Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim
Stadt Pforzheim · Pforzheim, Baden-Württemberg
veröffentlicht 08.02.2026DienstleistungenWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 14.12.2026 – 11.12.2027
- Verfahren
- Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
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Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr14.12.2026 – 11.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)VgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Pforzheim75175, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 36 TagenLaufzeit bis 11.12.2027
Beschreibung
Die Stadt Pforzheim ist ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für den Verkehrsraum (Linienbündel) Stadtverkehr Pforzheim.
Beschreibung des Loses
Die Stadt Pforzheim ist ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die (interimsweise) wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für den Verkehrsraum (Linienbündel) Stadtverkehr Pforzheim zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans des Enzkreises und der Stadt Pforzheim aus dem Jahr 2021 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren im Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim. Die folgenden Linien sind von der Interimsvergabe im Stadtlinienverkehr Pforzheim umfasst:
Linie 1 : Arlinger – Leopoldplatz – Enzauenpark – Eutingen , Linie 2: Redtenbacherstraße – ZOB/Hbf – Sonnenhof , Linie 3: Buchbusch – Leopoldstraße – Dillweißenstein , Linie 4: ZOB/Hbf – Würm – Huchenfeld , Linie 5: Hängsteig - ZOB/Hbf – Hochschule/Wildpark – Seehaus , Linie 6: Wilferdinger Höhe – ZOB/Hbf – Haidach , Linie 7: (Am Hachel - ) Hauptgüterbahnhof – ZOB/Hbf – Rodrücken , Linie 9: (Birkenfeld –) Äußerer Arlinger – Leopoldplatz – Mäuerach (– Eutingen) , Linie 9R/9RT: Rufbus Eutingen – Mäuerach (9R); Ruftaxi Pforzheim – Birkenfeld (9RT) , Linie 10: Oberes Enztal – Brötzingen – ZOB/Hbf , Linie 11: Rodrücken – Brötzingen – Wilferdinger Höhe , Linie 16: ZOB / Hbf – Haidachturm – Altgefäll , Linie 17: Heim am Hachel – ZOB/Hbf – Leopoldplatz - Weiherberg , Linie 41: ZOB/Hbf – Würm , Linie 42: ZOB/Hbf – Huchenfeld - Hohenwart , Linie 43 Pforzheim Hbf– Büchenbronn , Linie 741: Pforzheim - Neuhausen - Hamberg , Linie 742: Pforzheim - Hamberg – Neuhausen , Frühwagen (Linie 20): Sonnenberg – Dillweißenstein Ludwigsplatz – ZOB / Hbf – Bahnhof Brötzingen
Die Leistungen der Interimsvergabe des Linienbündels Stadtverkehr Pforzheim umfassen zudem an Schultagen als zusätzliches Fahrtenangebot Einsatzwagen, die auf die Bedürfnisse der Schulstandorte und der Schülerbeförderung zugeschnitten sind.
Die Leistungen des PforzheimShuttles hingegen, einem fahrplanlosen On-Demand-Verkehr i.S.d. § 44 PBefG zwischen der Nordstadt und der Innenstadt, werden in einem bereits begonnen separaten Vergabeverfahren vergeben und sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung und der geplanten Interimsvergabe.
Bis zur Betriebsaufnahme kann es im Linienverkehr noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Der aktuelle Nahverkehrsplan steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.pforzheim.de/fileadmin/user_upload/gta/nvp_2021_gesamtdokument.pdf
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.12.2026
- Vertragsende
- 11.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz0 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Vorbemerkung: Die Stadt Pforzheim hat als ÖPNV-Aufgabenträger bereits am 12.06.2024 eine Vorabbekanntmachung (OJ S 113/2024; Veröffentlichungsnummer 347709-2024) betreffend der Verkehre des Linienbündels Stadtverkehr Pforzheim veröffentlicht, die mit Berichtigungsbekanntmachung vom 23.01.2025 (OJ S … ganz lesenkürzer
Vorbemerkung: Die Stadt Pforzheim hat als ÖPNV-Aufgabenträger bereits am 12.06.2024 eine Vorabbekanntmachung (OJ S 113/2024; Veröffentlichungsnummer 347709-2024) betreffend der Verkehre des Linienbündels Stadtverkehr Pforzheim veröffentlicht, die mit Berichtigungsbekanntmachung vom 23.01.2025 (OJ S 16/2025; Veröffentlichungsnummer 48105-2025) berichtigt wurde. Im Rahmen der Berichtigungsbekanntmachung wurden die mit dem Verkehr verbundenen Anforderungen festgelegt und die Drei-Monats-Frist für eigenwirtschaftliche Anträge ausgelöst. Die Verkehrsleistungen sollten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren, mit Betriebsbeginn am 14.12.2026, vergeben werden mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere Jahre. Infolge von möglicher strategischer Neuausrichtungen kann diese langfristige Vergabe betreffend der Leistungen des dort genannten Loses 1 erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Um gleichwohl das Verkehrsangebot betreffend der Leistungen des Loses 1 auch über den 13.12.2026 sicherzustellen, wird für den Zeitraum ab dem 14.12.2026 eine wettbewerbliche Interimsvergabe im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) 1370/2007 in Verbindung mit den Vorgaben des GWB und der VgV erforderlich, die zu Beginn des Jahres 2026 durchgeführt werden soll. Diese Vorinformation bildet die Grundlage für diese Interimsvergabe und geht insoweit den Vorgaben in den o.g. Bekanntmachungen vor. -- 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung (Vorinformation) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Interimsvergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. -- 2. Anforderungen: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG werden die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument "Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation zum beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Pforzheim über Verkehrsleistungen im Linienbündel ‚Stadtverkehr Pforzheim‘ (Interimsvergabe)" (einschließlich der dazugehörigen Module) zu dieser Bekanntmachung zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG) und bilden die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich der dazugehörigen Module) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.pforzheim.de/stadt/aktuelles/veroeffentlichungen.html -- 3. Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe der in dieser Bekanntmachung samt ergänzendem Dokument (mit Modulen) bezeichneten Leistungen ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. -- 4. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es in Folge dieser ergänzenden Vorinformation zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf die betreffenden Leistungen des Linienbündels kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätssicherungsvereinbarung sind u.a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und dem Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindeststandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet ersc …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Pforzheim
- Art
- Lokale Gebietskörperschaft, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Marktplatz 1, 75175 Pforzheim
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
pforzheim.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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- Köster & Hub GmbH + Co KG19 Zuschläge
- Feuerstein Personenbeförderung GmbH & Co KG13 Zuschläge
- Automobile-Dienstleistungen8 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.8 Zuschläge
- Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V., Region Südbaden6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6729921b-a4f1-490e-87ea-0eb2dce5464b.