Videokontrollsystem
Stromnetz Berlin GmbH · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2026004841veröffentlicht 17.09.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 6 Jahre
- 01.08.2027 – 31.07.2033
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Bauleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Wartung und Service an Blitzschutzanlagen an Standorten der BEW Berliner Energie und Wärme GmbHBEW Berliner Energie und Wärme GmbH · BerlinFrist 04.12.2026
- ElektroinstallationsarbeitenGewobag WB Wohnen in Berlin GmbH · BerlinFrist 11.11.2026
- MELCH MG01 Brandschutzsanierung VE12 ElektroleistungenBerliner Wasserbetriebe · BerlinFrist 30.11.2026
- Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, StarkstromLand Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · BerlinFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Berlin (27 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Jahre01.08.2027 – 31.07.2033, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 166 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 48 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 23 Tagenan Stromnetz Berlin GmbH
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 16 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 9 MonatenLaufzeit bis 31.07.2033
Beschreibung
Die Stromnetz Berlin GmbH beabsichtigt den strukturierten Rollout eines Videokontrollsystems (VKS) über ihre technischen Standorte, Betriebs- und Verwaltungsstandorte sowie definierte Sonderstandorte. Ziel der Ausschreibung ist die Erweiterung und rollierende Umsetzung eines vorhandenen Videomanagementsystems (BVMS) der Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH mit dem Leistungsgegenstand Planung, Ausführung, Inbetriebnahme, Dokumentation sowie nachgelagerter Service- und Wartungsleistungen.
Der Rollout dient der Stärkung der physischen Sicherheit von Anlagen und Liegenschaften der kritischen Infrastruktur. Das VKS soll nicht lediglich der passiven Beobachtung dienen, sondern als aktiver Bestandteil der Sicherheitsarchitektur Ereignisse detektieren, visualisieren, eine schnelle Lageeinschätzung unterstützen und Folgeprozesse ermöglichen. Die bestehende Systemlandschaft umfasst ein zentrales Videomanagementsystem, dezentrale Videospeicher, Kameratechnik in den Liegenschaften, Clients für berechtigte Nutzer sowie Monitoring- und Netzwerkkomponenten des Auftraggebers.
Der Vergabegegenstand ist in 4 Lose untergliedert. Die Losstruktur trennt die Planung und Steuerung, die technische Ausführung, Tiefbauleistungen sowie den Servicebetrieb, stellt jedoch zugleich einen verbindlichen Gesamtkontext her. Die Leistungen sind so aufeinander abzustimmen, dass Planung, Tiefbau, Montage, Inbetriebnahme, Dokumentation und Betrieb innerhalb eines einheitlichen Rollout-Modells ineinandergreifen. Alle Auftragnehmer haben die projektbezogenen Schnittstellen, die Vorgaben des Auftraggebers, die einschlägigen technischen Regelwerke sowie die Anforderungen an Informationssicherheit, Arbeitsschutz und Dokumentation zu berücksichtigen.
Der Rollout umfasst alle technischen Standorte (Umspannwerke, Netzknoten) sowie alle Betriebs- und Verwaltungsstandorte der Stromnetz Berlin. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Standorte umfasst ca. 110 (Schätzwert) bis max. 130 Liegenschaften (Höchstwert).
Unabhängig davon, ob der Zuschlag auf einzelne Lose oder ein Kombinationslosvariante erteilt wird, müssen die angebotenen Leistungen eine konsistente, sichere, interoperable und vollständig dokumentierte Gesamtlösung gewährleisten. Maßgeblich ist die vollständige Erfüllung sämtlicher in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen.
Die Verträge (Los 1 bis Los 4) werden mit Zuschlagserteilung wirksam und haben hinsichtlich der Leistungserbringung eine Grundlaufzeit vom 01.08.2027 – 31.07.2033 (6 Jahre). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verträge um zwei Jahre, d.h. bis maximal 31.07.2035 zu verlängern.
Gegenstand nach CPV
- 45311000Installation von ElektroanlagenHauptgegenstand
- 35125300Sicherheitskameras
- 45200000Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
- 45232200Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
- 45314320Installation von Computerkabelnetzen
- 50324100Systemwartung
- 50343000Reparatur und Wartung von Videogeräten
- 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Planungsleistung, Steuerung, Bauüberwachung und Baubetreuung Los 1 bildet die zentrale Steuerungs- und Integrationsfunktion des VKS-Rollouts. Der Leistungsgegenstand von Los 1 sind die Projektsteuerung und Koordination über die gesamte Projektlaufzeit, die Erstellung und Fortschreibung der Projektorganisation, Termin- und Meilensteinplanung, Schnittstellensteuerung sowie das Reporting zu Kosten, Terminen, Qualität, Risiken und Chancen. Der Auftragnehmer von Los 1 erstellt das Feinkonzept und die liegenschaftsbezogene Werk- und Montageplanung als verbindliche Grundlage für die Ausführungsleistungen der weiteren Lose. Dazu gehören insbesondere Vorgaben zur Kameraplanung, Stromversorgung, Datenversorgung, Erdung und Blitzschutz, Schaltschrank- und Anschlusskastenkonzeption, IT-Sicherheit, Kommunikationsmatrix sowie standortbezogene Planungsunterlagen. Los 1 überwacht die ordnungsgemäße Ausführung, koordiniert die Übergaben zwischen Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme, dokumentiert Mängel, begleitet Abnahmen und stellt die vollständige Enddokumentation sicher. Eine besondere Bedeutung hat das Schnittstellenmanagement gegenüber Los 2 und Los 3: Ausführungsleistungen dürfen nur auf Basis der abgestimmten Planungsunterlagen erfolgen, Abweichungen sind über das Changemanagement zu erfassen und freizugeben. Kurzdarstellung der Leistungen: - Projektkoordination und Bauleitung, - (Vor)-Planung/ Konzeption der Gesamtlösung, - Objektspezifische Werk- und Montageplanung, - Trassen-/Kabelplanung, - Planung Videospeicher, - Schaltschrankplanung, - Dokumentation, - Zustandserfassung/Inbetriebsetzung/Abnahme. | 6 Jahre | – |
| 2 | Ausführungsleistung, Feldtechnik und Schaltschrankfertigung Los 2 umfasst die technische Realisierung auf Grundlage der durch Los 1 bereitgestellten Planungs- und Koordinationsvorgaben. Der Leistungsgegenstand beinhaltet die Lieferung, Herstellung und Montage der für das VKS erforderlichen Verkabelung, Feldtechnik, Anschlusskästen und Schaltschränke. Dazu zählen insbesondere Kabelwege, Strom- und Datenverkabelung, Spleiß- und Terminierungsleistungen, Montage von Kameratechnik, Fertigung von Anschlusskästen und Systemtechnikschränken sowie die Herstellung der Zugänglichkeit zu Montagehöhen (größer 4m). Los 2 führt zudem die Demontage von Alt-Komponenten und das Zurückziehen vorhandener Bestandsverdrahtung aus. Er unterstützt die Konfiguration und Parametrierung der Feldtechnik und wirkt bei Inbetriebnahmen und Abnahmen mit. Los 2 hat eine Mitwirkungspflicht bei Baustellendokumentation und Changemanagement. Die Umsetzung ist vollständig von den freigegebenen Planungsunterlagen abhängig. Kurzdarstellung der Leistungen: - Lieferung und Herstellung von Kabelwegen und Verkabelung, - Lieferung und Montage von Feldtechnik, - Demontage von Alt-Komponenten und Fremdsystemen, sowie Zurückziehen von Bestandsverdrahtung, - Fertigung Schaltschränke und Anschlusskästen, - Konfiguration und Parametrierung von Feldtechnik. | 6 Jahre | – |
| 3 | Tiefbau und Fundamente Der Auftragnehmer von Los 3 stellt an ca. 30 Standorten mit entsprechenden Videomast-Anlagen die tiefbaulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die spätere Montage und Inbetriebnahme der Videokameratechnik her. Der Auftragnehmer von Los 3 ist für Tiefbau-, Fundament-, Erdungs- und Videomastleistungen verantwortlich. Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der durch Los 1 erstellten Planungsunterlagen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Herstellung und Wiederverfüllung von Leitungsgräben, die Verlegung von Leerrohren und Mikrorohrverbänden, Kabelziehschächte und Übergabepunkte, die Einhaltung von Verlegetiefen und Schutzabstände, die Berücksichtigung standortspezifischer Boden-, Umwelt- und Wasserschutzanforderungen sowie die Wiederherstellung betroffener Oberflächen. Zusätzlich sind Mastfundamente, Fundament- und Ringerder sowie Tragmastanlagen nach statischen und planerischen Vorgaben zu errichten und zu dokumentieren. Los 3 muss seine Leistungen so ausführen und übergeben, dass eine schadensfreie, normkonforme und wirtschaftliche Weiterverarbeitung durch Los 2 möglich ist. Kurzdarstellung der Leistungen: - Tiefbau, Fundamente und Tragmastsystem. | 6 Jahre | – |
| 4 | Service und Wartung Los 4 umfasst die Service- und Wartungsleistungen für die bestehenden und neu in Betrieb genommenen VKS-Systembestandteile. Der Leistungsgegenstand umfasst Services für das vertragsgegenständliche Gesamtsystem VKS, sowohl auf der zentralen Kopfebene als auch für dezentrale Hard- und Softwarekomponenten der Feldebene. Dazu gehören insbesondere Change Management, Release Management, Systembetreuung, proaktive Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, Service Desk als zentraler Single Point of Contact, Incident Management, Problem Management, Remote- und Vor-Ort-Support, Dokumentationspflege, Beratung, Einweisung und Schulung, Service Level Management sowie Wartungsleistungen. Los 4 übernimmt damit die strukturierte betriebliche Absicherung des Systems nach Inbetriebnahme und unterstützt den Auftraggeber bei der Stabilität, Nachvollziehbarkeit, Weiterentwicklung und Entstörung des VKS. Kurzdarstellung der Leistungen: - Service und Wartung für das Videomanagementsystem und die Feldtechnik. | 6 Jahre | – |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung11 von 11 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unternehmensdarstellung. Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.
- Eintragung in das Handelsregister
Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen. Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltl … ganz lesenkürzer
Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen. Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als sechs Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden. Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bankerklärung. Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate sein.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Haftpflichtversicherung. Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in angemessener Höhe umfassen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen. Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahr … ganz lesenkürzer
Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen. Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025 machen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. Mindestanforderungen: Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr betragen: mindestens 1,0 Mio. Euro (Los 1).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensreferenzen Los 1. Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt: (i) Leistungsgegenstand Es werden nur Referenzen berü … ganz lesenkürzer
Unternehmensreferenzen Los 1. Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt: (i) Leistungsgegenstand Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen (vgl. nachfolgend (iv)). (ii) Referenzzeitraum Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen 5 Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurden. (iii) Mindestanzahl von Referenzen Der Bewerber hat mindestens eine (1) Referenz vorzulegen. (iv) Höchstanzahl von Referenzen Der Bewerber darf maximal fünf (5) Referenzen vorlegen. (v) Vergleichbarkeit der Referenz Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit wird bejaht, wenn die in Formblatt 7.1 geforderten Angaben der Tabelle zum Abschnitt „Angaben zu der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen“ vollständig und die Mindestbedingungen erfüllt sind. Alle Angaben des Bewerbers müssen nachweisbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor. Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen (die Erfüllung der Mindestanforderungen kann auf eine oder mehrere Referenzen verteilt sein) fest: - Alle Referenzen umfassen die Planung zur Ausstattung von Sicherheitstechnik (Zutrittskontrolltechnik und/oder Videokontrolltechnik und/oder Einbruchmeldeanlagen), - Mindestens 1 Referenz betrifft eine Anlage oder Liegenschaft mit erhöhten Verfügbarkeits-, Sicherheits- oder Zutrittsschutzanforderungen, - Mindestens 1 Referenz umfasst ein Bestandsgebäude, Bestandsgelände oder eine bestehende technische Anlage, - Mindestens 1 Referenz mit einem Auftragswert von mindestens 250.000 € netto für Planungsleistung, Bauüberwachung und Baubetreuung.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftraggeber gibt nachfolgend die Kriterien für die Bewertung der einzureichenden Referenzen (vgl. Eignungskriterium Unternehmensreferenzen Los 1) an, anhand derer die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt wird. Es dürfen maximal fünf (5) Referenzprojekte eingereicht werden. Die Referenz … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber gibt nachfolgend die Kriterien für die Bewertung der einzureichenden Referenzen (vgl. Eignungskriterium Unternehmensreferenzen Los 1) an, anhand derer die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt wird. Es dürfen maximal fünf (5) Referenzprojekte eingereicht werden. Die Referenzen sind nur dann wertungsfähig, wenn sie die festgelegten Mindestkriterien erfüllen (vgl. Eignungskriterium Unternehmensreferenzen Los 1). Die Bewertung erfolgt anhand von fünf definierten Kriterien. Für jedes Kriterium können je Referenzprojekt maximal 2 Punkte erreicht werden. Somit können pro Referenzprojekt insgesamt maximal 10 Punkte erzielt werden. Die Gesamtpunktzahl eines Bewerbers ergibt sich aus der Summe der in den gewerteten Referenzprojekten erreichten Punkte. Somit können über die maximal fünf Referenzprojekte insgesamt maximal 50 Punkte erzielt werden. Die Bewerber werden entsprechend ihrer Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase werden je Los die fünf (5) Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl ausgewählt. Erreichen mehrere Bewerber auf dem letzten zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase berechtigenden Rang dieselbe Gesamtpunktzahl, werden sämtliche auf diesem Rang befindlichen Bewerber zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen. Die vorgesehene Anzahl von fünf (5) Bewerbern je Los kann in diesem Fall überschritten werden. Die ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf können den Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase entnommen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Bewerber, die bereits ausgeschieden sind, zum Verfahren wieder zuzulassen, wenn sich Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Verfahren zurückziehen oder aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Kriterien: (1) Ganzheitliche Projektsteuerung & Koordination Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich einer ganzheitlichen Projektsteuerung inkl. Koordination mehrerer Auftragnehmer/Gewerke. Bewertung je Referenz: 0 Punkte: keine Projektsteuerung. 1 Punkt: Projektsteuerung ohne Auftragnehmer-/Gewerkekoordination. 2 Punkte: Projektsteuerung mit Auftragnehmer-/Gewerkekoordination. (2) Termin‑ und Meilensteinmanagement im Rollout Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich einer strukturierten Termin‑ und Meilensteinplanung über mehrere Standorte und Bauabschnitte/Gewerke. Bewertung je Referenz: 0 Punkte: kein strukturierter Terminplan. 1 Punkt: Terminplanung für einen Einzelstandort. 2 Punkte: Rollout‑ oder Mehrstandort‑Terminplanung inkl. Meilensteinen. (3) Bauüberwachung sicherheits- und normrelevanter Anlagen Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich einer Bauüberwachung mit Fokus auf norm- und sicherheitsrelevante technische Anlagen (z. B. Video‑, IT‑, Elektro‑ oder vergleichbare Systeme). Bewertung je Referenz: 0 Punkte: ohne Bauüberwachung. 2 Punkte: mit Bauüberwachung. (4) Qualitätssicherung & Abnahmeprozesse Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich einem strukturierten Qualitätssicherungs-prozess mit Abnahmen und Dokumentation (z. B. Prüfprotokolle, Mängellisten). Bewertung je Referenz: 0 Punkte: keine QS-/Abnahmeleistungen. 1 Punkt: QS oder Abnahmen durchgeführt. 2 Punkte: QS inkl. Abnahmen, Protokollen und Mängelmanagement. (5) IT‑ / Netzwerkintegration technischer Systeme. Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich einer IT-Schnittstellenintegration zu einem bestehenden Sicherheits-/Meldesystem. Bewertung je Referenz: 0 Punkte: keine IT‑/Netzwerkintegration. 1 Punkt: einfache Schnittstellenintegration (z.B. Asynchroner Filetransfer csv.). 2 Punkte: komplexe Schnittstelle (mit synchronen Datenaustausch und IT-Sicherheitsarchitektur).- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung, Vergabesperre. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 8 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) E … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung, Vergabesperre. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 8 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) Eigenerklärungen. Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. (b) Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 1 LkSG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristen weitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576. Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentliche … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576. Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- … bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2027
- Vertragsende
- 31.07.2033
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag um zwei Jahre, d.h. bis maximal 31.07.2035 zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Bürgschaft oder Garantie zur Absicherung der Vertragserfüllung sowie Bürgschaft oder Garantie zur Sicherung der Ansprüche aus Mängelhaftung (alternativ Sicherheitseinbehalt auf Nettoschlussrechnungssumme).
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmac … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Vorbehalte: Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich zudem ferner vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen wenn: - kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist, - ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt), - dem Auftraggeber eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird.
- Hinweis
Lose: (a) Losaufteilung und Kombinationslose. Der Auftraggeber beabsichtigt, entweder einen Auftrag jeweils für das - Einzellos 1: „Planungsleistung, Steuerung, Bauüberwachung und Baubetreuung“ - Einzellos 2: „Ausführungsleistung, Feldtechnik und Schaltschrankfertigung“ - Einzellos 3: „Tiefbau … ganz lesenkürzer
Lose: (a) Losaufteilung und Kombinationslose. Der Auftraggeber beabsichtigt, entweder einen Auftrag jeweils für das - Einzellos 1: „Planungsleistung, Steuerung, Bauüberwachung und Baubetreuung“ - Einzellos 2: „Ausführungsleistung, Feldtechnik und Schaltschrankfertigung“ - Einzellos 3: „Tiefbau und Fundamente“ - Einzellos 4: „Service und Wartung“ oder (also alternativ) einen Auftrag jeweils für das - „Kombinationslos A“, welches die Leistungen von Einzellos 1, 2 und 3 und separat Einzellos 4: „Service und Wartung“ beinhaltet, oder (also alternativ) einen Auftrag für das - „Kombinationslos B“, welches die Leistungen von Einzellos 1, 2, 3 und 4 beinhaltet, zu vergeben. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs sind allerdings lediglich das Los 1, 2, 3 und 4. Das "Kombinationslos A“ und „Kombinationslos B“ werden in diesem Verfahrensstadium (Teilnahmewettbewerb) nicht gesondert betrachtet, da es sich bei dem „Kombinationslos A“ nur um eine Verklammerung der Lose 1, 2 und 3 sowie bei dem „Kombinationslos B“ nur um eine Verklammerung der Lose 1, 2, 3 und 4 handelt und somit für die Kombinationslose A und B keine im Vergleich zu den Einzelfachlosen ergänzenden oder abweichenden Eignungsanforderungen bestehen. Die Angebotsphase wird (mit Ausnahme des Zuschlags wegen der Alternativität von Einzellosen sowie Kombinationslos A und Einzellos 4 sowie Kombinationslos B) allerdings so durchgeführt, als würde es sich beim Kombinationslos A“ und „Kombinationslos B“ um "echte" fünfte bzw. sechste Lose handeln (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für die Lose 1 bis 4, Kombinationslos A und B; Wertung der Lose 1 bis 4, Kombinationslos A und B. Weitere Einzelheiten sind im Dokument Angebotsbedingungen enthalten. (b) Losspezifische Gestaltung der Angebots- und Verhandlungsphase. Die Angebots- und Verhandlungsphase wird für jedes Los individuell durchgeführt. Insbesondere für die Kombinationslose wird die Angebots- und Verhandlungsphase so ausgestaltet, als würde es sich bei den Kombinationslosen um jeweils "echte" Lose handeln. Jeder Verfahrensschritt während der Angebots- und Verhandlungsphase wird daher eigenständig für jedes Einzellos und jedes Kombinationslos festgelegt und ausgeführt (z.B. Aufforderung zur Abgabe eines [Erst-]Angebots, Verhandlungen, Angebotswertung). (c) Losbedingungen Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung besteht nicht. Es ist also eine Bewerbung auf mehrere Lose möglich. (d) Kombinationslos(e) Die Abgabe eines Angebots auf ein Kombinationslos ist nur in Verbindung mit Angeboten auf sämtliche zugehörigen Einzellose zulässig. Für jedes Einzellos ist ein gesondertes Angebot einzureichen. Fehlen Angebote für eines oder mehrere der zugehörigen Einzellose, wird das Angebot für das Kombinationslos nicht gewertet. Das Angebot für das jeweilige Kombinationslos besteht inhaltlich aus den Leistungen der Einzellose, die mit dem Inhalt des Kombinationslosvertrags verklammert werden. Diese Bestandteile des Angebots für das jeweilige Kombinationslos müssen allerdings nicht mit den Angeboten für die Einzellose, die der Bieter zusätzlich zu dem Angebot für das betreffende Kombinationslos einreichen muss, identisch sein. Das Angebot für das jeweilige Kombinationslos muss vielmehr die sich aus der kombinierten Vergabe der Lose ergebenen Besonderheiten (etwa bei der Kalkulation) berücksichtigen. Ob der Zuschlag auf ein Angebot eines der Kombinationslose oder auf ein Angebot eines Einzelloses erteilt wird, entscheidet der Auftraggeber nach Maßgabe der in Ziffer 7 des Vergabedokuments Angebotsbedingungen (je Los) getroffenen Festlegungen.
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung11 von 11 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unternehmensdarstellung. Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.
- Eintragung in das Handelsregister
Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen. Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltl … ganz lesenkürzer
Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen. Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als sechs Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden. Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bankerklärung. Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate sein.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Haftpflichtversicherung. Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in angemessener Höhe umfassen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen. Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahr … ganz lesenkürzer
Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen. Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorge-schrieben ist, haben die Bewerber Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025 machen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. Mindestanforderungen: Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr betragen: mindestens 2,0 Mio. Euro (Los 2).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensreferenzen Los 2. Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt: (i) Leistungsgegenstand Es werden nur Referenzen berü … ganz lesenkürzer
Unternehmensreferenzen Los 2. Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt: (i) Leistungsgegenstand Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen (vgl. nachfolgend (iv)). (ii) Referenzzeitraum Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen 5 Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurden. (iii) Mindestanzahl von Referenzen Der Bewerber hat mindestens eine (1) Referenz vorzulegen. (iv) Höchstanzahl von Referenzen Der Bewerber darf maximal fünf (5) Referenzen vorlegen. (v) Vergleichbarkeit der Referenz Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit wird bejaht, wenn die in Formblatt 7.1 geforderten Angaben der Tabelle zum Abschnitt „Angaben zu der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen“ vollständig und die Mindestbedingungen erfüllt sind. Alle Angaben des Bewerbers müssen nachweisbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor. Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen (die Erfüllung der Mindestanforderungen kann auf eine oder mehrere Referenzen verteilt sein) fest: - Alle Referenzen umfassen den Einbau von Sicherheitstechnik (Zutrittskontrolltechnik und/oder Videokontrolltechnik und/oder Einbruchmeldeanlagen), - Mindestens 1 Referenz umfasst eine Anlage oder Liegenschaft mit erhöhten Verfügbarkeits-, Sicherheits- oder Zutrittsschutz-anforderungen, - Mindestens 1 Referenz umfasst ein Bestandsgebäude, Bestandsgelände oder eine bestehende technische Anlage, - Mindestens 1 Referenz mit einem Auftragswert von mindestens 500.000 € netto für Ausführungsleistung für Feldtechnik und Schaltschrankfertigung.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftraggeber gibt nachfolgend die Kriterien für die Bewertung der einzureichenden Referenzen (vgl. Eignungskriterium Unternehmensreferenzen Los 2) an, anhand derer die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt wird. Es dürfen maximal fünf (5) Referenzprojekte eingereicht werden. Die Referenz … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber gibt nachfolgend die Kriterien für die Bewertung der einzureichenden Referenzen (vgl. Eignungskriterium Unternehmensreferenzen Los 2) an, anhand derer die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt wird. Es dürfen maximal fünf (5) Referenzprojekte eingereicht werden. Die Referenzen sind nur dann wertungsfähig, wenn sie die festgelegten Mindestkriterien erfüllen (vgl. Eignungskriterium Unternehmensreferenzen Los 2). Die Bewertung erfolgt anhand von fünf definierten Kriterien. Für jedes Kriterium können je Referenzprojekt maximal 2 Punkte erreicht werden. Somit können pro Referenzprojekt insgesamt maximal 10 Punkte erzielt werden. Die Gesamtpunktzahl eines Bewerbers ergibt sich aus der Summe der in den gewerteten Referenzprojekten erreichten Punkte. Somit können über die maximal fünf Referenzprojekte insgesamt maximal 50 Punkte erzielt werden. Die Bewerber werden entsprechend ihrer Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase werden je Los die fünf (5) Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl ausgewählt. Erreichen mehrere Bewerber auf dem letzten zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase berechtigenden Rang dieselbe Gesamtpunktzahl, werden sämtliche auf diesem Rang befindlichen Bewerber zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen. Die vorgesehene Anzahl von fünf (5) Bewerbern je Los kann in diesem Fall überschritten werden. Die ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf können den Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase entnommen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Bewerber, die bereits ausgeschieden sind, zum Verfahren wieder zuzulassen, wenn sich Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Verfahren zurückziehen oder aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Kriterien: (1) Ausführung umfangreicher Verkabelungsleistungen (Indoor & Outdoor). Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich Lieferung, Verlegung und Anschluss von Strom‑ und Datenkabeln inkl. Kabelwegen: Bewertung je Referenz: 0 Punkte: keine vergleichbaren Verkabelungsleistungen. 1 Punkt: Verkabelung nur Indoor. 2 Punkte: umfassende Indoor‑ und Outdoor‑Verkabelung inkl. Kabelwegen. (2) Montage & elektrische Anschlüsse technischer Komponenten. Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich Montage und Anschluss von Komponenten (z. B. Kameras, Anschlusskästen, Schaltschränke, Mastanlagen). Bewertung je Referenz: 0 Punkte: keine Komponentenmontage. 1 Punkt: Montage von 20 - 100 Komponenten an einem Standort. 2 Punkte: Montage von über 100 Komponenten an mehreren Standorten oder Bauabschnitten. (3) Messungen und Prüfungen. Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich Messungen (z. B. Durchgang, Dämpfung, Isolation) und Prüfleistungen. Bewertung je Referenz: 0 Punkte: keine Mess‑ oder Prüfleistungen. 1 Punkt: Prüfungleistung für Stromverkabelung (Spannungsqualität und Widerstandsprüfung). 2 Punkte: vollständige Mess‑ und Prüfleistungen Strom und Datenverkabelung. (4) Inbetriebnahmeunterstützung. Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich Inbetriebnahmeleistungen von Kameratechnik. Bewertung je Referenz: 0 Punkte: keine Inbetriebnahmeleistung. 1 Punkt: vorbereitende Inbetriebnahmeunterstützung. 2 Punkte: vollständige Inbetriebnahme und Prüfung. (5) Demontage & Umbau im laufenden Betrieb. Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich Demontage von Bestandsinfrastruktur und Umbau unter Minimierung von Ausfallzeiten. Bewertung je Referenz: 0 Punkte: keine Demontage‑ oder Umbautätigkeiten. 1 Punkt: Demontage durchgeführt. 2 Punkte: Umbau/Demontage im laufenden oder sensitiven Betrieb.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung, Vergabesperre. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 8 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) Eig … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung, Vergabesperre. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 8 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) Eigenerklärungen Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. (b) Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 1 LkSG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristen weitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576. Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentliche … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576. Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- … bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2027
- Vertragsende
- 31.07.2033
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag um zwei Jahre, d.h. bis maximal 31.07.2035 zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Bürgschaft oder Garantie zur Absicherung der Vertragserfüllung sowie Bürgschaft oder Garantie zur Sicherung der Ansprüche aus Mängelhaftung (alternativ Sicherheitseinbehalt auf Nettoschlussrechnungssumme).
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Vorbehalte: Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich zudem ferner vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen wenn: - kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist, - ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt), - dem Auftraggeber eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird.
- Hinweis
Lose: (a) Losaufteilung und Kombinationslose. Der Auftraggeber beabsichtigt, entweder einen Auftrag jeweils für das - Einzellos 1: „Planungsleistung, Steuerung, Bauüberwachung und Baubetreuung“ - Einzellos 2: „Ausführungsleistung, Feldtechnik und Schaltschrankfertigung“ - Einzellos 3: „Tiefbau … ganz lesenkürzer
Lose: (a) Losaufteilung und Kombinationslose. Der Auftraggeber beabsichtigt, entweder einen Auftrag jeweils für das - Einzellos 1: „Planungsleistung, Steuerung, Bauüberwachung und Baubetreuung“ - Einzellos 2: „Ausführungsleistung, Feldtechnik und Schaltschrankfertigung“ - Einzellos 3: „Tiefbau und Fundamente“ - Einzellos 4: „Service und Wartung“ oder (also alternativ) einen Auftrag jeweils für das - „Kombinationslos A“, welches die Leistungen von Einzellos 1, 2 und 3 und separat Einzellos 4: „Service und Wartung“ beinhaltet, oder (also alternativ) einen Auftrag für das - „Kombinationslos B“, welches die Leistungen von Einzellos 1, 2, 3 und 4 beinhaltet, zu vergeben. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs sind allerdings lediglich das Los 1, 2, 3 und 4. Das "Kombinationslos A“ und „Kombinationslos B“ werden in diesem Verfahrensstadium (Teilnahmewettbewerb) nicht gesondert betrachtet, da es sich bei dem „Kombinationslos A“ nur um eine Verklammerung der Lose 1, 2 und 3 sowie bei dem „Kombinationslos B“ nur um eine Verklammerung der Lose 1, 2, 3 und 4 handelt und somit für die Kombinationslose A und B keine im Vergleich zu den Einzelfachlosen ergänzenden oder abweichenden Eignungsanforderungen bestehen. Die Angebotsphase wird (mit Ausnahme des Zuschlags wegen der Alternativität von Einzellosen sowie Kombinationslos A und Einzellos 4 sowie Kombinationslos B) allerdings so durchgeführt, als würde es sich beim Kombinationslos A“ und „Kombinationslos B“ um "echte" fünfte bzw. sechste Lose handeln (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für die Lose 1 bis 4, Kombinationslos A und B; Wertung der Lose 1 bis 4, Kombinationslos A und B. Weitere Einzelheiten sind im Dokument Angebotsbedingungen enthalten. (b) Losspezifische Gestaltung der Angebots- und Verhandlungsphase. Die Angebots- und Verhandlungsphase wird für jedes Los individuell durchgeführt. Insbesondere für die Kombinationslose wird die Angebots- und Verhandlungsphase so ausgestaltet, als würde es sich bei den Kombinationslosen um jeweils "echte" Lose handeln. Jeder Verfahrensschritt während der Angebots- und Verhandlungsphase wird daher eigenständig für jedes Einzellos und jedes Kombinationslos festgelegt und ausgeführt (z.B. Aufforderung zur Abgabe eines [Erst-]Angebots, Verhandlungen, Angebotswertung). (c) Losbedingungen Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung besteht nicht. Es ist also eine Bewerbung auf mehrere Lose möglich. (d) Kombinationslos(e) Die Abgabe eines Angebots auf ein Kombinationslos ist nur in Verbindung mit Angeboten auf sämtliche zugehörigen Einzellose zulässig. Für jedes Einzellos ist ein gesondertes Angebot einzureichen. Fehlen Angebote für eines oder mehrere der zugehörigen Einzellose, wird das Angebot für das Kombinationslos nicht gewertet. Das Angebot für das jeweilige Kombinationslos besteht inhaltlich aus den Leistungen der Einzellose, die mit dem Inhalt des Kombinationslosvertrags verklammert werden. Diese Bestandteile des Angebots für das jeweilige Kombinationslos müssen allerdings nicht mit den Angeboten für die Einzellose, die der Bieter zusätzlich zu dem Angebot für das betreffende Kombinationslos einreichen muss, identisch sein. Das Angebot für das jeweilige Kombinationslos muss vielmehr die sich aus der kombinierten Vergabe der Lose ergebenen Besonderheiten (etwa bei der Kalkulation) berücksichtigen. Ob der Zuschlag auf ein Angebot eines der Kombinationslose oder auf ein Angebot eines Einzelloses erteilt wird, entscheidet der Auftraggeber nach Maßgabe der in Ziffer 7 des Vergabedokuments Angebotsbedingungen (je Los) getroffenen Festlegungen.
Los 3
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung11 von 11 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unternehmensdarstellung. Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.
- Eintragung in das Handelsregister
Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen. Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltl … ganz lesenkürzer
Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen. Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als sechs Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden. Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bankerklärung. Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate sein.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Haftpflichtversicherung. Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in angemessener Höhe umfassen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen. Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahr … ganz lesenkürzer
Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen. Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025 machen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. Mindestanforderungen: Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr betragen: mindestens 0,8 Mio. Euro (Los 3).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensreferenzen Los 3. Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt: (i) Leistungsgegenstand Es werden nur Referenzen berüc … ganz lesenkürzer
Unternehmensreferenzen Los 3. Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt: (i) Leistungsgegenstand Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen (vgl. nachfolgend (iv)). (ii) Referenzzeitraum Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen 5 Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurden. (iii) Mindestanzahl von Referenzen Der Bewerber hat mindestens eine (1) Referenz vorzulegen. (iv) Höchstanzahl von Referenzen Der Bewerber darf maximal fünf (5) Referenzen vorlegen. (v) Vergleichbarkeit der Referenz Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit wird bejaht, wenn die in Formblatt 7.1 geforderten Angaben der Tabelle zum Abschnitt „Angaben zu der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen“ vollständig und die Mindestbedingungen erfüllt sind. Alle Angaben des Bewerbers müssen nachweisbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor. Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen (die Erfüllung der Mindestanforderungen kann auf eine oder mehrere Referenzen verteilt sein) fest: - Mindestens 1 Referenz umfasst die Errichtung von Videotragmasten inkl. Fundamentarbeiten. - Mindestens 1 Referenz hat einen Auftragswert von mindestens 250.000 € netto für Tiefbau und Fundamente.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftraggeber gibt nachfolgend die Kriterien für die Bewertung der einzureichenden Referenzen (vgl. Eignungskriterium Unternehmensreferenzen Los 3) an, anhand derer die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt wird. Es dürfen maximal fünf (5) Referenzprojekte eingereicht werden. Die Referenz … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber gibt nachfolgend die Kriterien für die Bewertung der einzureichenden Referenzen (vgl. Eignungskriterium Unternehmensreferenzen Los 3) an, anhand derer die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt wird. Es dürfen maximal fünf (5) Referenzprojekte eingereicht werden. Die Referenzen sind nur dann wertungsfähig, wenn sie die festgelegten Mindestkriterien erfüllen (vgl. Eignungskriterium Unternehmensreferenzen Los 3). Die Bewertung erfolgt anhand von fünf definierten Kriterien. Für jedes Kriterium können je Referenzprojekt maximal 2 Punkte erreicht werden. Somit können pro Referenzprojekt insgesamt maximal 10 Punkte erzielt werden. Die Gesamtpunktzahl eines Bewerbers ergibt sich aus der Summe der in den gewerteten Referenzprojekten erreichten Punkte. Somit können über die maximal fünf Referenzprojekte insgesamt maximal 50 Punkte erzielt werden. Die Bewerber werden entsprechend ihrer Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase werden je Los die fünf (5) Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl ausgewählt. Erreichen mehrere Bewerber auf dem letzten zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase berechtigenden Rang dieselbe Gesamtpunktzahl, werden sämtliche auf diesem Rang befindlichen Bewerber zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen. Die vorgesehene Anzahl von fünf (5) Bewerbern je Los kann in diesem Fall überschritten werden. Die ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf können den Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase ent¬nommen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Bewerber, die bereits ausgeschieden sind, zum Verfahren wieder zuzulassen, wenn sich Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Verfahren zurückziehen oder aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Kriterien: (1) Ausführung umfangreicher Leitungsgraben- und Leerrohrinfrastruktur. Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich der Herstellung von Leitungsgräben, Leerrohrsystemen/ Kabelschutzrohren mit Kabelziehschächten. Bewertung je Referenz: 0 Punkte: keine vergleichbaren Leistungen. 1 Punkt: Leistungen zur Herstellung von Leitungsgräben. 2 Punkte: Leistungen zur Herstellung von Leitungsgräben und Leerrohrsystem/ Kabelschutzrohren mit Kabelziehschächten. zu 2) Ausführung von Mastfundamenten und Erdungsanlagen. Nachweis im jeweiligen Referenzprojekt hinsichtlich Fundamentbau (vor Ort oder in Fertigbauweise), Fundamenterder oder Ringerder. Bewertung je Referenz: 0 Punkte: keine vergleichbaren Leistungen. 1 Punkt: Leistungen über Fundamentbau in Fertigbauweise. 2 Punkte: Leistungen über Fundamentbau mit individuell vor Ort gefertigten Mastfundamente einschließlich Erdungsanlagen. zu 3) Errichtung von Mastanlagen im Außenbereich. Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich Errichtung freistehender Mastanlagen. Bewertung je Referenz: 0 Punkte: keine vergleichbaren Leistungen. 1 Punkt: Leistungen zur Errichtung von Mastanlagen oder vergleichbaren Tragkonstruktionen. 2 Punkte: Leistungen zur Planung und Errichtung von Mastanlagen einschließlich Fundamentanschluss. zu 4) Ausführung mit Aufmaß- und Einheitspreisverträgen. Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich leistungsbezogener Abrechnung auf Basis von Mengen- und Aufmaßpositionen. Bewertung je Referenz: 0 Punkte: keine vergleichbaren Leistungen. 1 Punkt: Referenzprojekt mit pauschalisierter Abrechnung. 2 Punkte: Referenzprojekt eines Projektes mit aufmaß-basierter Abrechnung mittels softwarebasierter AVA. zu 5) Ausführung mit Bestandsinfrastruktur und im laufenden Betrieb Erfüllung im Referenzprojekt Referenzprojekt hinsichtlich Tiefbau-, Fundamentarbeiten sowie Wiederherstellung von Oberflächen in bestehenden Anlagen oder laufenden Betrieb Bewertung je Referenz*: 0 Punkte: keine vergleichbaren Leistungen. 2 Punkte: Leistungen im laufenden Betrieb. *Es können nur 0 …- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung, Vergabesperre. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 8 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) Eig … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung, Vergabesperre. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 8 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) Eigenerklärungen Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. (b) Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 1 LkSG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristen weitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576. Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentliche … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576. Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- … bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2027
- Vertragsende
- 31.07.2033
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag um zwei Jahre, d.h. bis maximal 31.07.2035 zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Bürgschaft oder Garantie zur Absicherung der Vertragserfüllung sowie Bürgschaft oder Garantie zur Sicherung der Ansprüche aus Mängelhaftung (alternativ Sicherheitseinbehalt auf Nettoschlussrechnungssumme).
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Vorbehalte: Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich zudem ferner vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen wenn: - kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist, - ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt), - dem Auftraggeber eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird.
- Hinweis
Lose: (a) Losaufteilung und Kombinationslose. Der Auftraggeber beabsichtigt, entweder einen Auftrag jeweils für das - Einzellos 1: „Planungsleistung, Steuerung, Bauüberwachung und Baubetreuung“ - Einzellos 2: „Ausführungsleistung, Feldtechnik und Schaltschrankfertigung“ - Einzellos 3: „Tiefbau … ganz lesenkürzer
Lose: (a) Losaufteilung und Kombinationslose. Der Auftraggeber beabsichtigt, entweder einen Auftrag jeweils für das - Einzellos 1: „Planungsleistung, Steuerung, Bauüberwachung und Baubetreuung“ - Einzellos 2: „Ausführungsleistung, Feldtechnik und Schaltschrankfertigung“ - Einzellos 3: „Tiefbau und Fundamente“ - Einzellos 4: „Service und Wartung“ oder (also alternativ) einen Auftrag jeweils für das - „Kombinationslos A“, welches die Leistungen von Einzellos 1, 2 und 3 und separat Einzellos 4: „Service und Wartung“ beinhaltet, oder (also alternativ) einen Auftrag für das - „Kombinationslos B“, welches die Leistungen von Einzellos 1, 2, 3 und 4 beinhaltet, zu vergeben. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs sind allerdings lediglich das Los 1, 2, 3 und 4. Das "Kombinationslos A“ und „Kombinationslos B“ werden in diesem Verfahrensstadium (Teilnahmewettbewerb) nicht gesondert betrachtet, da es sich bei dem „Kombinationslos A“ nur um eine Verklammerung der Lose 1, 2 und 3 sowie bei dem „Kombinationslos B“ nur um eine Verklammerung der Lose 1, 2, 3 und 4 handelt und somit für die Kombinationslose A und B keine im Vergleich zu den Einzelfachlosen ergänzenden oder abweichenden Eignungsanforderungen bestehen. Die Angebotsphase wird (mit Ausnahme des Zuschlags wegen der Alternativität von Einzellosen sowie Kombinationslos A und Einzellos 4 sowie Kombinationslos B) allerdings so durchgeführt, als würde es sich beim Kombinationslos A“ und „Kombinationslos B“ um "echte" fünfte bzw. sechste Lose handeln (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für die Lose 1 bis 4, Kombinationslos A und B; Wertung der Lose 1 bis 4, Kombinationslos A und B. Weitere Einzelheiten sind im Dokument Angebotsbedingungen enthalten. (b) Losspezifische Gestaltung der Angebots- und Verhandlungsphase. Die Angebots- und Verhandlungsphase wird für jedes Los individuell durchgeführt. Insbesondere für die Kombinationslose wird die Angebots- und Verhandlungsphase so ausgestaltet, als würde es sich bei den Kombinationslosen um jeweils "echte" Lose handeln. Jeder Verfahrensschritt während der Angebots- und Verhandlungsphase wird daher eigenständig für jedes Einzellos und jedes Kombinationslos festgelegt und ausgeführt (z.B. Aufforderung zur Abgabe eines [Erst-]Angebots, Verhandlungen, Angebotswertung). (c) Losbedingungen Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung besteht nicht. Es ist also eine Bewerbung auf mehrere Lose möglich. (d) Kombinationslos(e) Die Abgabe eines Angebots auf ein Kombinationslos ist nur in Verbindung mit Angeboten auf sämtliche zugehörigen Einzellose zulässig. Für jedes Einzellos ist ein gesondertes Angebot einzureichen. Fehlen Angebote für eines oder mehrere der zugehörigen Einzellose, wird das Angebot für das Kombinationslos nicht gewertet. Das Angebot für das jeweilige Kombinationslos besteht inhaltlich aus den Leistungen der Einzellose, die mit dem Inhalt des Kombinationslosvertrags verklammert werden. Diese Bestandteile des Angebots für das jeweilige Kombinationslos müssen allerdings nicht mit den Angeboten für die Einzellose, die der Bieter zusätzlich zu dem Angebot für das betreffende Kombinationslos einreichen muss, identisch sein. Das Angebot für das jeweilige Kombinationslos muss vielmehr die sich aus der kombinierten Vergabe der Lose ergebenen Besonderheiten (etwa bei der Kalkulation) berücksichtigen. Ob der Zuschlag auf ein Angebot eines der Kombinationslose oder auf ein Angebot eines Einzelloses erteilt wird, entscheidet der Auftraggeber nach Maßgabe der in Ziffer 7 des Vergabedokuments Angebotsbedingungen (je Los) getroffenen Festlegungen.
Los 4
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung11 von 11 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unternehmensdarstellung. Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.
- Eintragung in das Handelsregister
Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen. Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltl … ganz lesenkürzer
Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen. Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als sechs Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden. Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bankerklärung. Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate sein.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Haftpflichtversicherung. Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in angemessener Höhe umfassen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen. Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahr … ganz lesenkürzer
Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen. Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025 machen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. Mindestanforderungen: Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr betragen: mindestens 0,6 Mio. Euro (Los 4).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensreferenzen Los 4. Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt: (i) Leistungsgegenstand Es werden nur Referenzen berü … ganz lesenkürzer
Unternehmensreferenzen Los 4. Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt: (i) Leistungsgegenstand Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen (vgl. nachfolgend (iv)). (ii) Referenzzeitraum Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen 5 Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurden. (iii) Mindestanzahl von Referenzen Der Bewerber hat mindestens eine (1) Referenz vorzulegen. (iv) Höchstanzahl von Referenzen Der Bewerber darf maximal fünf (5) Referenzen vorlegen. (v) Vergleichbarkeit der Referenz Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit wird bejaht, wenn die in Formblatt 7.1 geforderten Angaben der Tabelle zum Abschnitt „Angaben zu der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen“ vollständig und die Mindestbedingungen erfüllt sind. Alle Angaben des Bewerbers müssen nachweisbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor. Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen (die Erfüllung der Mindestanforderungen kann auf eine oder mehrere Referenzen verteilt sein) fest: - Alle Referenzen umfassen Wartungs- oder Serviceleistungen für vernetzte Videosicherheits- oder vergleichbare sicherheitskritische technische Systeme. - Alle Referenzen umfassen Wartungs- oder Serviceleistungen entsprechend ITIL-Prozessen (Incident-, Change- und Release- und Problem-Managementprozess). - Mindestens 1 Referenz umfasst Wartungs- oder Serviceleistungen für das Bosch Videomanagementsystem (BVMS). - Mindestens 1 Referenz mit einem Auftragswert von mindestens 50.000 € netto durchschnittlich pro Jahr für Wartungs- oder Serviceleistungen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftraggeber gibt nachfolgend die Kriterien für die Bewertung der einzureichenden Referenzen (vgl. Eignungskriterium Unternehmensreferenzen Los 4) an, anhand derer die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt wird. Es dürfen maximal fünf (5) Referenzprojekte eingereicht werden. Die Referenz … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber gibt nachfolgend die Kriterien für die Bewertung der einzureichenden Referenzen (vgl. Eignungskriterium Unternehmensreferenzen Los 4) an, anhand derer die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt wird. Es dürfen maximal fünf (5) Referenzprojekte eingereicht werden. Die Referenzen sind nur dann wertungsfähig, wenn sie die festgelegten Mindestkriterien erfüllen (vgl. Eignungskriterium Unternehmensreferenzen Los 4). Die Bewertung erfolgt anhand von fünf definierten Kriterien. Für jedes Kriterium können je Referenzprojekt maximal 2 Punkte erreicht werden. Somit können pro Referenzprojekt insgesamt maximal 10 Punkte erzielt werden. Die Gesamtpunktzahl eines Bewerbers ergibt sich aus der Summe der in den gewerteten Referenzprojekten erreichten Punkte. Somit können über die maximal fünf Referenzprojekte insgesamt maximal 50 Punkte erzielt werden. Die Bewerber werden entsprechend ihrer Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase werden je Los die fünf (5) Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl ausgewählt. Erreichen mehrere Bewerber auf dem letzten zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase berechtigenden Rang dieselbe Gesamtpunktzahl, werden sämtliche auf diesem Rang befindlichen Bewerber zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen. Die vorgesehene Anzahl von fünf (5) Bewerbern je Los kann in diesem Fall überschritten werden. Die ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf können den Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase entnommen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Bewerber, die bereits ausgeschieden sind, zum Verfahren wieder zuzulassen, wenn sich Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Verfahren zurückziehen oder aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Kriterien: (1) Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (präventive Serviceleistungen) Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich präventiver Serviceleistungen wie Inspektion, Wartung, Softwarepflege, Release‑Management, Ersatzteilbereitstellung. Bewertung je Referenz: 0 Punkte: keine präventiven Serviceleistungen nachgewiesen. 1 Punkt: präventive Leistungen in Teilbereichen (z. B. nur Softwarepatches). 2 Punkte: vollständige präventive Services inkl. Hard‑/Softwarepflege & Ersatzteilmanagement. (2) Service‑ & Supportorganisation (Service Desk / Hotline / SPOC) Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich 1st/2nd & 3rd‑Level‑Support, SPOC‑Struktur, deutschsprachigem Service Desk, definierter Erreichbarkeit. Bewertung je Referenz: 0 Punkte: kein strukturierter Support nachgewiesen. 1 Punkt: Supportorganisation mit eingeschränkten Servicezeiten / ohne SPOC. 2 Punkte: vollwertiger Service Desk inkl. SPOC, Hotline, definierter Reaktionsprozesse. (3) SLA‑gebundene Störungs‑ und Incident‑Prozesse Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich Serviceleistungen mit verbindlichen Service Level Agreements (SLAs) – insbesondere mit definierten Reaktions‑, Entstörungs‑ und Wiederherstellungszeiten sowie dokumentierten Incident‑Prozessen. Bewertung je Referenz: 0 Punkte: Keine Erfahrung mit SLA‑gebundenen Serviceprozessen oder keine Referenzen vorhanden. 1 Punkt: SLA‑Erfahrung vorhanden, jedoch nur mit einfachen oder nicht vollständig dokumentierten Reaktions-/Entstörungsprozessen. 2 Punkte: Nachweislich vollständige SLA‑Umsetzung inkl. dokumentierter Reaktions‑, Entstörungs‑ und Wiederherstellungszeiten sowie strukturierter Incident‑Prozesse. (4) Remote‑ und Vor‑Ort‑Support (Feld- und Kopfebene). Erfüllung im Referenzprojekt hinsichtlich Remotezugriff (Side-to-Side-VPN o. Ä.), Remote‑Analyse & Vor‑Ort‑Einsätzen. Bewertung je Referenz: 0 Punkte: kein Remote‑ oder Vor-Ort‑Service. 1 Punkt: Remote‑Support oder Vor-Ort‑Service. 2 Punkte: beides nachweislich erbracht (Remoteanalyse + Vor‑Ort‑ Störungsbehebung). zu 5) Pflege & Aktualisieru …- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung, Vergabesperre. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 8 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) Eig … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung, Vergabesperre. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 8 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) Eigenerklärungen Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. (b) Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 1 LkSG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristen weitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576. Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentliche … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576. Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- … bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2027
- Vertragsende
- 31.07.2033
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag um zwei Jahre, d.h. bis maximal 31.07.2035 zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Bürgschaft u. Garantie zur Absicherung der Vertragserfüllung.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Vorbehalte: Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich zudem ferner vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen wenn: - kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist, - ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt), - dem Auftraggeber eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird.
- Hinweis
Lose: (a) Losaufteilung und Kombinationslose. Der Auftraggeber beabsichtigt, entweder einen Auftrag jeweils für das - Einzellos 1: „Planungsleistung, Steuerung, Bauüberwachung und Baubetreuung“ - Einzellos 2: „Ausführungsleistung, Feldtechnik und Schaltschrankfertigung“ - Einzellos 3: „Tiefbau … ganz lesenkürzer
Lose: (a) Losaufteilung und Kombinationslose. Der Auftraggeber beabsichtigt, entweder einen Auftrag jeweils für das - Einzellos 1: „Planungsleistung, Steuerung, Bauüberwachung und Baubetreuung“ - Einzellos 2: „Ausführungsleistung, Feldtechnik und Schaltschrankfertigung“ - Einzellos 3: „Tiefbau und Fundamente“ - Einzellos 4: „Service und Wartung“ oder (also alternativ) einen Auftrag jeweils für das - „Kombinationslos A“, welches die Leistungen von Einzellos 1, 2 und 3 und separat Einzellos 4: „Service und Wartung“ beinhaltet, oder (also alternativ) einen Auftrag für das - „Kombinationslos B“, welches die Leistungen von Einzellos 1, 2, 3 und 4 beinhaltet, zu vergeben. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs sind allerdings lediglich das Los 1, 2, 3 und 4. Das "Kombinationslos A“ und „Kombinationslos B“ werden in diesem Verfahrensstadium (Teilnahmewettbewerb) nicht gesondert betrachtet, da es sich bei dem „Kombinationslos A“ nur um eine Verklammerung der Lose 1, 2 und 3 sowie bei dem „Kombinationslos B“ nur um eine Verklammerung der Lose 1, 2, 3 und 4 handelt und somit für die Kombinationslose A und B keine im Vergleich zu den Einzelfachlosen ergänzenden oder abweichenden Eignungsanforderungen bestehen. Die Angebotsphase wird (mit Ausnahme des Zuschlags wegen der Alternativität von Einzellosen sowie Kombinationslos A und Einzellos 4 sowie Kombinationslos B) allerdings so durchgeführt, als würde es sich beim Kombinationslos A“ und „Kombinationslos B“ um "echte" fünfte bzw. sechste Lose handeln (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für die Lose 1 bis 4, Kombinationslos A und B; Wertung der Lose 1 bis 4, Kombinationslos A und B. Weitere Einzelheiten sind im Dokument Angebotsbedingungen enthalten. (b) Losspezifische Gestaltung der Angebots- und Verhandlungsphase. Die Angebots- und Verhandlungsphase wird für jedes Los individuell durchgeführt. Insbesondere für die Kombinationslose wird die Angebots- und Verhandlungsphase so ausgestaltet, als würde es sich bei den Kombinationslosen um jeweils "echte" Lose handeln. Jeder Verfahrensschritt während der Angebots- und Verhandlungsphase wird daher eigenständig für jedes Einzellos und jedes Kombinationslos festgelegt und ausgeführt (z.B. Aufforderung zur Abgabe eines [Erst-]Angebots, Verhandlungen, Angebotswertung). (c) Losbedingungen Eine Angebots- oder Zuschlagslimitierung besteht nicht. Es ist also eine Bewerbung auf mehrere Lose möglich. (d) Kombinationslos(e) Die Abgabe eines Angebots auf ein Kombinationslos ist nur in Verbindung mit Angeboten auf sämtliche zugehörigen Einzellose zulässig. Für jedes Einzellos ist ein gesondertes Angebot einzureichen. Fehlen Angebote für eines oder mehrere der zugehörigen Einzellose, wird das Angebot für das Kombinationslos nicht gewertet. Das Angebot für das jeweilige Kombinationslos besteht inhaltlich aus den Leistungen der Einzellose, die mit dem Inhalt des Kombinationslosvertrags verklammert werden. Diese Bestandteile des Angebots für das jeweilige Kombinationslos müssen allerdings nicht mit den Angeboten für die Einzellose, die der Bieter zusätzlich zu dem Angebot für das betreffende Kombinationslos einreichen muss, identisch sein. Das Angebot für das jeweilige Kombinationslos muss vielmehr die sich aus der kombinierten Vergabe der Lose ergebenen Besonderheiten (etwa bei der Kalkulation) berücksichtigen. Ob der Zuschlag auf ein Angebot eines der Kombinationslose oder auf ein Angebot eines Einzelloses erteilt wird, entscheidet der Auftraggeber nach Maßgabe der in Ziffer 7 des Vergabedokuments Angebotsbedingungen (je Los) getroffenen Festlegungen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Eichenstraße 3a, 12435 Berlin
- Website
- stromnetz.berlin
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stromnetz-berlin.de - Auskünfte
- Stromnetz Berlin GmbHeinkauf@
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a2a5775d-d392-484f-a105-da9e2167032f.