Vertrag gemäß § 14 Abs. 4 ApoG zur externen Apothekenversrogung des Klinikums
Klinikum Landkreis Erding · Erding, Bayern
Aktenzeichen n.def.veröffentlicht 23.04.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 2 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Erding85435, Landkreis Erding, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 15:00 Uhrvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Versorgungsvertrages gemäß § 14 Abs. 4 ApoG i.V.m. § 1a Abs. 1 ApBetrO zur externen Versorgung des Klinikums Landkreis Erding insbesondere mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten an den Klinikstandorten Erding und Dorfen. Unter Berücksichtigung der geltenden regulatorischen Anforderungen beabsichtigt das Klinikum Landkreis Erding den Vertragsschluss mit einer Apotheke als geeignetem und leistungsfähigen Kooperationspartner. Dabei ist für das Klinikum Landkreis Erding die unbedingte Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch den Auftragnehmer entscheidend. Wesentliche Leistungen für die Standorte Erding und Dorfen sind dabei insbesondere: • Belieferung des Klinikums Landkreis Erding an seinen Standorten mit Arzneimitteln i.S.d. § 2 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) sowie sonstigen apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit; • Herstellung von Arzneimitteln nach Bedarf (insbesondere Defektur und Rezeptur); • Logistik- und Controlling-Aufgaben, • (persönliche) (Notfall-) Beratungsleistungen sowie • pharmazeutische Visite und Antibiotic Stewardship (optionale Leistung). Nicht Gegenstand des Leistungsumfangs des gegenständlichen Vergabeverfahrens sind apothekenpflichtige Medikalprodukte und Apothekenbedarfe, die in Kooperation mit einem Einkaufsdienstleister beschafft werden.
Gegenstand nach CPV
- 33600000ArzneimittelHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Eignung7 von 7 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Befähigung zur Berufsausübung: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben si … ganz lesenkürzer
Befähigung zur Berufsausübung: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden: (a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; (b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; (c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; (d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar; (3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen; (4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht. (5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen (Erlaubnis nach § 1Abs. 2 ApoG) für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt; b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung); d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben; (f) er mit der Abfrage durch die Auftraggeber von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG für den Fall einer beabsichtigten Zuschlagserteilung einverstanden ist. (6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren; (7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügun …- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2022, 2023 und 2024 und Angaben zur Dauer … ganz lesenkürzer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2022, 2023 und 2024 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2022); (2) Erklärung über den Umsatz in EUR (netto) des Bewerbers als krankenhausversorgende Apotheke (sofern zutreffend) in den Jahren 2022, 2023 und 2024 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2022); (3) Nachweis - nicht älter als 12 Monate - einer gültigen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungspolice) bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer ist den Angebotsunterlagen als Anlage beizufügen. Die Mindestdeckungssummen müssen mindestens 10 Mio für Personen- und Sachschäden und mindestens EUR 5 Mio für Vermögensschäden bei einer 2-fachen Maximierung umfassen. (4) Nachweis – nicht älter als 12 Monate - einer gültigen Pharmahaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungspolice) für Personen- und Vermögensschäden gemäß §§ 84 ff. des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer (§ 94 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG) bzw. einer Freistellungs- und Gewährleistungsverpflichtung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut (§ 94 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AMG) mit einer Deckungssumme gemäß §§ 94 Abs. 1 Satz 2, 88 Satz 1 AMG im Falle der Tötung oder Verletzung eines Menschen von mindestens bis zu einem Kapitalbetrag von EUR 600.000,00 oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich EUR 36.000,00 und im Falle der Tötung oder Verletzung mehrerer Menschen durch das gleiche Arzneimittel unbeschadet der vorgenannten Deckungssummen bis zu einem Kapitalbetrag von EUR 120.000.000,00 oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich EUR 7.200.000,00- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von mindestens zwei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Um … ganz lesenkürzer
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von mindestens zwei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon und E-Mail), die Art des Auftraggebers, der zuständige Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Beschreibung der erbrachten Leistung, betreutes Volumen in EUR (brutto) sowie der Erbringungszeitraum. Folgende inhaltliche Anforderungen müssen für die Referenzprojekte erfüllt werden (Mindestanforderungen): • Externe Versorgung mit Arzneimitteln, sonstigen apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren; • Herstellung von Arzneimitteln; • Erbringung von Logistik- und Controllingaufgaben sowie • Erbringung von (persönlichen) (Notfall-) Beratungsleistungen. Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum vom 1. April 2019 bis einschließlich 31. März 2025 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. (2) Der Bewerber hat nach Maßgabe des § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV zuzusichern, dass ein fachlich verantwortlicher Hauptansprechpartner für die Auftragsdurchführung sowie eine Stellvertretung für die Auftragsdurchführung vorgesehen sind. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation des Hauptansprechpartners sowie des stellvertretenden Hauptansprechpartners wird dabei erbracht durch • Vorlage der Berufszulassung (Approbation) als Apotheker, • Angaben zu branchenspezifischer Berufserfahrung in Jahren in Form eines Kurzlebenslaufs sowie • Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit. Der Hauptansprechpartner muss über mindestens acht Jahre und der stellvertretende Hauptansprechpartner über mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Apothekenversorgung verfügen. (3) Der Bewerber muss zudem nachweisen, dass ihm neben dem zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Apotheke (§ 3 Abs. 2 Satz 1 ApBetrO) das zur Versorgung eines Krankenhauses zusätzlich erforderliche Personal (§ 3 Abs. 2 Satz 2 ApBetrO), insbesondere auch das pharmazeutische Personal, in ausreichender Zahl zur Verfügung steht. Das zur Versorgung eines Krankenhauses zusätzlich erforderliche Personal ergibt sich gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 ApBetrO aus Art und Umfang einer medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung des Krankenhauses mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten unter Berücksichtigung von Größe, Art und Leistungsstruktur des Krankenhauses. (4) Der Bewerber muss einen Nachweis seiner Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke gemäß § 1 Abs. 2 ApoG durch Vorlage der Kopie der Betriebserlaubnisurkunde erbringen. Die Betriebserlaubnis muss für den Standort gelten, über den die Leistungen erbracht werden sollen. (5) Der Bewerber muss einen Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems gemäß § 2a ApBetrO durch Vorlage der Kopie der Zertifizierungsurkunde erbringen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: (6) Der Bewerber muss einen Nachweis der Gewährleistung der Notfallbereitstellung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen erbringen. Danach hat der Bewerber folgendes zu gewährleisten: • Unverzügliche und bedarfsgerechte akut medizinische … ganz lesenkürzer
Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: (6) Der Bewerber muss einen Nachweis der Gewährleistung der Notfallbereitstellung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen erbringen. Danach hat der Bewerber folgendes zu gewährleisten: • Unverzügliche und bedarfsgerechte akut medizinische Versorgung beider Standorte des Auftraggebers gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG (Notfallbereitstellung von Arzneimitteln) sowie • unverzügliche persönliche und bedarfsgerechte Notfallberatung des Personals bei-der Standorte des Auftraggebers durch den Bewerber als Leiter der Apotheke oder den von ihm beauftragten Apotheker gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 ApoG (Notfallberatung). Die zu gewährleistende Unverzüglichkeit der Notfallbereitstellung von Arzneimitteln (Fahrzeit inklusive Rüst- und Richtzeit in der Apotheke des Bewerbers sowie Transport auf die Krankenhausstation des Auftraggebers) sowie der Notfallberatung wird auf maximal 75 Minuten, beginnend mit dem Eingang der Notfallbestellung bei dem Bewerber und endend mit der Zustellung des Arzneimittels bzw. dem Erscheinen des beratenden Apothekers auf der anfordernden Krankenhausstation des Auftraggebers, festgelegt. Der Bewerber hat zum Nachweis der Gewährleistung der Notfallbereitstellung von Arzneimitteln und der Notfallberatung in Teil D (dort unter Ziffer V.3.) Angaben zu Entfernungen in Kilometern und Rüst- und Fahrzeiten in Minuten bezüglich beider Standorte des Auftraggebers zu machen. Die Überprüfung der von dem Bewerber getätigten Entfernungs- und Fahrtzeitangaben wird durch den Auftraggeber anhand des elektronischen Routenplaners „GoogleMaps“ vorgenommen. Hierzu wird seitens des Auftraggebers als Startort jeweils der von dem Bewerber genannte Standort der Lieferapotheke bzw. der Standort der Niederlassung, von der die Lieferung der Arzneimittel erfolgt, und als Zielort der jeweilige Standort des Auftraggebers eingegeben. Unter den weiteren bei „GoogleMaps“ zu wählenden Routenoptionen wird als Entfernungseinheit die Einheit „km“ ausgewählt. Weitere Routenoptionen werden nicht vorgegeben. Sodann wird das Ergebnis über den mit der Skizze einer Autofront versehenen Link „Mit dem Auto“ ermittelt. Diese Prüfung wird seitens des Auftraggebers jeweils um 10:00 Uhr und 16:00 Uhr an einem Dienstag und an einem Donnerstag durchgeführt. Zur Überprüfung der von dem Bewerber angegebenen Fahrtzeit wird schließlich die kürzeste von „GoogleMaps“ angegebene Fahrtzeit herangezogen. Die so ermittelte Fahrtzeit wird mit der von dem Bewerber angegebenen Rüstzeit und einem pauschalen Zuschlag von 5 Minuten für die Transport- bzw. Wegstrecke zwischen dem angegebenen Startort und der zu beliefernden Station des Auftraggebers addiert. Beträgt die von „GoogleMaps“ genannte schnellste Fahrtzeit beispielsweise 56 Minuten und hat der Bewerber eine Rüstzeit von 10 Minuten angegeben, so beträgt der von dem Auftraggeber ermittelte Vergleichswert nach pauschalem Zuschlag von 5 Minuten insgesamt 71 Minuten. Entsprechend wird jeweils um 10:00 Uhr und um 16:00 Uhr an einem Dienstag und einem Donnerstag verfahren. Die Mindestanforderung gilt als erfüllt, sofern die Summe der von dem Auftraggeber entsprechend des Vorstehenden für die vier vorgegebenen Daten ermittelten Zeiten die Summe von 300 Minuten (4 x 75 Minuten = 300 Minuten) um nicht mehr als 5 Minuten überschreitet. (7) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl unterteilt nach Berufsgruppen (2022, 2023 und 2024); sowie (8) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag zweimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens acht Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß geg … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Nach § 135 Abs.1 und 2 GWB gilt weiter: „1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. 2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bajuwarenstraße 5, 85435 Erding
- Website
- klinikum-erding.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Bei uns erfasst
- Beschaffung und Implementierung eines mobilen C-Bogens mit Flachdetektoren - 2 Stufe der Rahmenvereinbarung / Miniwettbewerb des Klinikums Landkreis Erding27.10.2026 · 1 Angebot
- Vergabe der Lieferleistung Dexter System (Ex-ante)23.12.2025 · 1 Angebot
- Technologiepartnerschaft Ultraschall am Klinikum Landkreis Erding28.06.2025 · 5 Angebote
- Dampfsterilisatoren - 2 Stufe der Rahmenvereinbarung / Miniwettbewerb des Klinikums Landkreis Erding30.08.2024 · 5 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 336 (Arzneimittel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Olink Proteomics AB3 Zuschläge
- QIAGEN GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 32e80a5a-cc7e-4c82-bc7f-137475725412.