Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Verwertung von Alttextilien

Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 19/26/76.7veröffentlicht 14.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 70 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.12.2026 – 30.11.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68167, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 114 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 2 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2030
    in 28 Tagen
  6. Bindefrist endet
    128 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 58 Tagen

Beschreibung

Verwertung von Alttextilien. Dieser Auftrag umfasst die Entleerung der Container an den Standplätzen im Stadtgebiet Mannheim, den Transport der Sammelware sowie die Verwertung, Beseitigung und Vermarktung.

Gegenstand nach CPV

  • 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Zuschlag erhält der Bieter mit dem günstigsten Entsorgungsangebot. Die Auswertung erfolgt über die Berechnung der Jahresgesamtkosten (inkl. Umsatzsteuer) unter Berücksichtigung der verschiedenen Staffelpreise für die Jahresmenge von 1.050 Mg Alttextilien. Einziges Wertungskriterium ist demnach der Preis.

Eignung7 von 7 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Darstellung der Organisation und des Ablaufs der Sammlung Darstellung des Entsorgungswegs und des Verwertungsverfahrens Angabe zur Entsorgung von Störstoffen und Sortierresten falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen falls zutreffend, VHB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgeme … ganz lesenDarstellung der Organisation und des Ablaufs der Sammlung Darstellung des Entsorgungswegs und des Verwertungsverfahrens Angabe zur Entsorgung von Störstoffen und Sortierresten falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen falls zutreffend, VHB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen falls zutreffend, VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung dass eine Anzeige nach § 53 KrWG für den Beförderer erfolgt ist und ein entsprechender Nachweis vorliegt. dass ich / wir eine gültige Güterkraftverkehrs-Erlaubnis nach GüKG oder EU-Gemeinschaftslizenz bzw. falls erforderlich eine CEMT-Genehmigung für den Beförderer besitzen
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Eigenerklärung 1. dass ich / wir die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Abs.1 des KrWG bzw. gemäß § 2 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in der jeweils gültigen Fassung für Verwerten und Behandeln, besitzen. Für den Fall, dass für diese Leistungen Nachunternehmer eingese … ganz lesenEigenerklärung 1. dass ich / wir die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Abs.1 des KrWG bzw. gemäß § 2 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in der jeweils gültigen Fassung für Verwerten und Behandeln, besitzen. Für den Fall, dass für diese Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden, verpflichte ich mich / verpflichten wir uns, ausschließlich solche Unternehmen zu beauftragen, die ebenfalls über diese Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für das Verwerten und Behandeln verfügen und die entsprechenden Zertifikate auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen. 2. dass für unser/unsere Unternehmen bzw. für den Unterauftragnehmer eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Textilrecycling vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (BVSE e.V.) oder gleichwertiges vorliegt oder er/sie dem Dachverband Fairwertung e.V. angehören.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung dass ich / wir eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden und 0,5 Mio Euro für Umweltschäden jeweils pro Einzelfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen und über den Vertragszeitraum aufrechterhalten wird.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6 durch Angebotsabgabe: dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2026
Vertragsende
30.11.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
128 Tage
Angebotsöffnung
25.08.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023 falls zutreffend Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt falls zutreffend Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer Entsendegesetz erfasst werden falls zutreffend Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Nachun … ganz lesenLeistung: Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023 falls zutreffend Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt falls zutreffend Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer Entsendegesetz erfasst werden falls zutreffend Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Nachunternehmer) falls zutreffend Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer Entsendegesetz erfasst werden (Nachunternehmer)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim
Art
Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Käfertaler Straße 248, 68167 Mannheim
Kontakt
760vergabe@mannheim.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

90vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (81 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.092 € – 838.260 €mittlere Hälfte, 19 Werte

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2ec6296-8a24-43a3-9659-84eac6206074.