Verwertung von E-Großgeräte für den Bodenseekreis
Landratsamt Bodenseekreis · Friedrichshafen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen BSK-2024-032veröffentlicht 11.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.07.2025 – 30.06.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Abfallentsorgung (Straßenkehricht & Papierkorbmüll) für 2027/2028Stadtverwaltung Weil am Rhein · Weil am RheinFrist 09.12.2026
- Entsorgung von Rest- und Sondermüll im Zuständigkeitsbereich BwDLZ Stetten a.k.M.Bundeswehr Dienstleistungszentrum Stetten a.k.M. · Stetten a.k.M.Frist 30.11.2026
- Fernwärme Flächenausbau Cluster 1 Heidelberg RohrbachStadtwerke Heidelberg GmbH · HeidelbergFrist 24.11.2026
- Vergabe Einsammlung SperrmüllAbfallwirtschaftsbetrieb Main Tauber · TauberbischofsheimFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.07.2025 – 30.06.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Friedrichshafen88045, Bodenseekreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2027
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Bodenseekreis schreibt die Übernahme und Verwertung von E-Großgeräten zum 01.07.2025 im Landkreis Bodenseekreis neu aus.
Beschreibung des Loses
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
Übernahme und Verwertung von E-Großgeräten (Sammelgruppe 4)
-Übernahme und Transport von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 4 (ohne Nachtspeichergeräte) an insgesamt drei Entsorgungszentren im Kreisgebiet (inkl. Containergestellung). Ganzjährige, zeitnahe Abfuhr der Elektroaltgeräte auf Abruf; Austausch befüllter Container gegen Leercontainer -Übernahme von E-Großgeräten der Sammelgruppe 4 von ca. 20 Wertstoffhöfen des Kreises (bestehende Drittbeauftragung der Sammel- und Transportleistungen) an einer vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Verwertungsanlage (Erstbehandlungsanlage) bzw. Übernahmestelle -Verwertung der an den Entsorgungszentren und von den Wertstoffhöfen übernommenen Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 (ohne Nachtspeichergeräte) nach ElektroG3 (inkl. Nachweisführung) Die detaillierte Leistungsbeschreibung sowie die besonderen vertraglichen Bedingungen stehen als gesonderte Datei zum Download zur Verfügung.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: - … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: -Bietergemeinschaftserklärung (Nur auszufüllen, zu unterschreiben und zu stempeln, wenn eine Bietergemeinschaft gebildet wird.) - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer- Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). (Eine Unterbeauftragung für die zu erbringenden Leistungen ist möglich. Hierbei sind die Regelungen in den besonderen vertraglichen Bedingungen und die Regelungen des Landestariftreue und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu berücksichtigen) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023- Kriterium
Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältn … ganz lesenkürzer
Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen. Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit sind auch die notwendigen Investitionen des Auftragnehmers vor der Leistungsaufnahme zu berücksichtigen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV auf Grundlage der im Angebotsteil III (S. 9 der Bewerbungs-und Angebotsbedingungen) vorgelegten Nachweise geprüft. Nachweise der Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht: -Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2022, 2021) -(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2022. 2021) oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern. -Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (im Angebotsteil I (S. 8 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) enthalten) Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.- Kriterium
Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 4 … ganz lesenkürzer
Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der im Angebotsteil III (S. 8 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) vorgelegten Referenz/-en sowie durch Vorlage entsprechender Nutzungsnachweise für die vom Bieter vorgesehene/-n Anlage/-n geprüft. Nachweise der Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht: -Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung/Verwertung von insgesamt mindestens 300 Mg/a Elektroaltgeräten (Sammelgruppe 4) für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2021 bis 2023. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). -Nutzungsnachweis für die vorgesehene Übernahmestelle für die Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 (Wertstoffhöfe). Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage C der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. -Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n Erstbehandlungsanlage/-n für die Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 (Entsorgungszentren und Wertstoffhöfe). Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage D der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2027
- Verlängerung
- Nach der Laufzeit von zwei Jahren verlängert sich der Vertrag einmalig um zwei weitere Jahre (bis maximal zum 30.06.2029), wenn dieser nicht mit einer Vorlaufzeit von zwölf Monaten von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit). Siehe Leistungsbeschreibung 2.1.1
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 65 DAYS
- Angebotsöffnung
- 11.11.2024, 12:00 Uhr. Elektronische Angebotsöffnung.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Angebote von Bietern können ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälsc … ganz lesenkürzer
Leistung: Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Angebote von Bietern können ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der Bieter hat in einem solchen Fall darzulegen und gegebenenfalls unter Beweis zu stellen, dass der Geheimwettbewerb dennoch gewahrt bleibt, um gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB den Ausschluss seines Angebotes zu verhindern. Verbindlichkeit der Angebote: Die Angebote sind verbindlich einzureichen. Angebote, die mit einem Zusatz versehen sind, dass der Abschluss des Vertrages noch der Zustimmung des Vorstandes oder sonstiger Gremien des Bieters oder Unterauftragnehmers bedarf sowie Angebote mit vergleichbaren Zusätzen, die die Verbindlichkeit des Angebotes einschränken, werden von der Wertung ausgeschlossen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Das vom Bieter einzureichende Angebot besteht aus dem Angebotsvordruck (Angebotsteil I) steht als gesonderte Datei zum Download zur Verfügung. Die Angebotsteile II bis V sind vom Bieter zu erstellen. Die Angebotsteile II, III und ggf. V sind zusammen mit dem (ausgefüllten und eingescannten) Angebots … ganz lesenkürzer
Das vom Bieter einzureichende Angebot besteht aus dem Angebotsvordruck (Angebotsteil I) steht als gesonderte Datei zum Download zur Verfügung. Die Angebotsteile II bis V sind vom Bieter zu erstellen. Die Angebotsteile II, III und ggf. V sind zusammen mit dem (ausgefüllten und eingescannten) Angebotsteil I im PDF-Format elektronisch (in Textform) einzureichen. Angebotsteil I: Vollständig ausgefüllter Angebotsvordruck Angebotsteil II: Inhaltliche Beschreibung der angebotenen Leistung Angebotsteil III: Eignungsnachweise Angebotsteil IV: Kalkulation (Die Kalkulation ist auf gesonderte Anforderung im Rahmen der Angebotsbewertung bzw. spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung vorzulegen.) Angebotsteil V: Gegebenenfalls gesonderte Erklärungen des Bieters Bieterfragen: (siehe 2.1.10 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) Eventuelle Fragen zum Angebot sind rechtzeitig (i. d. R. spätestens zehn Kalendertage) vor dem Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu stellen (vgl. Punkt 2.1.2 „Auskünfte“). Kalkulation: (siehe 2.1.7 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle ist bereits während der Angebotsbewertung die Kalkulation zur angebotenen Leistung (Angebotsteil IV) in einem separaten, verschlossenen Umschlag vorzulegen bzw. spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung vorzulegen . Der Umschlag ist mit der Bezeichnung „Kalkulation“ zu kennzeichnen. Die Kalkulation ist in einer dokumentenechten und nicht digitalisierten Form einzureichen. Die Öffnung der Kalkulation (ggf. im Zuge von Aufklärungsgesprächen) dient der Angebotsbewertung sowie der Klärung von Fragen zum Angebot. Bietergemeinschaften: (siehe 2.1.8 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie werden wie Einzelbieter behandelt. Mit dem Ausdruck „Bieter“ sind in diesen Vergabeunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklärung muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und dass alle Mitglieder (auch im Falle einer Beauftragung) als Gesamtschuldner haften. Die Erklärung ist im Angebotsvordruck zu finden. Darüber hinaus muss die Bietergemeinschaft im Angebotsteil V die Gründe für die Zusammenarbeit darlegen, so dass die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß GWB beurteilen kann. Darüber hinaus haben insbesondere Bietergemeinschaften auch die Regelungen unter Punkt 2.1.4 zu beachten. Sicherheiten: (siehe 2.1.6 der Leistungsbeschreibung) Der Auftragnehmer hat eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 10.000 EUR innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Bürgschaft ist von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Weitere Anforderungen an die Bürgschaftserklärung sowie die Höhe der geforderten Bürgschaft sind unter dem Paragrafen „Sicherheiten“ in den besonderen vertraglichen Bedingungen aufgeführt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- REMONDIS Süd GmbH9 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG Region Süd6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Süd6 Zuschläge
- AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- ALBA Neckar-Alb GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 53bd4cea-d8bf-4fcf-97be-f7c35d6f5071.