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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Verkehrserhebung 2025 – Vorbereitung – Koordinierung – Hochrechnung – Auswertung –

VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 04/2024veröffentlicht 10.07.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 837 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10243, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (im Folgenden: VBB) hat in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen in der Vergangenheit acht Verkehrserhebungen zum Zweck der Einnahmenaufteilung durchgeführt:

im Jahr 2001 eine erste Verkehrserhebung im Altverbundgebiet ohne den Verkehrsraum „ZÖLS“ (der Verkehrsraum „ZÖLS“ umfasste die drei südlichen Brandenburger Landkreise Elbe-Elster, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz sowie die kreisfreie Stadt Cottbus),

im Jahr 2003 eine zweite Verkehrserhebung im Verkehrsraum „ZÖLS“,

im Jahr 2005 eine dritte Verkehrserhebung, wiederum im Altverbundgebiet ohne den Verkehrsraum „ZÖLS“,

im Jahr 2007 eine vierte Verkehrserhebung im gesamten Verbundgebiet,

im Jahr 2010 eine fünfte Verkehrserhebung im gesamten Verbundgebiet,

im Jahr 2013 eine sechste Verkehrserhebung im gesamten Verbundgebiet,

im Jahr 2016 eine siebte Verkehrserhebung im gesamten Verbundgebiet,

im Jahr 2022 eine achte Verkehrserhebung im gesamten Verbundgebiet. Im Rahmen der vorgenannten Verkehrserhebungen wurden die Untersuchungsmerkmale Personenkilometer (Pkm) und Beförderungsfälle (Beff) mit der Unterscheidung nach Unternehmensbeförderungsfällen (VU-Beff) und Verbundbeförderungsfällen (VBB-Beff) ermittelt. Die Verkehrserhebung 2025 umfasst erneut den gesamten Verbundraum und dient wiederum der Einnahmenaufteilung. Um die Ergebnisse der Verkehrserhebung 2025 mit denen der vorherigen Verkehrserhebungen vergleichen zu können, ist es zwingend erforderlich, nach dem gleichen Verfahren zu erheben. Die Anforderungen ergeben sich aus dem weiteren Verlauf der Leistungsbeschreibung. Die Untersuchungsmerkmale Pkm und Beff bilden die Grundlage des leistungsbasierten Einnahmenaufteilungsverfahrens des VBB und müssen im Rahmen der Fortschreibung der Einnahmenaufteilung in dieser verbundweiten Verkehrserhebung untersucht werden. Dadurch soll der Anteil des Leistungsumfangs eines jeden am Verbund beteiligten Verkehrsunternehmens am gesamten Leistungsumfang des Verbundes ermittelt werden, der als Grundlage für die Aufteilung der Einnahmen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 dient. Die Aufteilung der Einnahmen erfolgt differenziert für sogenannte Fahrausweispools, die auf Grundlage der verschiedenen Tarifstufen gebildet werden. Innerhalb der Pools wird nochmals differenziert nach Fahrausweisgruppen. Aus diesem Grund ist die korrekte Erfassung der genutzten Fahrausweise sowie des ausgebenden Verkehrsunternehmens von besonderer Bedeutung. Da die Einnahmensituation je Verkehrsunternehmen im Ergebnis der vorgesehenen Erhebung neu bestimmt werden soll, ist zu beachten, dass Erhebungsmethodik, Erhebungsumfang, Datenaufbereitung und Hochrechnung so gewählt werden, dass eine möglichst genaue Abbildung der tatsächlichen Leistung der beteiligten Verkehrsunternehmen gewährleistet wird und die unternehmensspezifischen Leistungsdaten (Netz-, Teilnetz- und Linienergebnisse) übernommen werden können. Der VBB-Einnahmenaufteilungsvertrag sieht vor, dass die Verkehrsunternehmen die Feldarbeit und die Erfassung der Zähldaten von unabhängigen Dritten (im Folgenden: Feldauftragnehmer) organisieren und durchführen lassen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
50% zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird verwendet: einfache Richtwertmethode Die Vergabe der Leistungen soll an denjenigen Bieter erfolgen, dessen Angebot das wirtschaftlich günstigste ist. Der Preis des Angebotes ist nicht allein ausschlaggebend. Die Wertung der Angebote erfolgt nach dem im Folgenden dargestellten Verfahren. Angebote, die geforderte Dokumente oder Konzepte nicht oder nur unvollständig enthalten, werden nicht zur Wertung zugelassen. Es gilt § 56 VgV. Die übrigen Angebote nehmen an der Wertung teil. Dabei werden die Angebotsinhalte berücksichtigt, die auf die Qualität besonderen Ein-fluss haben. Es werden Leistungspunkte vergeben, wobei insgesamt maximal 1.000 Leistungspunkte erreicht werden können. Die eingereichten Konzepte werden jeweils mit Punkten zwischen 1 (Minimum) und 10 (Maximum) bewertet, wobei die erreichte Punktzahl mit dem betreffenden Faktor multipliziert wird (Gewichtung). Die Summe der gewichteten Einzelpunktzahlen ergibt die Gesamtpunktzahl (Maximum = 1.000 Punkte). Maßstab für die Punktevergabe sind die jeweiligen Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Punktzahl ist umso höher, je besser, höherwertiger bzw. effektiver die Vorgaben/Ziele im Angebot umgesetzt werden. Konzept Gewichtung Methodisches Konzept (inkl. webbasiertem Tool) 25 Konzept zum Einsatz digitaler Erfassungsmedien (Smartphones/Tablets) 15 Konzept zur Einbindung von AFZS-Daten in den Gesamtdatenbestand 15 Konzept zum Erhebungshandbuch und zur Multiplikatorenschulung 5 Konzept zur Kontrolle der Stichprobenerfüllung (inkl. webbasiertem Tool) 5 Konzept zur Wegeplausibilisierung 10 Konzept zur Tarifplausiblisierung 10 Konzept zur Kontrolle der Feldarbeit (inkl. webbasiertem Tool) 5 Konzept zur Berücksichtigung der Hochrechnungsbesonderheiten 10 Die erreichte Gesamtpunktzahl (Summe der Leistungspunkte) wird mit dem jeweiligen Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis je Leistungspunkt ist das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Qualität
50% zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird verwendet: einfache Richtwertmethode Die Vergabe der Leistungen soll an denjenigen Bieter erfolgen, dessen Angebot das wirtschaftlich günstigste ist. Der Preis des Angebotes ist nicht allein ausschlaggebend. Die Wertung der Angebote erfolgt nach dem im Folgenden dargestellten Verfahren. Angebote, die geforderte Dokumente oder Konzepte nicht oder nur unvollständig enthalten, werden nicht zur Wertung zugelassen. Es gilt § 56 VgV. Die übrigen Angebote nehmen an der Wertung teil. Dabei werden die Angebotsinhalte berücksichtigt, die auf die Qualität besonderen Ein-fluss haben. Es werden Leistungspunkte vergeben, wobei insgesamt maximal 1.000 Leistungspunkte erreicht werden können. Die eingereichten Konzepte werden jeweils mit Punkten zwischen 1 (Minimum) und 10 (Maximum) bewertet, wobei die erreichte Punktzahl mit dem betreffenden Faktor multipliziert wird (Gewichtung). Die Summe der gewichteten Einzelpunktzahlen ergibt die Gesamtpunktzahl (Maximum = 1.000 Punkte). Maßstab für die Punktevergabe sind die jeweiligen Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Punktzahl ist umso höher, je besser, höherwertiger bzw. effektiver die Vorgaben/Ziele im Angebot umgesetzt werden. Konzept Gewichtung Methodisches Konzept (inkl. webbasiertem Tool) 25 Konzept zum Einsatz digitaler Erfassungsmedien (Smartphones/Tablets) 15 Konzept zur Einbindung von AFZS-Daten in den Gesamtdatenbestand 15 Konzept zum Erhebungshandbuch und zur Multiplikatorenschulung 5 Konzept zur Kontrolle der Stichprobenerfüllung (inkl. webbasiertem Tool) 5 Konzept zur Wegeplausibilisierung 10 Konzept zur Tarifplausiblisierung 10 Konzept zur Kontrolle der Feldarbeit (inkl. webbasiertem Tool) 5 Konzept zur Berücksichtigung der Hochrechnungsbesonderheiten 10 Die erreichte Gesamtpunktzahl (Summe der Leistungspunkte) wird mit dem jeweiligen Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis je Leistungspunkt ist das wirtschaftlich günstigste Angebot.

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Kriterium
Angabe einer HRA/HRB-Nummer und des Registergerichts, bei dem der Bewerber eingetragen ist (Bei Nichtvorhandensein der geforderten Angaben: Abgabe einer Erklärung, dass und aus welchem Grund (Bsp. Rechtsform), keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register besteht).
Kriterium
Bankauskunft mit Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers, dessen Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit
Kriterium
Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Ausführungen zur Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und Struktur, zur Gesellschaftsstruktur und ggf. zur Konzernzugehörigkeit.
Kriterium
Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden in Form einer Eigenerklärung oder in Form einer aktuellen Versicherungsbestätigung, nicht älter als 6 Monate zum Ablauf der Teilnahmefrist. Mindestanforderung: Die Eigenerklärung … ganz lesenNachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden in Form einer Eigenerklärung oder in Form einer aktuellen Versicherungsbestätigung, nicht älter als 6 Monate zum Ablauf der Teilnahmefrist. Mindestanforderung: Die Eigenerklärung muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen in Höhe von mindestens 5 Mio. € für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) enthalten. Alternativ dazu ist der Nachweis einer Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten (z.B. ein Angebot mit den vorgesehenen Deckungssummen), ausreichend. Bei einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Eigenerklärung/ den geforderten Versicherungsnachweis zu erbringen.
Kriterium
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens pro Geschäftsjahr sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Verkehrserhebungen) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist. Bei Bietern, die ihr Geschäft vor weniger als drei Jahren begon … ganz lesenErklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens pro Geschäftsjahr sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Verkehrserhebungen) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist. Bei Bietern, die ihr Geschäft vor weniger als drei Jahren begonnen haben, sind die Umsatzzahlen ab Beginn der Geschäftstätigkeit maßgeblich. Mindestanforderung: Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Verkehrserhebungen) in Höhe von mind. 500.000 EUR pro abgeschlossenem Geschäftsjahr.
Kriterium
Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten vergleichbaren Leistungen mit einer Beschreibung der erbrachten Leistungen, Angabe der Projektleitung des jeweiligen Referenzauftrags beim Bewerber, Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit … ganz lesenReferenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten vergleichbaren Leistungen mit einer Beschreibung der erbrachten Leistungen, Angabe der Projektleitung des jeweiligen Referenzauftrags beim Bewerber, Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Kontaktdaten. Geeignet sind Referenzen, wenn sie Leistungen betreffen, die mit den zu vergebenden Leistungen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Mindestanforderungen vergleichbar sind. Mindestanforderungen: • Mindestens eine Referenz für Vorbereitung, Durchführung/Organisation, Hochrechnung und Auswertung einer großen Verbundverkehrserhebung mit einem Auftragsvolumen über 500.000,00 € netto, verbunden mit vollständigen datenbankgestützten Berechnungen zur Erlösaufteilung und Präsentation und Verteidigung der Ergebnisse vor Beteiligten, • Mindestens eine Referenz über Erfahrungen mit den gängigen Verfahren der Stichprobenauswahl bei Zählung und Befragung (auch speziell im SPNV) zu Hochrechnung und zu Nachweis der statistischen Sicherheiten (Nachweis der Anwendungsfälle), • Mindestens eine Referenz über Erfahrungen mit der programmgestützten Wegeplaus-bilisierung, • Mindestens eine Referenz über Erfahrungen im Projekt-/Datenmanagement mit einem größeren Teilnehmerkreis (mind. 20 Projektbeteiligte), • Mindestens fünf Referenzen über erfolgreich durchgeführte Verkehrserhebungen mit AFZS- Daten, • Mindestens fünf Referenzen über erfolgreich durchgeführte Verkehrserhebungen mit elektronischen Erfassungsmedien (auch Smartphones, Tablets) für Zählungen und Befragungen. • Mindestens drei Referenzen im Tarifgebiet des VBB im Zusammenhang mit Öffentlchem Personennahverkehr, wobei sich aus den Tätigkeiten im Tarifgebiet des VBB Erfahrungen mit dem Netz und den besonderen Gegebenheiten im Tarifgebiet sowie der Struktur des VBB-Tarifs ergeben müssen. Es ist nicht erforderlich, dass sich die Tätigkeiten im Tarifgebiet des VBB auf eine Verkehrserhebung beziehen. Es ist ausreichend, wenn die Tätigkeiten im Tarifgebiet des VBB einen Teil des Tarifgebiets betreffen. Eine Referenz darf mehrere der vorgenannten Anforderungen abdecken. Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Anforderungen einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden. Inhaltliche Nachbesserungen von Referenzbeschreibungen sind ausgeschlossen.
Kriterium
Benennung der Mitarbeiter/innen im Bereich Verkehrserhebungen (mindestens fünf, davon Projektleiter/in und Stellvertreter/in sowie für drei weitere Projektmitarbeiter.) Mindestanforderung: mindestens fünf Mitarbeiter/innen im Bereich Verkehrserhebungen, davon Projektleiter/in und Stellvertreter/in … ganz lesenBenennung der Mitarbeiter/innen im Bereich Verkehrserhebungen (mindestens fünf, davon Projektleiter/in und Stellvertreter/in sowie für drei weitere Projektmitarbeiter.) Mindestanforderung: mindestens fünf Mitarbeiter/innen im Bereich Verkehrserhebungen, davon Projektleiter/in und Stellvertreter/in sowie weitere Projektmitarbeiter (Nachweis durch Kurzlebenslauf und Studiennachweise u. ä. für Projektleiter/in und Stellvertreter/in) Für Projektleiter/in und Stellvertreter/in: Folgende Studiennachweise und Bescheinigungen über die Befähigung sind in der Anlage beigefügt: • Berufserfahrung auf dem Gebiet der Verkehrserhebungen: Projektleiter • Kurz-Lebenslauf Projektleiter/in • Berufserfahrung auf dem Gebiet der Verkehrserhebungen: Stellvertreter/in • Kurz-Lebenslauf Stellvertreter/in
Kriterium
Kurze Darstellung der Datensicherungsmaßnahmen des Bewerbers Beschreiben Sie, welche Maßnahmen von Ihnen ergriffen werden, um den Verlust von Daten zu vermeiden, z. B. welche Form der Datensicherung vorgenommen wird und wie oft, wie Daten gegen unberechtigten Zugriff von Dritten geschützt werden, w … ganz lesenKurze Darstellung der Datensicherungsmaßnahmen des Bewerbers Beschreiben Sie, welche Maßnahmen von Ihnen ergriffen werden, um den Verlust von Daten zu vermeiden, z. B. welche Form der Datensicherung vorgenommen wird und wie oft, wie Daten gegen unberechtigten Zugriff von Dritten geschützt werden, wo Datensicherungen gelagert werden, welche technische Ausstattung (Hard- und Software) für den Datenschutz zur Verfügung steht, Angaben zur Datenspeicherung usw. Mindestanforderung: - tägliche Datensicherung - räumliche/örtliche getrennte Haltung der Sicherungskopie von den zu sichernden Daten
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter/ Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabin-formation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der … ganz lesen15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter/ Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabin-formation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auf-traggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. […].“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
308.350 €Zuschlagswert im Median
199.174 € – 520.732 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d19cb4a2-cca9-4885-871a-04308159b881.