Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007 über die beabsichtigte Einleitung eines Verhandlungsverfahrens ohne Aufruf zum Wettbewerb über die interimsweise Erbringung von Verkehrsleistungen in dem S-Bahn Teilnetz S2 für sieben Jahre
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH · Hofheim am Taunus, Hessen
veröffentlicht 28.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 7 Jahre
- 09.12.2029 – 13.12.2036
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Jahre09.12.2029 – 13.12.2036
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbEU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Hofheim am Taunus65719, Main-Taunus-Kreis, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
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- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 37 MonatenLaufzeit bis 13.12.2036
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt Verkehrsdienstleistungen im S-Bahn Teilnetz S2 interimsweise für sieben Jahre an den Bestandsbetreiber DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main zu vergeben.
Beschreibung des Loses
Die zu vergebenden Leistungen sind im S-Bahn Teilnetz S2 auf der Linie S2 Niedernhausen - Dietzenbach zu erbringen. Zwischen RMV und DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main (DB Regio) besteht ein Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen im SPNV im S-Bahn-Teilnetz S2 mit einer Laufzeit bis zum 08.12.2029 (VSV S2). Die DB Regio stellt nach dem VSV S2 die für den Betrieb notwendigen Fahrzeuge und ist für deren Instandhaltung zuständig. Es sind derzeit 28 Triebzüge der Baureihe ET 423 im Teilnetz S2 im Einsatz. Bis ca. Ende 2028 werden durch infrastrukturelle Maßnahmen im Bahnhof Niedernhausen insgesamt 32 Fahrzeuge (inkl. 4 Reservefahrzeuge der Baureihe ET 423) erforderlich sein. Zwischen dem RMV und der DB Regio besteht außerdem ein Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen im SPNV im S-Bahn Teilnetz Kleyer (Linien S1 / S7 / S8 / S9) mit einer Laufzeit bis zum 13.12.2036 (VSV Kleyer). Die DB Regio stellt auch hier die Fahrzeuge und ist für die Instandhaltung dieser Fahrzeuge zuständig. Es sind 98 Triebzüge der Baureihe ET 430 sowie 14 Triebzüge der Baureihe ET 425 (insbesondere auf der Linie S7) im Einsatz. Die Teilnetze S2 und Kleyer sollen aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen zusammengelegt und zum Betriebsstart im Dezember 2036 als ein Gesamtauftrag mit Neufahrzeugen vergeben werden. Denn im Laufe der Jahre hat sich gezeigt, dass die ursprüngliche Aufteilung dieser Teilnetze aus betrieblicher und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll gewesen ist. Aufgrund betrieblicher Überschneidungen in beiden Teilnetzen sollen durch eine Zusammenlegung diverse Synergieeffekte erzielt werden. Neben planerischen Synergien sollen durch die Zusammenlegung beider Netze wirtschaftliche Vorteile erzielt werden (z.B. deutlich günstigere Konditionen bei der Fahrzeugbeschaffung, niedrigere Instandhaltungskosten bei gleichem Fahrzeugtyp, gemeinsame Ersatzteilvorhaltung und gemeinsame Abstell- und Werkstattinfrastruktur). Der Zeitraum bis Dezember 2036 (d.h. bis zur gemeinsamen Neuvergabe mit dem Teilnetz Kleyer) muss im Teilnetz S2 auf geeignete Weise überbrückt werden. Hierbei kommen entweder eine Interimsvergabe mit Altfahrzeugen an den Bestandsbetreiber DB Regio für weitere 7 Jahre oder eine Neuvergabe im Wettbewerb mit Neufahrzeugen unter gleichzeitiger Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen in Betracht. Eine Neuvergabe des Teilnetzes S2 im Wettbewerb bereits zum 12/2029 wird jedoch aus verschiedenen Gründen als sehr schwierig eingeschätzt. Zum einen kann die fristgerechte Lieferung von Neufahrzeugen bei einer Neuvergabe mit Neufahrzeugen nicht gewährleistet werden. Denn wegen zeitlich vorgelagerter bzw. paralleler großer Ausschreibungsverfahren (S-Bahn München und S-Bahn Köln) dürften die Fertigungskapazitäten der Fahrzeughersteller stark ausgelastet sein. Die Hersteller dürften aus wirtschaftlichen Gründen zum anderen kein Interesse daran haben, eine vergleichsweise sehr geringe Anzahl an Neufahrzeugen für das kleine Teilnetz S2 zu produzieren. Des Weiteren wäre bei einer Neuvergabe des Teilnetzes S2 für den kurzen Zeitraum von 12/2029 – 12/2036 und einer sich daran anschließenden Neuvergabe des zusammengelegten Netzes S2/Kleyer ab 12/2036 die zwingend erforderliche technische Kompatibilität und Kuppelbarkeit der Fahrzeuge nicht gewährleistet, wodurch die betrieblichen Synergien der Gesamtvergabe nicht realisiert werden könnten. Die technische Kompatibilität und Kuppelbarkeit ist nicht sicher zu gewährleisten, wenn Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller oder auch unterschiedlichen Alters zum Einsatz kommen. Der RMV hat aber ein Interesse daran, dass bei der späteren Gesamtvergabe einheitliche Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Bei nicht sicher zu gewährleistender technischer Kompatibilität und Kuppelbarkeit wäre die Gewährung einer Wiedereinsatzgarantie für Neufahrzeuge für eine Interimsvergabe aus Sicht des RMV nicht sinnvoll. Ohne Wiedereinsatzgarantie dürfte es jedoch kein EVU am Markt geben, das Interesse an einer Beteiligung an einer Ausschreibung eines nur auf 7 Jahre angelegten Interimsvertrags hätte, bei dem das EVU die Fahrzeuge selbst stellt. Ein Angebot mit Gebrauchtfahrzeugen scheidet bei einer Interimsvergabe im Wettbewerb aber ebenfalls aus, da es nach Kenntnis des RMV am Markt keine passenden Gebrauchtfahrzeuge gibt. Alle Triebzüge der Baureihe ET 423 und ET 430, die sich aktuell bundesweit im Einsatz befinden, stehen im Eigentum des Bestandsbetreibers DB Regio. Deshalb kommt nur eine Interimsdirektvergabe bis Dezember 2036 an den Bestandsbetreiber DB Regio in Betracht, da nur er über infrastrukturell passende gebrauchte S-Bahn-Fahrzeuge in der erforderlichen Anzahl verfügt. Um dem hochfrequenten Fahrgastwechsel gerecht zu werden, müssen die Fahrzeuge bestimmte Anforderungen an Einstiegshöhe, Fahrzeuglänge und -breite, Türbreite, Türanzahl etc. erfüllen. So müssen die S-Bahnen 96 cm Einstiegshöhe haben, um an den 96 cm hohen Bahnsteigen halten zu können und einen TSI PRM-konformen barrierefreien Fahrgasteinstieg zu ermöglichen. Die Fahrzeuge dürfen in Dreifachtraktion maximal 210 m lang sein, damit sie an die 210 m langen Bahnsteige insbesondere in den Frankfurter Tunnelstationen passen. Die vorhandenen Türpositionen und Türanzahlen müssen zur Einhaltung der vorgegebenen Haltezeiten und des Betriebsprogramms beibehalten werden, damit alle Türen bei einem Halt über den Bahnsteig erreichbar sind. Die aufgezählten Anforderungen erfüllen nur die Triebzüge der Baureihe ET 423 und ET 430. Andere Gebrauchtfahrzeuge, die diese Anforderungen erfüllen würden, gibt es nicht. Alle bundesweit im Einsatz befindlichen Triebzüge der Baureihe ET 423 und ET 430 stehen im Eigentum des Bestandsbetreibers. Daher nimmt der RMV an, dass aus mehreren Sachgründen heraus ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV nur mit der DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main, Europa-Allee 70-76, 60486 Frankfurt am Main, gerechtfertigt ist.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.12.2029
- Vertragsende
- 13.12.2036
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz0 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die zuständige Nachprüfungsstelle ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wi … ganz lesenkürzer
Die zuständige Nachprüfungsstelle ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Alte Bleiche 7, 65719 Hofheim am Taunus
- Website
- rmv.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6fac6553-fe21-44ff-b528-ae9f8f9c4a22.