Zum Inhalt
Menü

Verkehrsleistungen im Linienbündel 8 "Bäderstädte und Kirchardt" des Landkreises Heilbronn

Landratsamt Heilbronn · Heilbronn, Baden-Württemberg

Aktenzeichen LOT-0001 E58569153veröffentlicht 22.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 225 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 122 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre01.01.2027 – 31.12.2036
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heilbronn74072, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 149 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2036
    in 54 Tagen

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind die Verkehrsleistungen im Linienbündel 8 "Bäderstädte und Kirchardt" auf den folgenden Linien: • 681 / 782 Waibstadt – Bad Rappenau • 682 Bockschaft – Kirchardt – Massenbachhausen • 684 Bad Rappenau - Zimmerhof - Heinsheim - Bad Wimpfen • 685 Bad Rappenau - Treschklingen - Fürfeld - Bonfeld - Bad Rappenau • 686 Gemmingen – Kirchardt – Grombach • 688 Bonfeld - Biberach - Treschklingen - Fürfeld - Bad Wimpfen • 694 Heilbronn/Neckarsulm – Bad Wimpfen • 695 Neckarsulm - Obereisesheim - Böllinger Höfe • Flächendeckende Rufbusverkehrsleistung „RufBus Rappenau“ (Bediengebiet: Stadt Bad Rappenau, Gemeinde Siegelsbach und ab 01.01.2030 Kirchardt) • Flächendeckende Rufbusverkehrsleistung „RufBus Wimpfen“ (Bediengebiet: Stadt Bad Wimpfen, Obereisesheim und Untereisesheim)

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Busnahverkehrsleistungen im Linienbündel 8 "Bäderstädte und Kirchardt"

Das Los 1 umfasst die folgenden Linien: • 681 / 782 Waibstadt – Bad Rappenau • 682 Bockschaft – Kirchardt – Massenbachhausen • 684 Bad Rappenau - Zimmerhof - Heinsheim - Bad Wimpfen • 685 Bad Rappenau - Treschklingen - Fürfeld - Bonfeld - Bad Rappenau • 686 Gemmingen – Kirchardt – Grombach • 688 Bonfeld - Biberach - Treschklingen - Fürfeld - Bad Wimpfen

10 Jahre–
2
Los 2 - Busnahverkehrsleistungen im Linienbündel 8 "Bäderstädte und Kirchardt"

Das Los 2 umfasst die folgenden Linien: • 694 Heilbronn/Neckarsulm – Bad Wimpfen • 695 Neckarsulm - Obereisesheim - Böllinger Höfe • Flächendeckende Rufbusverkehrsleistung „RufBus Rappenau“ (Bediengebiet: Stadt Bad Rappenau, Gemeinde Siegelsbach und ab 01.01.2030 Kirchardt) • Flächendeckende Rufbusverkehrsleistung „RufBus Wimpfen“ (Bediengebiet: Stadt Bad Wimpfen, Obereisesheim und Untereisesheim)

10 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Zuschlagskriterium ist der Preis.100 %
Preis
Zuschlagskriterium ist der Preis.Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter 5.1.16. genannten Vergab … ganz lesenVorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter 5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
A. Hinweise zur Losaufteilung: Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Bieter dürfen Einzelangebote für beide Lose abgeben. B.Hinweise zur Tariftreueregelung: Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen … ganz lesenA. Hinweise zur Losaufteilung: Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Bieter dürfen Einzelangebote für beide Lose abgeben. B.Hinweise zur Tariftreueregelung: Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge können unter folgendem Link abgerufen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/tarifvertraege-strasse/ Die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 (Tariftreueerklärung) bzw.§ 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH, Schwäbisch Hall3
2Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH, Schwäbisch Hall3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Verkehrsleistungen im Linienbündel 3 „Kochertal“ des Landkreises Heilbronn

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 01.08.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 27.03.2026
  3. BekanntmachungFrist 27.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5934cf51-c07c-45e6-8766-56fe0b63d66a.