Verwertung Bioabfälle
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)-Vergabestelle 7 · München, Bayern
Aktenzeichen VGSt7-2024-0042veröffentlicht 22.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.04.2025 – 31.03.2027
- Lose
- 13
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- Zwischenlagerung und Entsorgung von AushubmaterialLandeshauptstadt München, Baureferat · MünchenFrist 10.11.2026
- Entsorgung von teerhaltigem StraßenaufbruchLandeshauptstadt München, Baureferat · MünchenFrist 12.01.2027
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.04.2025 – 31.03.2027
- Lose
- 13Angebot auf bis zu 13, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 21 Monatenüber vergabe.muenchen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 21 Monaten
- Bindefrist endetvor 19 Monaten70 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.03.2027
- Heute
Beschreibung
Annahme, Verwiegung bzw. Abholung von Bioabfällen und deren ordnungsgemäße Verwertung in der Zeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2027
Gegenstand nach CPV
- 90510000Beseitigung und Behandlung von SiedlungsabfällenHauptgegenstand
Lose13 Lose · Angebot auf bis zu 13 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | 1a Anlieferung mit Einsammelfahrzeugen des AWM; alternativ 1b Abholung durch AN Los 1a mit direkter Anlieferung der Bioabfälle durch Mülleinsammelfahrzeuge des AWM bei einer genehmigten Anlieferstelle des AN innerhalb des Stadtgebiets München bzw. als Alternativ-Los 1b mit Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch den AN und Transport zu einer genehmigten Verwertungsanlage Menge ca. 3.000 t/a | 2 Jahre | – |
| 2 | 2a Anlieferung mit Einsammelfahrzeugen des AWM; alternativ 2b Abholung durch AN Los 2a mit direkter Anlieferung der Bioabfälle durch Mülleinsammelfahrzeuge des AWM bei einer genehmigten Anlieferstelle des AN innerhalb des Stadtgebiets München bzw. als Alternativ-Los 2b mit Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch den AN und Transport zu einer genehmigten Verwertungsanlage Menge ca. 2.000 t/a | 2 Jahre | – |
| 3 | Los 3 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a | 2 Jahre | – |
| 4 | Los 4 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a | 2 Jahre | – |
| 5 | Los 5 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a | 2 Jahre | – |
| 6 | Los 6 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a | 2 Jahre | – |
| 7 | Los 7 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a | 2 Jahre | – |
| 8 | Los 8 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 3.000 t/a | 2 Jahre | – |
| 9 | Optionales Los 9 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a | 2 Jahre | – |
| 10 | Optionales Los 10 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a | 2 Jahre | – |
| 11 | Optionales Los 11 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a | 2 Jahre | – |
| 12 | Optionales Los 12 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a | 2 Jahre | – |
| 13 | Optionales Los 13 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage. Menge ca. 1.000 t/a | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versich … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.- Kriterium
1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichb … ganz lesenkürzer
1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung f …- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.03.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.muenchen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 21.01.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Aus ökologischen und logistischen Gründen darf die Anlieferstelle für die Lose 1a und 2a mit direkter Anlieferung durch die Mülleinsammelfahrzeuge nur innerhalb des Stadtgebiets München liegen. Angebote zu den Losen 1a und/oder 2a, bei denen die Anlieferstelle außerhalb des Stadtgebiets München lieg … ganz lesenkürzer
Aus ökologischen und logistischen Gründen darf die Anlieferstelle für die Lose 1a und 2a mit direkter Anlieferung durch die Mülleinsammelfahrzeuge nur innerhalb des Stadtgebiets München liegen. Angebote zu den Losen 1a und/oder 2a, bei denen die Anlieferstelle außerhalb des Stadtgebiets München liegt, werden von der Wertung ausgeschlossen. Die wertbaren Angebote zu den Losen 1a und/oder 2a (Anlieferung bei einer Anlieferstelle des AN im Stadtgebiet) werden mit den Angeboten zu den alternativen Losen 1b und/oder 2b (Abholung am ESP) verglichen. Dabei ist nur der Angebotspreis ausschlaggebend. Den Zuschlag erhält jeweils das Angebot zu Los 1a oder 1b bzw. zu Los 2a oder 2b mit dem günstigsten Angebotspreis.- Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Regist … ganz lesenkürzer
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden, neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Lose 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versich … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum • ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und • Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.- Kriterium
1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichb … ganz lesenkürzer
1. Referenzen Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose) vorweisen. Leistungen für den AWM müssen als Referenz angegeben werden, da ansonsten erfolgt keine Berücksichtigung erfolgt. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. 2. Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a: 3. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten. Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Behandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zusagen. Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum (=Vertragszeitraum einschließlich des im Nachgang erforderlichen Behandlungs- und Verwertungszeitraumes) -die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Behandlungsanlage, in welcher der vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommene Biomüll behandelt wird, erteilt sind. -für die Lose 1a und/oder 2a sofern der Übergabeort von der von mir/ uns betriebene Anlage abweicht, alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zugesagt wird. Abweichender Übergabeort muss extra benannt werden: -für die Lose 3 bis 13 und ggf. Lose 1 b und/ oder 2 b die eingesetzten Transportbehältnisse mindestens dicht gegen austretende Flüssigkeit sind und die eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 6 entsprechen. -bei Zuschlag für alle Lose, die ich/ wir angeboten habe(n), die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind, die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird und die Verwertung sichergestellt ist. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die o.g. Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, sind entsprechende Nachweise auf Anforderung vorzulegen. 4. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache). 5. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend. 7. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen. 6. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle", oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind. 7. Nachweis der laufenden Gütesicherung f …- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1929598017b-4f6c9d28cc20f639
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.03.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.muenchen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- 21.01.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten … ganz lesenkürzer
Es gilt eine Loslimitierung von maximal 2 Losen je Bieter oder Bietergemeinschaft für die Lose 3-8 (=Losgruppe A). Näheres siehe Leistungsbeschreibung vom 18.11.2024. B I T T E B E A C H T E N : Aus systembedingten Gründen wurde die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, mit der Zahl "7" angegeben. Eine genauere Aufgliederung ist im Feld "Höchstzahl Los(e)" systembedingt nicht möglich. Deshalb ist folgende Erklärung zu beachten: Für die Losgruppe A (Lose 3-8) kann ein Bieter/eine Bietergemeinschaft maximal ein Zuschlag für zwei Angebote und für die Losgruppe B (Lose 9-13) maximal ein Zuschlag für drei Angebote erteilt werden. Unabhängig von der Loslimitierung bei den Losgruppen A und B kann ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zudem Angebote zu den Losen 1a und 2 a bzw. 1b und 2b abgeben. Einem Bieter/Einer Bietergemeinschaft kann damit ein Zuschlag für insgesamt höchstens "7" Losen erteilt werden.- Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Regist … ganz lesenkürzer
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden, neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München
- Website
- vergabe.muenchen.de
- Kontakt
- vergaben.awm@
muenchen.de
Bei uns erfasst
- Annahme, Verwiegung, Aufbereitung und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz05.11.2026 · 7 Angebote
- Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Altkabeln20.10.2026 · 3 Angebote
- Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Haushaltsgroßgeräten (SG4)28.08.2026 · 4 Angebote
- Entsorgung von Speiseabfällen (RBS München)16.08.2026 · 3 Angebote
Mehr von Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)-Vergabestelle 7
- Erneuerung TankdatenerfassungssystemAbfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7 · MünchenFrist 18.11.2026
- BAVA Los 2, Vergärung und Gasaufbereitung und Los 3, Kompostierung und HochbauAbfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7 · MünchenFrist 17.11.2026
Alle 2 offenen Ausschreibungen von Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)-Vergabestelle 7, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- Wurzer Umwelt GmbH9 Zuschläge
- ALFA Recycling München GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- HEINZ Entsorgung GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- ROHPROG GmbH8 Zuschläge
- Hubert Schmid Recycling und Umweltschutz GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 998a50e1-1829-44dd-b4ff-f2cf8bf861ea.