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vergebenEU-weitSchulungen und WeiterbildungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Vermittlung von Sprache und Werten an mehreren Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-0437-2023-0221veröffentlicht 07.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 7 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.02.2024 – 31.01.2026
Lose
7
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65203, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2026
    vor 33 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose7 Lose

Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Standort Bad Arolsen

Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Bad Arolsen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Bad Arolsen ist die Unterbringung von bis zu 480 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht. Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus - Alphabetisierung, - Anfänger/A1 und/oder - Fortgeschrittene durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4 Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden. Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht 1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro Woche, aufgeteilt auf vier Tage (= 4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem Kurstage zur selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden. Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum 01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von 8.320 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren. Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.

2 Jahre–
2
Standort Büdingen

Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Büdingen ist die Unterbringung von bis zu 1.000 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht. Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus - Alphabetisierung, - Anfänger/A1 und/oder - Fortgeschrittene durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4 Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden. Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht 1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro Woche, aufgeteilt auf vier Tage (= 4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden. Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum 01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von 10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren. Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.

2 Jahre–
3
Standort Darmstadt (Kelley Barracks)

Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Darmstadt (Kelley Barracks) der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Darmstadt (Kelley Barracks) ist die Unterbringung von bis zu 950 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht. Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus - Alphabetisierung, - Anfänger/A1 und/oder - Fortgeschrittene durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4 Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden. Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht 1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro Woche, aufgeteilt auf vier Tage (= 4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden. Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum 01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von 10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren. Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.

2 Jahre–
4
Standort Friedberg

Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Friedberg der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Friedberg ist die Unterbringung von bis zu 1.350 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht. Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus - Alphabetisierung, - Anfänger/A1 und/oder - Fortgeschrittene durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4 Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden. Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht 1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro Woche, aufgeteilt auf vier Tage (= 4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden.. Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum 01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von 10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren. Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.

2 Jahre–
5
Standort Fuldatal Rothwesten

Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Fuldatal Rothwesten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Fuldatal Rothwesten ist die Unterbringung von bis zu 750 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht. Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus - Alphabetisierung, - Anfänger/A1 und/oder - Fortgeschrittene durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4 Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden. Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht 1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro Woche, aufgeteilt auf vier Tage (= 4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden.. Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum 01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von 10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren. Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.

2 Jahre–
6
Standort Gießen

Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Gießen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Gießen ist die Unterbringung von bis zu 3.000 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht. Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus - Alphabetisierung, - Anfänger/A1 und/oder - Fortgeschrittene durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4 Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden. Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht 1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro Woche, aufgeteilt auf vier Tage (= 4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden.. Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum 01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von 12.480 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren. Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.

2 Jahre–
7
Standort Neustadt

Vereinbarungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" in dem Standort Neustadt der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. In dem Standort Neustadt ist die Unterbringung von bis zu 1.100 Asylsuchenden vorgesehen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung als solcher ist weder eine Beauftragung der konkreten Einzelleistung, noch ein Anspruch darauf, verbunden. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht. Zur Umsetzung des "Konzepts zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Standorte" sind vom Auftragnehmer Deutschkurse in den Sprachniveaus - Alphabetisierung, - Anfänger/A1 und/oder - Fortgeschrittene durchzuführen. Die Kurse finden, außer in den Fällen der Ziffer 4 Absatz 14 der Leistungsbeschreibung, in Präsenz am jeweiligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung statt. Mindestens einer der Deutschkurse am Standort soll als reiner Frauenkurs angeboten werden. Die Anzahl und das Niveau der durchzuführenden Kurse wird vom Auftraggeber festgelegt und zwischen dem Auftragnehmer, der/dem Standortverantwortlichen und dem Dezernat 74 des Regierungspräsidiums Gießen bis zum 20. des Vormonats mit Wirkung für die folgenden zwei Monate verbindlich vereinbart. Die Laufzeit eines vereinbarten Kurses verlängert sich automatisch um weitere zwei Monate, wenn der Kurs nicht 1 Monat vor Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kursen besteht nicht. Die Kursgröße soll im Monatsdurchschnitt mindestens sechs und maximal 20 Personen betragen. Bei Bedarf müssen in Abstimmung mit der/dem Standortverantwortlichen kurzfristig zusätzliche Kurse eingerichtet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechend dieser Bestellung Sprachkurse für Bewohner/innen im Alter von über 17 Jahren. Ein Sprachkurs umfasst zehn Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) Deutsch pro Woche, aufgeteilt auf vier Tage (= 4 x 2,5 Unterrichtsstd./Woche), und soll an jedem der Kurstage zur selben Uhrzeit und von der selben Lehrkraft durchgeführt werden.. Der Sprachunterricht in den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen muss ganzjährig fortlaufend angeboten werden, auch während der hessischen Schulferien. Sollte der Kurs auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, entfällt dieser. Der Kurs entfällt ebenfalls zwischen dem 24. und 31. Dezember. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Ausführungszeitraum beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2026. Dem Auftraggeber bleibt eine eventuell erforderliche Änderung des Leistungsbeginns vorbehalten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.02.2026 und zum 01.02.2027 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 31.01.2028. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Diese Rahmenvereinbarung endet in Form einer auflösenden Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erreichen ihrer Höchstabrufmenge von 10.400 Kursstunden bei einem Leistungszeitraum von 4 Jahren. Im Falle des Einsatzes von Honorarlehrkräften verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Lehrkraft ein Honorar von mindestens 45,00 Euro netto pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) auszuzahlen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
31.01.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 805 (Ausbildung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

42vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (63 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39169f90-1f68-40b0-8828-3654c9bcdeb3.