Verlängerung des Energieliefervertrages zur Lieferung von klimaneutralem Erdgas
WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltung GmbH · Eberswalde, Brandenburg
Aktenzeichen Erdgas 2025veröffentlicht 30.06.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2028
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Eberswalde16227, Landkreis Barnim, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Beschreibung
Die WHG beabsichtigt, den mit der EU-weiten Bekanntmachung (Bekanntmachungsnummer 463398-2023) ausgeschriebenen Vertrag zu Lieferung von klimaneutralem Erdgas für die Jahre 2027 und 2028 bis zur Fertigstellung einer Fernwärmetrasse im Westend zu verlängern. Bis dahin müssen die betreffenden Adressen weiter unter Nutzung von Erdgas übergangsweise mit Wärme versorgt werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die vorliegende ex-ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB soll größtmögliche Rechts- und Verfahrenssicherheit sicherstellen, um Marktteilnehmern die geplante Erweiterung des Auftrags frühzeitig bekannt zu machen. Daneben soll verifiziert werden, dass die Annahmen des Auftraggebers zutreffend sind … ganz lesenkürzer
Die vorliegende ex-ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB soll größtmögliche Rechts- und Verfahrenssicherheit sicherstellen, um Marktteilnehmern die geplante Erweiterung des Auftrags frühzeitig bekannt zu machen. Daneben soll verifiziert werden, dass die Annahmen des Auftraggebers zutreffend sind. Der Abschluss des Vertrages ist noch nicht erfolgt. Der geplante Abschluss wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Der Auftragswert wird zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht benannt. Zuständig für das Nachprüfungsverfahren sind die Vergabekammern des Landes Brandenburg bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Tourismus und Arbeit. Darüber hinaus erteilt die Auftraggeberin Informationen zur avisierten Auftragsvergabe. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es sind insbesondere § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene, Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
- Anschrift
- 16227 Eberswalde
- Website
- whg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutzvergabekammer@
mwaek.brandenburg.de
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- WHG Eberswalde: Wiederkehrende Prüfungen, Instandhaltung, Havarie- und Störungsbeseitigung14.04.2025 · 0 Angebote
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1ca22e06-b55f-4fe6-a21e-c3bb2b9d67e6.