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Auftraggeber nicht angegeben · Lingen, Niedersachsen
Aktenzeichen 2023BOHG20veröffentlicht 28.05.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lingen49808, Landkreis Emsland, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die St. Bonifatius Hospitalgesellschaft e.V. gibt hiermit die Vergabe eines Auftrags für die Beschaffung einer umfassenden Softwarelösung für das klinische Archiv ihrer vier Krankenhäuser bekannt. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Fördermöglichkeiten des Krankenhauszukunftsgesetzes gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV und ohne Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens, in Übereinstimmung mit Art. 32 der Richtlinie 2014/24/EU sowie § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV.
Beschreibung des Loses
Grundlage für diese Entscheidung ist die Feststellung, dass der Auftrag aufgrund spezifischer technischer Anforderungen nur von der Philips GmbH erfüllt werden kann. Die identifizierte Alleinstellung beruht auf der Notwendigkeit einer hohen Interoperabilität mit der bestehenden sehr heterogenen IT-Systemlandschaft, Herstellerunabhängigkeit sowie der Möglichkeit, die Software mit dem vorhandenen Personal effizient zu administrieren. Eine umfangreiche Markterkundung sowie die Überprüfung alternativer Lösungen haben ergeben, dass keine anderen Produkte am Markt die spezifischen technischen Spezifikationen der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft e. V. erfüllen können. Zu diesen Spezifikationen zählen unter anderem die Virtualisierungsfähigkeit, die Verfügbarkeit eines Kurzzeit- bzw. Cachespeichers, Hardwareunabhängigkeit, Netzwerkfähigkeit, Mehrplatz- und Mandantenfähigkeit, moderne Datenbankstrukturen mit SQL- und ODBC-Schnittstellen, Mammographie-Fähigkeit und die Anbindung an vorhandene Archivhardware. Aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit alternativer Lösungen, die den definierten Anforderungen gerecht werden könnten, ohne dass wesentliche Kompromisse eingegangen werden müssen, ist die Vergabe des Auftrags an die Philips GmbH durch ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV als rechtlich zulässig und geboten erachtet worden. Diese Bekanntmachung dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Auftragsvergabe im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen des Vergaberechts. Die einzelnen Leistungen bestehen aus 1. der Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (Vermietung, Lizenzen VueRIS VuePACS) 2. Migrationsleistungen 3. die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems 4. Schulungen 5. Projektmanagement 6. Systemservice
Gegenstand nach CPV
- 48100000Branchenspezifisches SoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Wenn keine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Möglichkeit, Rechtsbehelfe einzulegen, orientiert sich an den Bestimmungen der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Für die Einhaltung der Fristen sei insbesondere auf die §§ 134, 135 und 160 ff. GWB hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungs … ganz lesenkürzer
Die Möglichkeit, Rechtsbehelfe einzulegen, orientiert sich an den Bestimmungen der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Für die Einhaltung der Fristen sei insbesondere auf die §§ 134, 135 und 160 ff. GWB hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer unzulässig, falls mehr als 15 Kalendertage nach dem Erhalt der Benachrichtigung des Auftraggebers, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, verstrichen sind. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses nach § 135 GWB läuft spätestens 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union ab, siehe § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
A) Der im Rahmen dieser Beschaffung bzw. in Bezug auf den Wert des Auftrags angegebene Gesamtwert entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Gemäß § 39 Absatz 6 der Vergabeverordnung (VgV) wird dieser Wert nicht veröffentlicht, um unter anderem die geschäftlichen Inte … ganz lesenkürzer
A) Der im Rahmen dieser Beschaffung bzw. in Bezug auf den Wert des Auftrags angegebene Gesamtwert entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Gemäß § 39 Absatz 6 der Vergabeverordnung (VgV) wird dieser Wert nicht veröffentlicht, um unter anderem die geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters zu schützen, den Wettbewerb nicht zu verzerren und weil eine Veröffentlichung nach § 135 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht obligatorisch ist. Aufgrund der technischen Notwendigkeit, ein Pflichtfeld auszufüllen, wird der symbolische Betrag von 1,00 EUR angegeben. B) Die Angabe zur Zuschlagsentscheidung bezieht sich auf das Datum, an dem die Entscheidung für den Zuschlag intern gefällt wurde.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4DHMHL3K
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Philips GmbH, Hamburg | 1 |
Auftraggeber
- Name
- St. Bonifatius Hospitalgesellschaft Lingen e.V.
- Anschrift
- Wilhelmstraße 13, 49808 Lingen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Niedersachsen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Dedalus HealthCare GmbH - Stuttgart3 Zuschläge
- Avelios Medical GmbH2 Zuschläge
- LOWTeq GmbH2 Zuschläge
- Recare Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5a25e985-ff26-4558-8ba4-9f571df3a595.