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Frist unbekanntEU-weitAbfallentsorgungBau

Verwertung des Bioguts der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2029 bis 2059

Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin · Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 39/30/26veröffentlicht 12.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
51,63 Mio. €
Laufzeit
30 Jahre01.07.2029 – 30.06.2059
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichnextcloud.sv.rostock.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2059
    in 32 Monaten

Beschreibung

Übernahme des Bioguts der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (ca. 9.500 t/a) und ordnungsgemäße, wirtschaftliche, schadlose und hochwertige stoffliche und energetische Verwertung in einer Vergärungsanlage 01.07.2029 – 30.06.2059.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eignungskriterien werden mit den Vergabeunterlagen in der zweiten Stufe (Interessensbestätigung/Teilnahmewettbewerb) mitgeteilt (§ 122 Abs. 4 GWB).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2029
Vertragsende
30.06.2059
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
nextcloud.sv.rostock.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Vorläufige Informationen über die vorgesehene Auftragsvergabe sind unter https://nextcloud.sv.rostock.de/s/Rz8B5xL4KomBCiT bereitgestellt. Dort ist auch das fakultativ nutzbare Formular zur Interessensbekundung eingestellt.
Hinweis
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb (Interessensbekundung gem. § 38 Abs. 4 VgV). Der Auftrag wird nach Interessensbekundung ohne gesonderte weitere Auftragsbekanntmachung im Verhandlungsverfahren vergeben (§ 17 VgV, § 38 Abs. 4 … ganz lesenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb (Interessensbekundung gem. § 38 Abs. 4 VgV). Der Auftrag wird nach Interessensbekundung ohne gesonderte weitere Auftragsbekanntmachung im Verhandlungsverfahren vergeben (§ 17 VgV, § 38 Abs. 4 VgV). Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock fordert hiermit alle interessierten Unternehmen auf, ihr grundsätzliches Interesse unverbindlich mitzuteilen. Die Interessensbekundung erfolgt per E-Mail an stephan.blaue@rostock.de. Für die Interessensbekundung wird in den vorläufigen Vergabeunterlagen ein Formular bereitgestellt. Bereits mit der Interessensbekundung können interessierte Unternehmen Vorstellungen oder Vorschläge zur Leistungserbringung unverbindlich mitteilen, damit diese u. U. in der endgültigen Fassung der Leistungsbeschreibung berücksichtigt werden können. Die Übermittlung solcher Unterlagen ist jedoch nicht Voraussetzung für eine wirksame Interessensbekundung. Ebenso ist die Verwendung des Interessensbekundungsformulars fakultativ, d. h. nicht zwingend für eine wirksame Interessensbekundung. Schlusstermin für die Interessensbekundung ist: 11.06.2026 11:00 Uhr Im Anschluss an die Interessensbekundung wird die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ohne eine gesonderte Auftragsbekanntmachung alle Unternehmen, aber auch nur die Unternehmen, die eine entsprechende Interessensbekundung fristgerecht übermittelt haben, zur Bestätigung dieses Interesses an der weiteren Teilnahme auffordern (Aufforderung zur Interessensbestätigung). Mit dieser Aufforderung zur Interessensbestätigung wird dann der Teilnahmewettbewerb nach § 17 Abs. 1 VgV eingeleitet und es werden die Kriterien zur Prüfung der Eignung aufgeführt (§ 122 Abs. 4 GWB).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin
Anschrift
18069 Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

45vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
1,52 Mio. €Zuschlagswert im Median
731.896 € – 3,64 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ddf6631c-af5b-4d2f-98e1-1ca376c791be.