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Verwertung von Grünabfällen

Landkreis Rotenburg (Wümme) · Rotenburg (Wümme), Niedersachsen

Aktenzeichen 7/25/70veröffentlicht 20.01.2026erstmals 20.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 259 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.04.2026 – 31.03.2027, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (232 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 10 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
    vor 9 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 9 Monaten
  5. Bindefrist endet
    31 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 7 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der angelieferten Grünabfälle. Der Auftragnehmer hat die übernommenen Grünabfälle einer stofflichen Verwertung (Kompostierungs- oder Vergärungsanlage) zuzuführen.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Verwertung von Grünabfällen (Los 1)

Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses.

1 Jahr–
2
Verwertung von Grünabfällen (Los 2)

Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses.

1 Jahr–
3
Verwertung von Grünabfällen (Los 3)

Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses.

1 Jahr–
4
Verwertung von Grünabfällen (Los 4)

Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses.

1 Jahr–
5
Verwertung von Grünabfällen (Los 5)

Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Jahrespreis (netto) gemäß Leistungsverzeichnis zzgl. etwaiger Kosten für CO2-Zertifikate Zu den etwaigen Kosten für CO2-Zertifikate: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt den nationalen Emissionshandel, der auch Abfallverbrennungsanlagen umfasst. Holzige Siebüberläufe, die bei der Behandlung von Bio- und Grünabfällen entstehen, werden in der Regel thermisch verwertet. Im Falle einer thermischen Verwertung von holzigen Siebüberläufen kann unter der Pos. 2 im jeweiligen Leistungsverzeichnis daher der Mengenanteil an der übernommenen Grünabfallgesamtmenge in Massenprozent angegeben werden, für den CO2-Zertifikate gemäß BEHG erworben werden müssen und für den der Auftraggeber die Kosten trägt. Der angegebene Anteil ist für die Vertragslaufzeit als Maximalmenge verbindlich, was bedeutet, dass der Auftraggeber für weitere Mengenanteile keine Zertifikatskosten tragen wird. Geringere Mengenanteile werden hingegen in der Abrechnung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Der angegebene Anteil für den Siebüberlauf muss plausibel sein. Es wird daher maximal ein Wert von 25 Massen-% akzeptiert. Für die Angebotsbewertung wird ein Netto-Einheitspreis von 7,35 EUR/Mg angesetzt. Dieser Einheitspreis berechnet sich aus den Werten gemäß DEHSt-Newsletter, Ausgabe 51 vom 23.10.2025 für holzigen Siebüberlauf aus der Bio- und Grünabfallbehandlung mit einem Preis von 65 EUR/Mg CO2. Der CO2-Preis basiert auf dem bekannten Höchstwert von 65 EUR/Mg CO2 aus dem BEHG (für das Jahr 2026 ist derzeit ein Handelspreis auf einen Korridor von 55 bis 65 EUR/Mg CO2 eingeengt). Im Vertragsvollzug erstattet der Auftraggeber die tatsächlichen CO2-Preise gemäß Kap. 2.5.7 der Leistungsbeschreibung. Transportkostenbewertung Ein beauftragter Dritter übernimmt die Transporte für den Auftraggeber. Die Transportentfernung vom Quellpunkt der Abfälle zur jeweiligen Verwertungsanlage beeinflusst die Kosten; deshalb werden die Transportkosten zur jeweiligen Anlage ermittelt und zum Zwecke der Angebotsbewertung dem Angebotspreis hinzugerechnet. Die bewertungsrelevanten Entfernungen zu den Anlagen des jeweiligen Bieters werden gemäß dem Leistungsvertrag mit dem derzeit beauftragten Transportunternehmen mithilfe einer Referenzanlage in 100 km Entfernung (davon 70 km Autobahn) bemessen. Die Abweichung der realen Anlagen(n) zur Referenzentfernung wird mithilfe von Zu- und Abschlägen in "Megagrammkilometern", hier in der üblichen Form als Tonnenkilometer (tkm) bezeichnet, bewertet; es wird in Strecken auf Autobahnen und auf sonstigen Straßen unterschieden. Der bewertungsrelevante Transportpreis ergibt sich aus folgenden Komponenten: - Grundpreis X in EUR/Mg für den Transport von Schreddergut (Baum und Strauchschnitt, von manchen Sammelplätzen zusammen mit Gras und Laub) und Containergut (Gras und Laub) für die Referenzentfernung. Die Höhe des Grundpreises ist für alle Bieter gleich und kann daher für die Bewertung außer Acht gelassen werden. Es handelt sich zudem um ein Betriebsgeheimnis. - Der Preis für Mehr- bzw. Minder-km auf Autobahnen beträgt 0,108 EUR/tkm (netto). - Der Preis für Mehr- bzw. Minder-km auf sonstigen Straßen beträgt 0,088 EUR/tkm (netto). Ausgangspunkt für die Transportrouten ist die BAB A1 Abfahrt Elsdorf (Nr. 48), welche ungefähr im Kreis-Schwerpunkt liegt. Dabei wird die jeweils richtige Fahrbahnseite für die entsprechende Fahrtrichtung ausgewählt. Zielpunkt ist die vom Bieter angegebene Adresse der Anlage(n) gemäß Kap. 4.3 der Bieterangaben. Wenn der Bieter mehrere Anlagen vorsieht, hat er dort anzugeben, zu welchem Mengenanteil die Anlagen innerhalb der Vertragslaufzeit jeweils genutzt werden sollen. Die ermittelten Transportkosten werden dann anhand der Anteile gewichtet. Es ist auch erlaubt, eine Umschlaganlage bzw. Vorbehandlungsanlage, an die der Auftraggeber anliefern kann, anzugeben. Die Ermittlung der Transportentfernung erfolgt mit dem Routenplaner "Reiseplanung" getrennt nach Bundesautobahnen und sonstigen Straßen. Unter "Routen …
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogVerfügbarkeitsbonus Jeder Bieter muss sicherstellen, dass dem Auftraggeber mindestens eine Tagesmenge von 24 Mg zur Verfügung steht (entspricht bei täglicher Anlieferung einer Wochenmenge von 120 Mg). Verpflichtet sich der Bieter, dem Auftraggeber größere Anliefermengen je Woche zu ermöglichen, erleichtert und verbessert er die Möglichkeiten der Mengenzuordnung. Deshalb erhalten solche Anlagen einen Bonus bei der Angebotsbewertung: Maximale Wochenmenge = Bonus in EUR/Mg (netto) 150 Mg/Woche = 1,00 EUR/Mg 175 Mg/Woche = 2,00 EUR/Mg 200 Mg/Woche = 3,00 EUR/Mg Entsprechende Angaben sind mit Angebotsabgabe zu machen.

Eignung5 von 5 angegeben

Finanzkennzahlen
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als E … ganz lesenFür jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. Angaben jeweils für 2025 (ggf. vorläufig), 2024, 2023 und Mittelwert 2023-2025: - WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. - WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche Umsätze, die mit der Verwertung von organischen Abfällen erzielt wurden.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungi … ganz lesenFür jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" für mindestens eine der folgenden Abfallschlüsselnummern: 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) und/oder 20 02 (Garten- und Parkabfälle) und/oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle). Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt. Für den Fall, dass der Verwerter noch nicht über eine entsprechende Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb verfügt, wird zugelassen, dass diese erst nach Zuschlagserteilung erlangt wird. Der Verwerter hat daher spätestens bei Leistungsanfang mit dem Zertifizierungsprozess aktiv begonnen zu haben. Spätestens drei Monate nach Leistungsbeginn muss das Zertifikat vorliegen. Für ausländische Bieter gilt diese Regelung für eine gleichwertige Qualitätssicherung analog. Mit dem Angebot ist ein entsprechender Zeitplan für den Zertifizierungsprozess einzureichen. Beigefügt als Anlage zum Angebot. BL 2 Gütesicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompostprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Als Anlage zum Angebot. Für Kultursubstrathersteller, die eine eigene Kompostierungsanlage betreiben und den Kompost ausschließlich in eigenen Substraten einsetzen, ggf. gleichwertige Qualifikation. Als Anlage zum Angebot.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungi … ganz lesenFür jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz; auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Der Bieter/Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (stoffliche Verwertung von organischen Abfällen) anzugeben. Mit Angabe: - des Auftraggebers, - der Tätigkeit, - des Zeitraums, - des Umfangs der Tätigkeit in Mg/a, - des Kontakts des jeweiligen Referenzgebers.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
bis zu 4-mal: Der Vertrag verlängert sich separat jeweils um ein Quartal, längstens jedoch bis zum 31.03.2028, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Beginn des nächsten Quartals kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Der Auftragnehmer hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen; die Gesamtauftragssumme berechnet sich als Angebotssumme brutto gemäß Leistungsverzeich … ganz lesenverlangt: Der Auftragnehmer hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen; die Gesamtauftragssumme berechnet sich als Angebotssumme brutto gemäß Leistungsverzeichnis mal der Mindestvertragslaufzeit in Jahren. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Weiteres siehe § 11 Entsorgungsvertrag.

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Laufzeit des Vertrags: Verzögert sich aufgrund eines Nachprüfungsver … ganz lesenBindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Laufzeit des Vertrags: Verzögert sich aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger vergaberechtlicher Gründe der Leistungsbeginn, bleibt das Vertragsende hiervon unberührt. Hinsichtlich leistungsbezogener Unterlagen und Angaben wird auf Kap. 4.3 der Bieterangaben verwiesen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
Website
lk-row.de
Kontakt
vergabe@lk-row.de
Auskünfte
Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestellevergabe@lk-row.de

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Verwertung von Grünabfällen

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 04.03.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

138vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (163 Lose mit Angabe)
536.876 €Zuschlagswert im Median
345.411 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 20.02.2026
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 20.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 35227dbf-ee21-4fc5-b1f4-c5d2ba9161e3.