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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

VG Kaisersesch - Abwasserwerk, Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich Gruben und Kanal in der Verbandsgemeinde Kaisersesch

Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch - Abwasserwerk · Kaisersesch, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 04-01-2025-11veröffentlicht 13.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 236 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
670 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre01.07.2026 – 30.06.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichrlp.vergabekommunal.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

  • Preis100 %
  • Preis0 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Zentrale Vergabestelle ZUCK
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 08:59 Uhr
    nur elektronisch über rlp.vergabekommunal.de
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 4 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Dienstleistungen im Abwasserbereich zum Betrieb des Kanalnetzes in der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Reinigung sowie die optische Überprüfung und Prüfung (Dichtheit) der Kanäle/ Schächte/ Hausanschlüsse/ Pumpwerke/ Regenbauwerke sowie die Entleerung/Entsorgung/Reinigung von Abwassergruben/ Kleinkläranlagen sowie von Pumpwerken, Regenbauwerken und die Entsorgung von Sandfangrückständen und Rechengut. Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen werden (Laufzeit 2 Jahre, mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre). Abrufberechtigt ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch.

Beschreibung des Loses

Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch betreibt die öffentliche Abwasserbeseitigung. Für die voraussichtlich anfallenden Dienstleistungen im Bereich Gruben und Kanal soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für 2 Jahre und mit der Option der einmaligen Verlängerung um weitere 2 Jahre (Vertragslaufzeit max. 4 Jahre) geschlossen werden. Zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigt ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch.

Bei den Leistungen handelt es sich insbesondere um Leistungen der Optischen Inspektion zur Zustandserfassung von Kanälen/ Schächten/ Hausanschlussleitungen und die Reinigung von Kanälen/ Schächten/ Hausanschlüssen/ Pumpwerken/ Regenbauwerken etc. (Nach Bedarf können ergänzend Leistungen für Dichtheitsprüfungen, Fräsarbeiten von Wurzelwerk oder Muffenabdichtungen zur Ausführung kommen.) sowie um die Entleerung von Abwassergruben bzw. die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen.

Das Gebiet der Verbandsgemeinde Kaisersesch besteht aus der Stadt Kaisersesch und 25 Ortsgemeinden.

Die zu reinigenden und befahrenden Kanäle / Schächte und Abwasserbauwerke befinden sich zum weit überwiegenden Teil in öffentlichen, befestigten Straßen, Wegen und Plätzen bzw. sind ansonsten zumindest über unbefestigte aber befahrbare Wirtschaftswege zu erreichen. Für nicht unmittelbar anfahrbare Schächte und Abwasserbauwerke sind im LV gesonderte Erschwernispositionen vorgesehen.

Innerhalb der Verbandsgemeinde Kaisersesch sind sämtliche Ortsgemeinden bis auf einige Streusiedlungen und Außenbereichsgrundstücke an Flächenkanalisationen und somit direkt an Kläranlagen angeschlossen. Die nicht angeschlossenen Grundstücke/Objekte sammeln das anfallende Abwasser in geschlossenen Gruben bzw. verfügen über Kleinkläranlagen. Eine Übersichtskarte, in der die zu entsorgenden Außenbereichsgrundstücke (Objekte) und die Standorte der Kläranlagen Brohl und Kaisersesch markiert sind, ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Derzeit gibt es 30 Kleinkläranlagen und 51 Gruben.

Ein Einzelauftrag muss nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 3 Arbeitstagen erfüllt werden. In dringenden Fällen ist der Auftrag sofort, innerhalb von 1 Tag nach Auftragserteilung, durchzuführen. Die Einzelaufträge werden in der Regel per E-Mail oder auch im Einzelfall je nach Bedarf telefonisch erteilt.

Hinsichtlich der genauen Einzelheiten (Leistungsbeschreibung, Rahmenbedingungen, Leistungsumfang und Leistungsanforderungen) wird ausdrücklich auf die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Bezug genommen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Kosten
PreisGewichtung (Punkte, genau) 0

Eignung10 von 10 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Angabe zu den Bürokapazitäten - Beschäftigtenzahl (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (inkl. Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) ist anzugeben. Entsprechende Form … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit - Angabe zu den Bürokapazitäten - Beschäftigtenzahl (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (inkl. Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) ist anzugeben. Entsprechende Formularfelder sind in der Eigenerklärung zur Eignung (Eignungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die Angabe ist rein informativ. Es wird keine Mindestanzahl gefordert. (KEINE MINDESTANFORDERUNGEN / KEIN AUSSCHLUSSKRITERIUM)
Eintragung in das Handelsregister
Eignung zur Berufsausübung - Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister - Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - MINDESTANFORDERUNGEN: Der Bieter muss (im Auftragsfall) über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 1, … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - MINDESTANFORDERUNGEN: Der Bieter muss (im Auftragsfall) über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 1,5 Mio. EUR und zusätzlich einer Deckungssumme für sonstige Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1,0 Mio. EUR und einer mindestens 2fachen Maximierung der Deckungssummen bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers verfügen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei einer Bietergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Bei einer Bietergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung grds auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ können Einzelversicherungen mit dem geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern eingereicht werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. ALS NACHWEIS IST MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN: Bei einer bestehenden Versicherung entsprechend den genannten Mindestanforderungen genügt als vorläufiger Nachweis eine Eigenerklärung des Bieters. Entsprechende Versicherungsbestätigungen müssen spätestens auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden. Insofern der geforderte Versicherungsschutz (Deckungssummen und Maximierungen in den geforderten Höhen) nicht durch die bestehende(n) Versicherungen abgedeckt sind, ist vom Bieter / Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären, dass im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit dem geforderten Versicherungsschutz abgeschlossen und über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt mit der geforderten Deckung fortgeführt wird. Als Beleg ist in diesem Fall MIT DEM ANGEBOT eine entsprechende schriftliche Erklärung der Versicherungsgesellschaft (Eigenerklärung des Bieters hier NICHT ausreichend) einzureichen, dass die geforderten Deckungssummen und Maximierungen im Auftragsfall zur Verfügung gestellt werden. Wenn anstelle der auf die ARGE ausgestellten Versicherung jeweils Versicherungsbestätigungen der einzelnen ARGE-Mitglieder eingereicht werden, muss in jeder Einzelversicherung der Mitglieder jeweils der Zusatzvermerk aufgenommen sein, dass auch die Tätigkeit in ARGE mitversichert ist. Aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, enthalten ist.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Berufsqualifikation der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Operateure, Geräteführer und Fachkräfte) - Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fachkräfte sind namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - Operateu … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit - Berufsqualifikation der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Operateure, Geräteführer und Fachkräfte) - Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fachkräfte sind namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - Operateure, - Geräteführer, - Fachkraft. Für die Angaben sind entsprechende Formularfelder in der Eigenerklärung zur Eignung (Eignungsbogen) zur Verfügung gestellt. MINDESTANFORDERUNGEN: - Die OPERATEURE müssen einen Kanalinspektionskurs, zum Beispiel bei der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) oder gleichwertig, erfolgreich absolviert haben. - Das ZUR LEISTUNGSERBRINGUNG VORGESEHENE PERSONAL muss die Anforderungen nach Kapitel 3.12.1.1 und 3.13.1.1 (Personal) RAL-GZ 961 (Güte-Prüfbestimmungen des Kühlschutzes Kanalbau e.V. - Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und Kanälen-Gütesicherung) erfüllen. - Der GERÄTEFÜHRER (vor Ort verantwortliche Person) muss über eine technikbezogene Einweisung des jeweiligen Systemherstellers verfügen. - Der GERÄTEFÜHRER muss außerdem über die Unfallverhütungsvorschriften oder die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (nach GUVO6 und 21.14, insbesondere G 20, G 25 und G 26) im erforderlichen Turnus (jährlich) unterwiesen worden sein. NACHWEISE: Als (vorläufiger) Nachweis wird mit Angebotsabgabe die Eigenerklärung und Vorlage des Nachweises der Erfüllung der Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau GZ961 - Beurteilungsgruppen "R" und "I" (Nachweis zu Qualifikation und Gütesicherung) anerkannt. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen der benannten Personen durch Vorlage separater entsprechender Ausbildungsnachweise, Einzel-Bescheinigungen, Urkunden oder vergleichbarer Belege nachzuweisen.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Qualifikation und Gütesicherung - MINDESTANFORDERUNGEN: Bieter müssen die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderu … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit - Qualifikation und Gütesicherung - MINDESTANFORDERUNGEN: Bieter müssen die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611*) - Beurteilungsgruppen "R" und "I" sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. *) Die Anforderungen sind aufrufbar unter: http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html bzw. zu beziehen über: http://beuth.de - Stichwort-Suche: "RAL-GZ 961". ALS NACHWEIS IST MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN: Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) "R" und "I" durch Vorlage des entsprechenden Zertifikats oder einen gleichwertigen Nachweis belegt. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Erfahrung des Bieters mit der Erbringung von Reinigungsdienstleistungen Kanal - Vorlage von Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge - Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft sind aussagekräftige projek … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit - Erfahrung des Bieters mit der Erbringung von Reinigungsdienstleistungen Kanal - Vorlage von Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge - Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. MINDESTANFORDERUNGEN: Der Bieter muss eine besondere Erfahrung mit der Erbringung von REINIGUNGSDIENSTLEISTUNGEN von Kanalnetzen haben. Diese ist durch mindestens 2 geeignete Referenzen, welche im nachstehend angegebenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen, nachzuweisen. Die Referenzen sind nur geeignet und werden nur gewertet/gezählt, wenn Folgendes (kumulativ) erfüllt ist: Die Referenzen müssen die Erbringung von Kanalreinigungen von SW, RW und MW Kanälen zum Gegenstand haben und ein Kanalnetz mit einer Mindestlänge von 15000 m betreffen. Zugelassener Referenzzeitraum: Bei den Referenzen muss es sich um Dienstleistungsaufträge handeln, die nach dem 1.1.2023 erbracht worden sind. ALS NACHWEIS IST MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN: Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Eigenerklärung zu den Referenzangaben kann das vorbereitete Formblatt (Anlage 4.1 zum Eignungsbogen) genutzt werden. Maßgeblich für die zu erteilenden Auskünfte bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen. Referenzaufträge, die Reinigungsdienstleistungen und Inspektionsdienstleistungen/ Kamerabefahrungen beinhalten, dürfen bei beiden Kriterien aufgeführt werden und werden jeweils gewertet.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Erfahrung des Bieters mit der Erbringung von Inspektionsdienstleistungen Kanal / Kamerabefahrungen von Kanalnetzen - Vorlage von Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge - Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergem … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit - Erfahrung des Bieters mit der Erbringung von Inspektionsdienstleistungen Kanal / Kamerabefahrungen von Kanalnetzen - Vorlage von Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge - Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. MINDESTANFORDERUNGEN: Der Bewerber muss eine besondere Erfahrung mit der Erbringung von KAMERABEFAHRUNGEN von Kanalnetzen haben. Diese ist durch mindestens 2 geeignete Referenzen, welche im nachstehend angegebenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen, nachzuweisen. Die Referenzen sind nur geeignet und werden nur gewertet/gezählt, wenn Folgendes (kumulativ) erfüllt ist: Die Referenzen müssen die Erbringung von Kamerabefahrung von SW, RW und MW Kanälen zum Gegenstand haben und ein Kanalnetz mit einer Mindestlänge von 3000 m betreffen. Zugelassener Referenzzeitraum: Bei den Referenzen muss es sich um Dienstleistungsaufträge handeln, die nach dem 1.1.2023 erbracht worden sind. ALS NACHWEIS IST MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN: Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Eigenerklärung zu den Referenzangaben kann das vorbereitete Formblatt (Anlage 4.2 zum Eignungsbogen) genutzt werden. Maßgeblich für die zu erteilenden Auskünfte bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen. Referenzaufträge, die Reinigungsdienstleistungen und Inspektionsdienstleistungen/ Kamerabefahrungen beinhalten, dürfen bei beiden Kriterien aufgeführt werden und werden jeweils gewertet.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Technische Betriebsausstattung - MINDESTANFORDERUNGEN: Um eine effektive und ordnungsgemäße Reinigung zu gewährleisten, sind folgende Mindestanforderungen einzuhalten: Der Bieter muss mindestens über jeweils 2 eigene Fahrzeuge verfügen, die fo … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit - Technische Betriebsausstattung - MINDESTANFORDERUNGEN: Um eine effektive und ordnungsgemäße Reinigung zu gewährleisten, sind folgende Mindestanforderungen einzuhalten: Der Bieter muss mindestens über jeweils 2 eigene Fahrzeuge verfügen, die folgende, technische Anforderungen erfüllen: 1) Einhaltung der Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau - Beurteilungsgruppe "R"; 2) für die Reinigung von Kanälen DN 200 bis DN 800 oder entsprechender Ei-Profile: - 10-12 m3 Fassungsvermögen, Vakuumsanlage 1200-1500 m3/Stunde Luftdurchsatz, Saugschlauchlänge DN 100 mm Spülschlauchlänge größer 120 m - Pumpenleistung von ca. 320 I/Minute, 150 bar Pumpen Ausgangsdruck, Druck unmittelbar vor der Reinigungsdüse 80-100 bar; 3) für die Reinigung der Dimensionen DN 900 bis DN 1200 oder entsprechender Ei-Profile, Maul- oder Sonderprofile: - 14-15 m3 Fassungsvermögen, Vakuumsanlage 1200-1500 m3/Stunde Luftdurchsatz, Saugschlauchlänge DN 125 mm- DN 150 mm, Spülschläuche Länge größer 120 m, Pumpenleistung ca. 320-450 I/Minute, 150-180 bar Pumpen Ausgangsdruck, Druck unmittelbar vor der Reinigungsstufe 80-100 bar. 4) Alle Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen; der Fahrzeuggrenzwert darf demnach je Bauart 80 dB (A) bzw. 84 dB (A) nicht überschreiten. 5) Die Fahrzeuge müssen mit Rundumleuchten und den vor Ort notwendigen Gaswarn-, Sicherheit- und Rettungsgeräten, Deckelhebegeräten, Lampen, Steighilfen, Schaufeln, Seilen, Schildern, Baustelleneinrichtungseinrichtungen (Absperrbaken, Warnschildern) ausgestattet sein. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen. Der Bieter muss über Kameratechnik mit folgenden Anforderungen verfügen und diese nachweisen: Farbkamera (Dreh-schwenkbar, Schwenkwinkel mindestens 90°) mit einer horizontalen Mindestauflösung von 420 Zeichen; die Farbechtheit und Bildschärfe muss durch die Aufnahme eines universal Testbildes TO5/DIN 25.435 nachweisbar sein., Beleuchtung, eine Anpassung an die unterschiedlichen Nennweiten der Kanäle, Transport-"Richtung sowie 300 m Kabel mit Umlenkungskontrolle, Längenmesseinrichtungen, elektrische Kabelaufspulwinde. Genauigkeit der Längenmesseinrichtung plus/-10 cm. NACHWEISFÜHRUNG: Die Mindestanforderungen an die technische Betriebsausstattung sind mit dem Angebot durch eine Eigenerklärung (Angabe in der Eigenerklärung zur Eignung/Eignungsbogen) nachzuweisen und (nur) auf Verlangen der Vergabestelle durch Dritterklärungen zu bestätigen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anzahl der Fahrzeuge, welche die Mindestanforderungen erfüllen, werden für die Beurteilung der Mindestanzahl addiert. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (rein informativ): Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bieters mit Nennung und Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (Eignungsbogen). KEINE Mindestanforderungen/Kein Ausschlusskriterium
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Optionen
Die Rahmenvereinbarung wird zunächst auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich die einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 2 Jahre vor. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, da … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung wird zunächst auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich die einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 2 Jahre vor. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre. Ein Rechtsanspruch einer Vertragspartei auf Verlängerung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
rlp.vergabekommunal.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine dest … ganz lesenLeistung: Eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Die TV-Befahrung und die Reinigung hat der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft im eigenen Betrieb auszuführen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausge-gebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611 - Beurteilungsgruppen "R" und "I" sind während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung einzuhalten, insbesondere geforderte Qualifikationen sowie geforderte turnusmäßige Unterweisungen des Personals. Im Weiteren sind alle Bedingungen in der Leistungsbeschreibung bzw. dem LV zwingend während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu erfüllen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, 1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, s … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, 1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Hinweis zum Erfüllungsort: Die Erfüllungsorte liegen im Bereich der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Die Standorte der Kläranlagen, Gruben, RÜ/RÜB, Kleinkläranlagen und Pumpwerke sind im Übersichtslageplan "Ausschreibun … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Hinweis zum Erfüllungsort: Die Erfüllungsorte liegen im Bereich der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Die Standorte der Kläranlagen, Gruben, RÜ/RÜB, Kleinkläranlagen und Pumpwerke sind im Übersichtslageplan "Ausschreibung Dienstleistungen Kanal", welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, eingezeichnet. Der genaue Einsatzort wird im jeweiligen Einzelauftrag festgelegt. 2) Zu Schätzpreis und Höchstmenge: Der angegebene Schätzpreis und die genannte Höchstmenge beziehen sich auf die maximal mögliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren. 3) In der genannten Laufzeit ist die Option der Verlängerung um 2 Jahre nicht enthalten. 4) Es gelten die Bewerbungsbedingungen der Zentralen Vergabestelle ZUCK, welche in den Vergabeunterlagen enthalten sind.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHY55YTFXMD7B8# 1) Bietergemeinschaften (BGen): BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Bei BGen ist nur … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXVHY55YTFXMD7B8# 1) Bietergemeinschaften (BGen): BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsschreiben und bepreistes LV) einzureichen. Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB oder aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen. 2) Eignungsleihe (§ 47 VgV): Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen. 3) Unteraufträge (§ 36 VgV): Die TV-Befahrung und die Reinigung hat der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft im eigenen Betrieb auszuführen. Eine Vergabe an Nachunternehmer wird bei diesen kritischen Aufgaben nicht zugelassen. Für Leistungen, für die eine Selbstausführung durch den Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht vorgeschrieben ist, gilt Folgendes: Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt und zumutbar - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei dem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB, § 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. 4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen: Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden und vollständig ausgefüllt, in deutscher Sprache und in Textform (§ 126b BGB) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Angebotsschreiben, dem Leistungsverzeichnis sowie auf dem Eignungsbogen und auf den geforderten Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt. Das Angebot ist mit allen geforderten Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über den Projektraum zum Verfahren auf der Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz (rlp.vergabekommunal.de) einzureichen. Die Abgabe des …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch - Abwasserwerk
Anschrift
Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch
Kontakt
vergabestelle@ikz-zuck.de
Auskünfte
Zentrale Vergabestelle ZUCKvergabestelle@ikz-zuck.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 904 (Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung) in Rheinland-Pfalz gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.03.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c9246c62-6ff2-4276-ad28-b9829cfd8694.