Verpflegungsdienste in der ANKER-Dependance Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 14.2 · München, Bayern
Aktenzeichen 0270.ZV-12-25-28veröffentlicht 11.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.03.2026 – 28.02.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
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- Verpflegungsdienste GU Augsburg-Inningen, AE Mering, AE Augsburg KobelwegRegierung von Schwaben · AugsburgFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.03.2026 – 28.02.2027, bis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 10 Monatenan Regierung von Oberbayern
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 10 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 8 Monaten43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 28.02.2027
- Heute
Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern. Der AG schreibt die Verpflegungsdienstleistungen in der ANKER-Dependance Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt – nachfolgend „Dependance“ genannt, aus. In der Dependance werden Asylsuchende für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt. Der AG beauftragt den Auftragnehmer – nachfolgend „AN“ genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen nach entsprechendem Einzelabruf. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylsuchenden umzugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren.
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung4 von 4 angegeben
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Jährlicher Mindestumsatz (12 Monate) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2024, 2023 und 2022) i.H.v. 1.000.000,00 (netto). Unter dem nachfolgenden Link können die Eignungsanforderungen abgerufen werden. Beachten Sie zudem das Dokument "02.06_Eigenerklärung Mindestjahre … ganz lesenkürzer
Jährlicher Mindestumsatz (12 Monate) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2024, 2023 und 2022) i.H.v. 1.000.000,00 (netto). Unter dem nachfolgenden Link können die Eignungsanforderungen abgerufen werden. Beachten Sie zudem das Dokument "02.06_Eigenerklärung Mindestjahresumsätze". https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/24511271-8c33-4787-9c39-a80405f92666/suitabilitycriteria- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen: - Mindestens zwei Referenzen, nicht älter als drei Jahre. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist. - Referenzen müssen die Tätigkeit von Catering-Leistungen in größeren bzw. großen Asylunterkünften oder anderen öffentlichen … ganz lesenkürzer
Referenzen: - Mindestens zwei Referenzen, nicht älter als drei Jahre. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist. - Referenzen müssen die Tätigkeit von Catering-Leistungen in größeren bzw. großen Asylunterkünften oder anderen öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Einrichtungen mit einer Gesamtkapazität von mindestens 250 Personen zum Inhalt haben. - Vertragslaufzeit der Referenzaufträge mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Unter dem nachfolgenden Link können die Eignungsanforderungen abgerufen werden. Beachten Sie zudem das Dokument "02.04_Angaben zu Referenzen". https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/24511271-8c33-4787-9c39-a80405f92666/suitabilitycriteria- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 28.02.2027
- Verlängerung
- bis zu 5-mal
- Optionen
- Der Vertrag wird über die Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Er verlängert sich um jeweils drei Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor dem Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet, unabhängig vom Vorstehenden und ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens zum 30.04.2028.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ve … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesic … ganz lesenkürzer
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen. Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird zur Wahrung von berechtigten Geschäftsinteressen und des Wettbewerbs nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).- Hinweis
- Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hofmannstraße 51, 81379 München
- Kontakt
- poststelle@
reg-ob.bayern.de - Auskünfte
- Regierung von Oberbayernzentrale.vergabestelle@
reg-ob.bayern.de
Bei uns erfasst
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- Catering u. Lunchpakete f. d. EAE Garmischer Straße 2-12, 80339 München (Interimsvergabe)05.09.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH13 Zuschläge
- Drei König Lebensmittelservice GmbH & Co KG7 Zuschläge
- Ecolog Deutschland GmbH5 Zuschläge
- GMS GOURMET Deutschland GmbH4 Zuschläge
- AP. Mittagstisch2 Zuschläge
- Dorfner menü Catering-Service + Organisations GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Mittagsverpflegung für den städtischen Kindergarten Spatzennest, die außerschulische Betreuung an den vier Grundschulen und für die Kurt-Waibel-Schule in SchwetzingenStadt SchwetzingenFrist 01.12.2026
- Dienstleistungskonzession für die Automatenversorgung (MZ Süd)Verpflegungsamt der BundeswehrFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung edbe59fd-650c-49e2-b5aa-ee7b4a069de9.