaufacharbeiter/in" in der JVA Luckau-Duben

Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer beruflichen Qualifizierung zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen Inhaftierter nach deren Haftentlassung in Anlehnung an den Ausbildungsrahmen für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter/ zur Ausbaufacharbeiterin sowie die bundeseinheitlichen Qualifizierungsbausteine aus dem Ausbildungsberuf Maurer/ Maurerin. Ziel der beruflichen Qualifizierung ist es, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss von Qualifizierungsbausteinen zu ermöglichen und somit die Vorbereitung der Teilnehmenden auf die Erfordernisse des Arbeitslebens mit dem Ziel der Integration auf den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Unter Beibehaltung dieser vorrangigen Zielsetzung kann bei entsprechender Eignung der Person auch die Vorbereitung auf eine weiterführende berufliche Qualifizierung ein alternatives Ziel sein. Dabei soll insbesondere eine erfolgreiche Resozialisierung in die Gesellschaft und eine (Re-) Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach der Haftentlassung erreicht und damit zur Vermeidung erneuter Straffälligkeiten beigetragen werden. Gefördert werden 12 Plätze.

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5
Durchführung der beruflichen Förderung "Arbeitstraining für weibliche Inhaftierte" in der Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben

Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur beruflichen Förderung durch die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und fachtheoretischen Grundkenntnissen in den Gewerken Floristik und Hauswirtschaft in Verbindung mit schulischen und sozialen Alltagskompetenzen zur Herstellung, Erhaltung oder Erweiterung der Vermittlungschancen von jungen und erwachsenen weiblichen Inhaftierten auf dem Arbeitsmarkt nach der Haftentlassung im Auftrag des Landes Brandenburg. Die Maßnahmedurchführung erfolgt in zwei Gruppen. Die Zuweisung erfolgt nach dem Leistungsstand und in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachdienst der JVA. Gefördert werden 14 Plätze.

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6
Durchführung der beruflichen Förderung "Arbeit und Qualifizierung" in der Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg, Teilanstalt Wriezen

Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur beruflichen Förderung durch die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und fachtheoretischen Grundkenntnissen in den Gewerken Garten- und Landschaftsbau und Holz in Verbindung mit schulischen und sozialen Alltagskompetenzen zur Herstellung, Erhaltung oder Erweiterung der Vermittlungschancen von jungen und heranwachsenden männlichen Inhaftierten auf dem Arbeitsmarkt nach der Haftentlassung im Auftrag des Landes Brandenburg. Gefördert werden 6 Plätze.

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7
Durchführung der beruflichen Förderung "Arbeit und Qualifizierung in Verbindung mit Helfertätigkeiten" in der Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg, Teilanstalt Neuruppin-Wulkow

Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur beruflichen Förderung durch die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und fachtheoretischen Grundkenntnissen in den Gewerken Holz, Farbe, Reinigung in Verbindung mit schulischen und sozialen Alltagskompetenzen zur Herstellung, Erhaltung oder Erweiterung der Vermittlungschancen von erwachsenen Inhaftierten auf dem Arbeitsmarkt nach der Haftentlassung im Auftrag des Landes Brandenburg. Gefördert werden 16 Plätze.

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Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Losgesamtpreis50 %
Konzeptbewertung50 %
Preis
LosgesamtpreisDie preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des Losgesamtpreises (brutto in Euro) für die Vertragslaufzeit (=Wertungspreis). Die Definition des Losgesamtpreises geht aus dem jeweiligen Los- und Preisblatt hervor. Bewertet wird insgesamt nach der einfachen Richtwertmethode. Danach werden das Kriterium "Preis" und das Kriterium "Qualität/Leistung" gleich hoch gewichtet. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird ein Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) geteilt durch den Preis gebildet. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Koeffizienten.
Qualität
KonzeptbewertungDie Qualität wird anhand eines einzureichenden Konzepts bestimmt. Bewertet wird insgesamt nach der einfachen Richtwertmethode. Danach werden das Kriterium "Preis" und das Kriterium "Qualität/Leistung" gleich hoch gewichtet. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird ein Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) geteilt durch den Preis gebildet. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Koeffizienten.

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Leistungsbeschreibung: B.1.5.2 Einreichung Trägerzulassung Fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung - spätestens jedoch zum Maßnahmebeginn - hat der Auftragnehmer die gültige Trägerzulassung (§ 178 SGB III) beim zuständigen Auftraggeber einzureichen. Sollte die Gültigkeit vor Vertragsende ablaufen, ist die neue Zulassung dem jeweiligen Auftraggeber unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Möglichkeit der Verlängerung um zwei Jahre
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
05.04.2024, 12:05 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vertragliche Regelungen, Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses, Angebot, Ergebnisse von Bieterfragen und Aufklärungen, zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das Vergabeverfahren stellt eine teilweise gemeinsame Auftragsvergabe dar. Die Lose 1 und 2 werden gemeinsam durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg und die Bundesagentur der Arbeit vergeben. Aus der Leistungsbeschreibung ergibt sich, welche Pflichten gegenüber welchem Auftraggeber … ganz lesenDas Vergabeverfahren stellt eine teilweise gemeinsame Auftragsvergabe dar. Die Lose 1 und 2 werden gemeinsam durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg und die Bundesagentur der Arbeit vergeben. Aus der Leistungsbeschreibung ergibt sich, welche Pflichten gegenüber welchem Auftraggeber bestehen. Diese richtet sich nach der Anzahl der vom jeweiligen Auftraggeber geförderten Plätzen, welche sich aus den Preisblättern ergeben. Mit Zuschlagserteilung kommt der Vertrag mit beiden Auftragsgebern zustande. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung findet in den Losen 1 und 2 für beide Auftragsgeber gesondert statt. Unwirtschaftlichkeit liegt auch dann vor, wenn das Angebot sich nur für einen der Auftraggeber als unwirtschaftlich herausstellt. Die Lose 3 bis 6 werden allein durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg vergeben, d.h. nur das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg wird bei Zuschlag Vertragspartner.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD76J0U Das Vergabeverfahren stellt eine teilweise gemeinsame Auftragsvergabe dar. Die Lose 1 und 2 werden gemeinsam durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg und die Bundesagentur der Arbeit vergeben. Aus der Leistungsbeschreibung ergibt sich, welche Pflicht … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YD76J0U Das Vergabeverfahren stellt eine teilweise gemeinsame Auftragsvergabe dar. Die Lose 1 und 2 werden gemeinsam durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg und die Bundesagentur der Arbeit vergeben. Aus der Leistungsbeschreibung ergibt sich, welche Pflichten gegenüber welchem Auftraggeber bestehen. Diese richtet sich nach der Anzahl der vom jeweiligen Auftraggeber geförderten Plätzen, welche sich aus den Preisblättern ergeben. Mit Zuschlagserteilung kommt der Vertrag mit beiden Auftragsgebern zustande. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung findet in den Losen 1 und 2 für beide Auftragsgeber gesondert statt. Unwirtschaftlichkeit liegt auch dann vor, wenn das Angebot sich nur für einen der Auftragegeber als unwirtschaftlich herausstellt. Die Lose 3 bis 6 werden allein durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg vergeben, d.h. nur das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg wird bei Zuschlag Vertragspartner.

Lose 4, 5, 6, 7

Zuschlag2 von 2 angegeben

Losgesamtpreis50 %
Konzeptbewertung50 %
Preis
LosgesamtpreisDie preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des Losgesamtpreises (brutto in Euro) für die Vertragslaufzeit (=Wertungspreis). Die Definition des Losgesamtpreises geht aus dem jeweiligen Los- und Preisblatt hervor. Bewertet wird insgesamt nach der einfachen Richtwertmethode. Danach werden das Kriterium "Preis" und das Kriterium "Qualität/Leistung" gleich hoch gewichtet. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird ein Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) geteilt durch den Preis gebildet. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Koeffizienten.
Qualität
KonzeptbewertungDie Qualität wird anhand eines einzureichenden Konzepts bestimmt. Bewertet wird insgesamt nach der einfachen Richtwertmethode. Danach werden das Kriterium "Preis" und das Kriterium "Qualität/Leistung" gleich hoch gewichtet. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird ein Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) geteilt durch den Preis gebildet. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Koeffizienten.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Bereitschaft, nur Personal einzusetzen, welches durch die Justizvollzugsanstalt einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde und für das eine Zutrittsgenehmigung erteilt worden ist
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Möglichkeit der Verlängerung um zwei Jahre
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
05.04.2024, 12:05 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vertragliche Regelungen, Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses, Angebot, Ergebnisse von Bieterfragen und Aufklärungen, zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das Vergabeverfahren stellt eine teilweise gemeinsame Auftragsvergabe dar. Die Lose 1 und 2 werden gemeinsam durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg und die Bundesagentur der Arbeit vergeben. Aus der Leistungsbeschreibung ergibt sich, welche Pflichten gegenüber welchem Auftraggeber … ganz lesenDas Vergabeverfahren stellt eine teilweise gemeinsame Auftragsvergabe dar. Die Lose 1 und 2 werden gemeinsam durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg und die Bundesagentur der Arbeit vergeben. Aus der Leistungsbeschreibung ergibt sich, welche Pflichten gegenüber welchem Auftraggeber bestehen. Diese richtet sich nach der Anzahl der vom jeweiligen Auftraggeber geförderten Plätzen, welche sich aus den Preisblättern ergeben. Mit Zuschlagserteilung kommt der Vertrag mit beiden Auftragsgebern zustande. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung findet in den Losen 1 und 2 für beide Auftragsgeber gesondert statt. Unwirtschaftlichkeit liegt auch dann vor, wenn das Angebot sich nur für einen der Auftraggeber als unwirtschaftlich herausstellt. Die Lose 3 bis 6 werden allein durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg vergeben, d.h. nur das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg wird bei Zuschlag Vertragspartner.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD76J0U Das Vergabeverfahren stellt eine teilweise gemeinsame Auftragsvergabe dar. Die Lose 1 und 2 werden gemeinsam durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg und die Bundesagentur der Arbeit vergeben. Aus der Leistungsbeschreibung ergibt sich, welche Pflicht … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YD76J0U Das Vergabeverfahren stellt eine teilweise gemeinsame Auftragsvergabe dar. Die Lose 1 und 2 werden gemeinsam durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg und die Bundesagentur der Arbeit vergeben. Aus der Leistungsbeschreibung ergibt sich, welche Pflichten gegenüber welchem Auftraggeber bestehen. Diese richtet sich nach der Anzahl der vom jeweiligen Auftraggeber geförderten Plätzen, welche sich aus den Preisblättern ergeben. Mit Zuschlagserteilung kommt der Vertrag mit beiden Auftragsgebern zustande. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung findet in den Losen 1 und 2 für beide Auftragsgeber gesondert statt. Unwirtschaftlichkeit liegt auch dann vor, wenn das Angebot sich nur für einen der Auftragegeber als unwirtschaftlich herausstellt. Die Lose 3 bis 6 werden allein durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg vergeben, d.h. nur das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg wird bei Zuschlag Vertragspartner.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

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Für CPV 805 (Ausbildung) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 081e71e0-8fc8-400b-8493-e506825472b4.