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Virtual Court - Vergabebekanntmachung

Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen BW_0001veröffentlicht 30.10.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 81 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70173, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.

  • Wertungspreis65 %
  • Leistungspunkzahl35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,9 Punkte
25 % teurer−13 Punkte
50 % teurer−21,7 Punkte
100 % teurer−32,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ("Auftraggeber") beabsichtigt die Beschaffung eines "Virtual Court - Gerichtssaal der Zukunft" gemäß Nummer 1.1 des EVB-IT Systemvertrags. Der Auftraggeber verwendet für die Beauftragung Mittel der Digitalisierungsinitiative für die Justiz. Diesbezüglich wird auf Nummer 18.14 des EVB-IT Systemvertrags (Digitalisierungsinitiative für die Justiz) verwiesen.

Beschreibung des Loses

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ("Auftraggeber") beabsichtigt die Beschaffung eines "Virtual Court - Gerichtssaal der Zukunft" gemäß Nummer 1.1 des EVB-IT Systemvertrags. Das Gesamtsystem soll in der Justiz zur Verfahrensvorbereitung und zur Präsentation bei Gericht genutzt werden. Das Gesamtsystem besteht aus dem, -CAVE-System (insbesondere bestehend aus einer LED-basierten Visualisierung, Tracking, 3D-Brillen, Energiemanagement und Netzwerkkomponenten, Steuerungs- und Visualisierungssoftware von 3D-Daten) und aller weiteren für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des CAVE-Systems erforderlichen Leistungen sowie aller für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erforderlichen Abstimmungen mit dem Auftraggeber und/oder anderen relevanten Stakeholdern (hier insbesondere mit dem örtlich zuständigen Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg (im Folgenden "Vermögen und Bau") sowie der IT Baden-Württemberg (nachfolgend "BITBW")). -VR-Brillen inkl. Zubehör (bspw. Controller, Ladekabel, Verbindungskabel für Brille und Rechner) und Installations- und Betriebssoftware zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (bspw. Steuerungs- und Visualisierungssoftware von 3D-Daten). Das CAVE-System ist als stationäre Lösung für Justizgebäude zu konzipieren und soll Gerichtsverhandlungen nachhaltig verbessern. Es dient vorrangig der Präsentation bei Gerichtsverhandlungen. Die VR-Brillen sollen als mobile Lösung für die Verfahrensvorbereitung (Vorbereitung der Präsentation bei Gerichtsverhandlungen via CAVE-System) genutzt werden. Unabhängig von ihrem jeweiligen Nutzungs- und Einsatzschwerpunkt sollen sowohl das CAVE-System als auch die VR-Brillen grundsätzlich für die Präsentation bei Gerichtsverhandlungen wie auch für die Verfahrensvorbereitung eingesetzt werden können. Das Gesamtsystem ist zwingend mit dem kostenlosen, quelloffenen und modular aufgebauten Visualisierungssystem COVISE (Collaborative Visualization and Simulation Environment) zu erstellen, zu betreiben und fortlaufend zu pflegen. COVISE umfasst neben der eigentlichen Softwareumgebung auch die für den Betrieb erforderlichen Komponenten und Subsysteme, insbesondere OpenCOVER als Visualisierungs- und Rendering-Komponente. Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, sich die zur Nutzung von COVISE erforderlichen Kenntnisse anzueignen und COVISE entsprechend den Vorgaben dieses Vertrags sowie der Leistungsbeschreibung auf den erforderlichen Workstations zu installieren, zu konfigurieren und gemäß Nummer 5 fortlaufend zu pflegen und zu dokumentieren.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertungspreis65 %
Leistungspunkzahl35 %
Preis
WertungspreisDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 65 % aus dem Preis und zu 35 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl ("Z") erzielt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl. Die Preispunktzahl wird durch lineare Interpolation zwischen dem fiktiven höchsten Preisangebot (in Höhe des doppelten Preises des niedrigsten Preisangebots) berechnet und mit der maximal möglichen Leis-tungspunktzahl skaliert: Z=WL x L + WP x ((2 x PMin-P) / PMin x LMax Z = Gesamtpunktzahl des Bieters L = Leistungspunktzahl des Bieters LMax = maximal mögliche Leistungspunktzahl P = Gesamtwertungspreis (brutto) des Bieters in EUR gemäß Preispositi-on 8 im Formblatt Angebotsschreiben endgültiges Angebot PMin = Günstigster Gesamtpreis aller wertbaren Angebote in EUR WL = Gewichtungsfaktor der Leistungspunkte WP = Gewichtungsfaktor für Preis Die Gesamtpunktzahl Z wird auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. Der Wertungspreis entspricht dem Gesamtwertungspreis (brutto) gemäß Ziffer 2 Preisposition Nr. 8 in dem Formblatt Angebotsschreiben Endgültiges Angebot. Dieser wird mit insgesamt 65 % gewichtet. Die Wertung und Gewichtung der Wertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation und ist bereits in der oben dargestellten Wertungsformel integriert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Angebote, deren Wertungspreise mindestens doppelt so hoch sind, wie der niedrigste Wertungspreis aller wertungsfähigen Angebote ("Fiktives Höchstangebot") - was ebenfalls bereits in der oben dargestellten Wertungsformel reflektiert wird - null Punkte erhalten. Für die Einzelheiten wird auf Ziffer 6.4.1 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Qualität
LeistungspunkzahlDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 65 % aus dem Preis und zu 35 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Die Bieter können maximal 1.000 Leistungspunkte durch die Erfüllung der im Formblatt qualitative Zuschlagskriterien definierten Unterkriterien erzielen. Diese werden mit insgesamt 35 % gewichtet. Hiervon entfallen max. 470 Leistungspunkte auf das Unterkriterium "Technische Funktionalität", max. 350 Leistungspunkte auf das Unterkriterium "Lieferzeiten für Hardware des CAVE-Systems und der VR-Brillen", max. 140 Leistungspunkte auf das Unterkriterium "Betrieb des Gesamtsystems" und max 40 Leistungspunkte auf "Qualität von Schulungen für Power-User und Befähigung". Für die Einzelheiten wird auf Ziffer 6.4.2 der Bewerbungsbedingungen sowie das Formblatt qualitative Zuschlagskriterien verwiesen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Siehe Nummer 18.9 und Nummer 18.12 des EVB-IT Systemvertrags
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bewerber und Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen über … ganz lesenDie Bewerber und Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen über die E-Vergabeplattform gegenüber dem AG gerügt hat (Rügeobliegenheit), § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung resp. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 5 GWB). Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich über die E-Vergabeplattform informieren. Ein Vertrag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB erst nach Ablauf der Stillhaltefrist geschlossen werden. Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe sachlich und örtlich zuständig: Vergabekammer Baden-Württemberg Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe Hausadresse: Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe Funktionspostfach: Vergabekammer@rpk.bwl.de Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde zum Vergabesenat des örtlich zuständigen Oberlandesgerichts zulässig, vgl. §§ 171 ff. GWB: Oberlandesgericht Karlsruhe Hoffstraße 10 76133 Karlsruhe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DE2M1UB#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
WE are XR GmbH, Moers1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration
Anschrift
70173 Stuttgart
Kontakt
poststelle@jum.bwl.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

186vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (129 Lose mit Angabe)
361.200 €Zuschlagswert im Median
261.780 € – 723.140 €mittlere Hälfte, 43 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1d165530-ae09-48c6-aa2b-15b75471d7cd.