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Vermietung von Mietflächen für Gastronomie (Backshop) - (Konzession)

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Brandenburg

Aktenzeichen EA-2025-0013veröffentlicht 28.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 596 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
120 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 144 Tage (53 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • A) Layout & Design inkl. Planung und Bau10 %
  • B) Konzept & Customer Journey15 %
  • C) Sortiment- und Pricingkonzept10 %
  • D) Personal- und Organisationskonzept5 %
  • Mindestmiete (in EUR, netto) / Gesamtlaufzeit von 10 Jahren25 %
  • Durchschnittliche Umsatzabgabe vom Nettoumsatz (in %) / Gesamtlaufzeit von 10 Jahren20 %
  • Umsatzmiete (in EUR, netto) /Gesamtlaufzeit von 10 Jahren15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Zur Anmietung und zum Betrieb zweier Backshops / Gastronomie werden zwei Mietflächen ausgeschrieben: E0-1115 und E1-2129 sollen an einen Gastronomen auf eigenes wirtschaftliches Risiko vermietet werden. Der Mietvertrag wird u.a. Betriebspflichten und Sortimentsbindungen vorsehen.

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

A) Layout & Design inkl. Planung und Bau10 %
B) Konzept & Customer Journey15 %
C) Sortiment- und Pricingkonzept10 %
D) Personal- und Organisationskonzept5 %
Mindestmiete (in EUR, netto) / Gesamtlaufzeit von 10 Jahren25 %
Durchschnittliche Umsatzabgabe vom Nettoumsatz (in %) / Gesamtlaufzeit von 10 Jahren20 %
Umsatzmiete (in EUR, netto) /Gesamtlaufzeit von 10 Jahren15 %
Qualität
A) Layout & Design inkl. Planung und Bau
Qualität
B) Konzept & Customer Journey
Qualität
C) Sortiment- und Pricingkonzept
Qualität
D) Personal- und Organisationskonzept
Kosten
Mindestmiete (in EUR, netto) / Gesamtlaufzeit von 10 Jahren
Kosten
Durchschnittliche Umsatzabgabe vom Nettoumsatz (in %) / Gesamtlaufzeit von 10 Jahren
Kosten
Umsatzmiete (in EUR, netto) /Gesamtlaufzeit von 10 Jahren

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/ Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen … ganz lesenDie nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/ Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) + 2) Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer sowie Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe/BieGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erk …
Kriterium
Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so s … ganz lesenDie nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend. Nachweis des Jahresumsatzes / Stärkster Betrieb des Bieters (netto €) des Bewerbers bzw. eines Bewerbergemeinschaftsmitglieds in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 oder, wenn 2024 noch nicht abgeschlossen ist, 2022, 2023). Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Jahresumsatz (€ netto) der umsatzstärksten Gastronomiefiliale des Bewerbers bzw. eines Bewerbergemeinschaftsmitglieds bezogen auf die letzten zwei Geschäftsjahre (2023, 2024 oder, wenn 2024 noch nicht abgeschlossen ist, 2022, 2023) in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR netto pro Jahr. Dieser Umsatz muss nicht unter der Marke erzielt worden sein, mit der sich hier beworben wird. Nachweis des Gesamtjahresumsatzes (netto €) des Bewerbers bzw. eines Bewerbergemeinschaftsmitglieds im Gastronomiebereich bezogen auf die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 oder, wenn 2024 noch nicht abgeschlossen ist, 2022, 2023). Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Jahresumsatz (€ netto) des Bewerbers bzw. eines Bewerbergemeinschaftsmitglieds im Gastronomiebereich bezogen auf die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 oder, wenn 2024 noch nicht abgeschlossen ist, 2022, 2023) in Höhe von mindestens 4,0 Mio. EUR netto pro Jahr. Dieser Umsatz muss nicht unter der Marke erzielt worden sein, mit der sich hier beworben wird. Nachweis der Bonität: Als Mindestanforderungen gelten mindestens die Anforderungen, die der Verband Creditreform e.V. in seiner Creditreform Ratingmap an die Einstufung in Risikoklasse IV stellt. Die Ratingmap "Zuordnung des Bonitätsindex in die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister" ist zu finden unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 30.09.2024). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied mindestens die Anforderungen erfüllen, die der Verband Creditreform e.V. in seiner Creditreform Ratingmap an die Einstufung in Risikoklasse IV stellt. Die Ratingmap "Zuordnung des Bonitätsindex in die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister" ist zu finden unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 30.09.2024). Die Nachweisführung erfolgt über eine Eigenerklärung. Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Kriterium
Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind di … ganz lesenDie nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend. a) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die Anzahl aller mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist in Deutschland existierenden Filialen des Backshop-Konzepts, mit dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft am Konzessionsvergabeverfahren bewirbt, anzugeben. b) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die Anzahl aller mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist in Deutschland existierenden Gastronomie-Betriebe an internationalen Flughäfen und/oder Fernbahnhöfen anzugeben. Es gilt folgende Mindestanforderung: a) Mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist müssen in Deutschland mind. zehn Filialen des Backshop-Konzepts, mit dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft am Konzessionsvergabeverfahren bewirbt, existieren. Diese Filialen müssen nicht durch den Bewerber betrieben werden. Die Nachweisführung erfolgt über eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Der AG behält sich vor, zur Überprüfung der geforderten Angaben weitere geeignete Unterlagen zu verlangen. b) Mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist müssen in Deutschland mind. vier Gastronomie-Betriebe des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft an internationalen Flughäfen und/oder Fernbahnhöfen existieren. Die Aufzählung ist abschließend. Dies kann auch unter einer anderen Marke sein, als der mit der sich hier beworben wird. Der Nachweis gilt soweit auch als erfüllt, wenn der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft lediglich Franchisegeber des benannten Gastronomie-Betriebes ist. Die Nachweisführung erfolgt über eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Der AG behält sich vor, zur Überprüfung der geforderten Angaben weitere geeignete Unterlagen zu verlangen. Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
120 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in … ganz lesen1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, bei welchem die Bewerber innerhalb der Teilnahmeantragsfrist neben den Eignungsnachweisen auch bereits ein verbindliches Erstangebot einzureichen haben. Gemäß Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sind mit den … ganz lesen1) Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, bei welchem die Bewerber innerhalb der Teilnahmeantragsfrist neben den Eignungsnachweisen auch bereits ein verbindliches Erstangebot einzureichen haben. Gemäß Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sind mit den einzureichenden Unterlagen Konzepte für die fachliche Wertung einzureichen. Das Erreichen von 0 (Null) Punkten in der Skala 0 bis 100 bei der fachlichen Wertung eines Konzeptes führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. 2) Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https:// vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2025-0013 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 19.03.2025, eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ortsbesichtigungen werden auf Anfrage ermöglicht. Für Ortsbesichtigungen ist nach derzeitiger Planung ausschließlich der Zeitraum vom 10.02.2025 bis zum 28.02.2025 vorgesehen. Anfragen wegen einer Ortsbesichtigung sind bis spätestens zum 07.02.2025 10 Uhr zu stellen. Bitte nutzen Sie für die Anfrage ausschließlich die Nachrichtenfunktion über die Vergabeplattform. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a31f713f-d7fc-4d15-8484-fd564e7f2b57.