Verwertung von Störstoffen (Siebreste und Störstoffe aus der Kamerasortierung)
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms · Alzey, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen E28484251veröffentlicht 22.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 590 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
- KampfmitteluntersuchungenVerbandsgemeindeverwaltung · 66892 Ortsteil BruchmühlbachFrist 03.12.2026
- 1H0014, Grundschule Bad Neuenahr, Los VH27 - Asbesthaltiger Bauschutt und Wiederverfüllen BaugrubeAufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH · Bad Neuenahr-AhrweilerFrist 07.12.2026
- Übernahme und Verwertung von AltholzStadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) · 67227 Frankenthal (Pfalz)Frist 18.11.2026
- Lieferung und Austausch von Biofiltern im Landkreis Cochem-ZellAbfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel · OchtendungFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 590 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Alzey55232, Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 24 MonatenKreisverwaltung Alzey-Worms Zimmer 68 Ernst-Ludwig-Straße 36 55232 Alzey
- Bindefrist endetvor 23 Monaten30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb schreibt die Leistung des Transports und der Verwertung der Siebreste und Reste aus der Kamerasortierung des aufbereiteten Kompostes der Vergärungsanlage Framersheim in 2 Losen aus. Los 1: Vergärungsanlage Framersheim: Übernahme, Transport und Verwertung von Siebresten der Siebanlage (Fraktion 20–80 mm, ca. 2.700 t/a) Los 2: Vergärungsanlage Framersheim: Übernahme, Transport und Verwertung von Reststoffen aus dem Kameraerkennungssystem (Fraktion 0-20 mm, ca. 100 t/a)
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Verwertung von Siebresten Übernahme, Transport und Verwertung von Siebresten der Siebanlage (Fraktion 20–80 mm, ca. 2.700 t/a) bei der Vergärungsanlage Framersheim. | 2 Jahre | – |
| 2 | Los 2 - Verwertung von Reststoffen aus dem Kameraerkennungssystem Übernahme, Transport und Verwertung von Reststoffen aus dem Kameraerkennungssystem (Fraktion 0-20 mm, ca. 100 t/a) bei der Vergärungsanlage Framersheim. | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- - Präqualifikationsnachweis oder Europäische Eigenerklärung (EEE) - Eigenerklärung keine Ausschlussgründe nach §§ 123-124 GWB - Nachweis anerkannter Entsorgungsfachbetrieb - Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage
- Kriterium
- - Präqualifikationsnachweis oder Europäische Eigenerklärung (EEE) - Nachweis Versicherungsschutz in Höhe von min. 5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen und Sachschäden
- Kriterium
- - Präqualifikationsnachweis oder Europäische Eigenerklärung (EEE), - Formblatt A - Technische Leistungsfähigkeit - Nachweis anerkannter Entsorgungsfachbetrieb - Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Der Vertrag beginnt für alle beschriebenen Leistungen am 01.01.2025 und endet zum 31.12.2026. Es besteht die einseitige Option des Auftraggebers zur Verlängerung um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2027).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- 31.10.2024, 23:59 Uhr. Kreisverwaltung Alzey-Worms Zimmer 68 Ernst-Ludwig-Straße 36 55232 Alzey
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Los 2
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- - Präqualifikationsnachweis oder Europäische Eigenerklärung (EEE) - Eigenerklärung keine Ausschlussgründe nach §§ 123-124 GWB - Nachweis anerkannter Entsorgungsfachbetrieb - Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Präqualifikationsnachweis oder Europäische Eigenerklärung (EEE), - Nachweis anerkannter Entsorgungsfachbetrieb - Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage -Formblatt B - Beschreibung Technische Leistungsfähigkeit. Hierbei sind mindestens folgende Angaben erforderlich: - Standort des Betriebsho … ganz lesenkürzer
- Präqualifikationsnachweis oder Europäische Eigenerklärung (EEE), - Nachweis anerkannter Entsorgungsfachbetrieb - Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage -Formblatt B - Beschreibung Technische Leistungsfähigkeit. Hierbei sind mindestens folgende Angaben erforderlich: - Standort des Betriebshofes / der Entsorgungsanlage - Kurze Beschreibung des Verwertungsverfahrens. - Zu dem ist der Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage mit Nachweis, dass die Störstoffe (Sortierreste-Störstoffe (Abfallschlüsssel 190501) in der Anlage aufgenommen und verarbeitet werden dürfen, beizulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Der Vertrag beginnt für alle beschriebenen Leistungen am 01.01.2025 und en-det zum 31.12.2026. Es besteht die einseitige Option des Auftraggebers zur Verlängerung um ein weiteres Jahr (bis max. 31.12.2027).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- 31.10.2024, 23:59 Uhr. Kreisverwaltung Alzey-Worms Zimmer 68 Ernst-Ludwig-Straße 36 55232 Alzey
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey
- Website
- kreis-alzey-worms.de
- Kontakt
- info@
alzey-worms.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- REMONDIS GmbH Region Südwest6 Zuschläge
- Süd-Müll GmbH & Co. KG für Abfalltransporte u. Sonderabfallbeseitigung6 Zuschläge
- Zeller Recycling GmbH5 Zuschläge
- REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- EEW Energy from Waste GmbH3 Zuschläge
- KNETTENBRECH + GURDULIC Recycling GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- 26E0361 (LBB NL Trier) Rahmenvertrag im Bereich des LBB Niederlassung Trier, Kampfmittelräumarbeiten DIN 18 323, DIN 18 299LBB Regionale Vergabestelle TrierFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt ZweibrückenUmwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR (UBZ)Frist 24.11.2026
- Übernahme und Verwertung von AltholzZweckverband Abfallwirtschaft Region TrierFrist 13.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f2e51bd5-01b2-4f6a-b376-d1736fe8b2a1.