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Frist unbekanntEU-weitMedizintechnikLieferleistungen

Versorgung der Versicherten im Land Sachsen-Anhalt mit Brustprothesen

AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen AOK SAN 2024 Himi 004veröffentlicht 02.12.2024Lieferleistungen

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Lieferleistungen
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keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Magdeburg39106, Sachsen-Anhalt
Einreichung
dtvp.deArt der Einreichung nicht angegeben

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, ab 01.01.2025 für die Versorgung der Versicherten im Land Sachsen-Anhalt mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 37 - Brustprothesen einen Vertragsabschluss nach § 33 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 127 Abs. 1 und 2 SGB V abzuschließen. Inhalt des Vertrages sind alle im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten und im Versorgungszusammenhang erforderlichen Hilfsmittel unter Berücksichtigung der darin beschriebenen Qualitätsmindestanforderungen, inklusive aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Aufschlüsselung der Produktarten erfolgt gemäß Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V. Die Produktartbeschreibungen und Anforderungen an die Produkte sind dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes zu entnehmen https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home . Die vom Vertrag umfassten Hilfsmittel sind nachstehend aufgeführt.

Beschreibung des Loses

Vom Vertrag umfasste Hilfsmittel der PG 37 - Brustprothesen werden im Folgenden aufgeführt: 373501 Brustprothesen zur Erstversorgung 3735010 Brustprothesen aus textilen Geweben, mit oder ohne Füllung 3735011 Brustprothesen aus Schaumstoff, mit oder ohne Füllung 373502 Brustprothesen (symmetrisch und asymmetrisch) 3735020 Silikonbrustprothesen 373503 Brustprothesen mit funktioneller Rückseite (symmetrisch und asymmetrisch) 3735030 Silikonbrustprothesen mit druckentlastender Rückseite 3735032 Silikonbrustprothesen mit belüftungsfördernder Rückseite 373504 Brustprothesen als Leicht-Brustprothesen (symmetrisch und asymmetrisch) 3735040 Leicht-Silikonbrustprothesen 3735040014 ABC Asymmetric Air; Art.-Nr.: 10211 3735040005 Silima leicht Brustprothese, Art.- Nr. 66375 3735040001 Amoena Essential Light 2S, Art.-Nr. 442 3735040002 Amoena Essential Light 2A, Art.-Nr. 356 3735040008 Spezial-Brustprothese als Vollprothese, Amoena Aq 3735040012 ABC Classic Triangle Lightweight, Art.-Nr. 10272 3735040010 ABC Triangle Lightweight, Art.-Nr. 10242 3735040017 Anita Silikonbrustprothese 1052 X 3735041 Leicht-Silikonbrustprothesen mit Haftmöglichkeit 373505 Brustprothesen als Leichtbrustprothesen mit funktioneller Rückseite (symmetrisch und asymmetrisch) 3735050 Leicht-Silikonbrustprothesen mit druckentlastender Rückseite 3735051 Leicht-Silikonbrustprothesen mit druckentlastender Rückseite und Haftmöglichkeit 3735052 Leicht-Silikonbrustprothesen mit belüftungsfördernder Rückseite 373506 Brustprothesen als Schalenprothesen zum Ausgleisch 3735060 Ausgleichs-Silikonbrustprothesen 3735061 Ausgleichs-Silikonbrustprothesen mit Haftmöglichkeit 373507 Teilbrustprothessen 3735070 Brustteilprothesen aus Silikon 3735071 Brustteilprothesen aus Silikon mit Haftmöglichkeit 373508 Spezialbrustprothesen 3735081 Individuell zurichtbare Leichtbrustprothesen 3735083 Individuell zurichtbare Leichtbrustprothesen mit druckentlastender Rückseite 3735086 Brustprothesen, individuell hergestellt 3735087 Individuell zurichtbare Teilbrustprothesen mit druckentlastender Rückseite 3735088 Individuell zurichtbare Brustprothesen als Schalenprothesenzum Ausgleich mit druckentlastender Rückseite 373599 Brustprothesen-Zubehör 3735990 Künstliche Brustwarzen 379999 Abrechnungspositionen 3799990 Zuschuss zur Prothesenfixierung 3700999901 1. Zuschuss zur Prothesenfixierung 3700999902 2. Zuschuss zur Prothesenfixierung 3799991 Zuschuss zu speziellen Prothesenbadeanzügen 3799992 hautverträgliche Kleber für künstliche Brustwarzen 370035999 Abschlag für falsch übermittelte Abrechnungen Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Weiterhin ist eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich, für welchen Hilfsmittel abgegeben werden sollen , zwingend. Dies umfasst die Präqualifizierung für die PG 37: 37A. Eine Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ein Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, weshalb der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung keine Anwendung finden und die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht besteht. Die Bekanntmachung der Vertragsabsicht erfolgt gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für Bekanntmachungen gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V kein gesondertes Formular zur Verfügung steht. Auch § 38 VgV findet keine Anwendung. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. auf eine bestimmte Abgabemenge begründet. Der Vertrag beginnt zum 01.01.2025. Während der gesamten Vertragsdauer können geeignete und entsprechend zertifizierte Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstigen Zusammenschlüsse zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner dem Vertrag jederzeit beitreten, soweit sie - bzw. die (Verbands-)Mitglieder - nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten gemäß § 127 Absatz 1 SGB V berechtigt sind. Demnach können auch nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist die Vertragsunterlagen angefordert werden. Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, finden unter https://www.aok.de/gp/ausschreibung/hilfsmittelversorgung/orthopaedie-rehatechnik weitere Informationen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA56H8 Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, weshalb der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung keine Anwendung finden und die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht beste … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YRA56H8 Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, weshalb der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung keine Anwendung finden und die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht besteht. Die Bekanntmachung der Vertragsabsicht erfolgt gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für Bekanntmachungen gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V kein gesondertes Formular zur Verfügung steht. Auch § 38 VgV findet keine Anwendung. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. auf eine bestimmte Abgabemenge begründet. Während der gesamten Vertragsdauer können geeignete und entsprechend zertifizierte Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstigen Zusammenschlüsse zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner dem Vertrag jederzeit beitreten, soweit sie - bzw. die (Verbands-)Mitglieder - nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten gemäß § 127 Absatz 1 SGB V berechtigt sind. Demnach können auch nach Ablauf der unter IV.2.2) genannten Frist die Vertragsunterlagen angefordert werden. Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, finden unter https://www.aok.de/gp/ausschreibung/hilfsmittelversorgung/orthopaedie-rehatechnik weitere Informationen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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67vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
529.510 €Zuschlagswert im Median
341.757 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 32 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6af0c606-d6b0-44ce-aae0-69d3a7d68f7c.