Vertragsverlängerung SB Verkehrsbetriebe GmbH
NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH · Grevesmühlen, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen NAHBUS-003-2025veröffentlicht 02.07.2025DienstleistungenSonstiges einstufiges Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2026 – 31.12.2026
- Verfahren
- Sonstiges einstufiges Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.
- Freigestellter Schülerverkehr 2026 - Los 1 (32 Teillose)Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat · GreifswaldFrist 20.11.2026
- Freigestellter Schülerverkehr 2026 - Los 2 (24 Teillose)Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat · GreifswaldFrist 20.11.2026
- Freigestellter Schülerverkehr 2026 - Los 3 (18 Teillose)Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat · GreifswaldFrist 20.11.2026
- Freigestellter Schülerverkehr 2026 - Los 4 (25 Teillose)Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat · GreifswaldFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (8 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2026 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Sonstiges einstufiges VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Grevesmühlen23936, Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 188 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr (ohne alternative Bedienform - Anrufbus) im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Verlängerung eines bestehenden Vertrags)
Beschreibung des Loses
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg durch die Auftragnehmerin als Unterauftragnehmerin der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH. Zum Leistungsumfang der Ergänzungsvereinbarung gehören keine Leistungen in alternativer Bedienform (Anrufbus). Die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ist durch den Landkreis Nordwestmecklenburg als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfassend mit der Durchführung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg beauftragt worden.
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MecklenburgVorpom-mern/Geschäftsstelle der Vergabekammern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richtet sich nach den Vorschriften der §§ 135, 155, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB gilt: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an un … ganz lesenkürzer
Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richtet sich nach den Vorschriften der §§ 135, 155, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB gilt: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB gilt: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 135 Abs. 3 GWB gilt: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Gemäß § 155 GWB gilt: Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 182 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt: Soweit ein Beteiligter im Verfahren unterliegt, hat er die Kosten zu tragen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen bestehenden Vertrag mit der SB Verkehrsbetriebe GmbH (Rambower Weg 8F, 23972 Dorf Mecklenburg, Telefon: +49 3841 79 04 40, E-Mail: info@sbv-dm.de) um ein Jahr (Laufzeit vom 01.01. … ganz lesenkürzer
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen bestehenden Vertrag mit der SB Verkehrsbetriebe GmbH (Rambower Weg 8F, 23972 Dorf Mecklenburg, Telefon: +49 3841 79 04 40, E-Mail: info@sbv-dm.de) um ein Jahr (Laufzeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026) zu verlängern. Der bestehende Vertrag hat eine vorgesehene Laufzeit von sechs Jahren (einschließlich Verlängerungsoptionen). Leistungsgegenstand des bestehenden Vertrags sowie der Ergänzungsvereinbarung, mit welcher die Vertragsverlängerung vereinbart werden soll, ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg durch die Auftragnehmerin als Unterauftragnehmerin der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH. Zum Leistungsumfang der Ergänzungsvereinbarung gehören keine Leistungen in alternativer Bedienform (Anrufbus). Die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ist durch den Landkreis Nordwestmecklenburg als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfassend mit der Durchführung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg beauftragt worden. Die Ergänzungsvereinbarung, mit welcher die Vertragsverlängerung vereinbart werden soll, wurde noch nicht geschlossen. Der Abschluss der Ergänzungsvereinbarung soll frühestens nach Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig. Bei der beabsichtigen Vertragsverlängerung handelt es sich um eine Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit. Diese kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da sie nicht wesentlich ist. Nur wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern gemäß § 132 Abs. 1 GWB ein neues Vergabeverfahren. Mit der Änderung erfolgt eine Ausweitung des Umfangs des öffentlichen Auftrags, die jedoch nicht erheblich ist. Nur erhebliche Ausweitungen des Umfangs des öffentlichen Auftrags sind gemäß § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GWB wesentliche Änderungen i. S. d. § 132 Abs. 1 GWB. Auch sind weder die Voraussetzungen des § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 2 oder 4 GWB erfüllt, noch liegt aus sonstigen Gründen eine wesentliche Änderung des Auftrags vor. Im Verhältnis zu der Gesamtlaufzeit des Vertrages von sechs Jahren erfolgt mit der Verlängerung um ein weiteres Jahr nur eine kurzzeitige Verlängerung des Dauerschuldverhältnisses mit der SB Verkehrsbetriebe GmbH. Die Vertragsverlängerung hat den Zweck, den Zeitraum bis zu einer Gesamtausschreibung aller im Landkreis Nordwestmecklenburg an Unterauftragnehmer zu vergebenen Verkehrsleistungen im Linienverkehr (Leistungsbeginn 01.01.2027) zu überbrücken. Andere Unternehmen hatten an dem Auftrag kein Interesse. Die SB Verkehrsbetriebe GmbH war das einzige Unternehmen, das in dem dem Vertrag zugrundeliegenden Vergabeverfahren (Bekanntmachungsnummer: 2019-266927) einen Teilnahmeantrag eingereicht hat. Weitere Unternehmen hätten sich auch nicht beworben, wenn die Laufzeit des Vertrags sieben statt sechs Jahre (einschließlich drei statt zwei Verlängerungsoptionen) betragen hätte. Die Vertragsverlängerung um ein Jahr stellt keinen "neuen" Auftrag dar. Eine Vergabe von Linienverkehrsleistungen erfolgt üblicherweise für eine Laufzeit von mehreren (häufig fünf oder zehn) Jahren. Eine Laufzeit von nur einem Jahr wäre in einer regulären Ausschreibung unüblich und entspricht eher einer Interimsvergabe. Weiterhin ist der Gesamtumfang des Auftrags einschließlich der Ausweitung marktüblich. Sowohl eine Vertragslaufzeit von insgesamt sieben Jahren (einschließlich Verlängerungsoptionen) als auch eine Aufteilung in eine feste Laufzeit von vier Jahren plus einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ist eine übliche Leistung auf dem en …- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4DHV53FE Unter der vorgenannten Bekanntmachungsnummer 533740-2019 ist die letzte diesem Auftrag zugehörige Bekanntmachung, eine Änderungsbekanntmachung zur Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag mit der Bekanntmachungsnummer 2019/S 216-531430, veröffentlicht worden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wismarsche Straße 155, 23936 Grevesmühlen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Bekanntmachung über vergebenen Auftrag: Beschaffung von Dieselbussen 202603.10.2026
- Vergabebekanntmachung: Mitarbeiter-App12.08.2026
- Vergabebekanntmachung: Linienverkehrsleistungen in sechs Gebietslosen16.07.2026 · 3 Angebote
- Neu: Bekanntmachung über vergebenen Auftrag Beschaffung von Dieselbussen23.03.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (8 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Mietwagen Maxi GbR3 Zuschläge
- Vineta Rollicare GmbH3 Zuschläge
- Bernd Czarnitzki2 Zuschläge
- Fahrservice Lars Reinhardt2 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.2 Zuschläge
- Taxi Pentzien2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 00453629-8952-491d-a161-f68791237251.