Vermarktung von Baugrundstücken im 2. Bauabschnitt des Baugebietes Aldekerk-Süd in Kerken
Gemeinde Kerken · Kerken, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen #1veröffentlicht 23.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Kleve.
- SchülerspezialverkehrKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- Schülerspezialverkehr Teil CKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- Schülerspezialverkehr Teil BKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- Versicherungsleistungen für die Gebäude der Stadt StraelenStadt Straelen · StraelenFrist 17.11.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kerken47647, Kreis Kleve, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Honorarangebot60 %
- Vermarktungskonzept20 %
- Referenzen und Berufserfahrung Projektleitung20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 34 Monatennur elektronisch über vmp-rheinland.de
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Kerken beabsichtigt die Vermarktung und Veräußerung der Baugrundstücke im Baugebiet Aldekerk Süd, 2. Bauabschnitt an einen Dienstleister zu übertragen. Folgende Aufgaben sollen übertragen werden: - Die Einholung der endgültigen Bewerbungen der Grundstücksinteressenten entsprechend der Vergabegrundsätze der Gemeinde. - Die Vermarktung der Grundstücke, soweit die von der Gemeinde übermittelten Interessenten nicht zur Vergabe aller Grundstücke ausreichen. - Die Veräußerung der parzellierten Grundstücke an Bauwillige entsprechend den mit der Gemeinde in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen und sonstigen Vorgaben der Gemeinde. Die Inhalte der Kaufverträge werden von der Gemeinde festgelegt und dem Dienstleiter zur Verfügung gestellt. - Die Vorbereitung sowie den Abschluss der Kaufverträge, insbesondere die notarielle Abwicklung und die Betreuung der Kaufverträge. - Die kaufmännische Abwicklung sowie das Controlling für die Vermarktung und Veräußerung der Grundstücke nach Vorgabe der Gemeinde. Für die o.g. Tätigkeiten erhält der Dienstleister ein prozentuales Honorar, das sich anhand der jeweiligen beurkundeten Grundstückskaufpreise berechnet.
Gegenstand nach CPV
- 70122100Verkauf von GrundstückenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- HonorarangebotFür dieses Zuschlagskriterium wird der angebotene prozentuale Honorarsatz von der vorgegebenen Kalkulationsgrundlage in Höhe von 10.184.900,00 EUR berechnet und zzgl. Umsatzsteuer als Honorarangebot gewertet.
- Qualität
- VermarktungskonzeptIn dem Vermarktungskonzept sollen die Bieter folgende Punkte darstellen: - Art und Umfang der geplanten Bewerbung der Grundstücke (eigene Homepage, Presse, Flyer, Printmedien etc.) - Art und Umfang der geplanten Beratungsleistungen bzw. Verkaufsgespräche - Geplante vor Ort Präsenz - Reaktionszeiten für Rückmeldungen per E-Mail und/oder Telefon - Urlaubs- und Krankheitsvertretung Die Konzepte werden nach der sogenannten relativen Bewertungsmethode bewerten. Bei der Wertung erhält das Angebot die volle Punktzahl, welches im Vergleich zu den anderen Angeboten das Zuschlagskriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote erhalten eine dem jeweiligen Erfüllungsgrad gegenüber dem Angebot des besten Bieters entsprechend niedrigere Punktzahl für das Zuschlagskriterium. Die Wertungspunkte werden nach dem erwarteten Grad der Erfüllung vergeben.
- Qualität
- Referenzen und Berufserfahrung ProjektleitungBewertungsmaßstab in diesem Kriterium sind die einschlägige Berufserfahrung des Projektleiters und die Anzahl der Referenzen des Projektleiters in der Vermarktung und notariellen Abwicklung von Grundstücksverkäufen. Bei der Bewertung werden Baugebiete mit - 10 bis 25 Grundstücken mit dem Faktor 0,5 - 26 bis 50 Grundstücken mit dem Faktor 1,0 - 51 bis 80 Grundstücken mit dem Faktor 1,5 - mehr als 80 Grundstücken mit dem Faktor 2 gewertet.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert: - Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Si … ganz lesenkürzer
Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert: - Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. - Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. - Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. - Wir erklären ferner als Unternehmen, a) dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind, b) dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben, c) dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, d) dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird, e) dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Der Bieter gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022 …- Kriterium
- - Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 300.000,00. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr oder alternativ Erklärung, eine entsprechende Versicherung abzuschließen/aufzustocken.
- Kriterium
Es müssen Referenzen über erbrachte Leistungen aus dem ausgeschriebenen Leistungsbereich "Vermarktung und notarielle Abwicklung von Grundstücksverkäufen" nachgewiesen werden. Die Leistungen der Referenzprojekte müssen innerhalb der vergangenen 7 Jahre begonnen worden sein (Stichtag: 01.01.2016). Fü … ganz lesenkürzer
Es müssen Referenzen über erbrachte Leistungen aus dem ausgeschriebenen Leistungsbereich "Vermarktung und notarielle Abwicklung von Grundstücksverkäufen" nachgewiesen werden. Die Leistungen der Referenzprojekte müssen innerhalb der vergangenen 7 Jahre begonnen worden sein (Stichtag: 01.01.2016). Für die Auswahl der 3 bis 5 zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber, werden die nachgewiesenen Referenzprojekte der Bewerber wie folgt bewertet: - Baugebiete mit 10 bis 25 Grundstücken mit 0,5 Punkten - Baugebiete mit 26 bis 50 Grundstücken mit 1,0 Punkten - Baugebiete mit 51 bis 80 Grundstücken mit 1,5 Punkten - Baugebiete mit mehr als 80 Grundstücken mit 2 Punkten- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vmp-rheinland.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 MONTHS
- Angebotsöffnung
- KomLog GmbH, Marienstraße 10, 47669 Wachtendonk. Bieter sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Die vorbezeichneten Leistungen werden gemäß Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG-NRW) vom 21.03.2018, den Verfahrensbestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen … ganz lesenkürzer
Leistung: Die vorbezeichneten Leistungen werden gemäß Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG-NRW) vom 21.03.2018, den Verfahrensbestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Verabeverordnung) vom 12. April 2016, BGBl. I S. 1691 sowie den hierzu im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemachter Bedingungen vergeben. Es gelten zusätzlich die Bedingungen in den Vergabeunterlagen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verg … ganz lesenkürzer
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPTYRED9W9
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Kerken
- Anschrift
- Dionysiusplatz 4, 47647 Kerken
- Kontakt
- ausschreibung@
kom-log.de - Auskünfte
- Gesellschaft für Kommunallogistik (KomLog) mbHausschreibung@
kom-log.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 84298e5a-8865-4aac-9393-997604d9d0f1.