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Verwertung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Landkreis Potdam-Mittelmark

Landkreis Potsdam-Mittelmark · Bad Belzig, Brandenburg

Aktenzeichen 46-2024 EU Los 1-2veröffentlicht 09.07.2024erstmals 09.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 795 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 09.07.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre01.06.2025 – 31.05.2035
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (38 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (133 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 28 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Landkreis Potsdam-Mittelmark
    vor 26 Monaten
  4. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 26 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 13:01 Uhr
    vor 26 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2035
    vor 17 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und die Verwertung der dem Landkreis Potsdam-Mittelmark in seiner Eigenschaft als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) und Sperrmüll, gemäß den Kriterien des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die ausgeschriebenen Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer überwiegend energetischen Verwertung nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zuzuführen. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen: Los 1: Verwertung von Restabfall, Los 2: Verwertung von Sperrmüll. Beide Lose werden mit jeweils zwei Laufzeitalternativen (Alternative A: Laufzeit 4 Jahre, vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2029, Alternative B: Laufzeit 10 Jahre, vom 01.06.2025 - 31.05.2035) ausgeschrieben.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Verwertung von Restabfall

Die Leistung umfasst die Verwertung der dem Landkreis Potsdam-Mittelmark überlassenen Mengen an Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können), ca. 20.800 Mg/a bis 35.100 Mg/a, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer energetischen oder, wenn möglich, auch stofflichen Verwertung (gemäß Ziffer D.0.6.2 der Leistungsbeschreibung) zuzuführen. Die Leistung wird in zwei Laufzeitenalternativen ausgeschrieben: Alternative A: Laufzeit 4 Jahre (d.h. 01.06.2025 bis 31.05.2029) und Alternative B: Laufzeit 10 Jahre (d.h. 01.06.2025 bis 31.05.2035)

10 Jahre–
3
Verwertung von Sperrmüll

Die Leistung umfasst die Verwertung der dem Landkreis Potsdam-Mittelmark überlassenen Mengen an Sperrmüll, ca. 6.600 Mg/a bis 11.200 Mg/a, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer energetischen oder, wenn möglich, auch stofflichen Verwertung (gemäß Ziffer D.0.6.2 der Leistungsbeschreibung) zuzuführen. Die Leistung wird in zwei Laufzeitenalternativen ausgeschrieben: Alternative A: Laufzeit 4 Jahre (d.h. 01.06.2025 bis 31.05.2029) und Alternative B: Laufzeit 10 Jahre (d.h. 01.06.2025 bis 31.05.2035)

10 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

prognostizierte spezifische Bruttogesamtkosten100 %
Kosten
prognostizierte spezifische Bruttogesamtkostensiehe Vergabeunterlagen

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG); - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgr … ganz lesenMit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG); - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat; - Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat; - Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt; - Angaben zur Rechtsform des Bieters; - aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate). Auf Verlangen sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist); - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate); - aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage der im Verfahren geforderten Unterlagen: - Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen. - Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist). - Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes und des Zugangscodes zum Abruf auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die in der Bekanntmachung genannten speziellen Mindestanforderungen. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. - Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB und die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen werden die Nachweise in Summe bewertet.
Kriterium
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe der … ganz lesenMit dem Angebot sind vorzulegen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen; - Nachweis einer bestehenden Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe, - Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
Kriterium
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird; - Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für mit den angebotenen Leis … ganz lesenMit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird; - Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr). Es sind Referenzen für die Entsorgung von Restabfall oder Sperrmüll i. S. dieser Ausschreibung (Sperrmüll oder sonstige Restabfälle) vorzulegen. Anforderungen an die Referenzen: Als Mindestanforderung ist für Los 1 eine Referenz vorzulegen, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 3 Jahren und eine Entsorgungsmenge von mindestens 10.000 Mg/ a an gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Sperrmüll (AVV 20 03 07) umfasst. - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01); - Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre).
Kriterium
Mit dem Angebot zusätzlich vorzulegende Unterlagen: - Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: - Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung je angebotener Alternative (jeweils separate Darstellung) a) Beschreibung des vorgesehenen Entsor … ganz lesenMit dem Angebot zusätzlich vorzulegende Unterlagen: - Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: - Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung je angebotener Alternative (jeweils separate Darstellung) a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungskonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Beschreibung des Energieflusskonzeptes der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertragsgegenständlichen Abfall, es sind insbesondere die erzeugten und verwerteten Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozessdampf darzustellen sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigenverwerteten Energiemengen und fremdbezogenen Energiemengen c) Beschreibung des Energievermarktungskonzeptes der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den angelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen. d) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps, bing o.ä.) des Standortes der Übernahmestelle und der vorgesehenen Entsorgungsanlagen, jeweils mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage.; - Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall je Alternative unter Einhaltung von Ziffer D.0.6.2 der Leistungsbeschreibung; - Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung der zu übernehmenden Gesamtmenge auf die Entsorgungsanlagen) je Alternative unter Einhaltung von Ziffer D.0.6.2 der Leistungsbeschreibung; - Angaben zu der/ den vorgesehenen Anlage/n zur Entsorgung der Abfälle je Alternative (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Status als Verwertungsanlage, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten); - Angaben zu ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestellen zur Übernahme der Abfälle je Alternative (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, genehmigten Abfallarten); - Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund: a) vorgesehenes Ausfallverbundkonzept im Falle längerer Betriebsstörungen, b) vorgesehene Anlagen zur Bereitstellung eines Ausfallverbundes mit Benennung des Standortes der Anlagen und der Anlagenbetreiber, bei Bestehen von Ausfallverbundrahmenverträgen reicht die beispielhafte Benennung einer der hiervon umfassten Anlagen; - Falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen: Darstellung und Nachweis der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland. Auf Verlangen vorzulegende Unterlagen - Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Entsorgungsanlagen bzw. Umladestationen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte; - Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und im Rahmen der Aufklärung ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise bzgl. der benannten Anlagen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2035
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
108 DAYS
Angebotsöffnung
03.09.2024, 13:01 Uhr. Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG); - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) - Es bestehen Mindestanforderungen an die Verwertung der Abfälle gemäß Ziffer D.0.6.2 der Leistun … ganz lesenLeistung: - Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG); - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) - Es bestehen Mindestanforderungen an die Verwertung der Abfälle gemäß Ziffer D.0.6.2 der Leistungsbeschreibung. - Bei Angeboten auf die Laufzeitalternative B (Laufzeit 10 Jahre) werden nur Angebote in die Wertung einbezogen, die die in Teil E der Vergabeunterlagen spezifizierten Obergrenzen nicht überschreiten (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung … ganz lesen15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4B68N8 Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatze … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9Y4B68N8 Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bieterfragen müssen bis spätestens 20.08.2024 gestellt werden, damit eine Beantwortung bzw. Bereitstellung der Information gesichert rechtzeitig möglich ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

45vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (61 Lose mit Angabe)
393.144 €Zuschlagswert im Median
256.075 € – 656.720 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 27.08.2024 auf 03.09.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 27.08.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.09.2024 auf 06.09.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f0da99b5-cf5b-42a6-8860-fdce6fd82359.