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Frist unbekanntEU-weitSchülerbeförderung und BusverkehrDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim

Stadt Pforzheim · Pforzheim, Baden-Württemberg

veröffentlicht 12.06.2024DienstleistungenWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre14.12.2026 – 13.12.2036
Lose
1
Verfahren
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)VgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Pforzheim75175, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (123 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 13.12.2036
    in 36 Tagen

Beschreibung

Die Stadt Pforzheim ist ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für den Verkehrsraum (Linienbündel) Stadtverkehr Pforzheim.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Pforzheim ist ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für den Verkehrsraum (Linienbündel) Stadtverkehr Pforzheim zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans des Enzkreises und der Stadt Pforzheim aus dem Jahr 2021 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim. Die folgenden Linien sind vom Stadtlinienverkehr Pforzheim umfasst und in Los 1 zusammengefasst: Linie 1: Arlinger – Leopoldplatz – Enzauenpark – Eutingen Linie 2: Redtenbacherstraße – ZOB/Hbf – Sonnenhof Linie 3: Buchbusch – Leopoldstraße – Dillweißenstein Linie 4: ZOB/Hbf – Würm - Huchenfeld Linie 5: Hängsteig - ZOB/Hbf – Hochschule/Wildpark – Seehaus Linie 6: Wilferdinger Höhe – ZOB/Hbf – Haidach Linie 7: (Am Hachel/Hauptgüterbahnhof – ) ZOB/Hbf – Rodrücken Linie 9: Äußerer Arlinger – Leopoldplatz – Mäuerach Linie 9r: Rufbus Eutingen – Mäuerach; Rufbus Pforzheim – Birkenfeld Linie 10: Oberes Enztal – Brötzingen – ZOB/Hbf Linie 11: Rodrücken – Brötzingen – Wilferdinger Höhe Linie 16: ZOB / Hbf – Haidachturm – Altgefäll Linie 17: Heim am Hachel – ZOB/Hbf – Leopoldplatz - Weiherberg Linie 41: ZOB/Hbf – Würm Linie 42: ZOB/Hbf – Huchenfeld Linie 43: Pforzheim – Büchenbronn Linie 741: Pforzheim - Neuhausen - Hamberg Linie 742: Pforzheim - Hamberg – Neuhausen Frühwagen (Linie 20): Sonnenberg – Dillweißenstein Ludwigsplatz – ZOB / Hbf – Bahnhof Brötzingen.

Die Leistungen des Linienbündels Stadtverkehr Pforzheim umfassen im Los 1 zudem an Schultagen als zusätzliches Fahrtenangebot Einsatzwagen, die auf die Bedürfnisse der Schulstandorte und der Schülerbeförderung zugeschnitten sind. Ebenfalls zum Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim zählt das PforzheimShuttle als On-Demand Verkehr zwischen der Nordstadt und der Innenstadt, dessen Leistungen in einem separaten Los 2 vergeben werden sollen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es im Buslinien- und On- Demand-Verkehr noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Der aktuelle Nahverkehrsplan steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.pforzheim.de/fileadmin/user_upload/gta/nvp_2021_gesamtdokument.pdf

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.12.2026
Vertragsende
13.12.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz0 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Berichtigungsbekanntmac … ganz lesen1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Berichtigungsbekanntmachung (ergänzende Vorinformation) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Berichtigungsbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (Los1) und (Los 2) ausgelöst. -- 2. Anforderungen: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG werden die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument "Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation zum beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Pforzheim über Verkehrsleistungen im Linienbündel ‚Stadtverkehr Pforzheim‘" (einschließlich Anlagen) zu dieser Berichtigungsbekanntmachung zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG) und bilden die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.pforzheim.de/stadt/aktuelles/veroeffentlichungen.html -- 3. Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe des Linienbündels ist je Los als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich jeweils nur auf Teilleistungen eines Loses beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. -- 4. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es in Folge dieser ergänzenden Vorinformation zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf ein Los des Linienbündels kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätssicherungsvereinbarung sind u.a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und dem Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindeststandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. -- 5. Verlängerungsoption: Es ist vorgesehen, dass der beabsichtigte Dienstleistungsauftrag zusätzlich eine Verlängerungsoption zugunsten des Aufgabenträgers in Los 1 enthalten wird. Die Stadt Pforzheim wird dem im Ausschreibungswettbewerb in Los 1 erfolgreichen Unternehmen ihren Betriebshof an der Heinrich-Witzenmann-Straße 13 zur verpflichtenden Nutzung zur Verfügung stellen. Insbesondere aufgrund des vorgesehenen Mischbetriebs mit Elektro- und Dieselbussen sind vorbereitende Baumaßnahmen am Betriebshof notwendig, die voraussichtlich erst zwei Jahre nach Betriebsaufnahme abgeschlossen sein werden. Der beabsichtigte Dienstleistungsauftrag wird während dieser Zeit zunächst einen reinen Dieselbetrieb zulassen und den Mischbetrieb erst ab Fertigstellung der Baumaßnahmen am Betriebshof verbindlich vorgeben. Um trotz möglicher zeitlicher Risiken in Zusammenhang mit den Baumaßnahmen eine Restlaufzeit von acht Jahren im Mischbetrieb erreichen zu können, wird der beabsichtigte Dienstleistungsauftrag eine entsprechende Verlängerungsoption, maximal jedoch über 5 Jahre, enthalten. -- 6. Weiterer Hinweis: Es ist vorgesehen, dass das im Ausschreibungswettbewerb jeweils im Los erfolgreiche Unternehmen die Betriebsführung auf die Stadt Pforzheim, vertreten durch den Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB), überträgt. Der EPVB schließt einen Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag mit d …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 442ae008-5dd7-4922-97ff-00972e0cb015.