Verlängerung IAM-Tool Lizenzen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen RE 2024.25veröffentlicht 15.08.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.10.2024 – …
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Offene Ausschreibungen derselben Leistung
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.
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- Bereitstellung von Maltego-Lizenzen inkl. Pflege, Support, TrainingZentrale Polizeidirektion Niedersachsen · HannoverFrist 30.11.2026
- Software für redaktionelle Bearbeitung und Communitymanagement Social MediaÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft · HannoverFrist 10.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.10.2024 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Hannover30177, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Vertragsbeginnvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Lizenzen der produktiven und auf die NBank angepasste IAM-Lösung müssen verlängert werden. Die Kernkomponenten der IAM-Lösung umfassen Folgendes: - An die Bedürfnisse der NBank erstellte Prozesse zur Fachrollenbestellung sowie um Fachrollen Lebenszyklus (erstellen, ändern, deaktivieren) - An die Bedürfnisse der NBank angepasstes, technisches Customizing, bei der Benutzerverwaltung in verschiedenen Zielsystemen (z.B. Automatische Suspen-dierung aller Accounts bei Verlassen der NBank, automatische Accountanlage mit allen notwendigen Informationen…) - Technische Anbindung der Zielsysteme Windows Active Directory und SAP - Anbindung von weiteren Zielsystemen über einen „manuellen“ Konnektor - An die BAIT angepasste Standard Prozesse zur Rezertifizierung von Fachrollen und deren Zuweisung - Erweiterte Auswertungsmöglichkeiten von Fachrollenänderungen sowie deren Zuweisungen (TimeTraveler) - Technische abgesicherte Funktionstrennungsmatrix (SoD)
Beschreibung des Loses
Die Lizenzen der produktiven und auf die NBank angepasste IAM-Lösung müssen ver-längert werden. Die Kernkomponenten der IAM-Lösung umfassen Folgendes: - An die Bedürfnisse der NBank erstellte Prozesse zur Fachrollenbestellung sowie um Fachrollen Lebenszyklus (erstellen, ändern, deaktivieren) - An die Bedürfnisse der NBank angepasstes, technisches Customizing, bei der Benutzerverwaltung in verschiedenen Zielsystemen (z.B. Automatische Suspen-dierung aller Accounts bei Verlassen der NBank, automatische Accountanlage mit allen notwendigen Informationen…) - Technische Anbindung der Zielsysteme Windows Active Directory und SAP - Anbindung von weiteren Zielsystemen über einen „manuellen“ Konnektor - An die BAIT angepasste Standard Prozesse zur Rezertifizierung von Fachrollen und deren Zuweisung - Erweiterte Auswertungsmöglichkeiten von Fachrollenänderungen sowie deren Zuweisungen (TimeTraveler) - Technische abgesicherte Funktionstrennungsmatrix (SoD)
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angeb … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Technische Alleinstellungsmerkmale: • Die Funktion „Advanced SOD“, welche die Umsetzung der Funktionstrennungsmatrix logisch und technisch umsetzt ist nur bei diesem Hersteller in der erforderlichen Qualität zu finden. Die Einhaltung der Funktionstrennung ist für Banken im allgemeinen und insbesonde … ganz lesenkürzer
Technische Alleinstellungsmerkmale: • Die Funktion „Advanced SOD“, welche die Umsetzung der Funktionstrennungsmatrix logisch und technisch umsetzt ist nur bei diesem Hersteller in der erforderlichen Qualität zu finden. Die Einhaltung der Funktionstrennung ist für Banken im allgemeinen und insbesondere auch für den Auftraggeber unerlässlich und daher ein Feature welches unbedingt in der vorhandenen, hohen Funktionalität vorliegen muss. • Das Rezertifizierungsmodul ist an die Anforderungen von Banken und Versicherungen angepasst. Dadurch sind keine weiteren Anpassungen an Standardprozessen notwendig. Zusätzlich dazu sind die Prozesse für Endanwender einfach und transparent dargestellt. • Alle aktuellen notwendigen Konnektoren werden durch den Hersteller bereitgestellt. Werden weitere Konnektoren notwendig werden diese vom Hersteller (soweit das einzubindende Systeme eine Schnittstelle bietet) entwickelt. Andere Hersteller verweisen dann auch andere Softwareprodukte über die dann eine Anbindung erfolgt. Bedeutet: Höhere Lizenzkosten und mehr Probleme bei der Wartung. Unverhältnismäßiger Aufwand / Risiken → monetär + Das IAM-Tool wurde 2020 produktneutral ausgeschrieben. In dieser Ausschreibung wurde die Software Garancy vom Hersteller Beta Systems als wirtschaftlichstes Angebot ausgewählt. Auf Grund der besonderen Anforderungen der NBank an die Prozesse und die technische Umsetzung hat der Implementierungsprozess ca. 2 Jahre gedauert. Da-bei sind ca. 500.000 – 700.000 Euro an Implementierungskosten für Beratungs- und Umsetzungsleistungen inkl. interner Kosten erbracht worden. Ein Wechsel auf einen anderen Anbieter wird einen mindestens ebenso langen Migrationspfad benötigen und tendenziell weitere noch höhere Kosten als die initiale Implementierung mit sich bringen. Gründe dafür sind: - Aktuell Standardisierte Lösungen (z.B. Advanced SOD) müssen umständlich entwickelt werden - Die Migration der Daten in eine, möglicherweise, neue Methodik/Technik ist aus Sicht der IT immer nicht ohne massive Anpassungen in neuer und manch-mal sogar der alten Software möglich. - Die aktuelle Software ist im Hause bekannt und genießt eine hohe Akzeptanz. Ein Wechsel der Software bedingt ein erhöhtes Schulungsaufkommen und das Risiko eine Akzeptanzverlustes für das Thema Berechtigungsmanage-ment. Das wiederum führt zu schlechten oder gar keinen Rezertifizierungen, entsprechenden Überberechtigungen und dadurch zu direkten Schäden für die NBank. Im Ergebnis kommt aufgrund der technischen Alleinstellungsmerkmale sowie der hohen Migrationskosten und der daraus resultierenden Risiken nur das Unternehmen Beta Systems als Dienstleister in Betracht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
- Anschrift
- Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover
- Kontakt
- ausschreibungen@
nbank.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Niedersachsen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- iMDsoft GmbH8 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- Blitzhandel24 GmbH2 Zuschläge
- Philips GmbH Market DACH2 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e73f347-4fe8-49e8-9877-291c47fc809a.