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Verwertung von Altholz

Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 21/24/76.72veröffentlicht 07.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 873 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
01.08.2024 – …
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68167, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Stoffliche Verwertung / Beseitigung20 %
  • Preis80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 29 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    vor 27 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Altholz der Kategorien A I-III, Morchhof

Altholz der Kategorien A I-III, Morchhof Jahresmenge: ca. 2.500 Mg Der AN stellt eine Übergabestelle im Stadtgebiet Mannheim innerhalb von 10 km Entfernung zum ABG-Recyclinghof, verwiegt das Altholz an der Übergabestelle und und behandelt das Altholz entsprechend der geltenden Regelungen.

––
2
Altholz der Kategorien A I-III, ABG-Recyclinghof

Altholz der Kategorien A I-III, ABG-Recyclinghof Jahresmenge: ca. 500 Mg Der AN stellt eine Übergabestelle im Stadtgebiet Mannheim, verwiegt das Altholz an der Übergabestelle und und entsorgt das Altholz entsprechend der geltenden Regelungen.

––
3
Altholz der Kategorie A IV

Altholz der Kategorien A IV Jahresmenge: ca. 250 Mg Der AN stellt eine Übergabestelle im Stadtgebiet Mannheim innerhalb von 10 km Entfernung zum ABG-Recyclinghof, verwiegt das Altholz an der Übergabestelle und und entsorgt das Altholz entsprechend der geltenden Regelungen.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Stoffliche Verwertung / Beseitigung20 %
Preis80 %
Qualität
Stoffliche Verwertung / Beseitigung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit Angebotsabgabe: Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Kriterium
Im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen: Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe
Kriterium
Mit Angebotsabgabe: • Angaben zur Behandlung im Formblatt "Angebotspreise/Angaben zur Behandlung" (wertungsrelevant) • Benennung der Behandlungsanlage(n) • Benennung der Übergabestelle mit Adresse • Sofern nicht an einer öffentlichen Waage verwogen wird ein aktuell gültiger Nachweis über die Eichung … ganz lesenMit Angebotsabgabe: • Angaben zur Behandlung im Formblatt "Angebotspreise/Angaben zur Behandlung" (wertungsrelevant) • Benennung der Behandlungsanlage(n) • Benennung der Übergabestelle mit Adresse • Sofern nicht an einer öffentlichen Waage verwogen wird ein aktuell gültiger Nachweis über die Eichung der Waage, an denen die Eingangsmengen verwogen werden • Angabe ob die Behandlungsanlage(n) bzw. Teile davon der Prüfung durch die zuständige Behörde gem. dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegt(en) • Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Beförderung und Behandlung (Verwertung, Beseitigung) o für den Abfallschlüssel nach AVV 20 01 38 (Lose 1 und 2) o für den Abfallschlüssel nach AVV 20 01 37* (Los 3) Bieter aus der EU, welche die Leistungen von einem Firmensitz außerhalb Deutschlands erbringen, legen den entsprechenden Nachweis gem. EN ISO 14001 vor. • falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen •falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen • falls zutreffend VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen: • Darstellung der Aufbereitung, Form: Die Darstellung kann entweder als Ablaufdiagramm oder in Form einer Tabelle erfolgen • Falls Behandlungsanlage(n) bzw. Teile davon der Prüfung durch die zuständige Behörde gem. dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegt(en) folgende Angaben: a. Kennnummer b. Zuständige Behörde c. Datum und Berichts-Nr. der letzten Vor-Ort-Besichtigung falls bereits erfolgt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 73ec0b9d-fd49-4539-81f7-1b01b82953c8.