Vermittlung von Sprache und Werten an mehreren Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-0437-2023-0221veröffentlicht 07.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.02.2024 – 31.01.2026
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- 10056210 - Dual assessment in MongoliaDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · 65760 EschbornFrist 17.11.2026
- 10032371 - Strengthening reproductive health and empowerment of young womenDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · EschbornFrist 23.11.2026
- REZ SW bbA AA Rhein-Wied-WesterwaldBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest · Frankfurt/MainFrist 25.11.2026
- REZ SW bbABundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest · Frankfurt/MainFrist 25.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Hessen (6 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 7 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.02.2024 – 31.01.2026
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Vertragsbeginnvor 33 MonatenLaufzeit bis 31.01.2026
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 80580000Veranstaltung von SprachkursenHauptgegenstand
Lose7 Lose
Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Standort Bad Arolsen Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Bad Arolsen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Bad Arolsen ist die Unterbringung von bis zu 480 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht. Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus - Alphabetisierung, - Anfänger/A1 und/oder - Fortgeschrittene durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4 Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden. Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht 1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro Woche, aufgeteilt auf vier Tage (= 4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem Kurstage zur selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden. Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum 01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von 8.320 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren. Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Standort Büdingen Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Büdingen ist die Unterbringung von bis zu 1.000 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht. Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus - Alphabetisierung, - Anfänger/A1 und/oder - Fortgeschrittene durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4 Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden. Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht 1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro Woche, aufgeteilt auf vier Tage (= 4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden. Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum 01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von 10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren. Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen. | 2 Jahre | – |
| 3 | Standort Darmstadt (Kelley Barracks) Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Darmstadt (Kelley Barracks) der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Darmstadt (Kelley Barracks) ist die Unterbringung von bis zu 950 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht. Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus - Alphabetisierung, - Anfänger/A1 und/oder - Fortgeschrittene durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4 Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden. Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht 1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro Woche, aufgeteilt auf vier Tage (= 4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden. Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum 01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von 10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren. Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen. | 2 Jahre | – |
| 4 | Standort Friedberg Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Friedberg der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Friedberg ist die Unterbringung von bis zu 1.350 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht. Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus - Alphabetisierung, - Anfänger/A1 und/oder - Fortgeschrittene durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4 Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden. Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht 1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro Woche, aufgeteilt auf vier Tage (= 4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden.. Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum 01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von 10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren. Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen. | 2 Jahre | – |
| 5 | Standort Fuldatal Rothwesten Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Fuldatal Rothwesten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Fuldatal Rothwesten ist die Unterbringung von bis zu 750 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht. Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus - Alphabetisierung, - Anfänger/A1 und/oder - Fortgeschrittene durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4 Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden. Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht 1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro Woche, aufgeteilt auf vier Tage (= 4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden.. Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum 01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von 10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren. Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen. | 2 Jahre | – |
| 6 | Standort Gießen Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Gießen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Gießen ist die Unterbringung von bis zu 3.000 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht. Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus - Alphabetisierung, - Anfänger/A1 und/oder - Fortgeschrittene durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4 Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden. Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht 1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro Woche, aufgeteilt auf vier Tage (= 4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden.. Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum 01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von 12.480 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren. Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen. | 2 Jahre | – |
| 7 | Standort Neustadt Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Neustadt der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Neustadt ist die Unterbringung von bis zu 1.100 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht. Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus - Alphabetisierung, - Anfänger/A1 und/oder - Fortgeschrittene durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4 Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden. Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht 1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro Woche, aufgeteilt auf vier Tage (= 4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden.. Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum 01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von 10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren. Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2024
- Vertragsende
- 31.01.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz1 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Sprache und bildung GmbH, Gießen | 4 |
| 2 | Sprachportal (Inhaberin: Sönmez Ak), Wetzlar | 3 |
| 3 | Sprachportal (Inhaberin: Sönmez Ak), Wetzlar | 2 |
| 4 | Sprachportal (Inhaberin: Sönmez Ak), Wetzlar | 2 |
| 5 | Sprache und bildung GmbH, Gießen | 4 |
| 6 | Sprache und bildung GmbH, Gießen | 4 |
| 7 | Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Berlin | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- beschaffung@
hcc.hessen.de
Bei uns erfasst
- Pforten- und Sicherheitsdienst29.10.2026 · 29 Angebote
- Schmierstoffe Land Hessen06.09.2026 · 2 Angebote
- Bewirtschaftung des Restaurants des Hessischen Landtages29.07.2026 · 4 Angebote
- Dienstleistungen zur Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele in Hessen16.06.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 805 (Ausbildung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Hessen (6 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Internationaler Bund e.V. IB Süd4 Zuschläge
- BBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH2 Zuschläge
- Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.2 Zuschläge
- Bildungswerk der nordhessischen Wirtschaft gGmbH2 Zuschläge
- BruderhausDiakonie Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg2 Zuschläge
- CJD Rheinland-Pfalz2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Rahmenvereinbarungen zu Seminaren der Führungskräfteentwicklung (FKE)DFS Deutsche Flugsicherung GmbHFrist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39169f90-1f68-40b0-8828-3654c9bcdeb3.