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Verwertung von Altpapier - PPK - aus der Stadt Amberg

Stadt Amberg · Amberg, Bayern

Aktenzeichen VgV012-32veröffentlicht 29.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 347 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 41 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.04.2026 – 31.03.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Amberg92224, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2030
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

'- Übernahme der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg an der Übernahmestelle des AG - Transport der übernommen Altpapiermengen zu einer Verwertungseinrichtung des AN - Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg (ca. 1.800 Mg/a) - Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg (ca. 1.800 Mg/a) - Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand nachfolgender Bewertungsmatrix: - Angebotspreis: maximal 75 Punkte - Lohnzahlung: maximal 15 Punkte - Fahrzeugeinsatz: maximal 10 Punkte Wertung Angebotspreis Das Bestangebot auf dieser Stufe ist dasjenige mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis. Schritt 1: Der niedrigste Angebots- bzw. Wertungspreis (brutto) aller Bieter wird ermittelt. Zur Ermittlung der jeweiligen Wertungspreise werden die zugehörigen Angebotspreise der Positionen 1, 2 und 3 (inkl. Unterpositionen) mit den Mengen, die der Angebotswertung zugrunde gelegt werden, multipliziert. Die sich so ergebenden Wertungspreise für die einzelnen Positionen werden für die Ermittlung des Gesamtwertungspreises (netto) addiert. Unter Berücksichtigung des derzeit für den Auftragnehmer geltenden Umsatzsteuersatzes sowie evtl. im Angebotsschreiben ausgewiesenen Preisnachlässen ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme im Hauptangebot wird der Gesamtwertungspreis (brutto) ermittelt. Schritt 2: Im Vergleich der Angebote wird das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis ermittelt. Dieser niedrigste Wertungspreis wird gleich 75 Punkte gesetzt. Schritt 3: Für die übrigen Angebote werden die Punkte für den Gesamtwertungspreis jeweils wie folgt ermittelt: Der Punktwert (gerundet auf eine Nachkommastellen) jedes einzelnen Bieters wird wie folgt berechnet. Wertungspunkte Preis = Max. Punkte x Bestpreis / Bieterpreis = 75 x Bestpreis / Bieterpreis Bei diesem Wertungskriterium können maximal 75 Punkte vergeben werden.
Qualität
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand nachfolgender Bewertungsmatrix: - Angebotspreis: maximal 75 Punkte - Lohnzahlung: maximal 15 Punkte - Fahrzeugeinsatz: maximal 10 Punkte Wertung Lohnzahlung Die Wertung „Lohnzahlung“ erfolgt über eine Punktvergabe gemäß nachfolgender Tabelle sowie auf Grundlage der Angaben des Bieters in Formblatt F02. Der Wertung zugrunde gelegt wird die mittlere Bruttojahreslohnsumme für die hier einzusetzenden operativen Mitarbeiter des AN. Der hierfür erforderliche Rechenweg bzw. die Ermittlungsschritte sind unten beschrieben. Abhängig von der Höhe der Summe werden die Punkte verteilt. Tabelle zur Punkteverteilung siehe Vergabeunterlagen. Erläuterungen: Basis für Berechnungen - Die jeweiligen Bruttojahreslohnsummen für die eingesetzten operativen Mitarbeiter (v.a. Fahrer, Lader) sind zu Wertungszwecken auf eine Arbeitszeit von 38,0 Stunden pro Woche bzw. 165 Stunden pro Monat bezogen zu errechnen. - Bei Bezahlung des Mindestlohns (Mindestforderung) und einer tatsächlichen Arbeitszeit von 38,0 Stunden für einen einzusetzenden Mitarbeiter errechnet sich die auf ihn entfallende Bruttojahreslohnsumme in Höhe von 26.334,00 EUR/a. (Berechnung: 13,30 EUR/h x 165 h/Monat x 12 Monate) Mittlere Bruttojahreslohnsumme des AN: Vom AN ist die mittlere Bruttojahreslohnsumme des AN wie folgt zu ermitteln. - Ermittlung der Bruttojahreslohnsumme pro operativem Mitarbeiter (z. B. Fahrer / Lader) durch Addition des Grundlohns zzgl. aller tariflicher und außertariflicher Zu-lagen (z. B. Schmutzzulagen, Überstundenzulagen, übertarifliche Arbeitgeberzulagen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.). - Umrechnung aller gemäß obiger Beschreibung ermittelten Bruttojahreslohnsummen der einzelnen Beschäftigten auf eine (teils also fiktive) Wochenarbeitszeit von 38,0 Stunden (Monatsarbeitszeit von 165 Stunden), falls eine abweichende Monatsarbeitszeit vereinbart ist. - Bildung des Mittelwerts der auf eine Wochenarbeitszeit von 38,0 Stunden (Monatsarbeitszeit von 165 Stunden) umgerechneten Bruttojahreslohnsummen der zur Leistungserbringung eingesetzten oder einzusetzenden operativen Mitarbeiter. - Angabe des Bereiches der im Auftragsfall an die oben definierten Beschäftigten zu zahlenden mittleren Bruttojahreslohnsumme in Formblatt F02. Stichproben des AG während der Vertragslaufzeit: Zum Nachweis der Entlohnung ist der Auftraggeber berechtigt Stichproben während der Vertragslaufzeit durchzuführen. Hierzu sind auf Verlangen des Auftraggebers oder eines bevollmächtigten Vertreters des Auftraggebers von den Beschäftigten während der Leistungsausführung die Personalien anzugeben und anschließend Einsicht in die Lohnabrechnungen dieser Personen beim Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmern zu gewähren. Bei diesem Wertungskriterium können maximal 15 Punkte vergeben werden.
Qualität
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand nachfolgender Bewertungsmatrix: - Angebotspreis: maximal 75 Punkte - Lohnzahlung: maximal 15 Punkte - Fahrzeugeinsatz: maximal 10 Punkte Wertung Fahrzeugeinsatz Die Wertung „Fahrzeugeinsatz“ für die Leistung „Verwertung / Vermarktung von Altpapier“ erfolgt über eine Punktvergabe gemäß nachfolgender Tabelle sowie auf Grundlage der An-gaben des Bieters in Formblatt F02. 0 Punkte: Einsatz von ausschließlich umweltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die mindestens die EURO VI Norm einhalten. (Mindestforderung). 3 Punkte: 10-20 % Einsatz von Fahrzeugen, die die Kriterien von § 2 (3), (4), (5), (6) oder (7) nach dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG, 09.06.2021) erfüllen und ansonsten Einsatz von ausschließlich um-weltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die mindestens die EURO VI Norm einhalten. 6 Punkte: 20-30 % Einsatz von Fahrzeugen, die die Kriterien von § 2 (3), (4), (5), (6) oder (7) nach dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG, 09.06.2021)“ erfüllen und ansonsten Einsatz von ausschließlich umweltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die mindestens die EURO VI Norm einhalten. 10 Punkte: Mehr als 30 % Einsatz von Fahrzeugen, die die Kriterien von § 2 (3), (4), (5), (6) oder (7) nach dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG, 09.06.2021) erfüllen und ansonsten Einsatz von ausschließlich umweltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die die EURO VI Norm einhalten. Hinweis zur Vorlage der Unterlagen: Für die Vergabe von Wertungspunkten müssen vom Auftragnehmer bzw. vom eventuell eingeschalteten Nachunternehmer, der mit der Leistungserbringung im Bereich Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft befasst ist, bis zum Ende der Angebotsfrist die Erklärungen gemäß Formblatt F02 vorliegen. Gemäß § 56 (3) VgV ist eine Nachreichung des Formblatts F02 für die Wertung nicht möglich. Somit ist die Vergabe von Wertungspunkten für dieses Wertungskriterium nur bei Vorlage des Formblatts F02 bis zum Ende der Angebotsfrist möglich. Stichproben des AG während der Vertragslaufzeit: Zum Nachweis des Einsatzes der umweltfreundlichen Fahrzeuge, führt der Auftraggeber Stichproben während der Vertragslaufzeit durch. Hierzu sind auf Verlangen des Auftraggebers oder eines bevollmächtigten Vertreters des Auftraggebers von den Beschäftigten während der Leistungsausführung die Fahrzeugdaten anzugeben und anschließend Einsicht in die Fahrzeugunterlagen beim Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmern zu gewähren. Unabhängig hiervon sind vor Leistungsbeginn die Kopien der Fahrzeugpapiere der einzusetzenden Fahrzeuge unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Bei diesem Wertungskriterium können maximal 10 Punkte vergeben werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bergler GmbH & Co. KG, Weiherhammer–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7f83cc2b-e8e9-498d-9792-9de1c1a9a840.