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Verwertung von Elektroaltgeräten

Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 34/24/76.72veröffentlicht 19.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 838 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
01.12.2024 – …
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68167, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    vor 23 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Elektrogroßger. (Weiße Ware)

Elektrogroßgeräte (Weiße Ware) ohne Nachtspeicherheizgeräte (NSHG) Der Auftrag umfasst die Gestellung einer Übergabestelle im Stadtgebiet Mannheim oder im Umkreis von maximal 100 km ausgehend von der Käfertaler Straße 248, die Verwiegung an der Erstbehandlungsanlage auf einer geeichten Waage des Auftragnehmers sowie die Verwertung gemäß den Vorgaben der §§ 20 und 22 i. V. m. Anlage 4 des ElektroG und den jeweils aktuellen Anforderungen der Gemeinsamen Stelle und gemäß dem angebotenen Entsorgungsweg.

––
2
Elektroaltger. SG 4 + 5

Elektroaltgeräte der SG 4+5 (ohne Nachtspeicherheizgeräte, ohne Weiße Ware) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Verwertungvon Elektroaltgeräten der SG 4 + 5 einschließlich des Transports ab den 2 Übergabestellen des AG (Recyclinghof "Im Morchhof", Im Morchhof 37, 68199 Mannheim und ABG-Recyclinghof, Max-Born-Str. 28, 68169 Mannheim). der Bereitstellung der Sammelcontainer , der Verwiegung an der Erstbehandlungsanlage auf einer geeichten Waage des Auftragnehmers, sowie der Verwertung gemäß den Vorgaben der §§ 20 und 22 i. V. m. Anlage 4 des ElektroG und den jeweils aktuellen Anforderungen der Gemeinsamen Stelle und gemäß dem angebotenen Entsorgungsweg. Die Schätzmengen betragen 550 t/a, die Höchstmengen 3.000 t bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Menge hat. Vertragsbeginn ist der 01.12.2024. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit bis zum 30.11.2028. Der Vertrag kann vom AG mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.11.2026 gekündigt werden. Der Vertrag auch mit dem Erreichen der Höchstmengen, je nachdem welches der beiden Ereignisse zuerst eintritt

––
3
Nachtspeicherheizgeräte

Nachtspeicherheizgeräte Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Verwertungvon Nachtspeicherheizgeräten einschließlich des Transports ab den 2 Übergabestellen des AG (Recyclinghof "Im Morchhof", Im Morchhof 37, 68199 Mannheim und ABG-Recyclinghof, Max-Born-Str. 28, 68169 Mannheim, der Verwiegung an der Erstbehandlungsanlage auf einer geeichten Waage des Auftragnehmers, sowie die Verwertung gemäß den Vorgaben der §§ 20 und 22 i. V. m. Anlage 4 des ElektroG und den jeweils aktuellen Anforderungen der Gemeinsamen Stelle und gemäß dem angebotenen Entsorgungsweg. Die Schätzmengen betragen 500 Stück/a, die Höchstmengen 2.000 Stück bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Menge hat. Vertragsbeginn ist der 01.12.2024. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit bis zum 30.11.2028. Der Vertrag kann vom AG mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.11.2026 gekündigt werden. Der Vertrag endet auch mit dem Erreichen der Höchstmengen, je nachdem welches der beiden Ereignisse zuerst eintritt

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Kriterium
genannt
Kriterium
mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: • Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG für die abfall-wirtschaftliche Tätigkeit Befördern, bezogen auf die Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung 200135* und 200136, sowie Zertifizierung als Erstbehandlungsanla … ganz lesenmit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: • Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG für die abfall-wirtschaftliche Tätigkeit Befördern, bezogen auf die Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung 200135* und 200136, sowie Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage gem. § 21 ElektroG für die Behandlung (Verwertung und Beseitigung). • Sofern nicht an einer öffentlichen Waage verwogen wird, ist ein aktuell gültiger Nachweis über die Eichung der Waage, an denen die Eingangsmengen verwogen werden, vorzulegen. • falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen • falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen • falls zutreffend, VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2024
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
22.07.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e87ed88-6275-4ae8-8a07-54d760916e3f.