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Verwertung von E-Großgeräte für den Bodenseekreis

Landratsamt Bodenseekreis · Friedrichshafen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen BSK-2024-032veröffentlicht 11.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 726 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
2 Jahre01.07.2025 – 30.06.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 24 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 16 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Bodenseekreis schreibt die Übernahme und Verwertung von E-Großgeräten zum 01.07.2025 im Landkreis Bodenseekreis neu aus.

Beschreibung des Loses

Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:

Übernahme und Verwertung von E-Großgeräten (Sammelgruppe 4)

-Übernahme und Transport von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 4 (ohne Nachtspeichergeräte) an insgesamt drei Entsorgungszentren im Kreisgebiet (inkl. Containergestellung). Ganzjährige, zeitnahe Abfuhr der Elektroaltgeräte auf Abruf; Austausch befüllter Container gegen Leercontainer -Übernahme von E-Großgeräten der Sammelgruppe 4 von ca. 20 Wertstoffhöfen des Kreises (bestehende Drittbeauftragung der Sammel- und Transportleistungen) an einer vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Verwertungsanlage (Erstbehandlungsanlage) bzw. Übernahmestelle -Verwertung der an den Entsorgungszentren und von den Wertstoffhöfen übernommenen Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 (ohne Nachtspeichergeräte) nach ElektroG3 (inkl. Nachweisführung) Die detaillierte Leistungsbeschreibung sowie die besonderen vertraglichen Bedingungen stehen als gesonderte Datei zum Download zur Verfügung.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: - … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: -Bietergemeinschaftserklärung (Nur auszufüllen, zu unterschreiben und zu stempeln, wenn eine Bietergemeinschaft gebildet wird.) - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer- Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). (Eine Unterbeauftragung für die zu erbringenden Leistungen ist möglich. Hierbei sind die Regelungen in den besonderen vertraglichen Bedingungen und die Regelungen des Landestariftreue und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu berücksichtigen) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023
Kriterium
Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältn … ganz lesenDer Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen. Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit sind auch die notwendigen Investitionen des Auftragnehmers vor der Leistungsaufnahme zu berücksichtigen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV auf Grundlage der im Angebotsteil III (S. 9 der Bewerbungs-und Angebotsbedingungen) vorgelegten Nachweise geprüft. Nachweise der Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht: -Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2022, 2021) -(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2022. 2021) oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern. -Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (im Angebotsteil I (S. 8 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) enthalten) Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Kriterium
Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 4 … ganz lesenDer Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der im Angebotsteil III (S. 8 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) vorgelegten Referenz/-en sowie durch Vorlage entsprechender Nutzungsnachweise für die vom Bieter vorgesehene/-n Anlage/-n geprüft. Nachweise der Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht: -Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung/Verwertung von insgesamt mindestens 300 Mg/a Elektroaltgeräten (Sammelgruppe 4) für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2021 bis 2023. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). -Nutzungsnachweis für die vorgesehene Übernahmestelle für die Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 (Wertstoffhöfe). Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage C der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. -Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n Erstbehandlungsanlage/-n für die Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 (Entsorgungszentren und Wertstoffhöfe). Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage D der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
Nach der Laufzeit von zwei Jahren verlängert sich der Vertrag einmalig um zwei weitere Jahre (bis maximal zum 30.06.2029), wenn dieser nicht mit einer Vorlaufzeit von zwölf Monaten von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit). Siehe Leistungsbeschreibung 2.1.1
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
65 DAYS
Angebotsöffnung
11.11.2024, 12:00 Uhr. Elektronische Angebotsöffnung.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Angebote von Bietern können ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälsc … ganz lesenLeistung: Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Angebote von Bietern können ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der Bieter hat in einem solchen Fall darzulegen und gegebenenfalls unter Beweis zu stellen, dass der Geheimwettbewerb dennoch gewahrt bleibt, um gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB den Ausschluss seines Angebotes zu verhindern. Verbindlichkeit der Angebote: Die Angebote sind verbindlich einzureichen. Angebote, die mit einem Zusatz versehen sind, dass der Abschluss des Vertrages noch der Zustimmung des Vorstandes oder sonstiger Gremien des Bieters oder Unterauftragnehmers bedarf sowie Angebote mit vergleichbaren Zusätzen, die die Verbindlichkeit des Angebotes einschränken, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das vom Bieter einzureichende Angebot besteht aus dem Angebotsvordruck (Angebotsteil I) steht als gesonderte Datei zum Download zur Verfügung. Die Angebotsteile II bis V sind vom Bieter zu erstellen. Die Angebotsteile II, III und ggf. V sind zusammen mit dem (ausgefüllten und eingescannten) Angebots … ganz lesenDas vom Bieter einzureichende Angebot besteht aus dem Angebotsvordruck (Angebotsteil I) steht als gesonderte Datei zum Download zur Verfügung. Die Angebotsteile II bis V sind vom Bieter zu erstellen. Die Angebotsteile II, III und ggf. V sind zusammen mit dem (ausgefüllten und eingescannten) Angebotsteil I im PDF-Format elektronisch (in Textform) einzureichen. Angebotsteil I: Vollständig ausgefüllter Angebotsvordruck Angebotsteil II: Inhaltliche Beschreibung der angebotenen Leistung Angebotsteil III: Eignungsnachweise Angebotsteil IV: Kalkulation (Die Kalkulation ist auf gesonderte Anforderung im Rahmen der Angebotsbewertung bzw. spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung vorzulegen.) Angebotsteil V: Gegebenenfalls gesonderte Erklärungen des Bieters Bieterfragen: (siehe 2.1.10 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) Eventuelle Fragen zum Angebot sind rechtzeitig (i. d. R. spätestens zehn Kalendertage) vor dem Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu stellen (vgl. Punkt 2.1.2 „Auskünfte“). Kalkulation: (siehe 2.1.7 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle ist bereits während der Angebotsbewertung die Kalkulation zur angebotenen Leistung (Angebotsteil IV) in einem separaten, verschlossenen Umschlag vorzulegen bzw. spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung vorzulegen . Der Umschlag ist mit der Bezeichnung „Kalkulation“ zu kennzeichnen. Die Kalkulation ist in einer dokumentenechten und nicht digitalisierten Form einzureichen. Die Öffnung der Kalkulation (ggf. im Zuge von Aufklärungsgesprächen) dient der Angebotsbewertung sowie der Klärung von Fragen zum Angebot. Bietergemeinschaften: (siehe 2.1.8 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie werden wie Einzelbieter behandelt. Mit dem Ausdruck „Bieter“ sind in diesen Vergabeunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklärung muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und dass alle Mitglieder (auch im Falle einer Beauftragung) als Gesamtschuldner haften. Die Erklärung ist im Angebotsvordruck zu finden. Darüber hinaus muss die Bietergemeinschaft im Angebotsteil V die Gründe für die Zusammenarbeit darlegen, so dass die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß GWB beurteilen kann. Darüber hinaus haben insbesondere Bietergemeinschaften auch die Regelungen unter Punkt 2.1.4 zu beachten. Sicherheiten: (siehe 2.1.6 der Leistungsbeschreibung) Der Auftragnehmer hat eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 10.000 EUR innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Bürgschaft ist von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Weitere Anforderungen an die Bürgschaftserklärung sowie die Höhe der geforderten Bürgschaft sind unter dem Paragrafen „Sicherheiten“ in den besonderen vertraglichen Bedingungen aufgeführt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 53bd4cea-d8bf-4fcf-97be-f7c35d6f5071.