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Auftraggeber nicht angegeben · Lingen, Niedersachsen

Aktenzeichen 2023BOHG20veröffentlicht 28.05.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Lingen49808, Landkreis Emsland, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die St. Bonifatius Hospitalgesellschaft e.V. gibt hiermit die Vergabe eines Auftrags für die Beschaffung einer umfassenden Softwarelösung für das klinische Archiv ihrer vier Krankenhäuser bekannt. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Fördermöglichkeiten des Krankenhauszukunftsgesetzes gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV und ohne Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens, in Übereinstimmung mit Art. 32 der Richtlinie 2014/24/EU sowie § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV.

Beschreibung des Loses

Grundlage für diese Entscheidung ist die Feststellung, dass der Auftrag aufgrund spezifischer technischer Anforderungen nur von der Philips GmbH erfüllt werden kann. Die identifizierte Alleinstellung beruht auf der Notwendigkeit einer hohen Interoperabilität mit der bestehenden sehr heterogenen IT-Systemlandschaft, Herstellerunabhängigkeit sowie der Möglichkeit, die Software mit dem vorhandenen Personal effizient zu administrieren. Eine umfangreiche Markterkundung sowie die Überprüfung alternativer Lösungen haben ergeben, dass keine anderen Produkte am Markt die spezifischen technischen Spezifikationen der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft e. V. erfüllen können. Zu diesen Spezifikationen zählen unter anderem die Virtualisierungsfähigkeit, die Verfügbarkeit eines Kurzzeit- bzw. Cachespeichers, Hardwareunabhängigkeit, Netzwerkfähigkeit, Mehrplatz- und Mandantenfähigkeit, moderne Datenbankstrukturen mit SQL- und ODBC-Schnittstellen, Mammographie-Fähigkeit und die Anbindung an vorhandene Archivhardware. Aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit alternativer Lösungen, die den definierten Anforderungen gerecht werden könnten, ohne dass wesentliche Kompromisse eingegangen werden müssen, ist die Vergabe des Auftrags an die Philips GmbH durch ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV als rechtlich zulässig und geboten erachtet worden. Diese Bekanntmachung dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Auftragsvergabe im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen des Vergaberechts. Die einzelnen Leistungen bestehen aus 1. der Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (Vermietung, Lizenzen VueRIS VuePACS) 2. Migrationsleistungen 3. die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems 4. Schulungen 5. Projektmanagement 6. Systemservice

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Wenn keine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Möglichkeit, Rechtsbehelfe einzulegen, orientiert sich an den Bestimmungen der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Für die Einhaltung der Fristen sei insbesondere auf die §§ 134, 135 und 160 ff. GWB hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungs … ganz lesenDie Möglichkeit, Rechtsbehelfe einzulegen, orientiert sich an den Bestimmungen der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Für die Einhaltung der Fristen sei insbesondere auf die §§ 134, 135 und 160 ff. GWB hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer unzulässig, falls mehr als 15 Kalendertage nach dem Erhalt der Benachrichtigung des Auftraggebers, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, verstrichen sind. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses nach § 135 GWB läuft spätestens 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union ab, siehe § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
A) Der im Rahmen dieser Beschaffung bzw. in Bezug auf den Wert des Auftrags angegebene Gesamtwert entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Gemäß § 39 Absatz 6 der Vergabeverordnung (VgV) wird dieser Wert nicht veröffentlicht, um unter anderem die geschäftlichen Inte … ganz lesenA) Der im Rahmen dieser Beschaffung bzw. in Bezug auf den Wert des Auftrags angegebene Gesamtwert entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Gemäß § 39 Absatz 6 der Vergabeverordnung (VgV) wird dieser Wert nicht veröffentlicht, um unter anderem die geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters zu schützen, den Wettbewerb nicht zu verzerren und weil eine Veröffentlichung nach § 135 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht obligatorisch ist. Aufgrund der technischen Notwendigkeit, ein Pflichtfeld auszufüllen, wird der symbolische Betrag von 1,00 EUR angegeben. B) Die Angabe zur Zuschlagsentscheidung bezieht sich auf das Datum, an dem die Entscheidung für den Zuschlag intern gefällt wurde.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DHMHL3K

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Philips GmbH, Hamburg1

Auftraggeber

Name
St. Bonifatius Hospitalgesellschaft Lingen e.V.
Anschrift
Wilhelmstraße 13, 49808 Lingen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

62vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (51 Lose mit Angabe)
205.890 €Zuschlagswert im Median
38.980 € – 250.438 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5a25e985-ff26-4558-8ba4-9f571df3a595.