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Frist abgelaufenEU-weitPlanung

Versorgungsvertrag gem. § 14 ApoG

Kreis Paderborn · 33142 Büren, Ahden, Nordrhein-Westfalen

veröffentlicht 13.03.2024Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 942 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
33142 Büren, AhdenNordrhein-Westfalen
Einreichung
deutsche-evergabe.deArt der Einreichung nicht angegeben
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (23 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über deutsche-evergabe.de
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Kreise und kreisfreien Städte in NRW sind gem. § 6 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes. Der Kreis Paderborn führt diesen -mit Ausnahme des Stadtgebietes Paderborn- selber durch. Insoweit steht er hinsichtlich der Arzneimittelversorgung den Krankenhäusern gleich (§ 14 Abs. 8 S. 2 Nr.1 ApoG). Um permanent für den Rettungsdienst eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung der Notfallpatienten mit Arzneimitteln sicherzustellen, bedarf er der Unterstützung durch eine Apotheke. Aus diesem Grund soll ein Versorgungsvertrag gem. § 14 Abs. 4, 5 ApoG mit dem Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 1 Abs. 2 oder nach den Gesetzen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden nur noch ?Apotheke?) für die Rettungswachen mit den angeschlossenen Notarztsystemen des Kreises Paderborn geschlossen werden (im Folgenden nur noch ?Versorgungsvertrag?).

Versorgungsvertrag gem. § 14 ApoG

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21740480.