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Verwertung Bioabfälle

Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)-Vergabestelle 7 · München, Bayern

Aktenzeichen VGSt7-2024-0042veröffentlicht 22.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 653 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.04.2025 – 31.03.2027
Lose
13Angebot auf bis zu 13, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80992, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 21 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Bindefrist endet
    70 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 19 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Annahme, Verwiegung bzw. Abholung von Bioabfällen und deren ordnungsgemäße Verwertung in der Zeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2027

Lose13 Lose · Angebot auf bis zu 13 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
1a Anlieferung mit Einsammelfahrzeugen des AWM; alternativ 1b Abholung durch AN

Los 1a mit direkter Anlieferung der Bioabfälle durch Mülleinsammelfahrzeuge des AWM bei einer genehmigten Anlieferstelle des AN innerhalb des Stadtgebiets München bzw. als Alternativ-Los 1b mit Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch den AN und Transport zu einer genehmigten Verwertungsanlage Menge ca. 3.000 t/a

2 Jahre–
2
2a Anlieferung mit Einsammelfahrzeugen des AWM; alternativ 2b Abholung durch AN

Los 2a mit direkter Anlieferung der Bioabfälle durch Mülleinsammelfahrzeuge des AWM bei einer genehmigten Anlieferstelle des AN innerhalb des Stadtgebiets München bzw. als Alternativ-Los 2b mit Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch den AN und Transport zu einer genehmigten Verwertungsanlage Menge ca. 2.000 t/a

2 Jahre–
3
Los 3 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN

Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a

2 Jahre–
4
Los 4 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN

Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a

2 Jahre–
5
Los 5 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN

Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a

2 Jahre–
6
Los 6 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN

Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a

2 Jahre–
7
Los 7 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN

Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a

2 Jahre–
8
Los 8 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN

Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a

2 Jahre–
9
Optionales Los 9 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN

Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a

2 Jahre–
10
Optionales Los 10 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN

Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a

2 Jahre–
11
Optionales Los 11 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN

Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a

2 Jahre–
12
Optionales Los 12 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN

Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a

2 Jahre–
13
Optionales Los 13 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN

Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Angebotspreis

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versich … ganz lesenEigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium
1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichb … ganz lesen1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung f …
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
70 Tage
Angebotsöffnung
21.01.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Aus ökologischen und logistischen Gründen darf die Anlieferstelle für die Lose 1a und 2a mit direkter Anlieferung durch die Mülleinsammelfahrzeuge nur innerhalb des Stadtgebiets München liegen. Angebote zu den Losen 1a und/oder 2a, bei denen die Anlieferstelle außerhalb des Stadtgebiets München lieg … ganz lesenAus ökologischen und logistischen Gründen darf die Anlieferstelle für die Lose 1a und 2a mit direkter Anlieferung durch die Mülleinsammelfahrzeuge nur innerhalb des Stadtgebiets München liegen. Angebote zu den Losen 1a und/oder 2a, bei denen die Anlieferstelle außerhalb des Stadtgebiets München liegt, werden von der Wertung ausgeschlossen. Die wertbaren Angebote zu den Losen 1a und/oder 2a (Anlieferung bei einer Anlieferstelle des AN im Stadtgebiet) werden mit den Angeboten zu den alternativen Losen 1b und/oder 2b (Abholung am ESP) verglichen. Dabei ist nur der Angebotspreis ausschlaggebend. Den Zuschlag erhält jeweils das Angebot zu Los 1a oder 1b bzw. zu Los 2a oder 2b mit dem günstigsten Angebotspreis.
Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Regist … ganz lesenFragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden, neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.

Lose 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Angebotspreis

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versich … ganz lesenEigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
Kriterium
1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichb … ganz lesen1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung f …
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
70 Tage
Angebotsöffnung
21.01.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten … ganz lesenEs gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl "7" angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld "Höchstzahl Los(e)" systembedingt nicht möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens "7" Losen erteilt werden.
Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Regist … ganz lesenFragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden, neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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329vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
432.030 €Zuschlagswert im Median
190.411 € – 928.958 €mittlere Hälfte, 64 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 998a50e1-1829-44dd-b4ff-f2cf8bf861ea.