Verpflegungsleistungen (Rahmenvereinbarung) für die ANKER-Dependance Kempten (Allgäu)
Regierung von Schwaben · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen RvS_2024_07_01veröffentlicht 29.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Mittagsverpflegung an städtischen Kindertageseinrichtungen im Cook & Freeze VerfahrenLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2 · MünchenFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (39 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 26 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt eine Rahmenvereinbarung über Verpflegungsleistungen für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Kaufbeurer Str. 80. 87437 Kempten (Allgäu), mit bis zu 150 Personen aus.
Die Verpflegungsleistungen umfassen die Produktion und Lieferung von Speisen entsprechend der bestellten Liefermengen für Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Verpflegungsbeutel (Lunchpakete) sowie Ramadan-Verpflegung und Berufsschüler-Verpflegung und die Bereitstellung von Getränken sowie des erforderlichen Geschirrs einschließlich von Mehrwegtrinkbechern (ausgenommen Glas und Porzellan), Servierbesteck, Servietten, Zucker, Pfeffer und Salz. Das Besteck für die Bewohner wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Die geplanten Essenszeiten sind - Frühstück von 7:00 – 09:30 Uhr; - Mittagessen von 12:30 – 14:00 Uhr; - Abendessen von 17:00 – 19:00 Uhr; - zusätzlich während des Ramadans nach Einbruch der Dunkelheit für 1,5 Stunden.
Die Anlieferung des vorbereiteten Essens durch den Auftragnehmer erfolgt bis spätestens 15 Minuten vor der jeweiligen Essensausgabezeit am betreffenden Tag in der Einrichtung. Das Abendessen kann gleichzeitig mit dem Mittagessen angeliefert und unter Beachtung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften durch den Auftragnehmer zwischengelagert werden.
Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung werden als realistische Schätzmenge - ca. 138 Verpflegungsportionen, - ca. 0 Baby-/Kleinkindnahrungen (voraussichtlich reine Männerunterkunft), - ca. 10 Verpflegungsbeutel (Lunchpaket), - ca. 60 Ramadan-Verpflegungen und - ca. 10 Berufsschüler-Verpflegungen pro Verköstigungstag an 365 bzw. 366 Tagen pro Jahr vom Auftraggeber beim Auftragnehmer bestellt.
Als Höchstmenge geht der Auftraggeber von folgenden Portionen aus - ca. 60.444 Verpflegungsportionen p.a. (= 241.776 über die gesamte Laufzeit einschl. Verlängerung) - ca. 5.475 Verpflegungsbeutel (Lunchpaket) p.a. (= 21.900 über gesamte Laufzeit), - ca. 2.250 Ramadan-Verpflegungen p.a. (= 9.000 über gesamte Laufzeit) und - ca. 2.850 Berufsschüler-Verpflegungen (= 11.400 über gesamte Laufzeit).
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Eine vorübergehende Überbelegung ist im Einzelfall möglich.
Neben einer Anlieferung von warmen Gerichten ist es auch möglich, die Speisen gekühlt bzw. gefroren anzuliefern und vor Ort frisch zuzubereiten bzw. mithilfe von Konvektomaten zu regenerieren.
Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- 1. Handelsregistereintragung. 2. Unterzeichnete Eigenerklärung zur Eignung (L 124) oder Präqualifizierung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind auch von präqualifizierten Bietern und auch im Fall einer EEE nachzuweisen.
- Kriterium
1) Eigenerklärung R 1 Scientology und Demokratieerklärung. 2) Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt L 127). 3) Eigenerklärung R 2 und Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme - für Personen- und Sachschäden (pauschal) vo … ganz lesenkürzer
1) Eigenerklärung R 1 Scientology und Demokratieerklärung. 2) Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt L 127). 3) Eigenerklärung R 2 und Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme - für Personen- und Sachschäden (pauschal) von 2.500.000,- EUR je Schadensfall, Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Bei Umwelthaftpflicht-Schäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. Die Einzelheiten der Mindestanforderung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Mit dem Angebot ist eine abgeschlossene Versicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit den o.g. Deckungssummen nachzuweisen. Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht ausreichend: Versicherungsmakler oder Eigenerklärung) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert. 4) Durchschnittlicher Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Catering-/Verpflegungsleistungen) in den abgelaufenen drei Kalenderjahren 2021 bis 2023 von durchschnittlich 1.000.000,- EUR p.a. Soweit der Jahresumsatz für 2023 noch nicht festgestellt ist, kann der geschätzte Jahresumsatz angegeben werden. 5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen). 6) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen).- Kriterium
1) Nur soweit erforderlich: Nachweis einer Zulassung nach der VO (EG) Nr. 853/2004 als Cateringbetrieb/Verpflegungsbetrieb Auf das Merkblatt L 4 "Hinweise zu Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts" wird verwiesen. Eine Zulassungspflicht kann insbesondere aufgrund der Bildung einer Bietergemeins … ganz lesenkürzer
1) Nur soweit erforderlich: Nachweis einer Zulassung nach der VO (EG) Nr. 853/2004 als Cateringbetrieb/Verpflegungsbetrieb Auf das Merkblatt L 4 "Hinweise zu Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts" wird verwiesen. Eine Zulassungspflicht kann insbesondere aufgrund der Bildung einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes von Nachunternehmen entstehen. 2) Wird vom Auftraggeber abgefragt: Wettbewerbszentralregisterauskunft für Bewerber. Die Wettbewerbszentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen. 3) Drei vergleichbare Referenzen. Der Auftraggeber stellt aufgrund der besonderen Anforderungen an Catering-/Verpflegungsleistungen für Flüchtlingseinrichtungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen auf die nachfolgenden Kriterien ab. a) Referenz umfasst Verpflegungsleistungen, die im Referenzzeitraum (Juli 2019 bis Juli 2024) mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten erbracht worden sind. b) Referenz umfasst Verpflegungsleistung für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrums, ein Behördenankunftszentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung zur Unterbringung von Personen mit mind. 100 untergebrachten Personen). c) Referenz umfasst Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen mit Getränken) an 365 Tagen/Jahr und 24 h/Tag. d) Referenz umfasst Catering-/Verpflegungsdienstleistungen unter Beachtung religiöser Speisevorschriften (insb. Halal). e) Eigenerklärung, dass Referenz im Wesentlichen zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden ist und AN nicht wiederholt zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung angehalten werden musste. Die Bieter/Bietergemeinschaften sollen mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung R 3 zu drei Referenzen einreichen. Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor. Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. 4) Zertifiziertes Qualitätssicherungssystem (Unternehmen ist mindestens nach DIN ISO 9001:2015 oder vergleichbar zertifiziert).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.03.2025 um 00:00 Uhr zu laufen und endet am 28.02.2027 um 24:00 Uhr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt w … ganz lesenkürzer
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.03.2025 um 00:00 Uhr zu laufen und endet am 28.02.2027 um 24:00 Uhr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 28.02.2029 um 24:00 Uhr. Der Vertrag endet auch, wenn die Höchstmenge nach der Leistungsbeschreibung ausgeschöpft ist.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 55 DAYS
- Angebotsöffnung
- 06.09.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80438 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fronhof 10, 86152 Augsburg
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- ausschreibungen14_2@
reg-schw.bayern.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- GMS GOURMET Deutschland GmbH4 Zuschläge
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b49ca91-d9ff-4917-9690-4235158fe736.