Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Börde
Kommunalservice Landkreis Börde AöR · Wolmirstedt, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 2025-0010-EU-OV-Gveröffentlicht 03.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 42 Monate
- 01.12.2026 – 31.05.2030
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- Klärschlammverwertung 2027-2030Wasserverband Stendal-Osterburg · Hansestadt Osterburg (Altmark)Frist 17.11.2026
- Verwertung vonSperrmüll aus dem BurgenlandkreisAbfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR · Mertendorf OT GörschenFrist 10.11.2026
- Klärschlammtransport und Klärschlammentsorgung 2027Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode Wipper" · StaßfurtFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 42 Monate01.12.2026 – 31.05.2030
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wolmirstedt39326, Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 146 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- prognostizierte Gesamtkosten70 %
- Umweltrelevanz (hochwertige Verwertung)30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 15 Monatennur elektronisch über evergabe.de
- Öffnung der Angebote 09:01 Uhrvor 15 Monaten
- Bindefrist endetvor 8 Monaten197 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 24 TagenLaufzeit bis 31.05.2030
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 90514000Recycling von SiedlungsabfällenHauptgegenstand
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Nord Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), ca. 3.200 Mg/a bis 5.100 Mg/a | 42 Monate | – |
| 2 | Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Süd Verwertung von Bioabfällen aus der Biotonnensammlung (Biogut), ca. 3.400 Mg/a bis 5.400 Mg/a | 42 Monate | – |
| 3 | Verwertung von Grünabfall, Gebiet Nord Verwertung von Bioabfällen aus der Direktanlieferung an den Kleinannahmestellen (Grünabfall), ca. 1.500 Mg/a bis 3.800 Mg/a | 42 Monate | – |
| 4 | Verwertung von Grünabfall, Gebiet Süd Verwertung von Bioabfällen aus der Direktanlieferung an den Kleinannahmestellen (Grünabfall), ca. 700 Mg/a bis 2.200 Mg/a | 42 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- prognostizierte Gesamtkosten
- Qualität
- Umweltrelevanz (hochwertige Verwertung)
Eignung10 von 10 angegeben
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Lose 1 und 2: Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler Biotonnensammlung, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. de … ganz lesenkürzer
Lose 1 und 2: Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler Biotonnensammlung, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (Verwertungsmenge pro Jahr). Los 1 und Los 2: mindestens eine Referenz für die Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler Biotonnensammlung, Verwertungsmenge mindestens 3.000 Mg/a.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Erklärung über die Zahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre (jeweils Jahresdurchschnitt)
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der Verwertung von Bioabfällen (AVV 20 01 08, AVV 20 02 01, AVV 20 03 01 04 – Abfälle aus der Biotonne, AVV 20 03 01 - getrennt erfasste Bioabfälle - oder AVV 20 03 99 - getrennt erfasste Bioabfälle) gemäß Formblatt C-2.8 der Anlagen zum Angebotsschreiben.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe
- Finanzkennzahlen
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der Verwertung von Bioabfall und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eintragung in das Handelsregister
- Angaben zur Rechtsform des Bieters; aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2026
- Vertragsende
- 31.05.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 197 Tage
- Angebotsöffnung
- 14.08.2025, 09:01 Uhr. keine öffentliche Angebotsöffnung
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendun … ganz lesenkürzer
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Mit dem Angebot sind zusätzlich vorzulegen: — Unterlagen zur Durchführung der Leistung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: — Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Logistikkonzeptes für … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind zusätzlich vorzulegen: — Unterlagen zur Durchführung der Leistung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: — Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Verwertungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Verwertungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Nur Los 1 und Los 2: Erläuterung der Einhaltung der Anforderungen der TA Luft ab dem 01.12.2026. c) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle und Kennzeichnung des Standortes der Waage bzw. des Zufahrtstors, wenn keine Waage vorhanden ist. Sofern ein abweichender Standort der Waage benannt wird (z.B. auf einem anderen Betriebsteil oder bei einem Partnerunternehmen) so ist auch ein Luftbild des Standortes der zu nutzenden Waage mit Kennzeichnung der Waage vorzulegen. — Anlagenkennblatt der vorgesehenen Verwertungsanlage/ Umschlaganlage; — Nur Los 1 und Los 2, Verwertung von Biogut: Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Verwertungsanlagen; — Die gesamte Bieterkommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über das vom Auftraggeber für diese Ausschreibung genutzte E-Vergabeportal evergabe.de. Anleitungen zu dessen Benutzung sind dort zu finden. Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z.B. Nachforderungen, die Vorinformationen nach § 134 GWB, die Information über den Zuschlag oder die Nichtberücksichtigung von Angeboten) werden elektronisch über das Vergabeportal übermittelt. — Um die rechtzeitige Kenntnisnahme von neuen Informationen im Vergabeverfahren sicherzustellen, hat der Bieter die Obliegenheit, sich während des laufenden Vergabeverfahrens jeden Tag (von montags bis freitags, außer an Feiertagen) auf dem Portal anzumelden und dort seinen Posteingang zu prüfen. Auf den Erhalt automatisierter Benachrichtigungs-E-Mails allein darf er sich nicht verlassen. — Vom Auftraggeber über das E-Vergabeportal übermittelte Nachrichten und Dokumente gehen dem Bieter zu, wenn sie im Eingangsordner des Bieters zum Herunterladen bereitgestellt sind und unter Berücksichtigung der vorgenannten Obliegenheit mit einer Kenntnisnahme durch den Bieter gerechnet werden kann. — Es obliegt also dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über das E-Vergabeportal eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Lose 3, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- prognostizierte Gesamtkosten
Eignung10 von 10 angegeben
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Lose 3 und 4: Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Verwertung von Grünabfällen oder von Bioabfällen aus kommunaler Biotonnensammlung, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: An … ganz lesenkürzer
Lose 3 und 4: Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Verwertung von Grünabfällen oder von Bioabfällen aus kommunaler Biotonnensammlung, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (Verwertungsmenge pro Jahr). Los 3 und Los 4: mindestens eine Referenz für die Verwertung von Grünabfall oder Bioabfällen aus kommunaler Biotonnensammlung, Verwertungsmenge mindestens 1.000 Mg/a.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Erklärung über die Zahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre (jeweils Jahresdurchschnitt)
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der Verwertung von Bioabfällen (AVV 20 01 08, AVV 20 02 01, AVV 20 03 01 04 – Abfälle aus der Biotonne, AVV 20 03 01 - getrennt erfasste Bioabfälle - oder AVV 20 03 99 - getrennt erfasste Bioabfälle) gemäß Formblatt C-2.8 der Anlagen zum Angebotsschreiben.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe
- Finanzkennzahlen
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der Verwertung von Bioabfall und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eintragung in das Handelsregister
- Angaben zur Rechtsform des Bieters; aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2026
- Vertragsende
- 31.05.2030
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 24 Monate
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 197 Tage
- Angebotsöffnung
- 14.08.2025, 09:01 Uhr. keine öffentliche Angebotsöffnung
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendun … ganz lesenkürzer
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Mit dem Angebot sind zusätzlich vorzulegen: — Unterlagen zur Durchführung der Leistung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: — Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Logistikkonzeptes für … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind zusätzlich vorzulegen: — Unterlagen zur Durchführung der Leistung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: — Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Verwertungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Verwertungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Nur Los 1 und Los 2: Erläuterung der Einhaltung der Anforderungen der TA Luft ab dem 01.12.2026. c) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle und Kennzeichnung des Standortes der Waage bzw. des Zufahrtstors, wenn keine Waage vorhanden ist. Sofern ein abweichender Standort der Waage benannt wird (z.B. auf einem anderen Betriebsteil oder bei einem Partnerunternehmen) so ist auch ein Luftbild des Standortes der zu nutzenden Waage mit Kennzeichnung der Waage vorzulegen. — Anlagenkennblatt der vorgesehenen Verwertungsanlage/ Umschlaganlage; — Nur Los 1 und Los 2, Verwertung von Biogut: Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Verwertungsanlagen; — Die gesamte Bieterkommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über das vom Auftraggeber für diese Ausschreibung genutzte E-Vergabeportal evergabe.de. Anleitungen zu dessen Benutzung sind dort zu finden. Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z.B. Nachforderungen, die Vorinformationen nach § 134 GWB, die Information über den Zuschlag oder die Nichtberücksichtigung von Angeboten) werden elektronisch über das Vergabeportal übermittelt. — Um die rechtzeitige Kenntnisnahme von neuen Informationen im Vergabeverfahren sicherzustellen, hat der Bieter die Obliegenheit, sich während des laufenden Vergabeverfahrens jeden Tag (von montags bis freitags, außer an Feiertagen) auf dem Portal anzumelden und dort seinen Posteingang zu prüfen. Auf den Erhalt automatisierter Benachrichtigungs-E-Mails allein darf er sich nicht verlassen. — Vom Auftraggeber über das E-Vergabeportal übermittelte Nachrichten und Dokumente gehen dem Bieter zu, wenn sie im Eingangsordner des Bieters zum Herunterladen bereitgestellt sind und unter Berücksichtigung der vorgenannten Obliegenheit mit einer Kenntnisnahme durch den Bieter gerechnet werden kann. — Es obliegt also dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über das E-Vergabeportal eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schwimmbadstraße 2a, 39326 Wolmirstedt
- Website
- ks-boerde.de
- Kontakt
- evergabe@
ks-boerde.de
Bei uns erfasst
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Abfallwirtschaft Nordharz GmbH4 Zuschläge
- Harz-Humus Recycling GmbH3 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- REMONDIS Mitteldeutschland GmbH3 Zuschläge
- Schatz Umwelt GmbH3 Zuschläge
- Veolia Klärschlammverwertung Deutschland GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0196c88f-22c7-49e1-a420-b41cd4c4f155.