Vertragsmanagement-Tool mit Self-Service Portal Hilfsmittel
AOK Baden - Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024-08-01-SYS-RENveröffentlicht 02.08.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Lizenzen Jira und ConfluenceAbrechnungszentrum Emmendingen · EmmendingenFrist 02.12.2026
- StorageserverKarlsruher Institut für Technologie · 76344 Eggenstein-LeopoldshafenFrist 10.11.2026
- Beschaffung Server für K10Plus ZentralUniversität Konstanz · KonstanzFrist 10.11.2026
- Verlängerung Veeam Backup Lizenzen (Subskription 5 Jahre)Universitätsklinikum Tübingen - Abt. D4 · TübingenFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (13 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70191, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (372 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vertragsmanagement-Tool mit Self-Service Portal (Software as a Service (SAAS)) für den Fachbereich Hilfsmittel der AOK-Gemeinschaft
Beschreibung des Loses
Die Auftraggeberinnen planen die Einführung eines Vertragsmanagement-Tools mit Self-Service Portal (Software as a Service (SAAS)) für den Fachbereich Hilfsmittel der AOK-Gemeinschaft. Die Vorbereitung, die Bearbeitung und die Nachbereitung von Hilfsmittelverträgen sollen in einem Vertragsmanagement-Tool durch die Auftraggeberinnen erfolgen. Mit der Einführung eines Vertragsmanagement-Tools soll darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen werden, dass Leistungserbringer und/oder Verbände/ sonstige Zusammenschlüsse der Leistungserbringer gemäß § 127 Abs. 2 SGB V und/oder § 78 Abs. 1 SGB XI den Beitritt zu einem Vertrag der Auftraggeberinnen über ein Self-Service-Portal erklären können, so dass die entsprechenden Angaben und Dokumente im Vertragsmanagement-Tool für die nachfolgende Vertragserstellung und Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Im Vertragsmanagement-Tool sollen eine maschinelle Plausibilitätsprüfung und Workflowerzeugung bei Auffälligkeiten möglich sein. Des Weiteren ist ein Datenaustausch mit dem zentralen System der jeweiligen Auftraggeberinnen und die Replizierung in die lokalen Systeme vorgesehen. Über eine noch seitens der AOK Systems GmbH zu entwickelnde Schnittstelle ist die Anbindung und der Austausch von Daten der AOKs zu oscare (R) herzustellen. Es sind 300 Named User Lizenzen (und 120 Test-Lizenzen) für die Auftraggeberinnen zu beschaffen. Ein unbegrenzter Zugriff für Leistungserbringer auf das Self-Service Portal ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung11 von 11 angegeben
- Kriterium
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet, haben Bewerber einen aktuellen Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (mit Stand der letzten Eintragung) einzureichen. Bewerber mit Firme … ganz lesenkürzer
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet, haben Bewerber einen aktuellen Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (mit Stand der letzten Eintragung) einzureichen. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.- Kriterium
Bewerber haben eine Eigenerklärung mit der sie zusichern, dass keiner der Ausschlussgründe der §§123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage A2 der Vergabeunterlagen), vorzulegen. (a) Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft … ganz lesenkürzer
Bewerber haben eine Eigenerklärung mit der sie zusichern, dass keiner der Ausschlussgründe der §§123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage A2 der Vergabeunterlagen), vorzulegen. (a) Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer (Anlage A1, Formblatt 7 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bewerber/Bieter (Anlage A4 der Vergabeunterlagen). (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage A2 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage A1, Formblatt 7 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage A4 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bewerber/Bieter (Anlage A4 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung des Auftraggebers eingereicht werden.- Kriterium
Der Bewerber hat zu erklären, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % … ganz lesenkürzer
Der Bewerber hat zu erklären, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte (siehe Anlage A3 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.- Kriterium
Der Bewerber muss erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung dem AOK-Bundesverband die in 8.6 des EVB-IT Cloudvertrages (Anlage B1 der Vergabeunterlagen) genannte Haftpflichtversicherung nachweisen wird. Danach wird die Vorlage einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 21 EVB- … ganz lesenkürzer
Der Bewerber muss erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung dem AOK-Bundesverband die in 8.6 des EVB-IT Cloudvertrages (Anlage B1 der Vergabeunterlagen) genannte Haftpflichtversicherung nachweisen wird. Danach wird die Vorlage einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 21 EVB-IT Cloud-AGB mit der Maßgabe vereinbart, dass die Deckungssumme sowohl für Vermögens,- Personen und Sachschäden jeweils mindestens 1,5 Millionen Euro beträgt. (a) Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist dem Auftraggeber ebenfalls von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft innerhalb der oben genannten Frist und vorzulegen.- Kriterium
Es ist die jeweilige Unternehmensgröße hinsichtlich der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollbeschäftigten im Bereich IT/Projektmanagement/Support für die letztem drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Mindestanforderung: Das Unternehmen muss über mehr als 20 sozialversicherungspflich … ganz lesenkürzer
Es ist die jeweilige Unternehmensgröße hinsichtlich der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollbeschäftigten im Bereich IT/Projektmanagement/Support für die letztem drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Mindestanforderung: Das Unternehmen muss über mehr als 20 sozialversicherungspflichtig Vollbeschäftigte im Bereich IT/Projektmanagement/Support verfügen, andernfalls ist das Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Hinweise: Bewerbergemeinschaften müssen diese Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einreichen. Die Mindestanforderung an die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollbeschäftigten im Bereich IT/Projektmanagement/Support muss von der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu den Angaben der Bewerber anzufordern.- Kriterium
Bewerber müssen sich entsprechend Ziffer 9.9 des EVB-IT Cloudvertrages (Anlage B1 der Vergabeunterlagen) verpflichten, ihre vertraglichen Leistungen unabhängig von Interessen der Leistungserbringer gemäß SGB V, SGB XI, deren Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen oder anderer Krankenkassen zu er … ganz lesenkürzer
Bewerber müssen sich entsprechend Ziffer 9.9 des EVB-IT Cloudvertrages (Anlage B1 der Vergabeunterlagen) verpflichten, ihre vertraglichen Leistungen unabhängig von Interessen der Leistungserbringer gemäß SGB V, SGB XI, deren Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen oder anderer Krankenkassen zu erbringen. Sie müssen erklären, dass sie nicht unter bestimmendem Einfluss von anderen Krankenkassen oder Leistungserbringern, deren Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen stehen und von diesen nicht weisungsabhängig sind. Unter bestimmenden Einfluss verstehen die Auftraggeberinnen auch jede gesellschaftsrechtliche Beteiligung der oben Genannten am Auftragnehmer. Sollte der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit unter den Einfluss der oben Genannten geraten oder seine Weisungsunabhängigkeit verlieren, ist dies den Auftraggeberinnen unverzüglich anzuzeigen. Haben die Auftraggeberinnen objektiv begründete Zweifel an der Unabhängigkeit können die Auftraggeberinnen den Vertrag durch Erklärung des AOK-Bundesverbands kündigen. Hinweis: Bewerbergemeinschaften müssen diese Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einreichen.- Kriterium
- Es sind auf maximal 5 Seiten die Eckdaten des Unternehmens anzugeben. Dabei ist insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Standorte, verbundene Unternehmen (Offenlegung der am Unternehmen des Bewerbers beteiligten Gesellschaften). Hinweis: Bewerbergemeinschaften müssen diese Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einreichen.
- Kriterium
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind mindestens zwei Referenzen über ausgeführte Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden und in Art und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, einzureichen. Aufgrun … ganz lesenkürzer
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind mindestens zwei Referenzen über ausgeführte Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden und in Art und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, einzureichen. Aufgrund der Spezifik des AOK-Systems sind mandantenübergreifende Auswertungen, Datenübertragungen, Vertragsbestätigungen kein zwingendes Kriterium für die Vergleichbarkeit des Ausschreibungsgegenstands im Rahmen der Referenzen. Bei den Referenzprojekten muss das mandantenfähige Vertragsmanagementtool mit Self-Service Portal (siehe Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung, Anlage B3 der Vergabeunterlagen) des Bewerbers bei mindestens einem Unternehmen mit mindestens 300 Mitarbeitern technisch und fachlich erfolgreich produktiv gesetzt und in Betrieb genommen worden sein. Die Beitrittserklärung zu einem Vertrag hat über das Self-Service Portal mit angeschlossenem Vertragsmanagement-Tool zu erfolgen und nicht über beispielsweise eine separate Anwendung (z.B. via E-Mail). Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Mit einer dritten Referenz, welche die eben genannten Mindestanforderungen erfüllt, können zusätzliche Punkte im Rahmen der Wertung des Teilnahmeantrags erzielt werden. Hinweise: (1) Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es wird daher darum gebeten, eine Organisationeinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann. Bei Vorlage von mehr als drei Referenzen sind die folgenden Formblätter selbstständig zu vervielfältigen. (2) Für den Fall, dass ein Bieter mehr als drei Referenzprojekte benennt, gilt folgendes Vorgehen: Jedes benannte Referenzprojekt, das die Mindestanforderungen erfüllt, wird entsprechend den Kriterien in der Wertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb (Anlage A5 der Vergabeunterlagen) bewertet. Bei Vorlage von mehr als drei Referenzprojekten, welche die Mindestanforderungen erfüllen, wird jede Referenz einzeln bewertet. Aus deren jeweils erreichter Punktzahl wird anschließend das arithmetische Mittel (Summe aller Punktzahlen dividiert durch die Anzahl der benannten und bewerteten Projekte) gebildet. Das arithmetische Mittel wird mit 3 multipliziert. Das erzielte Ergebnis fließt in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein. Ein Referenzprojekt, das die oben genannten Mindestanforderungen an das Referenzprojekt nicht vollständig erfüllt, wird nicht bewertet. Teilnahmeanträge, die nicht mindestens zwei Referenzprojekte ausweisen, die die oben benannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen, werden wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen ausgeschlossen. Hinweis: Bewerbergemeinschaften können die Referenzen gemeinsam erbringen. Sie sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 4 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Der Auftragnehmer wird den oben genannten Versicherungsschutz entsprechend 8.6 des EVB-IT Cloudvertrages bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten. (2) Der Bewerber erkennt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten … ganz lesenkürzer
Leistung: (1) Der Auftragnehmer wird den oben genannten Versicherungsschutz entsprechend 8.6 des EVB-IT Cloudvertrages bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten. (2) Der Bewerber erkennt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Datenschutzbestimmungen für die Auftragsdatenverarbeitung ohne Einschränkung an. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
(1) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren für sich selbst und im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen durch. (2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de. (3) Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlage … ganz lesenkürzer
(1) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren für sich selbst und im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen durch. (2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de. (3) Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. (4) Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie etwaiger Angebote ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote finden Sie in den Vergabeunterlagen (Teilnahmebedingungen, Anlage A1der Vergabeunterlagen und Hinweise zur Erstellung des Erstangebotes, Anlage B0 der Vergabeunterlagen). (5) Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß den Angaben in der Wertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb (Anlage A5 der Vergabeunterlagen).- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHQ0Q
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
- Kontakt
- vergabestelle@
bv.aok.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Bechtle GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d4dc6fe7-f4f0-4d49-9e43-3e41c983f0b1.